Der souveräne Ordnungsstaat

_ Christopher Kofner, Geschäftsführer & Ökonom, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 15. Juli 2026.

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen

Leitbild: der schlanke, athletische Ordnungsstaat

  • Deutschland benötigt weder einen allzuständigen Wohlfahrts-, Interventions- und Transformationsstaat noch einen handlungsunfähigen Nachtwächterstaat. Das Leitbild muss ein schlanker, athletischer und souveräner Ordnungsstaat sein, der sich aus Privatleben, Konsumentscheidungen und laufender Wirtschaftslenkung zurückzieht, zugleich aber Recht, Grenzen, Sicherheit, Eigentum, Wettbewerb, Infrastruktur, Energieversorgung und nationale Souveränität konsequent schützt.
  • „Athletisch“ bedeutet nicht schwach: Der Staat muss institutionelles Fett bei Verwaltung, Umverteilung, Subventionen und ideologischen Programmen abbauen, seine Durchsetzungsfähigkeit bei Gewaltmonopol, Rechtsstaat, innerer und äußerer Sicherheit sowie wirtschaftlicher Handlungsfähigkeit aber deutlich stärken.

Staatsfinanzen, Sozialstaat und Abgabenlast

  • Die Staatsquote liegt 2026 bei 51,4 Prozent des BIP, die Steuer- und Sozialabgabenquote bei rund 41,8 Prozent, während die Sozialleistungen bereits 1,345 Billionen Euro beziehungsweise 31,2 Prozent des BIP erreichen. Die fiskalische Neuordnung muss deshalb mit einer vollständigen Nullbasisprüfung des Bundeshaushalts, der Streichung ideologischer und ineffizienter Ausgaben sowie einer dauerhaften Senkung von Steuern, Sozialabgaben und Staatsquote beginnen.
  • Das von der AfD identifizierte Einspar- und Umschichtungspotenzial von rund 125 Milliarden Euro darf nicht für neue konsumtive Programme verwendet werden. Die frei werdenden Mittel müssen der Haushaltskonsolidierung, der Entlastung von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie produktiven Investitionen dienen.
  • Der Sozialstaat ist auf deutsche Bürger, Beitragszahler und tatsächlich Bedürftige zu konzentrieren. Im März 2026 besaßen rund 47 Prozent der Regelleistungsberechtigten keine deutsche Staatsangehörigkeit; unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatten rund 64 Prozent einen Migrationshintergrund. Das Lohnabstandsgebot ist durch mehr Netto vom Brutto, geringere beitragsfremde Leistungen und die Beseitigung migrationspolitischer Fehlanreize wiederherzustellen.

Staatsapparat und Föderalismus

  • Die derzeit 16 Bundesministerien sind langfristig auf vier Kernministerien für Inneres und Rechtsordnung, Verteidigung, Finanzen sowie Äußeres und Außenwirtschaft zurückzuführen. Zugleich müssen Kompetenzen in Bildung, Kultur, Medien, Bauen, Gesundheit, Verkehr, Landwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Sozialverwaltung nach dem Subsidiaritätsprinzip an Länder und Kommunen zurückverlagert werden.
  • Der institutionelle Rückbau erfordert eine deutsche Variante der argentinischen „Kettensäge“: Ministerien und Behörden sind zusammenzulegen, Doppelzuständigkeiten zu beseitigen und Stellenpläne dauerhaft zu reduzieren. Neue Stellen oder Behörden dürfen nur entstehen, wenn mindestens im gleichen Umfang bestehende Strukturen entfallen.

Bürokratieabbau und Rechtsbereinigung

  • Beschäftigte verwenden rund 23 Prozent, Führungskräfte etwa 30 Prozent ihrer Arbeitszeit für Berichts- und Dokumentationspflichten. Die daraus modellhaft abgeleiteten volkswirtschaftlichen Opportunitätskosten erreichen eine Größenordnung von rund 500 Milliarden Euro jährlich. Deutschland benötigt daher keine weiteren symbolischen Entlastungsgesetze, sondern die Abschaffung ganzer europäischer und nationaler Regulierungsregime.
  • Energieeffizienzrichtlinie, Entwaldungsverordnung, CBAM, EU-Taxonomie, DSGVO, AI Act und CSRD sowie Energieeffizienzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Gebäudeenergiegesetz, Nachweisgesetz und EEG sind grundlegend zurückzubauen oder aufzuheben. Ergänzend sind „One in, two out“, Once-only, verbindliche Genehmigungsfristen, Genehmigungsfiktionen und eine automatische Überprüfung aller Vorschriften spätestens nach fünf Jahren einzuführen.

Wirtschaftsordnung: innen ordoliberal, außen listianisch

  • Im Binnenmarkt muss ein starker, unabhängiger und nicht käuflicher Staat als fairer Schiedsrichter Eigentum, Haftung, Vertragsfreiheit, offenen Marktzugang und Leistungswettbewerb garantieren. Er muss verhindern, dass Unternehmen, Kartelle und Verbände die Regeln zu ihren Gunsten verändern, umgehen oder brechen, darf den laufenden Wirtschaftsprozess aber nicht selbst kommandieren.
  • Im internationalen Wettbewerb reicht klassischer Ordoliberalismus nicht aus. Gegen staatlich gestützte amerikanische und chinesische Konzerne braucht Deutschland eine listianische Außenwirtschaftspolitik mit Reziprozität, Handelsabwehr, Exportfinanzierung, Schutz strategischer Technologien und Lieferketten sowie zeitlich begrenzter Unterstützung eigener Schlüsselindustrien.
  • Deutschland benötigt neben einem starken Mittelstand auch große, kapitalstarke und technologisch führende Konzerne. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Unternehmen sank von rund 19 Prozent im Jahr 1980 auf etwa 14 Prozent; eine pauschale Furcht vor großen deutschen Unternehmen ist deshalb unbegründet. Monopolaufsicht muss sich gezielt auf tatsächlichen Machtmissbrauch, Plattformdominanz, Kartelle und staatliche Privilegien konzentrieren.

Eigentums- und Kapitalsouveränität

  • Die Eigentümerstruktur der deutschen Leitunternehmen hat sich grundlegend verschoben: 1980 befanden sich rund 89 Prozent des Aktienbesitzes westdeutscher Aktiengesellschaften in inländischer Hand. Heute liegen etwa 53 Prozent des DAX-Kapitals bei ausländischen institutionellen Investoren, rund 25 Prozent bei nordamerikanischen Investoren und ungefähr 12 Prozent unter der Verwaltung von BlackRock und Vanguard.
  • Deutschland muss deshalb wieder eigenes langfristiges Beteiligungskapital aufbauen. Erforderlich sind eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, ein unabhängiger Bürger-, Pensions- oder Deutschlandfonds, steuerlich begünstigtes Aktiensparen, Mitarbeiterbeteiligungen, bessere Bedingungen für Familienunternehmen und eine strengere Kontrolle ausländischer Übernahmen kritischer Infrastruktur und Schlüsseltechnologien.

Energie- und Technologiesouveränität

  • Reindustrialisierung setzt günstige, sichere und grundlastfähige Energie voraus. Deutschland muss geeignete Kernkraftwerke reaktivieren, neue Reaktoren einschließlich kleiner modularer Anlagen ermöglichen und heimische Energieressourcen strategisch nutzen.
  • Die technisch nutzbaren Schiefergasressourcen erreichen in der Maximalrechnung rund 30.000 TWh und könnten den heutigen Gasverbrauch rechnerisch für mehr als 35 Jahre decken. Die Braunkohlereserven entsprechen rund 60.000 TWh beziehungsweise etwa 120 Jahresverbräuchen, während die geologischen Steinkohleressourcen bis zu 750.000 TWh oder ungefähr 1.500 Jahresverbräuche umfassen. Diese Ressourcen sind als strategische Reserve und Souveränitätsoption offenzuhalten.
  • Digitale Souveränität verlangt Kontrolle über den gesamten technologischen Lebenszyklus: Chips, Rechenzentren, Cloud, Betriebssysteme, Behördensoftware, Cybersicherheit, Plattformen, Kommunikationsnetze, Satelliten, Zahlungssysteme und eigene leistungsfähige künstliche Intelligenz. Deutschland muss diese Kapazitäten gemeinsam mit europäischen Partnern aufbauen und öffentliche Aufträge stärker nach Souveränitäts-, Sicherheits- und Lebenszykluskriterien vergeben.

Infrastruktur und produktive Investitionen

  • Der aufgeblähte Wohlfahrts-, Transfer- und Verwaltungsstaat hat seine eigentlichen Investitionsaufgaben vernachlässigt. Der kommunale Investitionsrückstand beträgt 231 Milliarden Euro, davon 69 Milliarden Euro bei Schulen und 54 Milliarden Euro bei Straßen und Verkehrsinfrastruktur.
  • Ohne den ideologisch motivierten Dekarbonisierungsblock besteht für kommunale Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau, Schiene, öffentlichen Nahverkehr und Bundesfernstraßen ein zusätzlicher Investitionsbedarf von rund 382 Milliarden Euro über zehn Jahre. Investitionen in Energie, Verkehrswege, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Forschung, Digitalisierung, Raumfahrt und Verteidigung müssen deshalb wieder Vorrang vor Umverteilung, Bürokratie und politischer Transformation erhalten.

Schulden nur für produktive und tragfähige Investitionen

  • Die deutsche Staatsschuld erreichte 2025 2,84 Billionen Euro. Für die Jahre 2025 bis 2029 wird eine kumulierte Neuverschuldung von rund 933 Milliarden Euro diskutiert; zugleich bestehen für 2027 bis 2029 Finanzierungslücken von etwa 172 Milliarden Euro. Bis 2029 könnten die Zinsausgaben des Bundes auf rund 70 Milliarden Euro und damit auf ungefähr 12 Prozent der Bundesausgaben steigen.
  • Neue Kredite dürfen daher ausschließlich zusätzliche produktive Nettoinvestitionen finanzieren, nicht Renten, Bürgergeld, Verwaltung, NGO-Förderung oder laufenden Staatskonsum. Jede Kreditaufnahme muss konkreten Projekten zugeordnet, entsprechend der Nutzungsdauer getilgt und durch Kosten-Nutzen-Prüfungen, eine Zinslastgrenze, eine Wachstums-Zins-Prüfung und vollständige parlamentarische Transparenz abgesichert werden.

Kulturelle Voraussetzungen der Freiheit

  • Ein freiheitlicher Staat lebt von vorstaatlichen konservativen Voraussetzungen wie Gemeinsinn, Verantwortung, Vertragstreue, Eigentumsachtung, familiärer Bindung, kultureller Identität und Loyalität zum Gemeinwesen. Staatlich finanzierte politische Vorfeldstrukturen sind deshalb zurückzubauen und Familie, Heimat, Kirchen, Vereine, Ehrenamt, berufliche Bildung, historische Selbstkenntnis und nationale Identität zu stärken.
  • Die staatlich zugelassene und politisch vielfach begünstigte Masseneinwanderung hat die Integrationsfähigkeit des Gemeinwesens überfordert. Zwischen 2015 und 2025 betrug der negative Wanderungssaldo deutscher Staatsangehöriger rund 781.000 Personen, während der positive Saldo ausländischer Staatsangehöriger etwa 6,9 Millionen erreichte. Erforderlich sind die Begrenzung illegaler Zuwanderung, konsequente Rückführungen, die Ausweisung ausländischer Straftäter im rechtsstaatlichen Rahmen, verbindliche Assimilation und eine klare deutsche Leitkultur.
  • Erst wenn ein politisch und kulturell zusammengehöriger Demos, eine tragfähige Zivilgesellschaft und gemeinsame Regeln wiederhergestellt sind, kann sich der Staat aus Kultur und Gesellschaft dauerhaft zurückziehen, ohne die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung preiszugeben.

