Finanzierbarkeit des AfD-Regierungsprogramms in Sachsen-Anhalt
_ Christopher Kofner, Geschäftsführer, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 30. August 2026.
Eine alternative Fünfjahres-Szenariorechnung unter Berücksichtigung von Schuldenbremse und Bundes-Infrastrukturmitteln
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen
- Die vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) für eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt ab 2026 errechnete jährliche Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Mrd. Euro bei Umsetzung des Wahlprogramms ist nachvollziehbar, aber keine unveränderliche Haushaltsgröße.
- Das IWH interpretiert den Verzicht auf neue Schulden als vollständigen Verzicht auf die durchschnittlich 877 Mio. Euro Nettokreditaufnahme der Finanzplanung 2027–2029. Davon entfallen jedoch nur rund 374 Mio. Euro jährlich auf die mit der Grundgesetzänderung 2025 neu geschaffene strukturelle Kreditmöglichkeit. Die übrigen Komponenten beruhen überwiegend auf bereits zuvor zulässigen konjunkturellen Krediten und Krediten für finanzielle Transaktionen.
- Mit vorsichtig niedrigeren Kosten der AfD-Wahlprogrammmaßnahmen, realistisch höheren Einsparungen und der Nutzung des Bundes-Sondervermögens für geeignete Investitionen lässt sich der Finanzierungsbedarf erheblich reduzieren. Das IWH weist selbst erhebliche Kostenbandbreiten sowie weitere, nicht vollständig quantifizierte Einsparpotenziale aus.
- Die vorliegende Gegenrechnung untersucht drei Szenarien: erstens die vollständige Umsetzung des modifizierten Maßnahmenpakets bei Fortführung der neuen Strukturverschuldung, zweitens dieselbe Umsetzung bei Verzicht auf diese Kreditmöglichkeit und drittens eine priorisierte, über zwei Legislaturperioden gestaffelte Umsetzung ohne neue strukturelle Schulden. In den ersten beiden Szenarien verbleiben jährliche Finanzierungslücken von rund 699 Mio. Euro beziehungsweise 1,073 Mrd. Euro.
- Im dritten Szenario kann eine AfD-geführte Landesregierung dagegen ohne Finanzierungslücke und ohne Nutzung der neuen strukturellen Kreditmöglichkeit auskommen. Voraussetzung ist, dass bis zum fünften Jahr rund 500 Mio. Euro dauerhafte Einsparungen erreicht werden, davon zunächst 374 Mio. Euro den Wegfall der vorgesehenen Strukturkredite kompensieren und in der ersten Legislaturperiode nur ein gegenfinanziertes Kernpaket von rund 116,6 Mio. Euro jährlich umgesetzt wird. Geeignete Investitionen werden zusätzlich über das Bundes-Sondervermögen finanziert.
- Voraussetzung hierfür ist eine konsequente Konsolidierungsstrategie. Innerhalb der ersten 100 Regierungstage sollte eine titelgenaue Spending Review der freiwilligen Leistungen, Förderprogramme, Verwaltungsstrukturen und Personalbudgets beginnen. 400 Mio. Euro bilden dabei ein realistisches mittelfristiges Einspar-Basisszenario; 500 Mio. Euro sind das ambitionierte Ziel für das fünfte Regierungsjahr.
- Neue dauerhafte Leistungen sollten grundsätzlich erst eingeführt werden, wenn ihre dauerhafte Gegenfinanzierung tatsächlich realisiert ist. Das Familiengeld sollte deshalb auf die ersten drei Lebensjahre konzentriert und gemeinsam mit Kinderwillkommensgeld und Polizeiaufwuchs als prioritäres Kernpaket umgesetzt werden.
- Das Sachsen-Anhalt zustehende Bundes-Sondervermögen sollte konsequent für zusätzliche förderfähige Investitionen genutzt werden. Dadurch erweitert sich der investive Handlungsspielraum des Landes, ohne dass hierfür zusätzliche Landesschulden aufgenommen werden müssen.
