EEG-Zahlungen nach Erzeugungsart: Kostenstruktur, Strommengen und durchschnittliche Förderhöhe
_ Christopher Kofner, Geschäftsführer und Ökonom, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 27.05.2026.
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen
- Die EEG-Förderzahlungen an Anlagenbetreiber bleiben mit rund 17 bis 20 Mrd. Euro jährlich ein zentraler Kostenblock der Energiewende.
- Photovoltaik ist in absoluten Beträgen der größte Förderblock und bindet jährlich rund 9,6 bis 11,0 Mrd. Euro.
- Biomasse ist ab 2025 rechnerisch höher je Kilowattstunde gefördert als Photovoltaik, liefert aber im Unterschied zu Photovoltaik und Wind steuerbare Energie.
- Wasserkraft ist weder absolut noch je Kilowattstunde ein bedeutender Kostentreiber des EEG-Systems (2024: 212,4 Mio. Euro bzw. 3,19 ct/kWh).
- Energiepolitik sollte nicht nur nach Förderkosten je Kilowattstunde, sondern nach Systemnutzen, Grundlastfähigkeit, regionaler Wertschöpfung und Versorgungssicherheit bewerten.
- Eine Sonderstellung für Biomasse und Wasserkraft ist energieökonomisch begründbar, weil beide Technologien systemdienlicher sind als wetterabhängige Erzeuger.
Datengrundlage und methodisches Vorgehen
Die Analyse wurde auf Grundlage der Veröffentlichungen von Netztransparenz.de erstellt. Netztransparenz.de ist die gemeinsame Transparenzplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Dort werden EEG-Jahresabrechnungen, EEG-Finanzierungsbedarf, Prognosen, Gutachten und weitere energiewirtschaftliche Daten veröffentlicht. [1]
Die Datenzusammenstellung ist methodisch anspruchsvoll, weil Ex-post-Daten und Prognosedaten nicht in einem einzigen, einheitlich aufbereiteten Datensatz vorliegen. Für zurückliegende Jahre sind die EEG-Jahresabrechnungen maßgeblich. Für künftige Jahre werden die Prognosen zum EEG-Finanzierungsbedarf herangezogen. Diese Prognosen beruhen auf gutachterlichen Berechnungen, unter anderem zur erwarteten Bruttoerzeugung aus EEG-Anlagen und zu den daraus resultierenden Förderzahlungen an Anlagenbetreiber. [2]
Wichtig ist die begriffliche Unterscheidung: Die hier ausgewerteten Zahlungen sind EEG-Förderzahlungen an Anlagenbetreiber nach Energieträgern. Sie sind nicht identisch mit dem gesamten EEG-Finanzierungsbedarf. Der EEG-Finanzierungsbedarf enthält weitere Komponenten und kann je nach Berücksichtigung des EEG-Kontostands niedriger oder höher ausfallen. Für 2026 liegt der offizielle EEG-Finanzierungsbedarf beispielsweise bei 16,152 Mrd. Euro ohne anzusetzenden Kontostand beziehungsweise bei 14,567 Mrd. Euro mit Kontostand, während die Summe der Förderzahlungen an Anlagenbetreiber in der ausgewerteten Systematik höher liegt. [3]
Empirische Befunde zur Kosten- und Mengenstruktur der EEG-Förderung
Die Daten zeigen weiterhin erhebliche öffentliche Kosten der EEG-Förderung. Für 2024 ergeben sich EEG-Förderzahlungen an Anlagenbetreiber von rund 19,66 Mrd. Euro. In den Prognosen für 2025 bis 2030 bewegen sich die jährlichen Zahlungen weiterhin zwischen rund 16,60 Mrd. Euro und 18,65 Mrd. Euro. Die Kosten der Energiewende sind damit nicht verschwunden, sondern werden seit der Abschaffung der EEG-Umlage im Wesentlichen anders finanziert und verbucht.

Photovoltaik ist in den absoluten Zahlungen der größte Einzelblock. Die Förderzahlungen für Photovoltaik liegen im betrachteten Zeitraum bei rund 9,57 Mrd. Euro bis 11,00 Mrd. Euro jährlich. Damit bindet Photovoltaik deutlich mehr EEG-Mittel als Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und sonstige erneuerbare Energien.

Windenergie weist dagegen sehr hohe Bruttoerzeugungsmengen aus EEG-Anlagen auf, aber vergleichsweise niedrige rechnerische Förderzahlungen je Kilowattstunde. Diese niedrigen Werte sind nicht mit den vollständigen volkswirtschaftlichen Systemkosten gleichzusetzen. Sie erklären sich unter anderem daraus, dass Marktprämien, Marktwerte, anzulegende Werte, Direktvermarktung und unterschiedliche Förderjahrgänge die tatsächlich anfallende Förderzahlung je Kilowattstunde beeinflussen.