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Die deutsche Debatte über die wirtschaftliche Rolle des Staates wird überwiegend als Gegensatz zwischen mehr Staat und mehr Markt geführt. Diese Gegenüberstellung greift zu kurz. Ein überdehnter Wohlfahrts-, Interventions- und Transformationsstaat kann wirtschaftliche Freiheit, private Verantwortung und unternehmerische Initiative ersticken; ein schwacher Nachtwächterstaat kann jedoch weder eine verlässliche Wettbewerbsordnung noch innere und äußere Sicherheit, Infrastruktur, Energieversorgung, technologische Handlungsfähigkeit oder nationale Souveränität gewährleisten. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Staat oder Markt den Vorrang erhalten sollen, sondern welcher Staat welche Aufgaben zu erfüllen hat.

Das angemessene Leitbild ist ein schlanker, athletischer und souveräner Ordnungsstaat. Er ist schlank, wo Verwaltung, Umverteilung, Subventionierung, ideologische Steuerung und Eingriffe in private Entscheidungen zurückgedrängt werden müssen. Er ist stark, wo Recht, Grenzen, Sicherheit, Eigentum, Wettbewerb, Infrastruktur, Energie, Technologie und wirtschaftliche Souveränität zu sichern sind. Seine wirtschaftspolitische Grundformel lautet: im Binnenmarkt ordoliberal, im internationalen Wettbewerb listianisch. Im Inneren gelten Eigentum, Haftung, Vertragsfreiheit und offener Leistungswettbewerb; nach außen muss der Staat die nationalen Produktivkräfte gegen asymmetrische Konkurrenz, strategische Abhängigkeiten und den Zugriff fremder Macht- und Kapitalzentren schützen.

Zu groß, zu teuer und dennoch zu schwach

Die deutsche Staatsquote wird für 2026 auf 51,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts veranschlagt. Die Steuer- und Sozialabgabenquote erreichte 2025 nach amtlicher Abgrenzung rund 41,8 Prozent, während die kombinierte tarifliche Belastung von Kapitalgesellschaften weiterhin bei gut 30 Prozent liegt.123 Damit beansprucht oder lenkt der Staat einen erheblichen Teil der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. Die langfristige Dynamik geht jedoch weniger von der Steuerquote als von Sozialbeiträgen und Sozialleistungen aus. Die Steuerquote bewegte sich seit 1991 mit etwa 22 bis 23 Prozent des BIP vergleichsweise stabil, während die Sozialbeitragsquote von 16,2 Prozent auf rund 17,5 Prozent stieg. Die gesamten Sozialleistungen erhöhten sich von 24,8 Prozent des BIP im Jahr 1991 auf 31,2 Prozent beziehungsweise rund 1,345 Billionen Euro im Jahr 2024.24

Diese Verschiebung zeigt den Wandel vom Ordnungsstaat zum Sozial-, Transfer- und Verwaltungsstaat. Der Einzelplan Arbeit und Soziales umfasst im Bundeshaushalt 2026 197,34 Milliarden Euro und damit rund 37,6 Prozent des Gesamtetats von 524,54 Milliarden Euro. Je nach weiter oder enger Definition sozialpolitischer Ausgaben bindet der Sozialbereich damit mehr als jeden dritten und in umfassenderen Berechnungen nahezu jeden zweiten Bundeseuro.5 Das Problem liegt nicht in jeder sozialen Leistung als solcher. Ein leistungsfähiger Staat muss Bürger, Familien, Beitragszahler und tatsächlich Bedürftige absichern. Problematisch sind jedoch dauerhaft steigende Abgaben, schwache Beitragsäquivalenz, Fehlanreize, unklare Zuständigkeiten sowie Sozialausgaben, die Erwerbsarbeit, Familie, Eigenvorsorge und Rückkehranreize ersetzen.

Zur fiskalischen Ausdehnung tritt eine erhebliche Bürokratiebelastung. Beschäftigte ohne Führungsverantwortung gaben in der IW-Beschäftigtenbefragung 2025 an, durchschnittlich rund 23 Prozent ihrer Arbeitszeit für Berichts- und Dokumentationspflichten aufzuwenden; Führungskräfte nannten rund 30 Prozent.6 Zugespitzt entspricht dies etwa einem Arbeitstag pro Woche für regulär Beschäftigte und annähernd zwei Arbeitstagen für Führungskräfte. Eine Hochrechnung auf die Arbeitnehmerentgelte der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergibt eine Größenordnung von rund 500 Milliarden Euro gebundener Arbeitszeit. Diese Zahl ist keine amtliche Bürokratiekostenmessung, sondern eine breit angelegte Modellrechnung; sie verdeutlicht jedoch die Opportunitätskosten unproduktiver Dokumentations- und Nachweispflichten.67

Parallel ist eine eigene Regulierungswirtschaft entstanden. Eine IKW-Auswertung ordnet der regulierungsnahen Beratungs-, Prüf- und Zertifizierungswirtschaft für 2025 rund 1,3 Millionen Beschäftigte und etwa 177,5 Milliarden Euro Umsatz zu. Zwischen 2015 und 2025 stiegen Beschäftigung und reale Umsätze in den untersuchten Branchen um ungefähr 25 bis 30 Prozent, während die realen Umsätze des Verarbeitenden Gewerbes in der verwendeten Abgrenzung um knapp 8 Prozent zurückgingen.8 Diese Entwicklung bedeutet nicht, dass Beratung, Prüfung oder Zertifizierung grundsätzlich unproduktiv wären. Sie zeigt aber eine Fehlallokation, wenn immer mehr qualifizierte Arbeit nicht in Forschung, Produktion, Konstruktion und Gründung, sondern in die Bewältigung staatlich erzeugter Berichtspflichten fließt. Deutschland baut zu wenige Fabriken und zu viele Prüfapparate.

Die industrielle Substanz spiegelt diese Fehlentwicklung wider. IKW-Auswertungen auf Basis amtlicher Anlagevermögensdaten zeigen seit 2019 eine Stagnation beziehungsweise einen leichten Rückgang des realen Nettoanlagevermögens nichtfinanzieller Unternehmen; der reale Bestand an Fabrikbauten um etwa 5 Prozent zurück.9 Die Beschäftigung in Industrie und Verarbeitendem Gewerbe verringerte sich zwischen 2019 und 2025 um rund 540.000 Stellen.10 In der DIHK-Erhebung zu Auslandsinvestitionen 2026 nannten 41 Prozent der auslandsinvestierenden Industrieunternehmen Kostensenkungen als Hauptmotiv; bei Großunternehmen waren es 46 Prozent, der höchste Wert seit mehr als zwei Jahrzehnten.11 Eine IKW-Saldierung der Bundesbankdaten beziffert den kumulierten negativen Direktinvestitionssaldo Deutschlands für 2019 bis 2025 auf rund 270 Milliarden Euro.12 Da die Direktinvestitionsstatistik komplexe Finanzierungs- und Konzernbeziehungen umfasst, ist diese Summe nicht mit einer unmittelbar beobachtbaren Fabrikverlagerung gleichzusetzen. Sie bestätigt jedoch die erhebliche Nettoverlagerung von Kapital in das Ausland.

Die gesamtwirtschaftlichen Folgen reichen über die Industrie hinaus. Das reale Bruttoinlandsprodukt wuchs 2025 nach zwei Rezessionsjahren nur um 0,2 Prozent und lag damit weiterhin ungefähr auf dem Niveau der Zeit vor den staatlich verodneten Corona-Einschränkungen. Der Reallohnindex war in 2025 immer noch 0,5 Prozentpunkte unter dem Indexwert aus dem Jahr 2019.13 Gleichzeitig weist der UBS Global Wealth Report 2026 für Ende 2025 ein Medianvermögen von 53.485 US-Dollar je erwachsener Person in Deutschland aus; in Belgien waren es 277.166 US-Dollar, also mehr als das Fünffache.14 Diese Differenz verweist auf schwache private Kapitalbildung, eine geringe Wohneigentumsquote, hohe Abgaben, begrenzte Aktienbeteiligung und eine Wirtschaftsordnung, die laufenden Konsum und staatliche Transfers stärker begünstigt als langfristigen Vermögensaufbau.

Der deutsche Staat ist damit zugleich groß und schwach. Er reguliert Heizungen, Fahrzeuge, Unternehmensberichte, Konsumentscheidungen und Familienmodelle, ohne Grenzen, innere Sicherheit, verlässliche Standortbedingungen, Infrastruktur und industrielle Substanz hinreichend zu sichern. Institutionelle Masse ist nicht mit staatlicher Stärke gleichzusetzen. Ein Staat kann fiskalisch wachsen und politisch dennoch an Entscheidungsfähigkeit verlieren. Er ist dann fett, nicht athletisch; übergriffig, aber nicht schützend.

Die libertäre Staatskritik und ihre Grenzen

Die naheliegende Gegenposition lautet, den Staat möglichst weit zurückzudrängen. Ludwig von Mises begründete diese Kritik mit der Eigendynamik des Interventionismus. Politische Eingriffe in Preise, Löhne, Eigentum, Märkte und Unternehmen erzeugen Fehlanreize, Knappheiten und neue Konflikte, die wiederum als Rechtfertigung für weitere Regulierung, Ausgaben, Steuern und Bürokratie dienen. Der Interventionsstaat bewegt sich auf diese Weise schrittweise in Richtung Wirtschaftslenkung. Mises sah die legitime Aufgabe des Staates im Schutz von Eigentum, persönlicher Freiheit, Frieden und Recht sowie in der Abwehr von Gewalt, Betrug und äußerer Bedrohung. Seine Werke Liberalismus, Human Action, Socialism und Omnipotent Government entfalten diese Kritik aus unterschiedlichen Perspektiven.15

Murray N. Rothbard radikalisierte diesen Ansatz. Während Mises einen eng begrenzten Staat für Polizei, Justiz und Verteidigung akzeptierte, forderte Rothbard die Abschaffung des Staates und die private Organisation auch dieser Aufgaben. Ausgangspunkt war das Nichtaggressionsprinzip, wonach weder Personen noch Institutionen Gewalt gegen Person oder Eigentum anderer ausüben dürfen. Steuern, staatliche Zwangsmonopole, Konzessionen und Regulierung galten ihm daher als systematische Verletzungen von Selbsteigentum und freiwilligem Vertrag. Auch in der Wettbewerbspolitik wandte er sich gegen konventionelle Monopolbegriffe: Ein Unternehmen, das ohne Betrug, Gewalt oder staatliche Privilegien groß wird, sei nicht allein wegen seines Marktanteils schädlich. Problematisch seien vor allem Monopole, deren Marktzutrittsschutz durch Lizenzen, Subventionen, Konzessionen oder politische Kartellierung erzeugt werde.16