- Kostenintensive Dauerleistungen wie vollständige Kita-Beitragsfreiheit, flächendeckend kostenloses Mittagessen, ein weitergehendes Landespflegegeld, größere zusätzliche kommunale Zuweisungen oder weitere Förderprogramme sollten erst in einer zweiten Legislaturperiode schrittweise umgesetzt werden, sofern die Verwaltungs- und Strukturreformen zusätzlichen dauerhaften Haushaltsspielraum geschaffen haben.
Ausgangspunkt der IWH-Rechnung
Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat im August 2026 eine Studie zur Finanzierbarkeit des AfD-Regierungsprogramms für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt vorgelegt. Die darin errechnete Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Mrd. Euro jährlich wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen und vielfach als Beleg dafür dargestellt, dass zentrale Wahlversprechen der AfD finanziell nicht tragfähig seien. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Analyse, auf welchen Annahmen diese Rechnung beruht und wie sich das Ergebnis unter alternativen, weiterhin realistischen Kosten-, Einspar- und Finanzierungsannahmen verändert.
Dorsch, Gropp und Reifschneider identifizieren im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt 136 kostenwirksame Maßnahmen, können davon jedoch nur 28 quantitativ bewerten. Für diese errechnet das IWH jährliche Mehrbelastungen von rund 1,595 Mrd. Euro. Dem stehen rund 243 Mio. Euro quantifizierbare Einsparungen gegenüber (Dorsch et al. 2026).
Das IWH unterstellt, dass der im AfD-Wahlprogramm angekündigte Verzicht auf neue Schulden die gesamte in der Finanzplanung 2027–2029 vorgesehene Nettokreditaufnahme von durchschnittlich 877 Mio. Euro jährlich ausschließt. Deshalb behandelt es diesen Betrag als zusätzlich zu finanzierenden Bedarf und erhöht seine Rechnung auf rund 2,5 Mrd. Euro. Diese Auslegung geht allerdings weiter als ein bloßer Verzicht auf die 2025 neu geschaffene strukturelle Verschuldungsmöglichkeit.
Von den 877 Mio. Euro entfallen nämlich nur rund 374 Mio. Euro jährlich auf diese seit der Grundgesetzänderung vom März 2025 mögliche Strukturkomponente. Die übrigen durchschnittlich rund 503 Mio. Euro beruhen vor allem auf konjunkturellen Krediten und Krediten für finanzielle Transaktionen, die bereits unter der früheren Schuldenbremse zulässig waren. Für die folgende Gegenrechnung wird deshalb zwischen diesen bisherigen schuldenbremsenkonformen Instrumenten und der neuen strukturellen Neuverschuldung, auf die verzichtet wird, unterschieden.
Modifizierte Kostenannahmen
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die vom IWH angesetzten Kosten der AfD-Wahlprogrammmaßnahmen zwingend in dieser Höhe anfallen müssen. Das IWH arbeitet selbst mit Unter- und Obergrenzen und weist damit ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten je nach konkreter Ausgestaltung deutlich niedriger liegen können. Für die alternative Szenariorechnung werden deshalb bei einzelnen Maßnahmen realistische Werte am unteren Rand dieser Bandbreiten verwendet.
Die größte Abweichung betrifft das Landesfamiliengeld. Das IWH setzt bei monatlich 50, 150 beziehungsweise 250 Euro je nach Kinderzahl im Hauptszenario eine Zahlung bis zum 18. Geburtstag an und errechnet rund 303 Mio. Euro jährlich. Das Wahlprogramm legt jedoch keine Bezugsdauer fest. Für eine Begrenzung auf die ersten drei Lebensjahre berechnet das IWH selbst lediglich 45,2 Mio. Euro. Allein dadurch sinken die jährlichen Kosten um rund 258 Mio. Euro. Mit moderat niedrigeren Ansätzen bei weiteren Maßnahmen innerhalb der IWH-Bandbreiten reduzieren sich die quantifizierten Vollkosten insgesamt von rund 1,595 Mrd. Euro auf etwa 1,299 Mrd. Euro jährlich.
