Die Rentenversicherung in Deutschland: Historische Entwicklung, aktuelle Herausforderungen und Reformbedarf
_ Dr. Hendrik Hagedorn, Gastforscher, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). Originaltext erschien im FREILICH Magazin. Berlin, 07.12.2025.
Die Strategie, gesellschaftliche Probleme durch passive Beobachtung und Verdrängung zu bewältigen, hat in der deutschen Politik eine lange Tradition. Beispiele hierfür sind der langsame Bildungsrückgang, die fortschreitende gesellschaftliche Veränderungen im Kontext der Migration sowie der zunehmende Zentralismus in der Europäischen Union – Phänomene, die seit Jahrzehnten von den Entscheidungsträgern untätig begleitet werden, während die Bürger nur indirekt Einfluss nehmen können. In einem von kurzfristigen Wahlkämpfen geprägten Diskussionsraum fehlen diese Themen jedoch an der notwendigen Dringlichkeit, um politische Prioritäten zu setzen. Die Regierungen schieben sie daher „erfolgreich“ vor sich her, ohne dass dies nennenswerte Konsequenzen für die Amtsträger hat.
Wachsende Finanzierungslasten und zunehmende Verteilungsprobleme im Rentensystem
Zu den Problemen dieser Kategorie zählt auch die akute Krise der gesetzlichen Rentenversicherung. Laut den Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird der staatliche Zuschuss zur Rentenversicherung von 89 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 158 Milliarden Euro im Jahr 2038 ansteigen.
Hinzu kommen weitere Ausgaben wie Beteiligungen, Erstattungen und Beiträge zur Mütterrente. Insgesamt bereits 2024 rund 116 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt in die Rentenversicherung geflossen sind, Tendenz stark steigend.
Es bleibt vollständig unklar, wo diese zusätzlichen Steuermittel in Zukunft herkommen sollen. Insider gehen jedoch zu Recht davon aus, dass dies letztlich auf eine Aufnahme neuer Schulden hinauslaufen wird, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) bis zum Äußersten monetarisiert werden, ohne dass damit die zentrale Problematik der wachsenden Altersarmut in Deutschland gelöst würde.
Das sogenannte Standardrentenniveau – also die Höhe der Rente, die ein Erwerbstätiger nach 45 Beitragsjahren bei konstantem Durchschnittseinkommen erhält – liegt in Deutschland derzeit bei 1.769 Euro brutto pro Monat, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Dennoch erreichen viele diesen Wert nicht. Im Jahr 2023 belief sich die durchschnittliche ausgezahlte Altersrente für Frauen auf etwa 890 Euro monatlich, für Männer auf 1.309 Euro. Rund jeder Fünfte Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren erhält in Deutschland eine Rente unter 1.200 Euro. Solche Beträge sind inakzeptabel niedrig. Im Durchschnitt entspricht die Rente lediglich 53 Prozent des letzten Nettogehalts.
Die kontinuierlich wachsenden staatlichen Zuschüsse können der explodierenden Zahl der Anspruchsberechtigten kaum noch folgen. Doch welcher Politiker würde den Bürgern schon ehrlich mitteilen, dass sie in Zukunft länger arbeiten müssen? Oder gar vorschlagen, entweder die Beiträge zu erhöhen oder das Rentenniveau zu senken – und damit eine Generation gegen die andere aufhetzen?
Historische Weichenstellungen von Bismarck zu Adenauer: Der Wandel vom Kapitaldeckungs- zum Umlagesystem
Diese Situation ist hochgradig problematisch. Doch wie ist es zu dieser Verfahrenslage gekommen? Ein Rückblick auf die Ursprünge des Systems ist aufschlussreich. Das erste staatliche Altersversicherungssystem – und damit das erste weltweit – wurde in Deutschland 1889 eingeführt, nicht zuletzt als taktischer Schachzug Otto von Bismarcks im Kampf gegen die Sozialdemokraten, denen er damit einen Teil ihrer Anziehungskraft nehmen wollte. Dieses Rentensystem war damals kapitalgedeckt und personengebunden. Jeder Versicherte zahlte auf ein individuelles Rentenkonto ein; der Beitragssatz betrug 1,7 Prozent, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte beitrugen und der Staat einen Zuschuss leistete. Die Mittel wurden von den Rentenversicherungsträgern angelegt, häufig in sozialen Projekten wie dem Wohnungsbau. Aus den erzielten Renditen floss eine bescheidene Rente. Berechtigt war man im Kaiserreich ab 70 Jahren, einem Alter, das weit über der durchschnittlichen Lebenserwartung lag – bei Männern etwa 45 Jahre, bei Frauen 48 Jahre. Folglich erhielten nur sehr wenige Arbeiter überhaupt eine Rente, und falls doch, war sie kaum mehr als eine symbolische Ergänzung.