Frank S. Meyer verband die libertäre Freiheitslehre mit konservativer Tugend- und Traditionsordnung. Der frühere Kommunist und spätere Autor der National Review entwickelte den sogenannten Fusionismus: Der Staat soll Freiheit sichern, nicht Tugend erzwingen. Moral, Religion, Charakter, Familie, Kultur und soziale Ordnung entstehen durch freie Personen, Familien, Kirchen, Gemeinden, Traditionen und freiwillige Institutionen. Meyers Kernargument war, dass erzwungene Tugend keine Tugend ist, weil moralisches Handeln die Möglichkeit voraussetzt, sich auch anders entscheiden zu können. Seine Theorie setzte jedoch voraus, dass die außerstaatlichen Institutionen tatsächlich in der Lage sind, Verantwortung, Bindung und Gemeinsinn hervorzubringen.17

Javier Milei unternimmt in Argentinien den historisch präzedenzlosen Versuch, die libertären Ideen der Österreichischen Schule erstmals in großem Maßstab unter den realen Bedingungen eines Nationalstaates umzusetzen. Seit Dezember 2023 wurde die Zahl der Ministerien von 18 auf 9 halbiert, eine große Zahl von Vorschriften aufgehoben, die öffentliche Beschäftigung reduziert, der Haushalt konsolidiert und die Preisregulierung in wichtigen Bereichen gelockert. Die makroökonomische Stabilisierung war erheblich: Inflation und Armutsquote gingen nach dem anfänglichen Schock zurück, der Staatshaushalt erreichte Überschüsse und die Wirtschaftsleistung erholte sich. Nach IWF-Abgrenzung sank die gesamtstaatliche Ausgabenquote von etwa 38 Prozent des BIP im Jahr 2023 auf rund 33 Prozent in den Prognosen für 2026.¹⁸ Milei handelt programmatisch als Anarchokapitalist, regierungspolitisch aber als Minarchist: Er nutzt staatliche Macht, um staatliche Strukturen zurückzuschneiden.

Die argentinische Erfahrung offenbart zugleich zentrale Grenzen eines rein libertären Staatsmodells. Die Reformagenda wurde auch durch eine enge monetäre, politische und finanzielle Anbindung an die Vereinigten Staaten, den US-Dollar und internationale Kreditgeber ermöglicht. Der Verzicht auf einen BRICS-Beitritt, die strategische Dollarisierungsorientierung und amerikanische Liquiditäts- beziehungsweise Swap-Unterstützung stärken kurzfristig die Stabilität, begrenzen aber die wirtschafts- und außenpolitische Eigenständigkeit.¹⁸ Mises, Rothbard, Meyer und Milei haben recht, wenn sie die Freiheit von Bürgern und Unternehmen gegen einen übergriffigen Staat verteidigen. Die Gefahren eines zu schwachen, abhängigen oder von Partikularinteressen beherrschten Staates bleiben damit jedoch ungelöst. Genau hier setzen jene staatsrechtlichen, ordoliberalen und konservativen Ansätze an, die Freiheit mit Entscheidungsfähigkeit, Wettbewerbsordnung, Souveränität und tragfähigen vorstaatlichen Bindungen verbinden.

Souveränität, Ordnung und vorstaatliche Bindung

Die Grenzen eines rein libertären Staatsverständnisses wurden von freiheitlich-konservativen und ordnungspolitischen Denkern anhand historischer Erfahrungen herausgearbeitet. Für die deutsche Staats- und Wirtschaftstheorie waren dabei vor allem das Scheitern der Weimarer Republik, die fortschreitende politische Lähmung des Staates und die anschließende nationalsozialistische Machtergreifung prägend. Diese Erfahrungen zeigten, dass Freiheit nicht nur durch einen übermächtigen Staat bedroht werden kann, sondern ebenso durch einen schwachen Staat, der seine Entscheidungsfähigkeit verliert und von organisierten Sonderinteressen vereinnahmt wird.

Carl Schmitt analysierte die Weimarer Republik als politisch schwachen Staat. Der liberale Parlamentarismus und der pluralistische Parteienstaat hätten die staatliche Einheit zum Spielball von Parteien, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Kirchen, Großunternehmen, Agrarinteressen und anderen organisierten Machtgruppen gemacht. Schmitts Diagnose des Verbände- und Parteienstaates überschneidet sich mit Alexander Rüstows Formel vom Staat als Beute: Formell ist der Staat für nahezu alles zuständig, tatsächlich kann er das Gemeinwohl gegenüber gut organisierten Partikularinteressen nicht mehr durchsetzen.¹⁹ ²⁰

Diese Kritik richtete sich grundsätzlich gegen die liberale Vorstellung, politische Entscheidungen ließen sich durch endlose Diskussion, Interessenausgleich und Laissez-faire ersetzen. Für Schmitt war die Souveränitätsfrage entscheidend: Souverän ist, wer im Ausnahmezustand tatsächlich entscheiden kann. Voraussetzung dafür ist das wirksame staatliche Gewaltmonopol, denn nur ein Staat, der Recht durchsetzen, Sicherheit gewährleisten und konkurrierende private Machtansprüche zurückweisen kann, bleibt tatsächlich handlungsfähig. Dieser Maßstab ist nicht auf Krieg und Verfassungsnotstand begrenzt. Er betrifft ebenso Finanzkrisen, Energieengpässe, Lieferkettenabbrüche, digitale Abhängigkeiten und den Verlust strategischer Industrien. Ein Staat, der weder über das Gewaltmonopol noch in wirtschaftlichen Ausnahmelagen über Energie, Kapital, Technologie und Infrastruktur verfügt, besitzt auch politisch nur eingeschränkte Souveränität.

Die milieugebundene Struktur der Weimarer Parteien verdeutlichte das Problem. Die SPD war eng mit Arbeiterschaft und Gewerkschaften verbunden, das Zentrum mit dem katholischen Milieu, liberale Parteien mit Bildungsbürgertum, Industrie und gehobenem Bürgertum, die DNVP mit agrarischen und großindustriellen Interessen und die KPD mit dem revolutionären Arbeitermilieu. Der Konflikt wurde dadurch nicht aufgehoben, sondern in den Staat verlagert. Brünings liberale Deflations- und Austeritätspolitik verschärfte Arbeitslosigkeit und soziale Not; empirische Forschung weist einen signifikanten Zusammenhang zwischen den Kürzungsmaßnahmen und dem Stimmenzuwachs der NSDAP nach.21 Dies bestätigt die Warnung, dass ein schwacher Staat in der Krise seine Legitimität verlieren und radikalen Bewegungen den Weg öffnen kann.

Der Ordoliberalismus entwickelte aus Weimarer Staatszerfall, Interessenherrschaft, Nationalsozialismus und Kriegswirtschaft eine gute Antwort. Walter Eucken, Franz Böhm, Hans Großmann-Doerth, Alexander Rüstow, Wilhelm Röpke, Alfred Müller-Armack und Ludwig Erhard verbanden Privateigentum, Unternehmertum und Leistungswettbewerb mit einer staatlich garantierten Ordnung. Den Begriff des „Neoliberalismus“ verwendeten sie bewusst, um sich vom Laissez-faire-Liberalismus des 19. Jahrhunderts abzugrenzen. Gemeint war ein neuer Liberalismus, in dem ein starker, rechtsgebundener Staat die Freiheits- und Wettbewerbsordnung garantiert, ohne den Wirtschaftsprozess selbst zu lenken. Dies darf nicht mit der heutigen Verwendung des Begriffs als Bezeichnung für globalisierten Marktradikalismus, umfassende Deregulierung und den Rückzug des Staates verwechselt werden.20,22

Märkte erhalten sich nicht automatisch selbst. Die Ordoliberalen unterschieden deshalb zwischen Leistungswettbewerb, in dem sich Unternehmen durch bessere Produkte, niedrigere Preise, Innovation und Qualität behaupten, und einem Verdrängungs- und Privilegienwettbewerb. Spieltheoretisch liegt es für Unternehmen, die im eigentlichen Wettbewerb nicht gewinnen können, nahe, die Regeln zu umgehen, zu ihren Gunsten zu verändern oder zu brechen, um Konkurrenten auszuschließen und eigene Vorteile abzusichern. Deshalb braucht nach Erkenntniss der Ordoliberalen für die Marktwirtschaft einen starken, unabhängigen und nicht käuflichen Staat, der gleiche Bedingungen für alle schafft, als fairer und konsequenter Schiedsrichter die Spielregeln schützt, Kartelle und Monopolmissbrauch verhindert und mithilfe dieses Ordnungsrahmens den Leistungswettbewerb dauerhaft garantiert..²²

Friedrich August von Hayek, obgleich eine zentrale Figur der Österreichischen Schule, gab dem Staat aus liberaler Sicht ebenfalls eine eigenständige Berechtigung. Recht, Institutionen und politische Ordnung sind nicht bloß künstliche Konstruktionen, sondern häufig Ergebnisse kultureller Evolution, des Wettbewerbs von Regeln und Ideen sowie spontaner Ordnungsbildung. Familie, Eigentum, Vertragstreue, Moral, Traditionen und historisch gewachsene Institutionen enthalten Erfahrungswissen, das kein Ministerium vollständig erfassen oder ersetzen kann. Der Staat soll deshalb Eigentum und Vertrag schützen, allgemeine und abstrakte Regeln durchsetzen, innere und äußere Sicherheit gewährleisten und willkürlichen Zwang begrenzen. Er soll weder wirtschaftliche Ergebnisse planen noch Kultur und Gesellschaft konstruktivistisch umformen. Diese Verbindung von Freiheit, gewachsener Ordnung, Tradition und rechtsstaatlicher Autorität macht Hayek für konservative und rechte Ordnungsvorstellungen anschlussfähig, ohne ihn zu einem Etatisten oder Nationalkollektivisten zu machen.23

Als Schüler Carl Schmitts formulierte Ernst-Wolfgang Böckenförde schließlich das Grunddilemma der liberalen Ordnung: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“²⁴ Freiheit setzt Gemeinsinn, Verantwortungsbewusstsein, Vertragstreue, Respekt vor Eigentum, familiäre Bindung, religiöse oder kulturelle Prägung und bürgerliche Tugenden voraus. Der Staat kann diese Voraussetzungen nicht autoritär erzwingen, ohne selbst unfrei zu werden. Der schlanke Staat ist daher nur möglich, wenn eine tragfähige Zivilgesellschaft existiert, die Freiheit sozial und kulturell trägt.

Die Erosion der Zivilgesellschaft

Der heutige Staat zieht sich nicht aus Kultur und Gesellschaft zurück, sondern finanziert sie ideologisch um. Der seit der 68er-Bewegung betriebene „lange Marsch durch die Institutionen“ hat Kirchen, Schulen, Universitäten, Medien, Kulturbetrieb, Stiftungen, Forschungsinstitute und Nichtregierungsorganisationen in weiten Teilen linksliberal, progressiv und identitätspolitisch gekapert, unterwandert und institutionell überformt. Einrichtungen, die formal der Zivilgesellschaft zugerechnet werden, sind dadurch vielfach zu politisch gleichgerichteten Vorfeldstrukturen geworden, deren Personal, Programme und Deutungsmuster durch staatliche Finanzierung, öffentlich-rechtliche Abhängigkeiten und ideologisch definierte Förderkriterien abgesichert werden.

