Carl Schmitt und die Krise des Liberalismus
_ Dr. Neema Parvini, Direktor, Academic Agency. Gastbeitrag für das Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). Buckingham, 03.07.2026.*
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen
- Schmitts zentrale Stärke liegt in der Analyse politischer Ernstfälle: Nicht der Normalbetrieb, sondern der Ausnahmezustand zeigt, wer tatsächlich herrscht, wer Regeln suspendieren kann und für wen Sonderregeln gelten.
- Die Freund-Feind-Unterscheidung beschreibt keine gewöhnliche Parteikonkurrenz, sondern eine existenzielle Konfliktlage. Wenn politische Lager einander nicht mehr als legitime Gegner, sondern als Bedrohung der eigenen Lebensform betrachten, ist die innere Einheit des Staates bereits gefährdet.
- Demokratie benötigt nach Schmitt einen hinreichend homogenen Demos. Wird ein Gemeinwesen nur noch durch konkurrierende Gruppeninteressen, Identitätsblöcke und Verteilungsansprüche zusammengehalten, kippt Demokratie in oligarchisches Gruppenmanagement.
- Liberalismus neutralisiert Politik, indem er Machtentscheidungen in Verfahren, Gutachten, Ausschüsse, Technik, Ökonomie und Verwaltungssprache übersetzt. Diese Entpolitisierung löst Konflikte nicht, sondern verdeckt sie, bis sie in schärferer Form zurückkehren.
- Parlamentarismus verliert seine geistige Grundlage, wenn öffentliche Diskussion nicht mehr echte Entscheidungsfindung ist, sondern Inszenierung, Blockverhandlung und mediale Clip-Produktion. In diesem Zustand lebt das Parlament von Gewohnheit, nicht mehr von deliberativer Substanz.
- Verfassungen und Gesetze tragen sich nicht selbst. Jede Rechtsordnung setzt eine politische Entscheidung über Volk, Ordnung, Zugehörigkeit und Ernstfall voraus. Wer diese Grundlage ignoriert, verwechselt Papierlegalität mit realer Macht.
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Politische Analyse darf sich nicht auf moralische Empörung, formale Verfahren oder technokratische Oberflächen beschränken. Sie muss systematisch fragen, welche Gruppen Freund und Feind definieren, wer im Ausnahmezustand entscheidet, welche Institutionen nur Fassade sind und wo die tatsächliche Macht ausgeübt wird.
Carl Schmitts Stellung in der Elitentheorie
Carl Schmitt wird in dieser Analyse den Elitentheoretikern zugerechnet, obwohl diese Einordnung historisch nicht selbstverständlich ist. Die klassische Elitentheorie wird in der Regel mit Gaetano Mosca, Vilfredo Pareto und Robert Michels verbunden. Mosca analysierte in Elementi di scienza politica die Herrschaft organisierter Minderheiten über unorganisierte Mehrheiten; Pareto entwickelte im Trattato di sociologia generale seine Theorie der Elitenzirkulation; Michels formulierte in Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie das „eherne Gesetz der Oligarchie“. Schmitt stammt demgegenüber nicht unmittelbar aus dieser soziologischen Schule, sondern aus der Rechtswissenschaft. Er war Jurist, Staatsrechtslehrer und politischer Theoretiker. Gerade deshalb erweitert seine Einordnung in die Elitentheorie den Blick: Er untersucht nicht primär die soziologische Zusammensetzung von Eliten, sondern die rechtliche, politische und existenzielle Struktur von Herrschaft.
Schmitt gehörte zum geistigen Umfeld der deutschen Konservativen Revolution der Zwischenkriegszeit. Der häufige Vorwurf, er sei lediglich als „Hitlers Jurist“ oder als bloßer nationalsozialistischer Apologet zu verstehen, greift analytisch zu kurz. Schmitts Verhältnis zum Nationalsozialismus bleibt historisch schwer belastet und politisch kontrovers; zugleich lässt sich sein Frühwerk nicht auf diese spätere Nähe reduzieren. Wer Schmitts zentrale Texte ernst nimmt, erkennt, dass er in der Weimarer Republik die strukturelle Schwäche des liberal-parlamentarischen Staates analysierte. Seine These lautete nicht einfach, dass eine Diktatur wünschenswert sei, sondern dass ein parlamentarisch-liberales System, das existenzielle politische Gegensätze nicht mehr bändigen kann, zwangsläufig von Kräften bedroht wird, die dieses System selbst abschaffen wollen. Gerade diese Diagnose machte Schmitt so gefährlich, aber auch so analytisch wirksam.
