Abschaffung von Ehegattensplitting & Mitversicherung: Belastung für Familien & Mittelschicht

_ Prof. Dr. Ulrich van Suntum Gastforscher, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). 09.04.2026.*

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen

  • Die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings würde dem Staat Mehreinnahmen von rund 20–25 Milliarden Euro jährlich bringen, zugleich jedoch etwa zwölf Millionen Familien – darunter 43 Prozent kinderlose Paare – mit Mehrbelastungen von bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr konfrontieren und damit die horizontale Steuergerechtigkeit zwischen Paaren mit gleichem Gesamteinkommen untergraben, ohne nennenswerte Wachstumseffekte (lediglich ca. 0,5 Prozent mehr Arbeitsvolumen bei 200.000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten).
  • Die Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern mit einem Mindestbeitrag von 225 Euro monatlich (2.700 Euro jährlich) würde insbesondere Alleinverdiener- und Rentnerhaushalte stark belasten (bis zu 40 Prozent des Einkommens in kleinen Haushalten) und die Familie als entlastende Bedarfsgemeinschaft schwächen, obwohl Ehegatten füreinander einstehen und dadurch öffentliche Sozialsysteme erheblich entlasten.
  • Diese Maßnahmen treffen primär die produktive Mittelschicht und Leistungsträger, während sie die gesellschaftlichen Grundpfeiler – Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG – aushöhlen; langfristig drohen sinkende Eheschließungen (bereits auf historischem Tiefstand 2024), mehr unverbindliche Lebensformen und verstärkte Abwanderung qualifizierter Kräfte (ca. 250.000 Personen jährlich), was fiskalisch kontraproduktiv wirkt.
  • Statt weiterer Abgabenerhöhungen sind echte Reformen erforderlich, die die Familie als effiziente gesellschaftliche Institution stärken, Anreize für nachhaltiges Wachstum setzen und die Belastung der Mitte reduzieren, um demografische und wirtschaftliche Herausforderungen langfristig zu bewältigen.

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Die Bundesregierung präsentiert ihre aktuellen Vorhaben als notwendige Reformen, um den Staatshaushalt zu konsolidieren und wirtschaftliches Wachstum zu fördern. In der Praxis handelt es sich jedoch weitgehend um Steuer- und Abgabenerhöhungen, die vor allem die produktive Mittelschicht treffen. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betonte in seiner Grundsatzrede vor der Bertelsmann Stiftung, dass nicht jede Krise mit zusätzlichem Geld zu bewältigen sei. Die konkreten Vorschläge umfassen hingegen einen höheren Spitzensteuersatz, eine Anhebung der Erbschaftsteuer sowie die Abschöpfung von Übergewinnen – klassische Instrumente sozialdemokratischer Steuerpolitik. Besonders einschneidend wirken zwei Maßnahmen, die Ehe und Familie direkt betreffen: die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Während Teile der Unionsparteien eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (etwa von 19 auf 21 Prozent beim Normalsatz) bevorzugen, deutet vieles auf einen Kompromiss hin, der Elemente aller Vorschläge vereint. Die Bürger, insbesondere Leistungsträger, müssten in jedem Fall mit spürbaren Mehrbelastungen rechnen.

Politische Debatte um das Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting steht seit Längerem im Fokus der Reformdiskussion. Seine Abschaffung würde dem Staat nach verschiedenen Schätzungen Mehreinnahmen in der Größenordnung von etwa 20 bis 25 Milliarden Euro pro Jahr bescheren. Betroffen wären rund zwölf Millionen Familien, von denen etwa 43 Prozent keine Kinder haben. Kritiker in der Politik werten das Splitting häufig als ungerechtfertigte Begünstigung. Tatsächlich zielt es jedoch nicht primär auf die Förderung von Kindern oder der Geburtenrate ab, sondern auf die horizontale Steuergerechtigkeit: Paare mit identischem Gesamteinkommen sollen unabhängig von der Verteilung zwischen den Partnern gleich besteuert werden. Ohne Splitting würde aufgrund des progressiven Tarifs ein Paar mit einem Alleinverdiener (z. B. 100.000 Euro und 0 Euro) deutlich höhere Steuern zahlen als ein Doppelverdienerpaar mit je 50.000 Euro. Seit 1958 simuliert das Splitting daher eine hälftige Einkommensverteilung. Ähnliche Regelungen existieren in Ländern wie den USA und Frankreich. In Schweden wurde das System 1971 abgeschafft, um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken.

Berechnungen des ifo-Instituts legen nahe, dass eine Abschaffung des Splittings dem Arbeitsmarkt rund 200.000 zusätzliche Vollzeitäquivalente, vor allem weibliche Arbeitskräfte, zuführen könnte. Das gesamte Arbeitsvolumen würde dadurch jedoch lediglich um etwa 0,5 Prozent steigen. Die damit verbundenen Kosten für betroffene Familien erscheinen erheblich. Ein Paar, bei dem ein Partner 50.000 Euro und der andere 10.000 Euro verdient, müsste bei Wegfall des Splittings rund 2.000 Euro mehr Einkommensteuer pro Jahr entrichten. Bei 60.000 Euro Alleinverdiener-Einkommen und null Einkommen des Partners (etwa wegen Kindererziehung) läge die Mehrbelastung bereits bei etwa 5.800 Euro jährlich. In vielen Fällen würde dies den nicht oder gering erwerbstätigen Partner zu zusätzlicher Erwerbsarbeit zwingen, um das Familieneinkommen zu sichern. Dies als Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels oder als Förderung der Frauenerwerbstätigkeit zu präsentieren, wirkt zynisch, da es familiäre Betreuungsarrangements unter wirtschaftlichen Druck setzt.