Programme wie „Demokratie leben!“, Antidiskriminierungs-, Integrations-, Diversitäts- und Demokratieförderung haben eine staatsfinanzierte politische Vorfeldlandschaft geschaffen, die sich als Zivilgesellschaft ausgibt, tatsächlich aber vielfach von öffentlichen Mitteln, Förderkriterien und institutionellen Abhängigkeiten lebt. Für „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ sind im Bundeshaushalt 2026 rund 209 Millionen Euro vorgesehen.²⁵ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erzielte 2025 Beitragserträge von rund 8,72 Milliarden Euro, davon etwa 8,56 Milliarden Euro für die Rundfunkanstalten.²⁶ Hinzu kommen staatlich finanzierte Beauftragtenstrukturen, Kampagnen und Programme für bestimmte identitäts- und gesellschaftspolitische Ziele.²⁷ Der Staat finanziert damit keinen neutralen Pluralismus, sondern eine politisch einseitige Gegenkultur, die konservative und rechte Positionen nicht als legitimen Teil des Meinungsspektrums behandelt, sondern als zu bekämpfendes Problem markiert.

Die migrationspolitische Entwicklung verschärft diesen kulturellen und institutionellen Umbruch. Die staatlich zugelassene und politisch vielfach begünstigte Masseneinwanderung greift die kulturellen Voraussetzungen des freiheitlichen Staates unmittelbar an. Zwischen 2015 und 2025 verlor Deutschland im Wanderungssaldo rund 781.000 deutsche Staatsangehörige, während der Einwanderungssaldo ausländischer Staatsangehöriger etwa 6,9 Millionen betrug; über Asylsystem und Familiennachzug kamen seit 2015 insgesamt rund 4,2 Millionen Menschen ins Land.²⁸ ²⁹ Diese Massenzuwanderung überlastet nicht nur Wohnungsmarkt, Schulen, Kommunen und Sozialstaat. Große Teile der Zuwanderung aus dem Nahen Osten und Afrika stammen aus Gesellschaften, deren religiöse, rechtliche und soziale Spielregeln sich grundlegend von der europäisch-deutschen, christlich geprägten Freiheitsordnung unterscheiden. Spieltheoretisch treffen damit konkurrierende Regelordnungen aufeinander: Wo der Staat den Zugang zu den Leistungen und Freiheitsrechten seiner Ordnung gewährt, aber deren verbindliche Anerkennung nicht erzwingt, schwindet der Anreiz zur Assimilation und verfestigen sich ethnische, religiöse und familiäre Parallelstrukturen.

Ein freiheitlicher Ordnungsstaat kann jedoch nur auf einer gemeinsamen und für alle verbindlichen Werte- und Rechtsordnung bestehen: Rechtsstaatlichkeit, Eigenverantwortung, Eigentumsachtung, Leistungsprinzip, Vertragstreue, Gemeinsinn und Loyalität zum deutschen Gemeinwesen. Wo Einwanderer stattdessen religiöse Gebote, Clanloyalitäten oder importierte Normen über das deutsche Recht stellen und die europäisch-christlichen Spielregeln ablehnen, entsteht keine bereichernde Vielfalt, sondern eine mit der freiheitlichen Ordnung unvereinbare Gegenordnung. Genau dadurch wird das Böckenförde-Problem verschärft: Die vorstaatlichen Grundlagen von Freiheit – Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein, kulturelle Bindung und gemeinsamer Bürgersinn – werden nicht nur geschwächt, sondern schrittweise zerstört. Ohne Begrenzung und Auswahl der Zuwanderung, konsequente Assimilation, deutsche Leitkultur und kompromisslose Rechtsdurchsetzung wachsen Parallelgesellschaften, bis der freiheitliche Staat seine eigenen gesellschaftlichen Voraussetzungen verliert.

Eine rechts-konservative Regierung könnte dem libertären Ideal eines weitgehenden staatlichen Rückzugs grundsätzlich zustimmen. Unter den gegenwärtigen Bedingungen käme ein solcher Rückzug jedoch einer Kapitulation vor jenen Kräften gleich, die die vorstaatlichen Grundlagen der Freiheit bereits geschwächt haben: einerseits durch die linksliberale Durchdringung und staatliche Finanzierung von Medien, Bildungseinrichtungen, Kirchen, Kulturinstitutionen und NGOs, andererseits durch ungesteuerte Masseneinwanderung, misslungene Integration und die Verfestigung religiös oder ethnisch geprägter Parallelstrukturen. Solange diese Kräfte das institutionelle und kulturelle Vakuum beherrschen, kann der Staat sich nicht einfach zurückziehen. Er muss zunächst die Voraussetzungen wiederherstellen, unter denen ein schlanker freiheitlicher Ordnungsstaat überhaupt bestehen kann.

Dazu gehört erstens, politisch einseitigen Vorfeldstrukturen die staatliche Finanzierung zu entziehen und Kultur-, Bildungs- und Familienpolitik wieder an objektiven, gemeinwohlorientierten Maßstäben auszurichten: Schutz und Förderung von Familien und Kindern, Heimatpflege, Brauchtum, christlich-abendländische Tradition, Patriotismus, Vereine, Kirchen, Ehrenamt, berufliche Bildung, historische Selbstkenntnis und nationale Identität. Zweitens sind Masseneinwanderung unverzüglich zu begrenzen, illegale Zuwanderung zu unterbinden, vollziehbar Ausreisepflichtige konsequent zurückzuführen und ausländische Straftäter im rechtsstaatlich zulässigen Rahmen auszuweisen. Hinzukommen eine verbindliche deutsche Leitkultur, konsequente Assimilation und die Wiederherstellung eines politisch und kulturell zusammengehörigen Demos. Erst wenn jene gemeinsamen Bindungen, Tugenden und Loyalitäten wieder tragfähig sind, die das Böckenförde-Diktum voraussetzt, kann sich der Staat aus Kultur und Gesellschaft wieder stärker zurückziehen, ohne das Gemeinwesen seinen Gegnern zu überlassen.

Vom Sozialstaat zum Ordnungsstaat

Der Publizist Dimitrios Kisoudis hat diese Perspektive im Begriff des Ordnungsstaates zugespitzt. Der Ordnungsstaat bildet den Gegenentwurf zum fetten Wohlfahrts-, Interventions- und Transformationsstaat: Dieser greift in Familienleben, Heiztechnik, Mobilität, Konsum und Unternehmensentscheidungen ein, überzieht Bürger und Wirtschaft mit Bürokratie und versagt zugleich bei seinen eigentlichen Aufgaben – dem staatlichen Gewaltmonopol, dem Schutz der Grenzen, der inneren Sicherheit, der Rechtsdurchsetzung, dem Schutz der Freiheit und der Sicherung wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Der schlanke, athletische Ordnungsstaat verfährt umgekehrt: Er zieht sich aus dem Privatleben und der laufenden Wirtschaftslenkung zurück, schützt Gewerbe-, Eigentums- und Vertragsfreiheit und konzentriert seine Durchsetzungskraft auf sichere Grenzen, die Unterbindung unkontrollierter Masseneinwanderung, innere und äußere Sicherheit, einen verlässlichen Rechtsstaat sowie einen ordoliberalen Wettbewerbsrahmen mit gleichen Regeln, offenem Marktzugang und wirksamer Monopolkontrolle. „Athletisch“ bedeutet daher nicht schwach, sondern wenig institutionelles Fett bei einem starken, rechtsgebundenen Gewaltmonopol und hoher Handlungsfähigkeit dort, wo nur der Staat Ordnung, Freiheit und Souveränität gewährleisten kann.³⁰

Die fiskalische Neuordnung muss mit der Ausgabenseite beginnen. Das zentrale Problem des Bundeshaushalts ist nicht eine Einnahmenschwäche, sondern Prioritätenschwäche. Der alternative Haushaltsentwurfs der AfD-Bundestagsfraktion beziffert das politisch definierte Einspar- und Umschichtungspotenzial auf rund 125 Milliarden Euro. Sie erfassen unter anderem Ausgaben für Energiewende, Klima, Asyl, Entwicklungspolitik, NGO-Förderung und weitere Programme, die aus konservativer Sicht zu ideologischen Fehlausgaben des Bundes gehören.31

Die Reihenfolge der Reformen muss klar sein. Zunächst ist der gesamte Bundeshaushalt einer Nullbasisprüfung zu unterziehen: Kein Titel darf automatisch fortgeschrieben werden, jedes Programm muss Zweck, Wirkung, Zuständigkeit und nationales Interesse neu begründen. Danach sind ideologische und ineffiziente Förderprogramme abzuschaffen, die Staatsquote zu senken und die frei werdenden Mittel zwischen Haushaltskonsolidierung, Steuersenkungen, niedrigeren Sozialabgaben und produktiven Investitionen aufzuteilen. In den Sozialversicherungen sind Versicherungsprinzip, Beitragsäquivalenz, Subsidiarität, Eigenvorsorge und Bedürftigkeitsprüfung zu stärken.

Der Sozialstaat soll natürlich nicht pauschal zerstört, sondern wieder auf die eigenen Bürger, Beitragszahler und tatsächlich Bedürftigen konzentriert werden. Das Kernproblem sind nicht vermeintlich zu hohe Leistungen für Deutsche, die unverschuldet auf Unterstützung angewiesen sind, sondern die erdrückende Abgaben-Belastung von Arbeit und Leistung, Aushöhlung des Lohnabstandsgebots, beitragsfremde Ausgaben, migrationspolitische Fehlanreize und ein Transfersystem, das Erwerbstätigkeit finanziell entwertet. Die Empfängerstruktur verdeutlicht diese Fehlentwicklung: Im März 2026 besaßen rund 2,43 Millionen von 5,18 Millionen Regelleistungsberechtigten, also knapp 47 Prozent, keine deutsche Staatsangehörigkeit; unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hatten zuletzt rund 64 Prozent einen Migrationshintergrund.51,52 Ein Grundsicherungssystem, das in dieser Größenordnung migrationsgeprägt ist, hat sich weit von seiner ursprünglichen Aufgabe entfernt, die eigene Solidargemeinschaft gegen existenzielle Not abzusichern.

Das Lohnabstandsgebot ist vor allem dadurch wiederherzustellen, dass Arbeitnehmer deutlich mehr Netto vom Brutto behalten und beitragsfremde Leistungen konsequent begrenzt werden. Nicht beitragsfinanzierte Leistungen an Personen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht sind im verfassungs- und europarechtlich zulässigen Rahmen zurückzuführen. Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen konsequent abgeschoben, ausländische Straftäter bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausgewiesen werden. Eine rechtsstaatliche Remigrationspolitik umfasst wirksamen Grenzschutz, Rückführungen und freiwillige Rückkehrprogramme. Sie richtet sich gegen rechtswidrigen Aufenthalt und migrationsbedingte Fehlanreize, nicht gegen die staatsbürgerlichen Rechte deutscher Staatsangehöriger.

Institutioneller Rückbau und neuer Föderalismus

Insbesondere auf Bundesebene ist die Verwaltung institutionell aufgebläht. Die Bundesregierung verfügt gegenwärtig über 16 Bundesministerien. „Die erste Bundesregierung kam mit 13 Ressorts aus, von denen allerdings drei unmittelbar durch die besonderen Erfordernisse der Nachkriegszeit und des Wiederaufbaus bedingt waren, das wilhelminische Reich mit neun Reichsämtern. Dies verdeutlicht die langfristige Expansion des Bundes.32 Eine tiefgreifende Föderalismusreform muss Kompetenzen nach dem Subsidiaritätsprinzip auf jene Ebene zurückverlagern, auf der sie sachnäher, wettbewerblicher und kontrollierbarer erfüllt werden können.