In der akademischen Diskussion ist Schmitt seit den 1970er- und 1980er-Jahren nicht verschwunden, sondern im Gegenteil intensiv rezipiert worden. Linke wie rechte Autoren haben seine Kategorien aufgegriffen, kritisiert, adaptiert oder gegen ihn gewendet. Seine Relevanz hat mit der zunehmenden Politisierung und Polarisierung westlicher Gesellschaften weiter zugenommen. Dort, wo politische Konflikte nicht mehr als gewöhnliche Meinungsverschiedenheiten erscheinen, sondern als Kämpfe um die Existenz der eigenen Lebensform, tritt Schmitts Begriff des Politischen mit neuer Schärfe hervor. Die Auseinandersetzungen zwischen Linken und Rechten in den Vereinigten Staaten, in Großbritannien und in anderen westlichen Demokratien sind deshalb nicht bloß parteipolitische Rivalitäten. Sie tragen zunehmend den Charakter existenzieller Feindbestimmungen.
Der Begriff des Politischen: Freund und Feind
Schmitts berühmteste These lautet, dass das Politische durch die Unterscheidung von Freund und Feind bestimmt ist. Das Politische ist bei ihm kein Sachbereich neben Wirtschaft, Moral, Kultur oder Recht. Es bezeichnet vielmehr eine Intensität von Assoziation und Dissoziation. Ein Gegensatz wird politisch, wenn er eine solche Schärfe erreicht, dass Gruppen einander nicht mehr nur als Gegner, Konkurrenten oder Irrende betrachten, sondern als existenzielle Bedrohung.
Entscheidend ist der Begriff des Existenziellen. Nicht jede politische Meinungsverschiedenheit ist bereits eine Freund-Feind-Unterscheidung. In Phasen eines breiten politischen Konsenses können Parteien über einzelne Haushaltsfragen, Sozialausgaben, Verwaltungsmaßnahmen oder Gesetzesdetails streiten, ohne einander als existenzielle Gegner wahrzunehmen. Ein solcher Zustand entspricht eher dem klassischen Nachkriegskonsens in Großbritannien, in dem Konservative und Labour trotz unterschiedlicher Akzente über lange Zeit einen gemeinsamen Grundrahmen teilten. Das ist noch kein politischer Feind im Schmittschen Sinne.
Ein politischer Feind entsteht erst dort, wo eine Gruppe die andere als Bedrohung der eigenen Lebensform erkennt. In den Vereinigten Staaten wurde dies während und nach dem Aufstieg Donald Trumps besonders sichtbar. Teile der liberalen und sozialistischen Linken behandelten Trump und seine Anhänger nicht mehr als legitime politische Gegenspieler, sondern als moralisch und politisch zu vernichtende Gefahr. Gleichzeitig empfanden viele normale Amerikaner die Ausbreitung woke-ideologischer Denkweisen als Angriff auf ihre gewachsene Lebenswelt, ihre Moral, ihre Sprache, ihre Institutionen und ihre kollektive Identität. Auf beiden Seiten entstand damit eine Lage, in der der Gegner nicht mehr als Mitbürger erscheint, mit dem man um bessere Lösungen ringt, sondern als feindliche Macht, die überwunden werden muss.
Die Freund-Feind-Unterscheidung ist deshalb keine Theorie normaler Alltagsverwaltung. Sie beschreibt den Punkt, an dem Politik in eine Vorform des Krieges übergeht. Politik ist in diesem Sinne Krieg mit anderen Mitteln. Gerade darin liegt Schmitts analytische Schärfe: Er romantisiert diesen Zustand nicht. Wenn die Freund-Feind-Unterscheidung innerhalb eines Staates aufbricht, ist die politische Ordnung bereits schwer beschädigt. Ein Staat, dessen innere Gruppen einander als existenzielle Feinde behandeln, steht nicht vor einer gewöhnlichen Regierungskrise, sondern vor einer Krise seiner politischen Einheit.
