Bayerisches Klimaschutzgesetz: Klimaanpassung statt kostspieliger regionaler Sonderwege
_ IKW. München, 14.1 Oktober 2026.
Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Ulrich van Suntum, emeritierter Professor für Volkswirtschaftslehre an der Universität Münster, ehemaliger Generalsekretär des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und Gastforscher des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW), vom September 2026 für die Sachverständigenanhörung zur Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und zur Neufassung des Bayerischen Klimaschutzprogramms 2025 im Bayerischen Landtag.
Die vorgesehene Abkehr vom bayerischen Klimaneutralitätsziel 2040 und die stärkere Berücksichtigung der Klimaanpassung werden grundsätzlich begrüßt, jedoch als unzureichend bewertet. Van Suntum kritisiert eigenständige regionale Emissionsziele, da zusätzliche CO₂-Einsparungen innerhalb des europäischen Emissionshandels nach seiner Argumentation überwiegend zu einer Verlagerung von Emissionsrechten statt zu zusätzlichen europäischen Minderungen führten. Er fordert deshalb auch den Verzicht auf das neue bayerische Klimaneutralitätsziel 2045 und eine konsequente Konzentration auf den Schutz vor konkreten Klimafolgen. Von den jährlich rund 1 Milliarde Euro klimapolitischer Ausgaben Bayerns würden nach seiner Berechnung weiterhin etwa 60 Prozent für herkömmliche Klimaschutzmaßnahmen aufgewendet. Diese Mittel sollten vorrangig in wirksame Anpassungsmaßnahmen wie Gebäudekühlung, Hitzeschutz und den Erhalt städtischer Grünflächen fließen. Zugleich warnt van Suntum vor zusätzlicher Bürokratie durch 96 eigenständige kommunale Klimaanpassungskonzepte und plädiert für standardisierte Rahmenkonzepte, dezentrale Entscheidungen und die unmittelbare Umsetzung bereits bekannter Schutzmaßnahmen. Eine solche Neuausrichtung könne öffentliche Mittel effizienter einsetzen, wirtschaftliche Belastungen reduzieren und die Widerstandsfähigkeit Bayerns gegenüber Klimafolgen stärken.
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