Als langfristiges Zielbild genügen auf Bundesebene vier Kernministerien. Ein Bundesministerium des Innern und der Rechtsordnung verantwortet Grenzen, innere Sicherheit, Verfassung, Staatsangehörigkeit und die bundesweite Sicherheitskoordination. Ein Bundesministerium der Verteidigung bündelt Landes- und Bündnisverteidigung, strategische Resilienz und Zivilschutz. Ein Bundesministerium der Finanzen übernimmt Haushalt, Steuern, Zoll, Bundesschulden und Finanzaufsicht. Ein Bundesministerium des Äußeren und der Außenwirtschaft verbindet Diplomatie, Außenhandel, wirtschaftliche Sicherheit, Rohstoff- und Handelspolitik. Das Bundeskanzleramt bleibt ein kleines Koordinationszentrum, bündelt jedoch – nach österreichischem Vorbild – auch die ressortübergreifende Digitalisierung der Verwaltung, darf aber nicht zu einem zusätzlichen Fachministerium ausufern.53

Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 und 74 GG. Danach können die Länder eigene Gesetze erlassen, solange und soweit der Bund eine Materie nicht abschließend regelt. In den Anfangsjahren der Bundesrepublik bestanden deshalb noch deutlich größere landesrechtliche Spielräume. Bayern verabschiedete etwa 1957 ein eigenes Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Kernreaktoren. Erst die spätere Bundesgesetzgebung verdrängte solche Regelungen; seit 2006 gehört das Atomrecht sogar zur ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes.

Der Bund sollte deshalb geeignete Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung wieder für die Länder öffnen, indem er bestehende Bundesgesetze aufhebt oder auf Mindestvorgaben beschränkt. Dies betrifft insbesondere Industrie, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bergbau, Energiewirtschaft, Banken, Versicherungen, Arbeitsrecht, Bodenrecht, Verkehr, Landwirtschaft und Teile des Umweltrechts. Soweit der Bund lediglich auf eigene Regelungen verzichtet, ist dafür grundsätzlich keine Grundgesetzänderung erforderlich.54

Bildung, Kultur, Medien, Bauen, Gesundheit, Landwirtschaft, Verkehr, Wirtschaftsförderung und weite Teile der Sozialverwaltung gehören grundsätzlich zurück zu Ländern und Kommunen. Das stärkt den Wettbewerb um bessere Schulen, Genehmigungsverfahren, Verwaltungen und Standortbedingungen. Bundeseinheitliche Zusammenarbeit bleibt durch Staatsverträge, einen ständigen Bund-Länder-Koordinierungsrat, gemeinsame digitale Verwaltungssysteme und verbindliche Interoperabilitätsstandards möglich. Föderalismus bedeutet kein Chaos, sondern Wettbewerb der Ordnungen bei gesicherter technischer Zusammenarbeit.

Der institutionelle Rückbau erfordert eine deutsche Variante der argentinischen „Kettensäge“: Ministerien sind zusammenzulegen, Bundesbehörden aufzulösen, Doppelzuständigkeiten zu beenden und Stellenpläne dauerhaft zu reduzieren. Neue Stellen dürfen nur entstehen, wenn an anderer Stelle mindestens ebenso viele Stellen entfallen. Neue Behörden sind nur bei gleichzeitiger Abschaffung bestehender Behörden zuzulassen.

Rechtsbereinigung statt symbolischer Entlastung

Deutschland benötigt nicht noch ein Bürokratieentlastungsgesetz, das Fristen oder Formulare geringfügig verschiebt, sondern den Rückbau ganzer Regelungskomplexe. Auf europäischer Ebene betrifft dies insbesondere die Energieeffizienzrichtlinie, die Entwaldungsverordnung, den CO2-Grenzausgleich CBAM, die EU-Taxonomie, die Datenschutz-Grundverordnung, den AI Act und die Corporate Sustainability Reporting Directive. Auf nationaler Ebene stehen das Energieeffizienzgesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Gebäudeenergiegesetz, das ausgeweitete Nachweisgesetz und das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Zentrum.33

Deutschland kann europäische Verordnungen und Richtlinien nicht einseitig aufheben. Eine rechts-konservative Bundesregierung muss deshalb eine grundlegende Reform der Europäischen Union erzwingen beziehungsweise die dafür erforderlichen Änderungskoalitionen, Sperrminoritäten und Vertragsinitiativen aufbauen. Ziel muss die Abschaffung dieser Regulierungsregime sein, nicht ihre bloße Vereinfachung. Bis dahin sind nationale Übererfüllungen sofort zu beenden. Nationalrechtliche Vorschriften können unmittelbar aufgehoben oder grundlegend neu gefasst werden.

Die Rechtsbereinigung ist durch verbindliche Verfahrensregeln zu ergänzen: „One in, two out“ für neue Belastungen, das Once-only-Prinzip für Unternehmensdaten, verbindliche Genehmigungsfristen, Genehmigungsfiktionen bei Fristüberschreitung, zentrale digitale Unternehmensportale und eine automatische Überprüfung jeder Vorschrift spätestens nach fünf Jahren. Bürokratie muss wieder begründungsbedürftige Ausnahme sein und darf nicht zum Geschäftsmodell einer wachsenden Prüf- und Beratungsindustrie werden.

Innen ordoliberal, außen listianisch

Im Binnenmarkt muss also der Ordoliberalismus wieder gelten: Eigentum, Haftung, Vertragsfreiheit, offener Marktzugang, Kartellkontrolle und Leistungswettbewerb. Ergänzt werden muss diese Wettbewerbsordnung durch eine horizontale Standortpolitik, die keine politischen Gewinner auswählt, sondern die Bedingungen für alle produktiven Unternehmen verbessert: niedrige und verlässliche Energiepreise, geringere Steuern und Sozialabgaben, einfache Gesetze, kurze Genehmigungsverfahren, leistungsfähige Infrastruktur, gut ausgebildete Facharbeiter, Techniker und Ingenieure, funktionierende Kapitalmärkte sowie offene Unternehmensgründung. Der Staat setzt die Regeln und schafft die Grundlagen, ohne den laufenden Wirtschaftsprozess zu kommandieren.

Nach außen reicht klassischer Ordoliberalismus jedoch nicht aus. Friedrich List, einer der bedeutendsten deutschen Nationalökonomen des 19. Jahrhunderts, verstand Wirtschaft als nationale Produktivkraft. Eine Nation wird nicht allein durch günstigen Privatkonsum stark, sondern durch eigene Fabriken, Ingenieure, Maschinen, Zulieferer, Verkehrswege, technische Bildung, Energie, Forschung, Kapitalbildung und die Fähigkeit, Schlüsselgüter selbst herzustellen. Freihandel war für List kein abstraktes Dogma, sondern eine Frage von Entwicklungsstufe und Machtverhältnis. Staaten, die ihre Industrie bereits aufgebaut haben, können unbeschränkten Freihandel fordern und damit den industriellen Aufstieg nachholender Konkurrenten verhindern.³⁵

Diese Einsicht ist heute umso wichtiger, weil auf dem Weltmarkt kein ordoliberales „Level Playing Field“ besteht. Deutsche und europäische Unternehmen konkurrieren nicht nur mit privaten Marktteilnehmern, sondern mit staatlich gestützten amerikanischen und chinesischen Konzernen, strategischer Beschaffung, Subventionen, Technologietransfer, Exportfinanzierung und geopolitischer Macht. Rothbards Warnungen vor Bürokratie, Klientelismus, Subventionitis und Fehlallokation bleiben auf dem Binnenmarkt richtig. Seine Lösung – möglichst keine Industriepolitik, keine Zölle und keine nationale Entwicklungsstrategie – greift unter diesen Bedingungen jedoch zu kurz. Deutschland kann in einem globalen Überlebens- und Verdrängungswettbewerb nicht so handeln, als existiere ein machtfreier Weltmarkt.

Die zentrale Aufgabe des Staates besteht deshalb darin, nach Carl Schmitt wirtschaftliche Souveränität herzustellen. Deutschland muss in strategischen Bereichen selbst entscheiden, produzieren, investieren und handeln können, statt bei Kapital, Energie, Technologie, Infrastruktur und Schlüsselindustrien dauerhaft von ausländischen Mächten und Konzernen abhängig zu sein. Dazu benötigt es nicht nur kleine und mittlere Unternehmen, sondern auch große, kapitalstarke und technologisch führende Konzerne, die amerikanischen und chinesischen Wettbewerbern standhalten können. Unternehmensgröße ist dabei nicht an sich problematisch. Entscheidend ist, ob sie aus Leistung und Innovation oder aus Kartellen, Privilegien und politischem Schutz entsteht.

Auch die Entwicklung der Unternehmenskonzentration spricht gegen eine pauschale Furcht vor großen deutschen Konzernen. Der Wertschöpfungsanteil der 100 größten Unternehmen sank nach der Konzentrationsberichterstattung der Monopolkommission von rund 19 Prozent im Jahr 1980 auf etwa 14 Prozent in der jüngsten Berichtsperiode.³⁴ Eine allgemeine Verschärfung der Monopolaufsicht ist deshalb weniger dringlich als häufig behauptet. Erforderlich bleibt eine gezielte Missbrauchsaufsicht bei Netzwerkeffekten, dominierenden Plattformen, hohen Eintrittsschranken, staatlichen Privilegien und tatsächlicher Marktmacht. Zugleich muss Deutschland in Automobilindustrie, Halbleitern, Cloud, künstlicher Intelligenz, Plattformökonomie, Raumfahrt und Verteidigung eigene Großunternehmen hervorbringen und stärken.

Eine listianische Außenwirtschaftspolitik umfasst daher Handelsabwehr gegen Dumping und erzwungenen Technologietransfer, Reziprozität beim Marktzugang, zeitlich begrenzte Schutzinstrumente für junge oder strategische Industrien, Exportfinanzierung, wirtschaftsdiplomatische Unterstützung, Schutz kritischer Technologien und Lieferketten sowie eine strategische Rohstoff-, Energie- und Infrastrukturpolitik. Unterstützung für Einzelunternehmen darf nicht zur Dauersubvention werden. Sie muss an Investitionen, Produktion, Forschung, Beschäftigung und Standortbindung in Deutschland gekoppelt, befristet und gegebenenfalls rückzahlbar sein.

