Abschaffung der Gewerbesteuer als Reformoption: Eine wirtschaftspolitische Analyse

_ Prof. Dr. Ulrich van Suntum Gastforscher, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). 23.03.2026.*

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen

  • Die Gewerbesteuer generiert jährlich rund 75 Milliarden Euro (≈ 8 % des Gesamtsteueraufkommens) und stellt mit 69 Milliarden Euro die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen dar, weist jedoch erhebliche konjunkturelle Schwankungen auf.
  • Das vorgeschlagene Reformmodell des IW Köln kombiniert kommunale Zuschlagsrechte auf Einkommen- (bis 10 %) und Körperschaftsteuer (0–6 %) mit einer höheren Umsatzsteuerbeteiligung und dem Wegfall des Solidaritätszuschlags, um Aufkommensneutralität sicherzustellen.
  • Das bestehende System erzeugt strukturelle Ungleichheiten zwischen Steuerpflichtigen sowie erhebliche regionale Disparitäten zwischen Kommunen, die durch eine Reform reduziert werden könnten.
  • Die parallele Buchführung und komplexen Anrechnungsmechanismen führen zu hohen bürokratischen Kosten und Effizienzverlusten im Steuersystem.
  • Eine Umsetzung der Reform erfordert gezielte Ausgleichsmechanismen für benachteiligte Kommunen sowie eine politisch tragfähige Sicherung der kommunalen Finanzautonomie.

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Einordnung und Problemaufriss

Die Gewerbesteuer stellt eine historisch gewachsene Besonderheit des deutschen Steuersystems dar, deren institutionelle Ausgestaltung international kaum vergleichbar ist. Ihre Ursprünge reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, und ihre heutige Form zeichnet sich durch eine hohe Komplexität sowie erhebliche administrative Anforderungen aus. In der steuerwissenschaftlichen Literatur wird wiederholt auf die überdurchschnittliche Regelungsdichte des deutschen Steuerrechts hingewiesen, wobei die Gewerbesteuer als besonders komplexes Element gilt.

Die Analyse der bestehenden Struktur zeigt, dass die Gewerbesteuer sowohl Unternehmen als auch öffentliche Verwaltungen mit erheblichen bürokratischen Belastungen konfrontiert. Diese resultieren insbesondere aus parallelen Bemessungsgrundlagen, differierenden Vorschriften zur Gewinnermittlung sowie komplexen Anrechnungsmechanismen. Vor diesem Hintergrund wird die Abschaffung der Gewerbesteuer seit Jahrzehnten in der finanzwissenschaftlichen Diskussion thematisiert.

Fiskalische Bedeutung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer generiert ein jährliches Steueraufkommen von rund 75 Milliarden Euro, was etwa 8 % des gesamten Steueraufkommens in Deutschland entspricht. Der überwiegende Anteil – etwa 69 Milliarden Euro – fließt direkt an die Kommunen und stellt deren wichtigste originäre Einnahmequelle dar. Die Kommunen verfügen über ein verfassungsrechtlich garantiertes Hebesatzrecht, wodurch sie die Höhe der Gewerbesteuer eigenständig variieren können und somit eine gewisse fiskalische Autonomie besitzen.

Diese Einnahmequelle ist jedoch durch erhebliche Volatilität gekennzeichnet, da sie stark von konjunkturellen Schwankungen abhängt. Insbesondere wirtschaftliche Abschwungphasen führen zu deutlichen Einbrüchen der kommunalen Einnahmen, was die Planbarkeit öffentlicher Haushalte erheblich beeinträchtigt.

Reformvorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft

Ein aktueller Reformvorschlag des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) sieht die vollständige Abschaffung der Gewerbesteuer vor und schlägt als Ersatz ein alternatives Finanzierungsmodell für die Kommunen vor. Dieses Modell basiert auf mehreren Komponenten:

Erstens soll den Kommunen ein örtliches Zuschlagsrecht auf bestehende Ertragsteuern eingeräumt werden. Konkret wird ein Zuschlag auf die Körperschaftsteuer im Bereich von 0 bis 6 % sowie auf die Einkommensteuer von bis zu 10 % vorgeschlagen.

Zweitens ist eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer vorgesehen, um Einnahmeausfälle zu kompensieren und gleichzeitig strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Kommunen abzufedern.