Homogenität, innere Einheit und die Gefahr der inneren Feindbestimmung
Schmitts Ideal einer stabilen politischen Ordnung setzt ein Mindestmaß an Homogenität voraus. Damit ist nicht notwendig vollständige Gleichförmigkeit gemeint, sondern eine hinreichende gemeinsame Grundlage des Demos: gemeinsame Loyalität, gemeinsame politische Selbstbeschreibung, gemeinsame Anerkennung einer Ordnung und ein Mindestmaß gemeinsamer Lebensform. Ohne diese Grundlage zerfällt das Gemeinwesen in Gruppen, die einander nicht mehr als Teil desselben politischen Körpers begreifen.
Schmitt hätte moderne westliche Gesellschaften, insbesondere die Vereinigten Staaten und Großbritannien, als Beispiele einer gefährlichen inneren Fragmentierung gelesen. Die Freund-Feind-Unterscheidung verläuft dort nicht mehr nur zwischen Parteien, sondern zunehmend zwischen sozialen Gruppen, Geschlechtern, Ethnien, sexuellen Identitäten, kulturellen Milieus, religiösen Restbeständen und weltanschaulichen Lagern. Der politische Konflikt sickert in Ehe, Familie, Nachbarschaft, Arbeitsplatz, Schule, Universität und Medienkultur ein. Ein solcher Zustand ist keine Grundlage stabiler Demokratie, sondern ein Rezept für permanente politische Erhitzung.
Schmitts Warnung an die Weimarer Republik zielte genau darauf. Zwischen Kommunisten, Liberalen, Nationalsozialisten, Konservativen und anderen politischen Lagern bestand kein normaler parlamentarischer Streit mehr. Diese Gruppen sahen einander als existenzielle Bedrohungen. In einer solchen Lage wird das Parlament nicht mehr zum Ort rationaler Verständigung, sondern zur Bühne eines bereits außerparlamentarisch entschiedenen Feindverhältnisses. Eine gut geordnete politische Einheit würde nach Schmitt die Freund-Feind-Unterscheidung nach außen verlagern: Innen herrscht politische Freundschaft, außen liegt die mögliche Feindschaft. Sobald die Feindbestimmung ins Innere wandert, drohen Bürgerunruhe, Staatszerfall und Bürgerkrieg.
Souveränität und Ausnahmezustand
Schmitts zweite zentrale These lautet: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Damit meint er, dass die wahre Macht nicht im normalen Ablauf der Verwaltung sichtbar wird. Im Alltag wirken Recht, Verfahren, Geschäftsordnungen und Institutionen stabil. Erst in der Krise zeigt sich, wer wirklich entscheidet. Der Ausnahmezustand enthüllt die reale Machtstruktur.
Die normale Rechtsordnung gilt für gewöhnliche Zeiten. In Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, Aufständen oder sonstigen Notlagen wird sie jedoch verändert, suspendiert oder durch Sondervollmachten ergänzt. Genau hier liegt der Schmittsche Kern: Nicht derjenige ist souverän, der im Normalfall die Form wahrt, sondern derjenige, der im Ausnahmefall entscheidet, ob die Form außer Kraft gesetzt wird. Der Ausnahmezustand ist deshalb epistemisch privilegiert. Er zeigt, worauf die Ordnung wirklich ruht.
Die Covid-19-Pandemie lieferte ein besonders anschauliches Beispiel. Parlamente, Regierungen, Behörden und Exekutivorgane griffen in vielen westlichen Staaten zu weitreichenden Sonderbefugnissen. Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, wirtschaftliche Betätigung, Schulbetrieb, Religionsausübung und soziale Kontakte wurden administrativ beschränkt. Dadurch wurde sichtbar, dass die liberale Normalordnung in der Krise nicht einfach aus sich selbst heraus regiert, sondern auf exekutive Entscheidungsmacht zurückgreift. Wer wissen will, wer tatsächlich herrscht, darf nicht nur auf die Normallage schauen. Er muss fragen, wer im Ausnahmefall die Regeln ändert, wer Ausnahmen erhält und wer keine erhält.
Historisch ist dieses Problem nicht auf Covid-19 beschränkt. In der Weimarer Republik wurde nach dem Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 am folgenden Tag die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen. Sie setzte wesentliche Grundrechte außer Kraft und wurde zu einer entscheidenden rechtlichen Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur. Das zeigt nicht, dass Schmitt diese Entwicklung schlicht „erfunden“ hätte. Es zeigt vielmehr, was er beschrieb: In der Ausnahme wird sichtbar, dass Macht nicht in Papiernormen aufgeht. Wer über die Ausnahme entscheidet, stellt sich faktisch über die Normalordnung.