Eigentumssouveränität und die verlorene Deutschland AG

Der Verlust wirtschaftlicher Souveränität zeigt sich besonders an der Eigentümerstruktur der deutschen Leitunternehmen. Bis in die 1980er und 1990er Jahre wurde das enge Beteiligungs- und Personennetz deutscher Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen und Aufsichtsräte als „Deutschland AG“ bezeichnet. Konstantin Richters Studie Dreihundert Männer beschreibt die rund 150-jährige Entwicklung dieses Geflechts und greift Walther Rathenaus Chiffre auf, wonach wenige hundert Männer die wirtschaftlichen Geschicke Deutschlands bestimmten.36

Dieses System war keineswegs frei von Machtkonzentration, Intransparenz und Interessenkartellen. Aus konservativer und industriepolitischer Sicht besaß es dennoch eine Eigenschaft, die heute weitgehend verloren gegangen ist: Die führenden Akteure handelten gewinnorientiert, waren aber zugleich stärker an deutsche Standorte, Unternehmerdynastien, Belegschaften, Regionen und die nationale Entwicklung gebunden. Unternehmen galten nicht nur als kurzfristige Renditeobjekte, sondern als dauerhafte Bestandteile der deutschen Volkswirtschaft. Profitinteresse, Standortloyalität und Gemeinwohlbindung standen in einem engeren Zusammenhang als im heutigen globalisierten Kapitalmarktmodell.3637

In 1980 betrug der inländische Anteil am Aktienbesitz westdeutscher Aktiengesellschaften rund 89 Prozent.37 Dagegen waren im Jahr 2025 rund 53,1 Prozent des gesamten DAX-Kapitals im Besitz ausländischer institutioneller Investoren, etwa 25,2 Prozent im US-amerikanischen und ungefähr 11,9 Prozent unter der gebündelten Verwaltung von BlackRock und Vanguard.38  Mit dem Ausverkauf deutscher Unternehmensanteile veränderte sich auch die Führungskultur. Standortloyalität, langfristige Industriepolitik und Verantwortung für Belegschaften und Regionen traten stärker hinter Dividenden, Quartalszahlen und Shareholder-Value zurück. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Leitkonzerne ihre Entscheidungen an globalen Kapitalrenditen, internationalen ESG-Vorgaben und den Interessen fremder Finanzzentren ausrichten, statt als Treuhänder einer nationalen Industrie zu handeln. Für Investitionen, Arbeitsplätze, Forschung und industrielle Substanz ist dies langfristig nachteilig.

Die Aufgabe des Staates besteht deshalb darin, den DAX und andere strategische Unternehmen wieder stärker in deutsche Hand zu bringen, vor allem durch den Aufbau eigenen langfristigen Beteiligungskapitals. Dazu gehören eine kapitalgedeckte Altersvorsorge mit breiter Aktienanlage, ein unabhängiger Bürger-, Pensions- oder Deutschlandfonds, steuerlich begünstigtes langfristiges Aktiensparen, Mitarbeiterbeteiligungen, bessere Bedingungen für Familienunternehmen sowie die Stärkung deutscher Versicherungen, Versorgungswerke und Pensionsfonds. Ergänzend sind ausländische Übernahmen kritischer Infrastruktur und Schlüsseltechnologien strenger zu prüfen, Stimmrechtsketten und Fondsgruppen vollständig offenzulegen. Ausländisches Kapital ist nicht grundsätzlich schädlich. Ein Land, dessen Leitunternehmen, Infrastruktur und Technologien dauerhaft von fremden Kapitalzentren abhängen, ist jedoch nicht wirtschaftlich souverän.

Energie- und Technologiesouveränität

Wirtschaftliche Souveränität beginnt bei der Energieversorgung. Deutschland verfügt über erhebliche eigene Optionen, hat sie jedoch politisch blockiert, stillgelegt oder ungenutzt gelassen. Der wichtigste Hebel ist die Kernenergie. Funktionierende Kernkraftwerke wurden abgeschaltet, obwohl sie grundlastfähigen und sauberen Strom lieferten. Eine Studie der Radiant Energy Group hält die Reaktivierung mehrerer jüngst stillgelegter Reaktoren technisch grundsätzlich für möglich; je nach Abgrenzung und Zeitplan werden Szenarien von acht bis elf Anlagen diskutiert.39 Parallel sind neue Reaktorgenerationen einschließlich kleiner modularer Reaktoren vorzubereiten. Der Staat muss Genehmigungsrecht, Haftungsordnung, Forschung, Ausbildung und langfristige Planungssicherheit gewährleisten.

Auch heimisches Schiefergas gehört in eine ergebnisoffene Energiestrategie. In der Maximalrechnung des zugrunde liegenden Inputmaterials belaufen sich die technisch nutzbaren deutschen Schiefergasressourcen auf rund 30.000 TWh; damit könnten sie den gegenwärtigen deutschen Gasbedarf rechnerisch für mehr als 35 Jahre decken.⁴⁰ Bei Förderkosten von etwa 50 Euro je MWh wäre heimisches Schiefergas mittlerweile grundsätzlich konkurrenzfähig mit Importgas und könnte als strategische Versicherung gegen geopolitische Erpressung, Lieferausfälle und extreme Preisschocks dienen. Deutschland verfügt zudem über erhebliche Kohlevorkommen. Die heimischen Braunkohlereserven entsprechen, gemessen am gegenwärtigen Stromverbrauch, einem rechnerischen Energiepotenzial von rund 60.000 TWh und könnten die Stromnachfrage etwa 120 Jahre decken. Bei den geologisch umfangreichen Steinkohleressourcen ergibt sich sogar ein rechnerisches Potenzial von bis zu 750.000 TWh beziehungsweise rund 1.500 Jahresverbräuchen; wegen ihrer häufigen Lage in etwa 1.000 Metern Tiefe wären sie jedoch nur zu hohen Kosten förderbar. Braun- und Steinkohle bleiben damit als heimische strategische Reserve, Brücke und Souveränitätsoption relevant.⁴¹

Der Energiemix muss Versorgungssicherheit, Preis, Umweltfolgen und nationale Verfügbarkeit gegeneinander abwägen, statt einem politisch vorgegebenen Technologiepfad zu folgen. Deutschland besitzt damit reale Möglichkeiten, seine Energieabhängigkeit zu verringern: Reaktivierung geeigneter Kernkraftwerke, Neubau moderner Reaktoren, Nutzung großer Schiefergasressourcen sowie die Vorhaltung heimischer Braun- und Steinkohlereserven. Aufgabe des Staates ist es, diese Optionen rechtlich und technisch offenzuhalten. Ohne günstige, sichere und grundlastfähige Energie bleibt jede Reindustrialisierung Rhetorik.

Dasselbe gilt für die digitale Souveränität. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste, Betriebssysteme, Chips, Plattformen und künstliche Intelligenz werden in Deutschland in hohem Maß von amerikanischen und teilweise chinesischen Systemen beherrscht.42 Digitale Souveränität bedeutet daher mehr als ein eigenes KI-Modell oder eine nationale Suchmaschine. Sie umfasst den gesamten technologischen Lebenszyklus: Halbleiter und Chipdesign, Rechenzentren, Cloud-Infrastruktur, Betriebssysteme, Behördensoftware, Cybersicherheit, Datenräume, Plattformen, Kommunikationsnetze, industrielle Software, digitale Identitäten, Satelliten- und Zahlungsinfrastruktur sowie eigene leistungsfähige KI.

Eine Volkswirtschaft, deren Behörden, Unternehmen und Bürger vollständig von außereuropäischen Systemen abhängig sind, ist technisch, wirtschaftlich und politisch erpressbar. Deutschland kann digitale Souveränität nicht allein herstellen; Skalierung, Kapitalbedarf und Marktgröße erfordern die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern im europäischen Binnenmarkt. Die Aufgabe des deutschen Staates besteht jedoch darin, dieses Ziel strategisch voranzutreiben. Öffentliche Aufträge sind nach Souveränitäts-, Sicherheits- und Lebenszykluskriterien zu vergeben, kritische Staatsdaten in kontrollierbaren Infrastrukturen zu speichern, offene Standards, Interoperabilität und Datenportabilität durchzusetzen und gemeinsame europäische Rechen-, Cloud-, Chip- und Cybersicherheitskapazitäten aufzubauen. Der Staat kann als Erstkunde wirken, ohne selbst Unternehmer spielen zu müssen.

Infrastruktur, Investitionen und die Schuldenfrage

Der schlanke Ordnungsstaat darf nicht mit einem investitionsunfähigen Staat verwechselt werden. Im Binnenmarkt und bei der Regulierung muss er zurückhaltend sein; zugleich muss er die materielle Grundlage einer modernen Volkswirtschaft schaffen. Dazu gehören Energie- und Digitalinfrastruktur, Straßen, Schienen, Häfen, Flughäfen, Satellitensysteme, Schulen, Krankenhäuser, Universitäten, Forschungseinrichtungen und Verteidigungsfähigkeit. Friedrich List unterschied zwischen kurzfristigem Konsum und langfristiger Produktivkraft. Infrastruktur und Bildung erhöhen die Fähigkeit einer Nation, künftig selbst Wohlstand zu erzeugen.

Gerade der aufgeblähte Wohlfahrts-, Transfer- und Verwaltungsstaat hat diese Kernaufgabe über Jahrzehnte vernachlässigt. Während immer größere Mittel in Umverteilung, Bürokratie und politische Transformationsprogramme flossen, wurden Erhalt, Ausbau und Modernisierung der materiellen Grundlagen des Landes zurückgestellt. Ein starker Ordnungsstaat muss diese Fehlgewichtung korrigieren und Investitionen in Infrastruktur und Produktivkraft wieder zur staatlichen Priorität machen.

Der Investitionsrückstand ist erheblich. Das KfW-Kommunalpanel 2026 beziffert den wahrgenommenen kommunalen Investitionsrückstand auf 231,2 Milliarden Euro, darunter 68,9 Milliarden Euro bei Schulen und 53,7 Milliarden Euro bei Straßen und Verkehrsinfrastruktur.⁴³ Die gemeinsame Studie von IW und IMK veranschlagt einen zusätzlichen öffentlichen Investitionsbedarf von insgesamt 595,7 Milliarden Euro über zehn Jahre. Davon entfallen rund 200 Milliarden Euro auf die ideologisch motivierte und industriepolitisch schädliche Dekarbonisierung; ohne diesen Transformationsblock ergibt sich für kommunale Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau, Schiene, öffentlichen Nahverkehr und Bundesfernstraßen eine Größenordnung von etwa 382 Milliarden Euro.⁴⁴ Die staatliche Bruttoinvestitionsquote stieg 2025 zwar auf 3,3 Prozent des BIP, blieb aber unter dem Euroraum mit 3,7 Prozent, der EU mit 3,9 Prozent, Frankreich mit 4,5 Prozent und Polen mit 5,4 Prozent.⁴⁵

Ein Teil dieser Investitionen kann durch den Abbau von Bürokratie, niedrigere Energiepreise, geringere Steuern und Abgaben, die Abschaffung ideologischer Programme und effizientere Staatsstrukturen finanziert werden. Selbst Einsparungen von 125 bis 140 Milliarden Euro dürfen jedoch nicht vollständig für neue Ausgaben verwendet werden. Ein erheblicher Teil muss in Steuersenkungen, Sozialabgabenentlastung und Haushaltskonsolidierung fließen. Der über Jahrzehnte entstandene Investitionsstau kann deshalb nicht ausschließlich aus laufenden Einnahmen beseitigt werden. Wer wirtschaftliche Souveränität, Reindustrialisierung und moderne Infrastruktur ernst nimmt, muss begrenzte kreditfinanzierte Investitionen zulassen.

Hier scheiden sich die wirtschaftspolitischen Geister. Die deutsche Staatsschuld stieg 2025 nach Maastricht-Abgrenzung auf 2,84 Billionen Euro beziehungsweise 63,5 Prozent des BIP.46 Unter Einbeziehung von Kernhaushalt, Sondervermögen, Verteidigungsausnahmen und weiteren Finanzierungszusagen wird für die Jahre 2025 bis 2029 eine kumulierte Neuverschuldung von rund 933 Milliarden Euro diskutiert; zugleich bestehen für 2027 bis 2029 noch Finanzierungslücken von etwa 172 Milliarden Euro. Die deutsche Schuldenstandsquote könnte dadurch von derzeit rund 66 Prozent auf ungefähr 80 Prozent des BIP steigen. Solche Szenarien dürfen weder als pauschales Katastrophenbild noch als Freifahrtschein dienen. Der postkeynesianische Ökonom Heiner Flassbeck verweist darauf, dass staatliche Defizite gesamtwirtschaftlich notwendig sein können, wenn private Haushalte sparen, Unternehmen zu wenig investieren und der Außenüberschuss sinkt. Entscheidend ist daher, wofür Schulden aufgenommen werden, zu welchem Zinssatz, mit welcher Laufzeit, bei welcher Gläubigerstruktur und unter welchen realwirtschaftlichen Kapazitäten.