Dieses bismarcksche System bewährte sich grundsätzlich über Jahrzehnte. Es überstand sogar die schweren Krisen der Kriegs- und Zwischenkriegszeit, wenngleich sich die finanzielle Lage der Rentenversicherungskassen in dieser Periode nicht verbesserte, sondern meist verschlechterte. Aus Sicht der Staatsfinanzen war dies jedoch vertretbar, da die Rentenversicherung einen eigenen Finanzkreislauf bildete und selbst in turbulenten Zeiten keine unmittelbaren Zahlungsverpflichtungen für den Staat nach sich zog. Nur Überschüsse in den Kassen weckten regelmäßig Begehrlichkeiten. Die Nationalsozialisten etwa nutzten solche Reserven zur Finanzierung der Rüstungsindustrie.
Der entscheidende Eingriff in die Rentenkasse erfolgte jedoch erst unter Konrad Adenauer. 1957 setzte er sich gegen den erbitterten Widerstand von Wirtschaftsminister Ludwig Erhard und Finanzminister Fritz Schäffer durch und opferte das kapitalgedeckte System zugunsten eines reinen Umlageverfahrens – unter tatkräftiger Mithilfe der SPD und als Wahlkampfmanöver vor der Bundestagswahl. Aus dieser Zeit stammen die berühmten Zitate Adenauers „Kinder kriegen die Leute immer“ und Erhards Warnung vor der „Blindheit und intellektuellen Fahrlässigkeit, mit der wir auf den Versorgungs- und Wohlfahrtsstaat zusteuern, was nur zu unserem Unheil ausschlagen kann“.
Das Ergebnis dieses Manövers war dramatisch: Das Rentenniveau stieg um über 60 Prozent, die Rentner wählten massenhaft die CDU und verschafften ihr die absolute Mehrheit.
Adenauer blieb Kanzler, doch Erhard behielt recht, denn die Rente wurde fortan kein Zubrot mehr, sondern eine echte Lohnersatzleistung, und der Kreis der Berechtigten erweiterte sich erheblich. In den ersten Jahren nach der Reform erhielten viele Rentner relativ hohe Leistungen, für die sie zuvor wenig oder gar keine Beiträge geleistet hatten.
Der Systemwechsel vom familiären Versorgungsmodell zum anonymen Generationenvertrag
Noch folgenreicher war jedoch die grundlegende Weichenstellung: Die traditionellen familiären Versorgungsstrukturen, die zuvor essenziell für die Altersabsicherung gewesen waren, wurden durch einen anonymen „Generationenvertrag“ ersetzt. Dieser belohnt Kinderarmut – da mehr Zeit für Erwerbstätigkeit bleibt –, während Kinderreichtum keinerlei Anreize erhält. Der Staat ersetzt die Familie, was langfristig dysfunktional ist. Über das gesellschaftliche Klima der Nachkriegsrepublik – geprägt von trügerischer Sicherheit inmitten aufkeimender Revolutionen, der Verunsicherung durch den verlorenen Krieg und die fehlende Generation junger Männer (auch für die Altersversorgung), sowie der Angst vor sozialistischer Übernahme – ließe sich ein eigenes Buch schreiben. Fakt ist: Wir sitzen heute auf einem System, das den Zeitgeisttest nicht besteht und kaum reformierbar ist.
Vergleich mit Österreich: Höhere Leistungen, aber strukturell begrenzt übertragbar
Inmitten dieser Misere blicken viele Deutsche neidvoll nach Österreich, wo das Rentensystem scheinbar besser funktioniert und die durchschnittlichen gesetzlichen Renten um rund 500 Euro höher ausfallen als in Deutschland (1.646 Euro vs. 1.120 Euro im Jahr 2022).