Biomasse fällt differenziert aus. Die Daten beziehen sich auf Biomasse insgesamt, nicht ausschließlich auf Biogas. Die durchschnittliche rechnerische EEG-Förderzahlung liegt 2024 bei rund 12,37 ct/kWh und in den Prognosen bis 2030 zwischen rund 10,70 ct/kWh und 11,43 ct/kWh. Damit ist Biomasse ab 2025 rechnerisch höher gefördert als Photovoltaik, bleibt aber zugleich systemisch anders zu bewerten, weil Biomasse steuerbare und grundlastfähige Leistung bereitstellen kann.
Wasserkraft bleibt in den Daten der kostengünstigste oder einer der kostengünstigsten Energieträger. Die absoluten Förderzahlungen liegen nur zwischen rund 124 Mio. Euro und 212 Mio. Euro jährlich. Die rechnerische Förderzahlung bewegt sich zwischen rund 2,33 ct/kWh und 3,19 ct/kWh. Die Größenordnung zeigt, dass Wasserkraft im EEG-System kein wesentlicher Kostentreiber ist.
Interpretation der Ergebnisse
Die zentrale energiepolitische Aussage bleibt bestehen: Die EEG-Förderung verursacht weiterhin milliardenschwere Kosten. Diese Kosten erscheinen seit der Umstellung der Finanzierung weniger sichtbar auf der Stromrechnung, bleiben aber real und werden über den Bundeshaushalt beziehungsweise den Steuerzahler getragen. Eine ehrliche Debatte über die Energiewende muss deshalb nicht nur Börsenstrompreise, sondern auch Förderzahlungen, Netzkosten, Redispatch, Reservekapazitäten und Systemintegration betrachten.
Photovoltaik ist nach den absoluten Förderzahlungen der größte Kostenblock. Das bedeutet nicht, dass jede neue PV-Anlage teuer ist. Es bedeutet aber, dass die aggregierte Förderkulisse aus Altanlagen, Marktprämien und bestehenden Zahlungsansprüchen weiterhin erhebliche Milliardenbeträge bindet. Die Behauptung einer nahezu kostenlosen Solarenergie greift daher zu kurz, solange die öffentlichen Förderzahlungen und Systemkosten ausgeblendet werden.
Windenergie erscheint in der rechnerischen Förderzahlung je Kilowattstunde niedrig. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine niedrige Gesamtkostenbelastung des Energiesystems. Wetterabhängige Einspeisung erfordert Netzausbau, Ausgleichsmechanismen, Reservekapazitäten und gegebenenfalls Speicher. Diese Kosten sind in der einfachen Kennzahl „Förderzahlung je Kilowattstunde“ nicht vollständig enthalten.
Biomasse ist teurer als Wind und Wasserkraft, aber energiepolitisch wertvoller als eine rein zahlenmäßige Durchschnittsbetrachtung nahelegt. Sie ist planbar, speicherbar und in Dunkelflauten einsetzbar. Deshalb ist Biomasse, insbesondere Biogas, nicht mit wetterabhängiger Photovoltaik oder Windkraft gleichzusetzen. Eine pauschale Beendigung oder Schlechterstellung der Förderung kann deshalb regional erhebliche Folgen für Versorgungssicherheit, Wärmenetze und landwirtschaftliche Wertschöpfung haben.
Wasserkraft zeigt die stärkste Diskrepanz zwischen politischer Belastung und fiskalischer Realität. Die Förderung ist niedrig, die Technologie ist langlebig und grundlastnah, und ihre regionale Verankerung ist hoch. Deshalb erscheint eine zusätzliche regulatorische Belastung der Wasserkraft aus Kostengründen kaum überzeugend. Vor diesem Hintergrund wird die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. April 2026 vorgesehene Einstellung der Förderung für kleinere EE-Anlagen unter 25 kW, die nach Branchenangaben auch Kleinstwasserkraftwerke treffen würde, nicht für gerechtfertigt gehalten. Die EEG-Daten zeigen, dass Wasserkraft insgesamt weder absolut noch je Kilowattstunde ein wesentlicher Kostentreiber des EEG-Systems ist; ein pauschaler Förderstopp würde daher ausgerechnet eine stetige, dezentrale und regional verankerte Erzeugungsform schwächen, ohne dass sich dies aus der Kostenstruktur der Wasserkraft überzeugend ableiten lässt. [5]
Quellen & Literatur
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2026): Netztransparenz.de – gemeinsame Transparenzplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. URL: https://www.netztransparenz.de/de-de/
- Leipziger Institut für Energie GmbH (IE Leipzig) / r2b energy consulting (2025): Mittelfristprognose zur deutschlandweiten Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und der zu leistenden Zahlungen für die Kalenderjahre 2026 bis 2030. Im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber. URL: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Finanzierung
- Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2025): Veröffentlichung EEG-Finanzierungsbedarf 2026. URL: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Finanzierung/EEG-Finanzierungsbedarf
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Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) (2025): EEG-Jahresabrechnungen. URL: https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/EEG-Jahresabrechnungen
- McDermott Will & Emery (2026): Die Reform des EEG 2027 – Ausblick auf wesentliche Neuerungen für Projektentwickler und Investoren, 24. April 2026; Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) (2026): Kleine Wasserkraft durch EEG-Entwurf massiv bedroht, 23. April 2026.
Haftungsausschluss
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