Zynisches Kalkül und gesellschaftliche Folgen

Der Ansatz, durch höhere Steuerlasten Erwerbsanreize zu schaffen, birgt erhebliche Risiken. Viele Familien könnten sich gezwungen sehen, Kinder früher in staatliche Betreuung zu geben, um das Haushaltseinkommen aufrechtzuerhalten. Dies widerspricht der Vorstellung einer Gesellschaft, in der familiäre Entscheidungen nicht ausschließlich ökonomischen Produktionszielen untergeordnet werden. Grundsätzlich steht eine reine Individualbesteuerung von Ehepartnern im Widerspruch zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1957 feststellte. Zudem könnte sie sich fiskalisch als Bumerang erweisen: Ehegatten haften in der Regel füreinander bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder wirtschaftlicher Not und entlasten dadurch die öffentlichen Sozialsysteme erheblich – ebenso wie durch die innerfamiliäre Kindererziehung.

Das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen die Familie als effiziente und humane Keimzelle der Gesellschaft. Der Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung würde alleinverdienende Ehepaare nach aktuellen Plänen mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 225 Euro (ca. 2.700 Euro jährlich) belasten. Für kleine Rentnerhaushalte könnten dies bis zu 40 Prozent des verfügbaren Einkommens darstellen, wie Sozialverbände warnen. Eine Individualbesteuerung ist zudem inkonsistent mit dem Sozialrecht, das zusammenlebende Partner als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Insgesamt richten sich die Pläne nicht gegen Superreiche oder Grundsicherungsbezieher, sondern gegen die Leistungsträger der Mittelschicht, bei denen noch finanzielle Spielräume bestehen. Die Ankündigung, künftig stärker die gesellschaftliche Mitte in den Blick zu nehmen, wirkt vor diesem Hintergrund wie eine Verhöhnung.

Langfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Konsequenzen

Es bleibt unerklärlich, wie aus diesen Maßnahmen positive Wachstumseffekte resultieren sollen. Die langfristigen Folgen dürften sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftspolitisch gravierend negativ ausfallen. Bereits heute befinden sich verbindliche Familiengründungen im Rückzug: Die Zahl der Eheschließungen erreichte 2024 mit rund 349.200 den niedrigsten Stand seit 1950. Eingetragene Lebenspartnerschaften spielen ebenfalls eine untergeordnete Rolle. Stattdessen nehmen unverbindliche Patchwork-Konstellationen zu, die leichter aufzulösen sind und im Trennungsfall häufig zu höheren staatlichen Fürsorgekosten führen. Zudem wandern jährlich gut eine Viertelmillion Menschen aus Deutschland aus, darunter viele gut ausgebildete Fachkräfte und enttäuschte Zuwanderer. Ohne echte strukturelle Reformen statt weiterer Abgabenlasten droht dem Staat langfristig keine Entlastung, sondern zusätzliche fiskalische Belastungen durch höhere Sozialausgaben und geringeres Steueraufkommen.

Quellen

  1. BMG (2026). Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit. Bundesministerium für Gesundheit. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-gesundheit-ergebnisse-30-03-26
  2. Destatis (2025). Heiraten-Eheschließungen. Statistisches Bundesamt. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Heiraten-Eheschliessungen/html
  3. Destatis (2025). Wanderungen. Statistisches Bundesamt. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/html
  4. Falck O. et al. (2024). Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand. ifo Institut. URL: https://www.ifo.de/DocDL/sd-2024-11-falck-etal-kosten-buerokratie-reformen.pdf
  5. Fellner S. et al. (2023). Ehegattensplitting abschaffen? ifo Institut. URL: https://www.ifo.de/DocDL/ifo-Schnelldienst-2023-15-01-fellner-etal-ehegattensplitting.pdf
  6. Focus (2026). Bundesregierung will Gratis-Mitversicherung abschaffen. Focus Online. URL: https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/bundesregierung-will-gratis-mitversicherung-abschaffen-das-kostet-es-sie_3de9a17b-0…
  7. Handelsblatt (2026). Reformen: Klingbeil drängt erneut auf Ende des Ehegattensplittings. Handelsblatt. URL: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/reformen-klingbeil-draengt-erneut-auf-ende-des-ehegattensplittings/100211506.html
  8. t-online (2026). Ehegattensplitting: Diese Gruppe zahlt durch Klingbeil-Reform mehr Steuern. t-online. URL: https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/steuern-recht/einkommenssteuer/id_101193552/ehegattensplitting-diese-gruppe-zahlt-durc…
  9. ZEIT (2026). Realsplitting: Finanzministerium schlägt Ersatz für Ehegattensplitting vor. DIE ZEIT. URL: https://www.zeit.de/wirtschaft/2026-04/ehegattensplitting-realsplitting-ehe-steuer-finanzministerium-lars-klingbeil

* Mit Zustimmung des Autors basiert dieser Beitrag auf dessen Originalveröffentlichung in der Jungen Freiheit (27.03.2026); er wurde lediglich zur besseren Strukturierung, Sachlichkeit und Verständlichkeit überarbeitet und um aktuelle Quellen ergänzt, wobei KI-gestützte Methoden unterstützend eingesetzt wurden.

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