Auch die Vereinigten Staaten besitzen eine lange Tradition exekutiver Notstands- und Sondervollmachten. Bereits der Trading with the Enemy Act von 1917 eröffnete dem Präsidenten weitreichende Befugnisse im Kontext von Krieg und Feindhandel. Spätere Notstandsregime, unter anderem im Zusammenhang mit Iran seit 1979 und mit dem „War on Terror“ nach 2001, zeigen, dass exekutive Ausnahmeinstrumente nicht einfach mit dem Ende der unmittelbaren Krise verschwinden. Allerdings ist die genaue Behauptung, ein einzelner Wilson-Befehl von 1917 sei unverändert „nie aufgehoben“ worden, in dieser Form zu grob. Belastbar ist vielmehr: Seit 1917 bestehen in den Vereinigten Staaten rechtliche Notstands- und Sanktionsinstrumente, die in unterschiedlichen Formen fortentwickelt, erneuert, ersetzt oder fortgeführt wurden.
Der Schmittsche Punkt bleibt davon unberührt. Die Verfassung ist nicht selbst in der Lage, ihren eigenen Ernstfall zu lösen. Papier herrscht nicht. Personen, Institutionen und Machtapparate herrschen. Wenn sie eine Lage als dringend genug definieren, finden sie Wege, das Recht zu dehnen, zu suspendieren, neu auszulegen oder mit Sondervollmachten zu überformen. Gerade diese nüchterne Einsicht macht Schmitt für liberale Kritiker so unangenehm. Er zerstört die Illusion, dass politische Macht durch formale Legalität vollständig gebändigt sei.
Der Ausnahmehebel und die Ungleichheit der Anwendung
Besonders brisant wird Schmitts Theorie, wenn man fragt, für wen der Ausnahmehebel gezogen wird und für wen nicht. In modernen westlichen Gesellschaften wächst der Eindruck, dass Ausnahmen nicht neutral verteilt werden. Manche Gruppen, Milieus, Institutionen oder Eliten erhalten faktisch eine andere Behandlung als gewöhnliche Bürger. Für bestimmte Anliegen wird die Schmittsche Ausnahme bemüht; für andere gilt plötzlich die harte Normalform. Für bestimmte politische Gruppen werden Rechtsbrüche relativiert, für andere wird das Regelwerk maximal streng angewandt. Für bestimmte außenpolitische Verbündete werden Verstöße entschuldigt, für andere werden sie als „humanitäre Krise“ oder als Anlass moralischer Empörung präsentiert.
Diese doppelte Anwendung ist politisch explosiv. Sie offenbart, dass die angebliche Neutralität des liberalen Rechtsstaates nicht immer mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmt. Sobald Bürger erkennen, dass Recht, Verfahren und Moral selektiv eingesetzt werden, verliert das System an Legitimität. Genau darin liegt die analytische Kraft des Ausnahmezustands: Nicht die Regel beweist, wie ein System funktioniert. Die Ausnahme beweist es.
Liberalismus als Neutralisierung des Politischen
Schmitts dritte große These lautet, dass der Liberalismus versucht, Politik zu neutralisieren. Er ersetzt Entscheidung durch Verfahren, politischen Willen durch parlamentarische Debatte, existenzielle Konflikte durch Ausschüsse, Gutachten, Berichte, Untersuchungen und Verwaltungssprache. Wo eine Ordnung entschlossene Handlung verlangt, antwortet der Liberalismus häufig mit Prozedur. Er vertagt, moderiert, prüft, diskutiert und entpolitisiert.
Diese Neutralisierung findet auf mehreren Ebenen statt. Auf der ökonomischen Ebene werden politische Konflikte als Fragen der Ressourcenverteilung, Marktsteuerung oder technokratischen Optimierung umgedeutet. Auf der moralischen Ebene werden Machtentscheidungen als humanitäre Selbstverständlichkeiten präsentiert. Auf der verfahrensrechtlichen Ebene wird Legitimität in formale Regeln ausgelagert. Auf der rhetorischen Ebene wird so getan, als stünden bestimmte Entscheidungen bereits jenseits der Politik.