Für begrenzte Investitionsschulden sprechen mehrere Argumente. Erstens sind private Haushalte in Deutschland regelmäßig Nettosparer; auch Unternehmen erzielten über längere Zeit Finanzierungsüberschüsse, während der außenwirtschaftliche Überschuss zuletzt sank. Wenn Haushalte sparen, Unternehmen zu wenig investieren und das Ausland weniger Nachfrage liefert, kann ein staatliches Defizit die gesamtwirtschaftliche Nachfrage stabilisieren. Die sektorale Saldenrechnung weist für 2019 hohe Überschüsse der privaten Haushalte und des Auslandssektors aus; für 2026 wird ein deutlich höheres staatliches Defizit bei weiterhin hoher privater Ersparnis angenommen.47 Sektorale Salden sind buchhalterische Zusammenhänge, keine automatische Rechtfertigung jeder Staatsausgabe. Sie zeigen aber, dass die Überschüsse eines Sektors spiegelbildlich Defizite anderer Sektoren voraussetzen.

Zweitens erzeugen Geldmengenausweitung und Staatsverschuldung nicht mechanisch im Verhältnis eins zu eins Verbraucherpreisinflation. Japan und die Schweiz zeigen, dass stark wachsende Geldaggregate über längere Zeit mit vergleichsweise niedriger Inflation zusammenfallen können.48 Staatsschulden sind nicht prinzipiell inflationsfrei. Entscheidend sind jedoch Kapazitätsauslastung, Produktivität, Importpreise, Löhne, Wechselkurs, Angebotsengpässe und die Glaubwürdigkeit der Geldordnung. Drittens können Investitionen in Schulen, Verkehrswege, Energie, Digitalisierung und Forschung das künftige Wachstum und damit die Steuerbasis erhöhen. Konsumtive Transfers und ideologische Programme besitzen diese Wirkung regelmäßig nicht.

Viertens ist die Gläubigerstruktur relevant. Nach einer Auswertung des Deutschen Steuerzahlerinstituts liegt ungefähr die Hälfte der deutschen Staatsschuld bei inländischen und die andere Hälfte bei ausländischen Gläubigern; die genaue Zuordnung ist wegen Fonds-, Verwahr- und Durchleitungsstrukturen nur näherungsweise möglich.49 Zinsen an inländische Haushalte, Banken, Versicherungen und Pensionsfonds verbleiben eher im heimischen Wirtschaftskreislauf. Zinsen an ausländische Gläubiger führen zu Einkommensabflüssen und größerer finanzieller Abhängigkeit. Eine stärkere inländische Kapitalbasis würde daher nicht nur den DAX, sondern auch die Staatsfinanzierung souveräner machen. Würde eine national kontrollierte Zentralbank Staatsanleihen halten, könnten Zinserträge grundsätzlich über Zentralbankgewinne an den Staat zurückfließen.

Gegen neue Schulden sprechen ebenso gewichtige Gründe. Erstens bedeuten zusätzliche Kredite unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen häufig mehr Staat. Bei einer Staatsquote von über 51 Prozent verschiebt jede dauerhafte Ausweitung Macht von Bürgern und Unternehmen zu Politik und Verwaltung. Zweitens konservieren Kredite falsche Prioritäten, solange erhebliche ideologische, konsumtive und ineffiziente Ausgaben fortgeführt werden. Vor jeder Neuverschuldung müssen daher die genannten Einspar- und Umschichtungspotenziale ausgeschöpft werden.

Drittens beschränkt die Zinslast künftige Regierungen. Der Bund gab im Jahr 2025 rund 30 Milliarden Euro für Zinsen aus. Der Gesamtstaat gab 2025 rund 49 Milliarden Euro für Zinsen aus; das entsprach etwa 1,8 bis 1,9 Prozent der Staatseinnahmen beziehungsweise Staatsausgaben. Gesamtstaatlich ist das noch tragbar. Bis 2029 wird jedoch ein Anstieg der gesamtstaatlichen Zinslast auf rund 80 Milliarden Euro erwartet, also auf etwa 3 Prozent der Staatseinnahmen. Für den Bundeshaushalt ist die Entwicklung noch problematischer: Bis 2029 wird ein Anstieg der Zinsausgaben des Bundes auf rund 70 Milliarden Euro erwartet; das entspräche etwa 12 Prozent der Bundesausgaben.50 Wenn ein zweistelliger Anteil des Bundeshaushalts an Gläubiger fließt, wird Schuldenpolitik zur Selbstfesselung. Viertens kann zusätzliche Nachfrage bei ausgelasteter Bauwirtschaft, fehlenden Fachkräften, knapper Energie und importabhängigen Lieferketten vor allem Preise erhöhen, statt reale Kapazitäten zu schaffen. Fünftens können hohe reale Zinsen private Investitionen verdrängen. Staatliche Nachfrage kann schlechte Angebotsbedingungen nicht ersetzen.

Die angemessene Regel lautet deshalb: Schulden ja, aber nur für zusätzliche produktive Investitionen, klaren Projekten zugeordnet und unter strengen Tragfähigkeitsregeln.  Vor jeder Kreditaufnahme steht die Ausgabenkonsolidierung. Kredite dürfen ausschließlich zusätzliche Nettoinvestitionen finanzieren, nicht Renten, Bürgergeld, Verwaltung, NGO-Förderung oder laufenden Staatskonsum. Jede Finanzierung ist namentlich an konkrete Schulen, Straßen, Schienen, Energie-, Digital-, Raumfahrt- oder Verteidigungsprojekte zu binden. Die Tilgungsdauer muss sich an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer orientieren. Großprojekte benötigen vor Beginn und nach Abschluss eine unabhängige Kosten-Nutzen-Prüfung. Eine Zinslastgrenze muss den künftigen Handlungsspielraum sichern; eine Wachstums-Zins-Prüfung muss feststellen, ob die Schuldendynamik tragfähig bleibt. Die inländische Finanzierung durch Bürgerfonds, Pensionsfonds, Versicherungen und private Haushalte ist zu stärken. Vor der Freigabe ist zu prüfen, ob Bauwirtschaft, Energieversorgung und Fachkräfte die Investitionen real umsetzen können. Schattenhaushalte sind auszuschließen; Sondervermögen müssen in den Kernhaushalt zurückgeführt werden.

Der athletische Staat

Deutschland benötigt keinen Staat, der Bürger, Familien und Unternehmen bevormundet, sondern einen schlanken, starken und souveränen Ordnungsstaat. Er muss Bürokratie und ideologische Umverteilung zurückbauen, Eigentum und Wettbewerb schützen, den Sozialstaat auf Bürger, Beitragszahler und tatsächlich Bedürftige konzentrieren und zugleich die nationale Handlungsfähigkeit wiederherstellen. Dazu gehören sichere Grenzen, innere und äußere Sicherheit, günstige und grundlastfähige Energie, moderne Infrastruktur, digitale Souveränität, heimisches Beteiligungskapital sowie eine listianische Industrie- und Außenwirtschaftspolitik.

Der richtige Staat ist innen freiheitlich und ordoliberal, außen souverän und listianisch. Er ist gegenüber Bürgern und Unternehmen zurückhaltend, gegenüber Lobbygruppen unabhängig und gegenüber strategischen Abhängigkeiten entschlossen. Er reduziert Staatsquote, Steuer- und Abgabenlast, reformiert die Sozialordnung, verkleinert den Bundesapparat, stärkt Länder und Kommunen, schafft ganze Bürokratieregime ab und stellt die kulturellen Voraussetzungen einer freien Gesellschaft wieder her. Zugleich baut er Energie-, Verkehrs-, Bildungs-, Verteidigungs- und Digitalinfrastruktur auf, ermöglicht international konkurrenzfähige deutsche Unternehmen und führt strategisches Beteiligungskapital langfristig stärker in deutsche Hand zurück.

Darin liegt kein Widerspruch. Ein Staat kann kleiner bei Transfers, Verwaltung, Konsum und Ideologie sein und zugleich stärker bei Ordnung, Investitionen und Souveränität. Investitionen in Produktivkraft dürfen, wenn Einsparungen und laufende Einnahmen nicht ausreichen, eng begrenzt und transparent kreditfinanziert werden. Der Staat soll weniger tun, aber das Notwendige konsequenter, schneller und souveräner. Er muss Fett verlieren und Muskeln aufbauen, damit Deutschland wirtschaftlich, politisch und kulturell wieder selbstbestimmt handeln kann.