Doch eine einfache Übertragbarkeit scheitert an strukturellen Unterschieden. Die höheren Leistungen in Österreich resultieren primär aus erhöhten Beitragssätzen (22,8 Prozent vs. 18,6 Prozent in Deutschland) und prozentual stärkeren staatlichen Zuschüssen, die mehr als die Hälfte der Differenz erklären. Zudem sind in Österreich weitaus mehr Erwerbstätige – einschließlich Selbstständiger – zwangsversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich ist die Alpenrepublik demografisch jünger: Der Altersmedian liegt bei 43,5 Jahren gegenüber 45,4 Jahren in Deutschland, und das Verhältnis Erwerbsfähige zu Rentnern ist günstiger (3,2 zu 1 vs. 2,7 zu 1).
Keines dieser Elemente lässt sich ohne massive Anpassungen kopieren, insbesondere da die Steuer- und Abgabenlast auf Arbeit in Deutschland bereits als zu hoch empfunden wird.
Herausforderungen einer Rückkehr zur kapitalgedeckten Altersvorsorge
Vor diesem Hintergrund sind die Rufe nach einer Rückkehr zu einer kapitalgedeckten staatlichen Altersvorsorge in den letzten Jahren lauter geworden. Die FDP hat dies zu einem ihrer wenigen verbliebenen Kernanliegen gemacht. Doch unabhängig von der konkreten Ausgestaltung ist eine solche Umkehr nur machbar, wenn eine Generation doppelt belastet wird. 1957 konnte die Rente durch Liquidierung des Kapitalstocks gesteigert werden; heute müsste dieser Stock erst wieder aufgebaut werden – parallel zur Finanzierung der aktuellen Rentner. An dieser ökonomischen Doppelbelastung führt kein Weg vorbei. Zwar wurde der Kapitalstock der Rentenversicherung in der turbulenten deutschen Geschichte mehrmals entwertet und neu geschaffen, doch der Unterschied zur Vergangenheit liegt in den enorm gestiegenen Rechtsansprüchen der Versicherten, bedingt durch höhere Lebenserwartung und Demografie. Der notwendige Kapitalstock ist daher schwieriger aufzubauen als je zuvor.
Hinzu kommt, dass die arbeitende Generation, die dies leisten müsste, heute weniger leistungsfähig ist. Erstens sitzt sie auf einem Schuldenberg, den die Vorgänger-Generation hinterlassen hat – zur Finanzierung bereits gezahlter Renten und anderer Ausgaben –, den sie entweder durch Zinslasten oder Inflation begleichen muss. Zweitens agiert sie innerhalb einer Europäischen Union, deren Regulierungen und Einschränkungen die Wirtschaftskraft und Kaufkraft der Jungen schmälern und den Kontinent insgesamt auf das Niveau eines Schwellenlandes herabdrücken. Wenn eine Mehrheit kaum Mittel hat, um für die eigene Vorsorge zu sparen, woher soll dann die Kapazität für einen kollektiven Kapitalaufbau kommen?
Radikale Vorschläge und pragmatische Kompromisse: Die Debatte innerhalb der AfD
Inmitten dieser bekannten Konfliktkonstellation schlug der damalige AfD-Parteivorsitzende Jörg Meuthen 2018 einen radikalen Vorschlag vor: Die Abschaffung des bestehenden Umlagesystems zugunsten einer steuerfinanzierten und steuerfreien Grundrente für alle Bürger, die leicht über dem Existenzminimum liegt und unabhängig von Bedürftigkeit ausgezahlt wird.
Die Vorteile eines solchen tiefgreifenden Schnitts sind evident: Das Rententhema würde entpolitisiert und künftig von Eigenverantwortung geprägt; der Faktor Arbeit würde entlastet, wodurch Investitionen in Deutschland attraktiver würden; die Bürger hätten mehr Netto aus dem Brutto; und Sparanreize würden die private Kapitalbildung ankurbeln. Die Demografie würde für die Rente irrelevant, was auch die pro-migrantischen Argumente der Linksliberalen eindämmen würde; zudem würden familiäre Bindungen gestärkt oder zumindest nicht staatlich unterlaufen. Überdies lässt sich argumentieren, dass eine steuerfinanzierte Grundsicherung kaum eine Verschlechterung gegenüber den erwarteten Rentenansprüchen darstellt, da das umlagefinanzierte System aufgrund seiner strukturellen Defizite langfristig ohnehin nur eine Grundsicherung leisten kann – und dies teilweise bereits heute nicht mehr bewältigt.
