Bundesbank-Daten offenbaren bislang unterschätzte Dimension: Bürokratiekosten von bis zu 672 Milliarden Euro – mehr als ein Siebtel der deutschen Wirtschaftsleistung

_ Dr. Daniel Hoffmann, Forschungsreferent, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). Berlin, 17 September 2026.

IKW-Datenimpuls

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen:

  • Die Deutsche Bundesbank ermittelt für 2024 durchschnittliche Bürokratiekosten von rund 7 Prozent des Jahresumsatzes der befragten Unternehmen, nach rund 5 Prozent im Jahr 2022. Überträgt man diesen Wert auf den steuerbaren Umsatz aller deutscher Unternehmen von 9.597,1 Milliarden Euro, ergibt die IKW-Hochrechnung eine Belastung von 671,8 Milliarden Euro.
  • Damit erreichen die hochgerechneten Bürokratiekosten eine Größenordnung von 15,3 Prozent des nominalen deutschen Bruttoinlandsprodukts 2024 – also mehr als ein Siebtel der gesamten Wirtschaftsleistung. Selbst bei Verwendung der engeren Umsatzgröße „Lieferungen und Leistungen“ ergeben sich noch 614,4 Milliarden Euro beziehungsweise 14,0 Prozent des BIP.
  • Die IKW-Hochrechnung liegt damit weit über häufig zitierten Schätzungen von 61 Milliarden Euro bei KfW Research, 146 Milliarden Euro beim ifo Institut und rund 193 Milliarden Euro beim Sachverständigenrat. Die Werte beruhen allerdings auf unterschiedlichen Messkonzepten und sind deshalb nicht unmittelbar gleichzusetzen. Die enorme Spannbreite deutet darauf hin, dass die gesamtwirtschaftliche Bürokratiebelastung bislang möglicherweise erheblich unterschätzt wurde.

Ausgangsbefund

Die Deutsche Bundesbank befragte im dritten Quartal 2025 rund 7.000 Unternehmen; für die Untersuchung wurden Angaben von etwa 5.500 Unternehmen aus marktnahen Wirtschaftsbereichen ausgewertet. Die Unternehmen schätzten ihre durch staatliche Vorgaben verursachten Personal-, Sach-, Dienstleistungs- und Investitionskosten für die Jahre 2022 und 2024.

Der durchschnittliche Bürokratiekostenanteil stieg innerhalb von nur zwei Jahren von rund 5 Prozent auf etwa 7 Prozent des Jahresumsatzes – ein Anstieg um annähernd 50 Prozent. Gleichzeitig bezeichneten zuletzt knapp 70 Prozent der Unternehmen staatliche Vorschriften als drängendes Problem, gegenüber 45 Prozent im Jahr 2022.

Die Belastung bestand 2024 aus einer Vielzahl parallel geltender Dokumentations-, Berichts-, Nachweis- und Organisationspflichten. Ein besonders prominentes Beispiel ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich zum 1. Januar 2024 auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet wurde und das unter anderem Risikomanagement, Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie umfangreiche Dokumentationspflichten verlangt. Hinzu kamen das Hinweisgeberschutzgesetz mit verpflichtenden internen Meldestellen bereits für Unternehmen ab 50 Beschäftigten, das Verpackungsgesetz mit Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldungen im Verpackungsregister LUCID sowie das Energieeffizienzgesetz mit zusätzlichen Management-, Prüf-, Planungs- und Dokumentationspflichten für Unternehmen oberhalb bestimmter Energieverbrauchsschwellen.

Die Bundesbank kommt zudem zu dem Ergebnis, dass der Anstieg der Bürokratiekosten das gesamtwirtschaftliche Produktivitätswachstum zwischen 2022 und 2024 um rund 0,5 Prozentpunkte gedämpft haben könnte.

IKW-Berechnung & Einordnung

Das IKW überträgt den von der Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Bürokratiekostenanteil von rund 7 Prozent auf die amtlich ausgewiesenen Unternehmensumsätze Deutschlands im Jahr 2024. Bei einem steuerbaren Umsatz von 9.597,092 Milliarden Euro ergibt sich eine hochgerechnete Bürokratiebelastung von 671,8 Milliarden Euro beziehungsweise 15,3 Prozent des nominalen BIP von 4.386,94 Milliarden Euro. Da der steuerbare Umsatz auch innergemeinschaftliche Erwerbe enthält, wurde zusätzlich die engere Umsatzgröße „Lieferungen und Leistungen“ von 8.776,907 Milliarden Euro zugrunde gelegt. Auch daraus ergeben sich noch 614,4 Milliarden Euro beziehungsweise 14,0 Prozent des BIP. Die IKW-Hochrechnung weist damit für 2024 auf eine Größenordnung von rund 614 bis 672 Milliarden Euro hin – etwa ein Siebtel bis mehr als ein Siebtel der deutschen Wirtschaftsleistung.