Höhere Einsparungen durch Verwaltungs- und Strukturreformen
Auch auf der Einsparseite bleibt die IWH-Rechnung hinter den im Wahlprogramm vorgesehenen Möglichkeiten zurück. Die Studie beziffert zwar rund 243 Mio. Euro konkrete Einsparungen, weist zugleich aber darauf hin, dass weitere Reformvorhaben mangels genauer Daten nicht oder nur teilweise quantifiziert werden. Dazu gehören insbesondere Ministerienfusionen, Personalabbau durch natürliche Fluktuation, Digitalisierung, Aufgabenkritik und der Abbau administrativer Doppelstrukturen.
Dass hier zusätzliches Einsparpotenzial besteht, zeigt auch der Landesrechnungshof: Nach 2021 wuchs die Ministerialverwaltung um 133 Stellen beziehungsweise Planstellen, 13 Referate und 7 Stabsstellen; der Rechnungshof fordert ausdrücklich eine Verschlankung (Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt 2025). Hinzu kommen Einsparungen durch Nichtnachbesetzung frei werdender Stellen, Behördenreformen, Digitalisierung und die Überprüfung von Förderprogrammen. Für die Szenariorechnung wird deshalb ein Anstieg der dauerhaften Einsparungen auf rund 400 Mio. Euro mittelfristig und auf 500 Mio. Euro im fünften Jahr angesetzt..
Infrastruktur-Sondervermögen als zusätzlicher Investitionsspielraum
Sachsen-Anhalt erhält aus der Länder- und Kommunalsäule des Bundes-Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 2,6139 Mrd. Euro. Davon sind 1,56834 Mrd. Euro für den Kommunalarm und rund 1,04556 Mrd. Euro für den Landesarm vorgesehen (Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt 2026b).
Die Mittel können während des zwölfjährigen Bewilligungszeitraums 2025–2036 gebunden werden; rechnerisch entsprechen 2,6139 Mrd. Euro rund 218 Mio. Euro pro Jahr. Projekte dürfen bei rechtzeitiger Bewilligung bis Ende 2042 umgesetzt werden. Der tatsächliche jährliche Mittelabfluss ist ausdrücklich bedarfsgerecht und muss daher nicht dem rechnerischen Durchschnitt entsprechen (BMF 2026a; LuKIFG 2025).
Diese Mittel stellen keine Verschuldung des Landes Sachsen-Anhalt dar. Die Kreditermächtigung liegt beim Bund; eine Landesregierung entscheidet über die Nutzung der ihr bereits zugeteilten Mittel, nicht über die zugrunde liegende Bundesverschuldung. In der veröffentlichten Gegenfinanzierungsrechnung des IWH erscheint dieser Topf nicht als eigenständiger Finanzierungsposten.
Für das Alternativmodell werden deshalb vorsichtig lediglich bis zu 100 Mio. Euro jährlich für tatsächlich förderfähige zusätzliche Programminvestitionen angesetzt. Damit erweitert sich der finanzielle Handlungsspielraum der Landesregierung gegenüber der IWH-Rechnung entsprechend, ohne den Landeshaushalt zusätzlich zu verschulden; laufende Leistungen wie Familiengeld oder Personalausgaben werden daraus nicht finanziert.
Warum der Verzicht auf strukturelle Neuverschuldung fiskalisch begründbar ist
Der Schuldenverzicht ist nicht lediglich eine normative Frage der Schuldenbremse. Sachsen-Anhalt muss 2026 bereits rund 420 Mio. Euro Zinsausgaben am Kreditmarkt aufbringen. Bei Gesamtausgaben von 15,632 Mrd. Euro entsprechen die Zinsen etwa 2,7 % des Landeshaushalts (Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt 2025; Landtag Sachsen-Anhalt 2025).