Quellen und Nachweise

  1. Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2026). Staatsquoten im internationalen Vergleich. BMF-Monatsbericht Februar 2026. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/02/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/5-1-s21-internationaler-vergleich-staatsquoten.html
  2. Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2025). Entwicklung der Steuer- und Abgabenquoten. BMF-Monatsbericht Oktober 2025. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/10/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/5-1-s13-entwicklung-der-steuer-und-abgabequoten.html
  3. Bundesministerium der Finanzen (BMF) (2026). Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025. Ausgabe 2026. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/steuern-im-internationalen-vergleich-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4
  4. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2025). Sozialbudget 2024. URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a230-25-sozialbudget-2024.html
  5. Deutscher Bundestag (2025). Etat 2026 des Bundes mit Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro; Etat für Arbeit und Soziales. URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw46-pa-haushalt-bereinigung-1126856
  6. Hammermann A.; Röhl K.-H.; Wendt J. (2025). Ein Tag pro Woche für Bürokratie. IW-Kurzbericht 94/2025. Institut der deutschen Wirtschaft (IW). URL: https://www.iwkoeln.de/studien/andrea-hammermann-klaus-heiner-roehl-ein-tag-pro-woche-fuer-buerokratie.html
  7. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Arbeitnehmerentgelt. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html
  8. Kofner C. (2026). Bürokratie als Geschäftsmodell: Wachstum der Berater-, Prüf- und Zertifizierungswirtschaft durch Regulierungsverdichtung in Deutschland. Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). URL: https://institutkw.de/buerokratie-als-geschaeftsmodell-wachstum-der-berater-pruef-und-zertifizierungswirtschaft-durch-regulierungsverdichtung-in-deutschland/
  9. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026). GENESIS-Online: Anlagevermögen; ergänzende IKW-Auswertung. URL: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/81000/table/81000-0200
  10. Bundesagentur für Arbeit (BA) (2019-2026). Beschäftigungsstatistik: Verarbeitendes Gewerbe und Industrie; ergänzende IKW-Auswertung. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/
  11. Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) (2026). Auslandsinvestitionen der Industrie 2026. Sonderauswertung der DIHK-Konjunkturumfrage. URL: https://www.dihk.de/resource/blob/176292/133dd221adeaee6c786ce278e6a5c443/auslandsinvestitionen-2026-data.pdf
  12. Deutsche Bundesbank (2026). Direktinvestitionsstatistiken; ergänzende IKW-Saldierung 2019-2025. URL: https://www.bundesbank.de/de/statistiken/aussenwirtschaft/direktinvestitionen/direktinvestitionsstatistiken-804078
  13. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026). Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 um 0,2 Prozent gewachsen; Reallöhne im Jahr 2025 um 1,9 Prozent gestiegen. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/02/PD26_068_62321.html
  14. UBS (2026). Global Wealth Report 2026. URL: https://www.ubs.com/global/en/wealthmanagement/insights/global-wealth-report.html
  15. Mises L. v. (1922-1949). Socialism; Liberalism; Omnipotent Government; Human Action. Ludwig von Mises Institute. URL: https://mises.org/library/book/human-action
  16. Rothbard M. N. (1962-1982). Man, Economy, and State; Power and Market; For a New Liberty; The Ethics of Liberty. Ludwig von Mises Institute. URL: https://mises.org/library/book/man-economy-and-state
  17. Meyer F. S. (1962). In Defense of Freedom: A Conservative Credo. Henry Regnery; Liberty Fund edition. URL: https://about.libertyfund.org/books/in-defense-of-freedom-and-related-essays/
  18. Kofner C. (2026). Mileis libertäre Schocktherapie in Argentinien – Erfolge und Lehren aus rechts-konservativer Sicht. Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW); Internationaler Währungsfonds (IWF) (2026). World Economic Outlook Database. URL: https://institutkw.de/mileis-libertaere-schocktherapie-in-argentinien-erfolge-und-lehren-aus-rechts-konservativer-sicht/
  19. Schmitt C. (1923-1932). Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus; Der Hüter der Verfassung; Der Begriff des Politischen; Legalität und Legitimität; Starker Staat und gesunde Wirtschaft. URL: https://archive.org/details/carl-schmitt-positionen-und-begriffe-im-kampf-mit-weimar-genf-versailles-1923-1939
  20. Rüstow A. (1932). Freie Wirtschaft – starker Staat. In: Schriften des Vereins für Socialpolitik. URL: https://www.eucken.de/wp-content/uploads/2019/04/ruestow-freie-wirtschaft-starker-staat.pdf
  21. Galofré-Vilà G.; Meissner C. M.; McKee M.; Stuckler D. (2021). Austerity and the Rise of the Nazi Party. Journal of Economic History. URL: https://www.cambridge.org/core/journals/journal-of-economic-history/article/austerity-and-the-rise-of-the-nazi-party/7FB1BC0E727F47DC790A23D2A4B70961
  22. Vanberg V. J. (2004). The Freiburg School: Walter Eucken and Ordoliberalism. Walter Eucken Institut; Eucken W. (1952). Grundsätze der Wirtschaftspolitik. URL: https://www.econstor.eu/bitstream/10419/4343/1/04_11bw.pdf
  23. Hayek F. A. (1960-1988). The Constitution of Liberty; Law, Legislation and Liberty; The Fatal Conceit. University of Chicago Press. URL: https://press.uchicago.edu/ucp/books/book/chicago/F/bo3643985.html
  24. Böckenförde E.-W. (1976). Staat, Gesellschaft, Freiheit. Suhrkamp; darin das sogenannte Böckenförde-Diktum. URL: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/das-europalexikon/176772/boeckenfoerde-diktum/
  25. Bundeshaushalt (2026). Einzelplan 17, Titel 684 04: Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie. URL: https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/draft/epl17.pdf
  26. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2026). Jahresbericht 2025: Rundfunkbeitragserträge. URL: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse-und-aktuelles/presse/beitragsservice-stellt-jahresbericht-2025-vor-rundfunkbeitragsertraege-leicht-ruecklaeufig-entwicklung-insgesamt-stabil
  27. Bundeshaushalt (2025). Einzelplan 17, Kapitel 1712: Bundesministerium. URL: https://www.bundeshaushalt.de/static/daten/2025/soll/draft/epl17.pdf
  28. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026). Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland von 1950 bis 2025; eigene Summierung 2015-2025. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Wanderungen/Tabellen/wanderungen-zwischen-deutschland-und-dem-ausland-jahr-02.html
  29. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (2015-2026). Asylgeschäftsstatistik und Jahreszahlen; eigene Summierung 2015-2025. URL: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html
  30. Kisoudis D. (2017). Was nun? Vom Sozialstaat zum Ordnungsstaat. Manuscriptum Verlag. URL: https://antaios.de/gesamtverzeichnis-antaios/kaplaken/was-nun-vom-sozialstaat-zum-ordnungsstaat/
  31. Kofner C. (2026). Analyse des alternativen Haushaltsentwurfs 2026 der AfD: Fokus auf Fiskalkonsolidierung statt expansiver Verschuldung. Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). URL: https://institutkw.de/analyse-des-alternativen-haushaltsentwurfs-2026-der-afd-fokus-auf-fiskalkonsolidierung-statt-expansiver-verschuldung/
  32. Bundesregierung (2026). Bundeskabinett und Bundesministerien; Deutscher Bundestag (historische Übersichten zur ersten Bundesregierung). URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundeskabinett
  33. Europäische Union und Bundesministerium der Justiz (2026). Amtliche Fassungen der genannten EU-Rechtsakte und Bundesgesetze. EUR-Lex; Gesetze im Internet. URL: https://eur-lex.europa.eu/
  34. Monopolkommission (2024/2026). Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland; Konzentrationsberichterstattung. URL: https://www.monopolkommission.de/publikationen/hauptgutachten/konzentrationsberichterstattung
  35. List F. (1841/1909). The National System of Political Economy. Longmans, Green and Co.; Parvini N. (2026). Friedrich List gegen Murray Rothbard. IKW. URL: https://oll.libertyfund.org/titles/lloyd-the-national-system-of-political-economy
  36. Richter K. (2025). Dreihundert Männer: Aufstieg und Fall der Deutschland AG. Suhrkamp Verlag. URL: https://www.suhrkamp.de/buch/konstantin-richter-dreihundert-maenner-t-9783518432525
  37. Fohlin C. (2005). The History of Corporate Ownership and Control in Germany. National Bureau of Economic Research; IKW (2026). Aufstieg, Blüte und Abstieg der Deutschland AG. URL: https://www.nber.org/system/files/chapters/c10271/c10271.pdf
  38. S&P Global Market Intelligence; DIRK – Deutscher Investor Relations Verband (2026). Who owns the German DAX? The Ownership Structure of the German DAX in 2025. URL: https://www.dirk.org/wp-content/uploads/2026/06/26062_DAX-Ownership-Study-2025_SPGI_DIRK.pdf
  39. Radiant Energy Group (2024/2026). Restarting Germany’s Reactors: Feasibility and Schedule. URL: https://www.radiantenergygroup.com/reports/restarting-germanys-reactors-feasibility-and-schedule
  40. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2016). Schieferöl und Schiefergas in Deutschland – Potenziale und Umweltaspekte. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Rohstoffe/Downloads/Downloads_EN/Abschlussbericht_13MB_Schieferoelgaspotenzial_Deutschland_2016.pdf?__blob=publicationFile&v=1
  41. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) (2025). Bericht zur Rohstoffsituation in Deutschland; Energiedaten und Kohle. URL: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Rohstoffe/Produkte/Rohstoffsituationsbericht/rohstoffsituationsberichte_node.html
  42. Joint Research Centre (JRC), Europäische Kommission (2026). Supporting Science and Policy for European Digital Sovereignty; StatCounter (2025). Suchmaschinenmarkt Deutschland. URL: https://joint-research-centre.ec.europa.eu/projects-and-activities/supporting-science-and-policy-european-digital-sovereignty_en
  43. Raffer C.; Scheller H.; Schmelmer N.; Borghorst-Dilangu M.; Brilon S. (2026). KfW-Kommunalpanel 2026. KfW Research. URL: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW-Kommunalpanel-2026.pdf
  44. Dullien S.; Gerards Iglesias S.; Hüther M.; Rietzler K. (2024). Investitionsbedarfe in der Infrastruktur und für die Transformation. Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). URL: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/policy_papers/PDF/2024/IW-Policy-Paper_2024-Investitionsbedarfe.pdf
  45. Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026). Höchster Anstieg seit 2000: Bruttoinvestitionen des Staates 2025 gegenüber 2024 um 12,3 Prozent gestiegen. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/06/PD26_N043_81.html
  46. Deutsche Bundesbank (2026). Deutsche Staatsschulden wachsen 2025 um 144 Milliarden Euro auf 2,84 Billionen Euro. URL: https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/deutsche-staatsschulden-992718
  47. Flassbeck H. (2025). Schuldenbremse und Finanzierungssalden – über einen unbekannten, aber entscheidenden Zusammenhang. Relevante Ökonomik. URL: https://www.relevante-oekonomik.com/2025/09/15/schuldenbremse-und-finanzierungssalden-ueber-einen-unbekannten-aber-entscheidenden-zusammenhang/
  48. Bank of Japan (2026). Money Stock Statistics; Schweizerische Nationalbank (2026). Monetäre Aggregate; World Bank und Bundesamt für Statistik zu Verbraucherpreisen. URL: https://www.boj.or.jp/en/statistics/money/ms/index.htm
  49. Warneke L. (2025). Gläubiger deutscher Staatsschulden – Aktualisierung 2025. DSi kompakt Nr. 46. Deutsches Steuerzahlerinstitut. URL: https://www.steuerzahler.de/fileadmin/user_upload/DSi_Schriften/DSi_kompakt/DSi_kompakt_Nr._46_-_Glaeubiger_deutscher_Staatsschulden-Aktualisierung_2025.pdf
  50. Deutscher Bundestag (2025). Haushaltsgesetz 2026 und Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029; Bundesministerium der Finanzen (2026). Finanzplanung und Zinsausgaben. URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw48-de-haushaltsgesetz-2026-zweite-lesung-1126156
  51. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) (2026). Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, März 2026, insbesondere S. 22; Grundsicherungsstatistik nach Staatsangehörigkeit, Berichtsmonat März 2026. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202603/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbericht-d-0-202603-pdf.pdf
  52. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) (2024–2025). Migrationshintergrund nach § 281 Abs. 4 SGB III – erwerbsfähige Leistungsberechtigte. URL: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Migration/Migrationshintergrund/Migrationshintergrund-Nav.html; FOCUS Online (2024). 63,5 Prozent der Bürgergeld-Bezieher haben einen Migrationshintergrund. URL: https://www.focus.de/politik/bericht-63-5-prozent-der-buergergeld-bezieher-einen-migrationshintergrund_8f7046a8-cb22-465a-b4f0-e1bd25035aed.html
  53. Bundeskanzleramt Österreich (2026): Sektion VII: Digitalisierung und E-Government. Wien. URL: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/organisation-bundeskanzleramt/sektionen/sektion-vii-digitalisierung-und-e-government.html
  54. BMJ (2026). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 72 und 74. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/; Bayerische Staatskanzlei (1957). Gesetz zur vorläufigen Regelung der Errichtung und des Betriebs von Kernreaktoren und der Anwendung radioaktiver Isotope vom 13. Juli 1957. Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Nr. 14, S. 147–148. URL: https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/1957/14/gvbl-1957-14.pdf; Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste (2006). Zuständigkeiten im Atomrecht nach der Föderalismusreform. WD 3 – 340/06. URL: https://www.bundestag.de/resource/blob/423814/WD-3-340-06-pdf.pdf.

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