Die Berechnung ist als Szenariohochrechnung zu verstehen: Der Bundesbank-Wert von 7 Prozent ist ein Durchschnitt der von Unternehmen angegebenen Kosten-Umsatz-Relationen und keine umsatzgewichtete gesamtwirtschaftliche Quote. Die Ergebnisse sind deshalb nicht als punktgenaue Gesamtkostenschätzung zu interpretieren.

Die Größenordnung liegt gleichwohl deutlich über bekannten Vergleichswerten. KfW Research beziffert die durch Bürokratie gebundene Arbeitszeit im Mittelstand auf rund 61 Milliarden Euro jährlich, das ifo Institut errechnete 146 Milliarden Euro entgangene Wirtschaftsleistung und der Sachverständigenrat rund 193 Milliarden Euro direkte Bürokratiekosten bei Einbeziehung verschiedener staatlicher Ebenen. Die Werte sind wegen unterschiedlicher Kostenbegriffe nicht unmittelbar vergleichbar. Der breitere Ansatz der Bundesbank erfasst jedoch Personal-, Sach-, Dienstleistungs- und Investitionskosten und deutet damit darauf hin, dass enger gefasste Bürokratiemaße einen erheblichen Teil der betrieblichen Gesamtbelastung nicht abbilden.

Die hohe Belastung entsteht insbesondere durch die Kumulation von Melde-, Dokumentations-, Prüf-, Organisations- und Nachweispflichten aus Regelwerken wie Lieferkettengesetz, Hinweisgeberschutzgesetz, Verpackungsgesetz und Energieeffizienzgesetz. Der Bundesbank-Befund, wonach der Anstieg der Bürokratiekosten das Produktivitätswachstum zwischen 2022 und 2024 um rund 0,5 Prozentpunkte gedämpft haben könnte, unterstreicht zugleich die gesamtwirtschaftliche Relevanz der Belastung.

Quellen & Literatur

  1. Bundesbank (2026). Bürokratielasten im deutschen Unternehmenssektor: Ursachen und Wirkungen. Monatsbericht Juli 2026. Deutsche Bundesbank. URL: https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/monatsberichte/monatsbericht-juli-2026-1000490?article=buerokratielasten-im-deutschen-unternehmenssektor-ursachen-und-wirkungen-1000552
  2. Destatis (2026a). Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen), Tabelle 73311-0001, Jahr 2024. Statistisches Bundesamt. URL: https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/73311/table/73311-0001
  3. Destatis (2026b). Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2026. Statistisches Bundesamt. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_303_811.html
  4. Falck O. et al. (2024). Entgangene Wirtschaftsleistung durch hohen Bürokratieaufwand. ifo Institut. URL: https://www.ifo.de/publikationen/2024/monographie-autorenschaft/entgangene-wirtschaftsleistung-durch-buerokratie
  5. Schwartz M. (2025). Sieben Prozent der Arbeitszeit im Mittelstand für bürokratische Prozesse. KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 495. URL: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Fokus-Volkswirtschaft/Fokus-2025/Fokus-Nr.-495-April-2025-Buerokratie.pdf
  6. SVR (2025). Bürokratiekosten senken – Gesetzgebung und Verwaltung modernisieren. Jahresgutachten 2025/26. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. URL: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202526/JG202526_Gesamtausgabe.pdf
  7. BAFA (2023). Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. URL: https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Lieferketten/lksg_faktenpapier_de.pdf?__blob=publicationFile&v=5
  8. Bundesrepublik Deutschland (2023a). Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG), insbesondere §§ 12–17 und 42. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html
  9. Bundesrepublik Deutschland (2017). Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG), in der 2024 geltenden Fassung. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf
  10. Bundesrepublik Deutschland (2023b). Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz – EnEfG), insbesondere §§ 8–9 und 16–17. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/BJNR1350B0023.html

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