Föderaler Machtverlust und fiskalische Zentralisierung in Deutschland (1913–2024)
_ Christopher Kofner, Geschäftsführer & Ökonom, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 01.02.2026.
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Eine historische Analyse anhand von Staatsausgaben und Staatsverschuldung von Reich/Bund und Bayern.
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen
- Dramatische Zunahme der Staatsquote: Die öffentlichen Ausgaben Deutschlands haben sich seit 1913 von etwa 18 % des Bruttosozialprodukts auf bis zu 56,8 % im Jahr 2024 mehr als verdreifacht. Dies zeigt, dass der Staat heute viel stärker in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben eingreift als noch vor einem Jahrhundert. Die Rolle des Staates hat sich von einem auf Sicherheit und Ordnung beschränkten Ordnungsstaat hin zu einem umfassenden Wohlfahrts- und Interventionismusstaat gewandelt.
- Stärkere Zentralisierung auf Bundesebene: Während die nationale Ebene (Reich/Bund) 1913 rund 35 % der gesamten öffentlichen Ausgaben kontrollierte, beträgt der Anteil des Bundes heute 39,2 % der öffentlichen Ausgaben ohne Sozialversicherung. Gleichzeitig haben die Bundesländer, exemplarisch dargestellt am Freistaat Bayern, deutlich an fiskalischer Bedeutung verloren: Bayerns Anteil an den gesamtstaatlichen Ausgaben sank von 7,4 % (1913) auf 3,4 % (2024). Die Ausgaben des Königreichs Bayern 1913 betrugen 14 % des bayerischen BSP entsprach, während die Ausgaben des Freistaates Bayern in 2024 nur 9,3 % des regionalen BIP entsprachen. Dies zeigt, dass sowohl der relative Anteil der Länder am gesamtstaatlichen Haushalt als auch ihre wirtschaftliche Bedeutung stark zurückgegangen ist.
- Verschiebung der Ausgabenstruktur: Die Prioritäten der öffentlichen Haushalte haben sich grundlegend verändert. Während 1913 noch 41 % der Reichsausgaben in Verteidigung flossen und ein großer Teil der Mittel in investive Infrastruktur ging, entfallen heute nur 14 % der Bundesausgaben auf Verteidigung, während 41 % in soziale Dienste fließen. Sonstige Ausgaben – insbesondere im Bereich Klima- und Transformationsfonds – sind heute überwiegend konsumtiv und ersetzen lediglich bestehende Infrastruktur, anstatt neue produktive Kapazitäten zu schaffen. Dies verdeutlicht, dass der Bund heute stärker auf soziale und politische Steuerung setzt und weniger auf strategische Investitionen und Sicherheit.
- Zunahme der Staatsverschuldung und Sondervermögen: Die Gesamtschulden Deutschlands sind von 41 % des BIP 1913 auf 58 % 2024 gestiegen, wobei der Bund heute 69,1 % der Gesamtschulden trägt und ein erheblicher Teil der Mittel über Sondervermögen ausgelagert wird. Die Auslagerung von 14,8 % der Bundesausgaben in Sondervermögen untergräbt die Prinzipien der Haushaltsklarheit, der Einheit und der Vollständigkeit und erschwert eine transparente Steuerung der Finanzen.
- Abnahme der Handlungsspielräume der Länder: Der Vergleich Bayerns zeigt, dass die Länder heute deutlich weniger finanzielle und fiskalische Handlungsmöglichkeiten besitzen. Während das Königreich Bayern 1913 eine Verschuldungsquote von 56 % des eigenen BIP hatte und damit aktiv in Infrastruktur investierte, liegt die Verschuldungsquote des Freistaates Bayern 2024 bei lediglich 4,6 % des BIP. Die Bundesländer sind heute deutlich stärker auf die Entscheidungen des Bundes angewiesen, was die föderale Eigenständigkeit und das Prinzip der Subsidiarität stark einschränkt.
- Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft:
- Stärkung der Länderkompetenzen: Um das föderale Gleichgewicht wiederherzustellen, sollten die Bundesländer in wichtigen Bereichen wie Infrastruktur, Bildung und Sozialpolitik mehr Entscheidungs- und Finanzkompetenzen erhalten. Politische Entscheidungen sollten möglichst nah an den Bürgern getroffen werden, um die demokratische Legitimation zu stärken und die Länder wieder stärker in die Verantwortung einzubinden.