Drittens umfasst das Konzept den vollständigen Wegfall des Solidaritätszuschlags. Dieser Schritt dient der Sicherstellung der Aufkommensneutralität für private Haushalte, da die zusätzlichen kommunalen Zuschläge durch die Entlastung beim Solidaritätszuschlag ausgeglichen werden sollen.

Das Gesamtkonzept ist darauf ausgelegt, sowohl für den Staat als auch für die Wirtschaft aufkommensneutral zu sein. Die Belastungswirkungen würden sich demnach im Durchschnitt ausgleichen, auch wenn es auf individueller Ebene zu Umverteilungseffekten kommen kann.

Verteilungswirkungen und Gerechtigkeitsaspekte

Das bestehende System der Gewerbesteuer weist erhebliche Ungleichheiten auf. Kapital- und Personengesellschaften unterliegen der Steuerpflicht, während Selbständige und Freiberufler davon ausgenommen sind. Diese Differenzierung führt zu Verzerrungen im Wettbewerb und wird aus ökonomischer Perspektive als problematisch bewertet.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Disparitäten zwischen den Kommunen. Einzelne Gemeinden profitieren überproportional von spezifischen steuerlichen Konstellationen, etwa durch die Ansiedlung von Briefkastenfirmen. Ein häufig zitiertes Beispiel ist die Gemeinde Norderfriedrichskoog, die trotz geringer Einwohnerzahl über außergewöhnlich hohe Gewerbesteuereinnahmen verfügt. Demgegenüber stehen strukturschwache Kommunen, die mangels wirtschaftlicher Basis nur geringe Einnahmen erzielen.

Das vorgeschlagene Reformmodell würde diese Ungleichgewichte teilweise reduzieren, da die Steuerbasis verbreitert und stärker an die allgemeine Einkommens- und Ertragslage gekoppelt würde.

Bürokratische Belastungen und Effizienzdefizite

Ein zentrales Argument gegen die bestehende Gewerbesteuer liegt in ihrer administrativen Komplexität. Unternehmen sind verpflichtet, unterschiedliche steuerliche Gewinnermittlungen für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer vorzunehmen. Diese parallelen Buchführungssysteme erhöhen den Verwaltungsaufwand erheblich.

Zusätzlich existieren komplexe Anrechnungsmechanismen zwischen den Steuerarten, die sowohl für Unternehmen als auch für Finanzbehörden schwer nachvollziehbar sind. Die Situation wird weiter verkompliziert durch Umlageverfahren, bei denen Kommunen einen Teil ihrer Einnahmen an Bund und Länder abführen müssen.

Diese strukturellen Ineffizienzen führen zu hohen Transaktionskosten und mindern die gesamtwirtschaftliche Effizienz des Steuersystems.

Politische Umsetzbarkeit und historische Kontinuität der Reformdebatte

Die Diskussion über die Abschaffung oder grundlegende Reform der Gewerbesteuer reicht mehrere Jahrzehnte zurück. Bereits seit den 1980er Jahren werden ähnliche Konzepte in Politik und Wissenschaft entwickelt und diskutiert. Trotz wiederholter Reformvorschläge ist es bislang nicht zu einer grundlegenden Neugestaltung gekommen.

Die politischen Hürden liegen insbesondere in der Sicherstellung der kommunalen Finanzautonomie sowie in der Vermeidung von Verteilungsverlusten einzelner Gebietskörperschaften. Die notwendige Kompensation potenzieller Verlierer stellt eine zentrale Herausforderung dar und gilt als wesentlicher Grund für das bisherige Ausbleiben einer Reform.

Quellen

  1. Beznoska M. et al. (2026). Eine Reform der Gewerbesteuer für tragfähige Kommunalfinanzen. IW Köln. URL: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2026/IW-Kurzbericht_2026-Gewerbesteuerreform.pdf

* Mit Zustimmung des Autors basiert dieser Beitrag auf dessen Originalveröffentlichung in der Jungen Freiheit (22.03.2026); er wurde lediglich zur besseren Strukturierung, Sachlichkeit und Verständlichkeit überarbeitet und um aktuelle Quellen ergänzt, wobei KI-gestützte Methoden unterstützend eingesetzt wurden.

Haftungsausschluss

Die in dieser Veröffentlichung vertretenen Ansichten geben ausschließlich die Auffassung des Autors wieder und spiegeln nicht notwendigerweise die Positionen des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW) wider. Das Titelbild dieser Veröffentlichung wurde KI-generiert (Art. 50 EU AI Act).