Dieser radikale, durchaus liberale Schnitt blieb jedoch innerhalb der AfD ohne Mehrheit. Im freiheitlichen Spektrum sorgte das für Ernüchterung, politisch ist es jedoch nachvollziehbar. Die Auswirkungen eines Systemwechsels wären gewaltig: Ein enormer zusätzlicher Finanzbedarf entstünde, da Bestandsrenten weitergezahlt und Anwartschaften abgegolten werden müssten. Der Bund müsste sich entweder massiv verschulden – was verfassungsrechtlich vor der faktischen Abschaffung der Schuldenbremse kaum machbar gewesen wäre und die Zinslasten explodieren lassen würde – oder Steuern massiv erhöhen, was keineswegs liberal ist und eine umfassende Steuerreform erfordern würde. Vor allem würde man den Bürgern die „sichere“ Rente nehmen und sie in eine Eigenverantwortung stoßen, zu der viele weder fähig noch gewillt sind. Der bloße Gedanke, das staatliche Netz könnte entfernt werden – auch wenn dies faktisch nicht zuträfe –, löst bei den meisten Bundesbürgern panische Ängste aus. Ein solches Vorhaben in einem feindseligen Medienumfeld umzusetzen wurde daher als politischer Selbstmord eingestuft.
Die AfD entschied sich somit für eine „kleine Lösung“, die sich nur marginal von den Rentenkonzepten anderer Parteien unterscheidet. Die von der AfD vorgeschlagene Flexibilisierung des Renteneintrittsalters ist zwar sinnvoll – sie betont Freiwilligkeit und würde das Eintrittsalter angesichts sinkender Ansprüche sukzessive anheben –, doch vieles lässt sich leichter aus der Opposition fordern. Die CDU hat Ähnliches bereits gefordert, setzt es in der Verantwortung jedoch selten um. Insgesamt lavieren die Parteien weiter.
Scheitern liberaler Konzepte und die Grenzen politischer Realisierbarkeit
Auch der FDP-Plan für einen Einstieg in die kapitalgedeckte Rente wurde nach dem Bruch der Ampel-Koalition sofort fallen gelassen. Bezeichnend: Die Partner hielten die FDP drei Jahre lang hin, vielleicht als Faustpfand für schwierige Verhandlungen. Letztlich fehlte ohnehin die Mehrheit, und das war wahrscheinlich auch gut so. Denn ob es den künftigen Rentnern wirklich hilft, wenn der Staat jährlich 12 Milliarden Euro neue Schulden aufnimmt – in der Hoffnung, dass die Rendite die Zinsen übersteigt und somit nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist –, oder ob stattdessen die Finanzindustrie und die Öko-Lobby die wahren Profiteure sind, da diese Mittel nur in „klimagerechte“ und „nachhaltige“ Anlagen investiert werden dürfen, spricht für Letzteres.
Eine echte liberale Alternative war diese grün getönte FDP-Idee schon lange nicht mehr. Es ist durchaus denkbar, dass man früher oder später auf den Meuthen-Vorschlag zurückgreift, da er irgendwann unausweichlich werden könnte – wie der weitsichtige Kurt Biedenkopf es bereits in den 1980er Jahren prognostizierte.
Dafür müsste sich jedoch das politische Klima wandeln. Nicht jede Debatte kann zu jeder Zeit geführt werden, doch die kommenden Generationen sollten vorbereitet sein. Eines lässt sich jedoch festhalten: Sozialisten einzubinden, funktioniert nie – weder bei Bismarck, noch bei Adenauer und auch in der Zukunft nicht.
Quellen
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (2023). Rentenversicherungsbericht 2023. URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2023/bundeskabinett-beschliesst-rentenversicherungsbericht-2023.html.
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