Die im Februar 2026 emittierte zehnjährige Benchmarkanleihe des Landes weist einen Kupon von 3,125 % auf (Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt 2026c).
Würde die neue Strukturkomponente von rund 374 Mio. Euro jährlich fünf Jahre lang vollständig genutzt und lägen die Finanzierungskosten modellhaft konstant bei 3,125 %, erhöhte sich der Schuldenstand allein daraus um rund 1,87 Mrd. Euro. Jeder Jahrgang verursachte rund 11,7 Mio. Euro Jahreszinsen; nach fünf Jahren läge die zusätzliche jährliche Zinsbelastung bei rund 58 Mio. Euro. Bei unverändertem Haushaltsvolumen würde die gesamte Zinsquote rechnerisch von etwa 2,7 auf gut 3,0 % steigen.
Hinzu kommt, dass zahlreiche ältere, extrem niedrig verzinste Landesanleihen in den kommenden Jahren refinanziert werden müssen. Die Zinsbelastung kann deshalb auch unabhängig von zusätzlicher Neuverschuldung steigen.
Der Verzicht auf die neue Strukturkomponente ist somit eine richtige Strategie, um künftige Haushaltsspielräume gegenüber dauerhaft steigenden Zinsbindungen zu schützen.
Drei Szenarien für die Finanzierung
Auf Grundlage der zuvor angepassten Kosten- und Einsparannahmen werden im Folgenden drei Varianten untersucht. Szenario A unterstellt, dass die bestehende Finanzplanung einschließlich der neuen strukturellen Kreditaufnahme fortgeführt wird. Szenario B zeigt, was passiert, wenn auf diese seit 2025 mögliche strukturelle Neuverschuldung von rund 374 Mio. Euro jährlich verzichtet wird, das modifizierte Wahlprogramm aber dennoch vollständig umgesetzt werden soll. Szenario C verbindet diesen Schuldenverzicht mit einer gestaffelten Priorisierung: In der ersten Legislaturperiode werden nur jene Kernmaßnahmen umgesetzt, die aus tatsächlich realisierten Einsparungen dauerhaft finanziert werden können; weitere Vorhaben werden auf eine zweite Legislaturperiode verschoben. In allen drei Szenarien werden zudem bis zu 100 Mio. Euro jährlich an geeigneten investiven Maßnahmen über das Bundes-Sondervermögen finanziert, wodurch sich der Handlungsspielraum gegenüber der IWH-Rechnung zusätzlich erweitert, ohne neue Landesschulden zu verursachen.
Szenario A: Fortführung der bestehenden Finanzplanung
Im ersten Szenario bleibt die bestehende Finanzplanung einschließlich der neuen strukturellen Kreditaufnahme unverändert. Die vom IWH zusätzlich angesetzte Notwendigkeit, die gesamte geplante Nettokreditaufnahme zu ersetzen, entsteht damit nicht. Gleichzeitig werden die modifizierten Programmkosten, höhere Einsparungen und die Nutzung des Bundes-Sondervermögens berücksichtigt.
Bei vollständiger Umsetzung des angepassten Maßnahmenpakets im fünften Jahr ergibt sich:
1.299 Mio. Euro Programmkosten
– 500 Mio. Euro Einsparungen
– 100 Mio. Euro über das Bundes-Sondervermögen finanzierte Investitionen
= 699 Mio. Euro verbleibender Finanzierungsbedarf.
Die ursprünglich vom IWH ausgewiesene Finanzierungslücke von mindestens 2,2 Mrd. Euro jährlich würde damit erheblich reduziert. Eine vollständige Gegenfinanzierung des gesamten modifizierten Maßnahmenpakets wäre innerhalb der ersten Legislaturperiode allerdings noch nicht erreicht.
