Erstes Thüringer Entlastungsgesetz

_ IKW. Erfurt, 19.03.2026.

Stellungnahme von Christopher Kofner, Geschäftsführer und Ökonom des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW) zum Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung „Erstes Thüringer Entlastungsgesetz“ (Drucksache 8/2487).

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Deutschland und dem Freistaat Thüringen wird durch eine stetig wachsende Bürokratielast erheblich beeinträchtigt. Unternehmen und Beschäftigte verlieren einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit durch Berichtspflichten, Formulare und regulatorische Vorgaben. Bundesweit summiert sich diese Belastung auf ein Volumen von rund 800 Milliarden Euro jährlich. Parallel dazu steigt die Regelungsdichte kontinuierlich an, während ein effektiver Bürokratieabbau ausbleibt. Ein Großteil der neuen Regulierung entsteht zudem auf europäischer Ebene und entzieht sich weitgehend der unmittelbaren Steuerung durch die Bundesländer.

Das Erste Thüringer Entlastungsgesetz setzt an verschiedenen Stellen an und enthält eine Vielzahl sinnvoller Einzelmaßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung, Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung. Insbesondere die Einführung automatisierter Verwaltungsverfahren, das Once-Only-Prinzip, die Ausweitung kommunaler Handlungsspielräume sowie die Reduzierung von Berichtspflichten führen zu spürbaren Entlastungen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Auch Vereinfachungen im Vergabe-, Bau- und Hochschulrecht stärken Effizienz und Praxisnähe staatlichen Handelns.

Gleichzeitig bleibt die Wirkung des Gesetzes strukturell begrenzt. Die vorgesehenen Änderungen beschränken sich weitgehend auf punktuelle Anpassungen einzelner Vorschriften und erreichen keine grundlegende Transformation der bestehenden Verwaltungs- und Regulierungssysteme. Zentrale Ursachen der Bürokratielast – insbesondere komplexe Bundes- und EU-Regelwerke – bleiben unberührt. Auch innerhalb des Landesrechts fehlen umfassende strukturelle Reformen, etwa der konsequente Abbau ganzer Gesetze, Behörden und Berichtssysteme.

Ein wirksamer Bürokratieabbau erfordert daher einen deutlich weitergehenden Ansatz. Notwendig sind tiefgreifende Eingriffe in Verwaltungsstrukturen, eine konsequente Reduktion staatlicher Aufgaben, die Bündelung von Zuständigkeiten sowie verbindliche Mechanismen zur Begrenzung neuer Regulierung. Ergänzend sind umfassende Digitalisierung, der flächendeckende Einsatz moderner Technologien und die Einführung klarer Entlastungsregeln für Wirtschaft und Verwaltung erforderlich.

Das Thüringer Entlastungsgesetz stellt einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Eine nachhaltige Entlastung von Bürgern und Unternehmen wird jedoch erst durch eine Kombination aus normativem Rückbau, struktureller Reform und institutioneller Verschlankung erreicht.

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