Tony Blair verkörpert diese liberale Technik der Entpolitisierung besonders deutlich. Seine Rhetorik präsentiert tief politische Entscheidungen regelmäßig als alternativlose Modernisierung, historische Notwendigkeit, technologischen Fortschritt oder administratives Vernunftgebot. Während der Covid-19-Pandemie argumentierte Blair, es sei an der Zeit, zwischen Geimpften und Ungeimpften „für Zwecke der Freiheit von Beschränkungen“ zu unterscheiden. Damit wurde eine hochpolitische Frage — nämlich die staatliche Differenzierung von Bürgerrechten nach Impfstatus — als scheinbar unpolitische Rationalität der Risikosteuerung dargestellt.
Genau das ist Schmitts Punkt: Das Politische verschwindet nicht, nur weil liberale Akteure es in technische Sprache übersetzen. Eine Injektion in den Körper, die an Freiheitsrechte, Mobilität, Zugang zu Räumen oder soziale Teilhabe gekoppelt wird, ist keine bloß medizinische oder administrative Frage. Sie ist politisch. Wer das bestreitet, betreibt Neutralisierung. Der Konflikt wird dadurch nicht gelöst, sondern nur verdeckt. Unter der Oberfläche staut sich Ressentiment an, bis die verdrängte Freund-Feind-Unterscheidung umso schärfer zurückkehrt.
Krise des Parlamentarismus
Schmitts Kritik am Parlamentarismus richtet sich gegen die Annahme, parlamentarische Regierung beruhe auf offener Debatte unabhängiger Repräsentanten, die durch den Austausch rationaler Argumente zu legitimen Entscheidungen gelangen. Diese klassische Idee des Parlamentarismus setzt Öffentlichkeit, Diskussion und die Möglichkeit voraus, dass Argumente tatsächlich überzeugen. In der modernen Massendemokratie wird diese Voraussetzung jedoch zunehmend zerstört.
Parteien, Interessengruppen, Fraktionen, Ausschüsse, Koalitionsrunden, Lobbystrukturen und mediale Inszenierung ersetzen die wirkliche Debatte. Parlamente werden zu Bühnen organisierter Blöcke. Abgeordnete treten nicht mehr primär als unabhängige Urteilsträger auf, sondern als Vertreter vorgefertigter Lager. Die Debatte wird Theater. Entscheidungen entstehen in Ausschüssen, Hinterzimmern, Parteigremien, Koalitionsverhandlungen, Verwaltungsapparaten oder informellen transnationalen Netzwerken. Die öffentliche Sitzung dient immer häufiger nur noch der Darstellung bereits getroffener Entscheidungen.
In der Gegenwart verschärft die Logik sozialer Medien diese Entwicklung. Parlamentarische Rede wird zur Clip-Produktion. Fragestunden, Ausschussszenen und Kongressauftritte werden auf virale Momente hin inszeniert. Der Sinn liegt nicht mehr in der Überzeugung des politischen Gegners, sondern in der Mobilisierung des eigenen Lagers. Der Name Cory Booker steht in dieser Argumentation beispielhaft für eine Form politischer Theatralik, in der Rede und Auftritt stärker auf moralische Dramaturgie als auf echte deliberative Entscheidung ausgerichtet sind. Schmitt beschrieb diesen Verfall bereits in den 1920er-Jahren: Wenn Öffentlichkeit und Diskussion nur noch formale Hüllen sind, lebt der Parlamentarismus von historischer Gewohnheit, nicht mehr von seiner geistigen Grundlage.
Demokratie, Hegemonie und Demos
Schmitt unterscheidet scharf zwischen Liberalismus und Demokratie. Liberalismus betont Verfahren, individuelle Rechte, Pluralismus und Begrenzung staatlicher Macht. Demokratie setzt bei Schmitt hingegen einen relativ homogenen Demos voraus, also ein Volk, das sich als politische Einheit selbst bestimmen kann. Ohne substanzielle Einheit wird Mehrheitsentscheidung zur bloßen Arithmetik. Dann zählt man Stimmen, ohne dass ein gemeinsamer politischer Wille existiert.
