Bürgergeld reformieren: Arbeitsanreize stärken und Mitwirkungspflichten durchsetzen
_ Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW), Berlin, 27. Februar 2026. Erstveröffentlichung auf der Seite des Deutschen Bundestags.
Stellungnahme von Prof. em. Dr. Ulrich van Suntum, Gastforscher am Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW) und Professor Emeritus der Universität Münster, zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2026 zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition sowie zu den vorliegenden Oppositionsanträgen zur Reform des Bürgergeldes.
Angesichts von 5,4 Millionen Bürgergeldempfängern – davon 3,9 Millionen erwerbsfähig – bei zugleich rund einer Million offener Stellen diagnostiziert van Suntum gravierende Fehlanreize im bestehenden System. Die Kombination aus vergleichsweise hohem Leistungsniveau, umfangreichen Zusatzleistungen und geringen Mitwirkungspflichten führe dazu, dass sich reguläre Beschäftigung für viele finanziell kaum lohne. Der Regierungsentwurf gehe mit verschärften Mitwirkungspflichten zwar in Richtung des skandinavischen Modells des „Förderns und Forderns“, bleibe jedoch inkonsequent, bürokratisch und adressiere das zentrale Problem mangelnder Arbeitsanreize nicht ausreichend.
Besonders kritisch bewertet van Suntum den hohen Verwaltungsaufwand von rund acht Milliarden Euro jährlich sowie die integrationspolitischen Folgen eines Systems, das für viele Leistungsbezieher aus dem Ausland nur geringe Erwerbsanreize setze. Höhere Löhne seien keine Lösung, da ohne entsprechende Produktivitätszuwächse neue Verteilungskonflikte und steigende Transferleistungen drohten.
Der Vorschlag einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit, wie ihn die Alternative für Deutschland (AfD) einbringt und der auch von Teilen der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) unterstützt wird, komme dem Ziel einer wirksamen Aktivierung am nächsten. Eine solche Arbeitspflicht könne Motivation, Tagesstruktur und Arbeitsfähigkeit erhalten sowie den Übergang in reguläre Beschäftigung erleichtern – insbesondere wenn sie auch Tätigkeiten außerhalb des Staatssektors einbeziehe und marktnah ausgestaltet werde. Ergänzend plädiert van Suntum für Änderungen bei den Anrechnungssätzen zugunsten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, für stärkere Pauschalierungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie für Maßnahmen, die Leistungsmissbrauch unattraktiver machen.
Keines der internationalen Modelle – weder das skandinavische, noch das angelsächsische oder das wohlfahrtsstaatliche – sei in Reinform überzeugend. Entscheidend sei eine ausgewogene und gesellschaftlich tragfähige Kombination aus Absicherung, klaren Pflichten und wirksamen Anreizen zur Arbeitsaufnahme. In dieser Hinsicht komme der AfD-Antrag der notwendigen Neuausrichtung am nächsten, wenngleich auch er ergänzungsfähig bleibe.
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