Szenario B: Vollumsetzung bei Verzicht auf die neue Strukturverschuldung
Im zweiten Szenario wird zusätzlich auf die seit der Grundgesetzänderung von 2025 mögliche strukturelle Kreditaufnahme von rund 374 Mio. Euro jährlich verzichtet. Da diese Kredite in der bestehenden Finanzplanung bereits vorgesehen sind, muss ihr Wegfall zunächst im Bestandshaushalt kompensiert werden.
Zum Finanzierungsbedarf aus Szenario A kommen deshalb weitere 374 Mio. Euro hinzu:
699 Mio. Euro
+ 374 Mio. Euro wegfallende Strukturkredite
= 1.073 Mio. Euro verbleibender Finanzierungsbedarf.
Dieses Szenario zeigt, dass eine vollständige Umsetzung des modifizierten Wahlprogramms innerhalb einer Legislaturperiode bei gleichzeitigem Verzicht auf die neue strukturelle Neuverschuldung nicht gegenfinanziert wäre. Der Schuldenverzicht erfordert daher eine stärkere Priorisierung der Maßnahmen.
Szenario C: Schuldenverzicht durch Priorisierung und gestaffelte Umsetzung
Das dritte Szenario verbindet den Verzicht auf die neue Strukturverschuldung mit einer konsequenten zeitlichen Priorisierung. Nicht sämtliche kostenwirksamen Wahlprogrammmaßnahmen werden bereits in der ersten Legislaturperiode vollständig umgesetzt. Stattdessen werden neue dauerhafte Leistungen nur in dem Umfang eingeführt, in dem zuvor dauerhafte Einsparungen tatsächlich realisiert wurden.
Erreichen Verwaltungsreform, Personalfluktuation, Digitalisierung, Aufgabenkritik und der Abbau von Doppelstrukturen bis zum fünften Jahr das Einsparziel von 500 Mio. Euro jährlich, müssen davon zunächst 374 Mio. Euro verwendet werden, um die bislang eingeplante strukturelle Neuverschuldung vollständig zu ersetzen.
Damit verbleiben:
126 Mio. Euro dauerhafter zusätzlicher Haushaltsspielraum.
Dieser Betrag reicht für ein klar abgegrenztes Kernprogramm:
| MaßnahmeKosten p. a. | |
| Familiengeld für Kinder von 0–3 Jahren | 45,2 Mio. € |
| Kinderwillkommensgeld | 20,2 Mio. € |
| schrittweiser Polizeiaufwuchs auf 7.500 Vollzugsbeamte | 51,2 Mio. € |
| Gesamt | 116,6 Mio. € |
| verbleibender Puffer | 9,4 Mio. € |
Damit wäre dieses Kernprogramm im fünften Jahr vollständig ohne neue strukturelle Landesverschuldung und ohne Finanzierungslücke finanzierbar. Selbst nach Umsetzung der drei Prioritäten verbliebe ein kleiner jährlicher Puffer von rund 9 Mio. Euro.
Parallel könnten geeignete zusätzliche Investitionen – etwa in Bildungs-, kommunale oder sonstige Infrastruktur – aus den Sachsen-Anhalt zustehenden Mitteln des Bundes-Sondervermögens finanziert werden. Diese Mittel belasten den Landesschuldenstand nicht und kommen zusätzlich zu dem aus den Einsparungen gewonnenen laufenden Haushaltsspielraum hinzu.
Die Umsetzung würde innerhalb der ersten Legislaturperiode schrittweise erfolgen. Zunächst stehen Spending Review, Verwaltungsreform, Personalabbau durch natürliche Fluktuation und investive Maßnahmen im Vordergrund. Familienförderung und Polizeiaufwuchs werden anschließend in dem Maße ausgebaut, wie ihre dauerhafte Gegenfinanzierung tatsächlich erreicht wird.
Kostenintensive Dauerleistungen wie die vollständige Kita-Beitragsfreiheit, flächendeckend kostenloses Mittagessen, ein weitergehendes Landespflegegeld, größere zusätzliche kommunale Zuweisungen oder zusätzliche Förderprogramme würden dagegen nicht vollständig in der ersten Legislaturperiode umgesetzt. Sie könnten in einer zweiten Legislaturperiode schrittweise folgen, sofern die Reformen weitere dauerhafte Einsparungen und damit zusätzlichen strukturellen Haushaltsspielraum geschaffen haben.