Heterogene Massengesellschaften erzeugen nach Schmitt nicht notwendig Demokratie, sondern oligarchisches Management konkurrierender Gruppen. Genau dieses Bild passt auf viele moderne multikulturelle und pluralistische Demokratien. Unterschiedliche Gruppen treten als Anspruchskollektive auf, fordern Ressourcen, Rechte, Anerkennung, Sonderregeln oder symbolische Privilegien und betrachten andere Gruppen zunehmend als Bedrohung. Der Staat wird dann nicht Ausdruck eines gemeinsamen Willens, sondern Schiedsrichter, Verteiler und Manipulator konkurrierender Gruppeninteressen.
Eine solche Ordnung ist instabil. Wenn jede Gruppe ihre eigenen demokratischen „Geschenke“ verlangt und sich zugleich durch andere Gruppen bedroht sieht, entsteht kein gemeinsamer Demos, sondern eine verwaltete Konkurrenzlandschaft. Der Staat spielt Gruppen gegeneinander aus, hält Konflikte unter Kontrolle und wahrt seine eigene Machtposition durch Management. Nach Schmitt ist das keine gute Demokratie. Es ist Oligarchie unter demokratischer Fassade.
Der Feind als öffentlicher, nicht privater Gegner
Schmitts Feindbegriff ist existenziell, aber nicht notwendig moralisch oder privat. Der Feind ist nicht einfach der böse Mensch, der Irrende oder der persönliche Gegner. Schmitt unterscheidet zwischen dem öffentlichen Feind und dem privaten Feind. Der politische Feind ist ein kollektiver Gegner, dessen Macht, Ordnungsvorstellung oder Lebensform als existenzielle Bedrohung der eigenen politischen Existenz erscheint. Der private Feind ist demgegenüber Objekt persönlicher Abneigung, Rivalität oder Feindschaft.
Diese Unterscheidung ist zentral. Im modernen politischen Streit hassen Menschen nicht zwingend den linken oder rechten Nachbarn als Privatperson. Sie fürchten vielmehr, dass dessen politisches Lager, wenn es an die Macht gelangt, die eigene Lebensform zerstören könnte. Die Rechte fürchtet, die Linke werde nationale Demographie, moralische Ordnung, kulturelle Kontinuität und institutionelle Stabilität auflösen. Die Linke fürchtet, rechte Macht werde Minderheiten entrechten, Transpersonen gefährden, Migranten deportieren oder gesellschaftliche Liberalisierungen rückgängig machen. Beide Seiten erleben den Konflikt nicht mehr als Streit über Politik, sondern als Kampf um Existenzbedingungen.
Dadurch wird der politische Konflikt hysterisch. Wo der Gegner als existenzielle Bedrohung erscheint, wird Kompromiss moralisch verdächtig. Wer sich mit dem Feind verständigt, gilt als Verräter. Genau diese Dynamik analysiert Schmitt mit größerer struktureller Klarheit als liberale oder marxistische Erklärungen, die politische Unruhe häufig auf materielle Lage, Ungleichheit oder bloße Fehlinformation reduzieren.
Recht, Entscheidung und die Grenzen der Verfassung
Schmitts Rechtsdenken beruht auf der These, dass keine Verfassung sich selbst begründet. Jede Rechtsordnung setzt eine politische Entscheidung voraus: Wer ist das Volk? Welche Ordnung soll gelten? Wer gehört dazu? Wer entscheidet im Ernstfall? Diese Fragen können nicht aus dem positiven Recht selbst abgeleitet werden, weil sie dem positiven Recht vorausliegen.
Das Recht ruht deshalb auf Entscheidung. Es gibt keine rein technische, neutrale, selbsttragende Legalität. Jede Verfassung enthält einen politischen Gründungsakt. Wer diesen Gründungsakt vergisst, verwechselt Norm mit Macht. Das ist besonders in amerikanischen konservativen Milieus sichtbar, in denen die Verfassung fast religiös verehrt wird. Schmitt würde dem entgegenhalten: Die Verfassung ist ein Stück Papier. Sie herrscht nicht selbst. Sie gilt nur, solange konkrete Mächte sie tragen, durchsetzen und im Ausnahmefall verteidigen.
Diese These ist brutal nüchtern. Sie bedeutet nicht, dass Recht unwichtig wäre. Sie bedeutet, dass Recht ohne politische Entscheidung nicht existieren kann. Wer im Ernstfall entscheidet, bestimmt, wie die Norm gilt, wann sie ausgesetzt wird und gegen wen sie angewendet wird. Der liberale Glaube an eine selbstvollziehende Verfassung ist deshalb eine Illusion.