Szenario C zeigt damit, dass ein Verzicht auf die neue strukturelle Neuverschuldung nicht zwangsläufig den Verzicht auf zentrale Wahlprogrammpunkte bedeutet. Voraussetzung ist jedoch eine klare Priorisierung: Zunächst werden bestehende Ausgaben strukturell gesenkt, anschließend nur dauerhaft gegenfinanzierte Kernmaßnahmen eingeführt und weitere kostenintensive Vorhaben erst bei tatsächlich vorhandenem zusätzlichem Spielraum umgesetzt.
Quellen & Literatur
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- Bundesministerium der Finanzen (2026a): Investitionen der Länder – Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, Berlin. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/SVIK/Laender/investitionen-der-laender.html
- Bundesrepublik Deutschland (2025): Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 109 Abs. 3 in der seit 2025 geltenden Fassung, Berlin. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_109.html
- Bundesrepublik Deutschland (2025): Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG), insbesondere §§ 1–4. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/lukifg/
- Dorsch, N.; Gropp, R. E.; Reifschneider, A. (2026): Ist das AfD-Wahlprogramm für Sachsen-Anhalt finanzierbar? Kosten und Gegenfinanzierung vor der Landtagswahl am 6. September 2026, IWH Policy Notes 2/2026, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale). URL: https://www.iwh-halle.de/publikationen/detail/ist-das-afd-wahlprogramm-fuer-sachsen-anhalt-finanzierbar-kosten-und-gegenfinanzierung-vor-der-landtagswahl-am-6-september-2026
- Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (2025): Jahresbericht 2024, Teil 2, Halle (Saale). URL: https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2024/JB_2024_Teil2_LRHLSA.pdf
- Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt (2025): Ergebnisse der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2024 – Aufgeblähte Ministerien, Halle (Saale). URL: https://lrh.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/LRH/Berichte/2024/HO_2024_1_final.pdf
- Landtag von Sachsen-Anhalt (2025): Sachsen-Anhalt hat neuen Doppelhaushalt – Haushaltsplan 2025/2026, Magdeburg, 20. Februar 2025. Der beschlossene Haushalt umfasst 15,103 Mrd. Euro 2025 und 15,632 Mrd. Euro 2026.URL: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/haushalt-25-26
- Landtag von Sachsen-Anhalt (2025/2026): Plenarprotokoll/Transkript – Ausführungen des Ministers der Finanzen Michael Richter zu Nachbesetzungssperre, Personalkörper und Verwaltungsdigitalisierung, Magdeburg. Richter beziffert die Effekte der Nachbesetzungssperre auf rund 180 Mio. Euro und des Einfrierens des Personalkörpers auf 143 Mio. Euro; zugleich verweist er auf Personaleinsparungen von mehr als 15 % durch Automatisierung in der Steuerverwaltung. URL: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/plenarsitzungen/transkript?cHash=71b486b7f4812ff57dc84e5d773fc806&tx_lsasessions_transcript%5Bspeaker%5D=16319
- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (2026a): Mittelfristige Finanzplanung des Landes Sachsen-Anhalt 2025 bis 2029, Magdeburg. URL: https://mf.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MF/Dokumente/Haushalt/MIPLA/Mipla_2025-2029.pdf
- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (2026b): Sondervermögen Infrastruktur, Magdeburg. URL: https://mf.sachsen-anhalt.de/finanzen/page/sondervermoegen-infrastruktur
- Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (2026c): Sachsen-Anhalt platziert erfolgreich neue zehnjährige Benchmarkanleihe, Magdeburg, 12. Februar 2026. URL: https://mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/news-detail/sachsen-anhalt-platziert-erfolgreich-neue-zehnjaehrige-benchmarkanleihe
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