Technik, Ökonomie und das Ende der Neutralisierungen
Schmitt beschreibt die Moderne als Abfolge von Neutralisierungen. Immer wieder sucht die Gesellschaft einen Bereich, der angeblich über dem politischen Konflikt steht: zuerst Theologie, dann Metaphysik, dann Moral, dann Ökonomie, schließlich Technik. Jeder dieser Bereiche verspricht, Konflikte zu befrieden, indem er eine neutrale Grundlage bereitstellt. Doch jeder dieser Bereiche wird selbst politisch.
Über Theologie wurden Religionskriege geführt. Über Metaphysik und Moral wurden Weltbilder bekämpft. Über Ökonomie entstanden die großen Kämpfe zwischen Kapitalismus, Sozialismus und Kommunismus. Auch Technik ist nicht neutral geblieben. Sie wird zum Feld politischer Auseinandersetzung: Digitalisierung, Überwachung, künstliche Intelligenz, Impfregime, Plattformmacht, Energiepolitik, industrielle Transformation und technokratische Steuerung sind keine bloßen Sachfragen. Sie sind politische Kampffelder.
Tony Blair verkörpert erneut die technokratische Neutralisierung. Seine politischen Projekte erscheinen regelmäßig als technische Modernisierung, als unausweichliche historische Entwicklung oder als rationales Management. Dadurch wird die eigentliche politische Diskussion unterbunden. Wer widerspricht, gilt nicht als politischer Gegner mit legitimer Gegenposition, sondern als irrationaler Störer des Fortschritts. Genau hier zeigt sich die gefährliche Struktur der Entpolitisierung: Sie verdrängt Konflikte, löst sie aber nicht. Die politische Spannung sammelt sich unter der Oberfläche und kehrt in schärferer Form zurück.
Schmitts These, dass das Zeitalter der Neutralisierungen endet, trifft deshalb nicht nur auf die Zwischenkriegszeit zu. Auch heute wird sichtbar, dass die liberale Hoffnung auf dauerhafte Entpolitisierung gescheitert ist. Politik ist wieder heiß geworden. Der Konflikt kehrt zurück — in Kultur, Recht, Technologie, Migration, öffentlicher Gesundheit, Medienordnung und Außenpolitik.
Schmitts Gegenwartsrelevanz
Schmitt ist deshalb ein Theoretiker der Gegenwart, weil seine Kategorien dort greifen, wo liberale und marxistische Erklärungen versagen. Der Liberalismus reduziert Konflikte häufig auf Verfahren, Rechte, Märkte und individuelle Präferenzen. Der Marxismus reduziert sie häufig auf materielle Interessen, Klassenlagen und Ungleichheit. Schmitt geht tiefer. Er fragt nach politischer Einheit, Feindbestimmung, Souveränität, Ausnahme, Entscheidung und existenzieller Ordnung.
In einer Zeit, in der westliche Gesellschaften immer stärker polarisiert, fragmentiert und moralisch aufgeladen sind, wirkt Schmitts Analyse unangenehm präzise. Sie erklärt, warum politische Konflikte nicht verschwinden, wenn man sie in Berichte, Ausschüsse, Expertengremien, Marktmechanismen oder technologische Sachzwänge übersetzt. Sie erklärt, warum Verfassungen im Ernstfall nicht ausreichen, wenn keine politische Einheit hinter ihnen steht. Sie erklärt, warum parlamentarische Institutionen hohl werden, wenn die eigentlichen Entscheidungen außerhalb der öffentlichen Debatte fallen. Sie erklärt, warum Demokratie ohne Demos in Gruppenmanagement umschlägt. Und sie erklärt, warum der Ausnahmezustand mehr über Herrschaft verrät als der Normalbetrieb.
Schmitt liefert damit keine bequeme politische Moral, sondern ein hartes Analyseinstrument. Gerade deshalb wird er häufig lieber moralisch diskreditiert als argumentativ widerlegt. Seine Kategorien sind gefährlich, weil sie Illusionen zerstören: die Illusion neutraler Verfahren, die Illusion unpolitischer Technik, die Illusion selbsttragender Verfassungen, die Illusion eines harmonischen Pluralismus ohne gemeinsame Grundlage und die Illusion, dass liberale Gesellschaften die Freund-Feind-Unterscheidung dauerhaft abschaffen könnten.
Quellen & Literatur
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