- Rückbesinnung auf Kernaufgaben des Staates: Der Staat sollte seine Ressourcen auf zentrale Aufgaben wie innere und äußere Sicherheit, Rechtsetzung und strategische Infrastruktur konzentrieren, anstatt sich zunehmend in alle Lebensbereiche einzumischen.
- Transparente Haushaltsführung: Sondervermögen sollten reduziert und die Grundprinzipien der Haushaltsklarheit, Einheit und Vollständigkeit strikt eingehalten werden, um die tatsächliche finanzielle Lage des Bundes und der Länder nachvollziehbar zu machen
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Einleitung: Fragestellung und analytischer Rahmen
Die vorliegende Analyse untersucht auf Grundlage historischer und aktueller Finanzdaten die langfristige Verschiebung von Kompetenzen, Einfluss und Bedeutung zwischen der nationalen Ebene (Reich bzw. Bund) und der subnationalen Ebene (Königreich Bayern bzw. Freistaat Bayern) im Zeitraum von 1913 bis 2024. Der Fokus liegt dabei explizit auf fiskalischen und haushaltspolitischen Aspekten, insbesondere auf der Entwicklung öffentlicher Ausgaben, Staatsquoten und Staatsverschuldung.
Ziel ist es, empirisch nachzuzeichnen, ob und in welchem Ausmaß es innerhalb der letzten rund 100 Jahre zu einer Machtverlagerung weg von den Ländern hin zum nationalen Staatsapparat gekommen ist. Diese Analyse berücksichtigt dabei noch nicht die inzwischen stark gewachsene Rolle supranationaler Strukturen auf EU-Ebene.
Entwicklung der Staatsausgaben und der Staatsquote: 1913 versus 2024
Im Jahr 1913 beliefen sich die Ausgaben des Deutschen Reiches ohne Länder und Kommunen auf 3.389,4 Millionen Mark, was lediglich 6,3 % des gesamtdeutschen Bruttosozialproduktes entsprach. Der Anteil der Reichsausgaben an den gesamten öffentlichen Ausgaben von Reich, Ländern und Kommunen zusammen lag bei 35 %. Insgesamt betrugen die gesamten öffentlichen Ausgaben im Deutschen Kaiserreich einschließlich Länder und Kommunen nur rund 18 % des Bruttosozialproduktes.[1]
Demgegenüber erreichten die gesamten Ausgaben des deutschen Staates im Jahr 2024 – bestehend aus Bund, Ländern und Kommunen – ein Volumen von 2.082,1 Milliarden Euro, beziehungsweise 2.457,9 Milliarden Euro bei Einbeziehung aller öffentlichen Sozialversicherungen. Die Staatsquote lag damit bei 48,1 % des Bruttoinlandsproduktes beziehungsweise sogar bei 56,8 %, sofern sämtliche Sozialversicherungssysteme berücksichtigt werden.[2] Dies verdeutlicht eine massive Ausweitung der staatlichen Rolle innerhalb von gut einem Jahrhundert und markiert den Übergang von einem vergleichsweise schlanken Ordnungsstaat zu einem umfassenden Wohlfahrts- und Interventionsstaat.
Die wachsende Bedeutung der nationalen Ebene: Reich und Bund im Vergleich
Die fiskalische Bedeutung der nationalen Ebene hat sich im Zeitverlauf deutlich verstärkt. Während die Ausgaben des Reiches im Jahr 1913 lediglich 6,3 % des gesamtdeutschen Bruttosozialproduktes betrugen,[3] beliefen sich die Ausgaben des Bundes im Jahr 2024 – inklusive Sondervermögen – auf 544,4 Milliarden Euro beziehungsweise 12,6 % des Bruttoinlandsproduktes nach Angaben der Bundesregierung,[4] oder sogar auf 620 Milliarden Euro beziehungsweise 14,3 % nach Daten des Statistischen Bundesamtes.[5]
Auch der relative Anteil der nationalen Ebene an den gesamten öffentlichen Ausgaben ist gestiegen. Im Jahr 1913 entfielen 35 % der öffentlichen Ausgaben auf das Reich, während der Anteil des Bundes im Jahr 2024 bereits 39,2 % der gesamtdeutschen öffentlichen Ausgaben ohne Sozialversicherung ausmachte. Diese Entwicklung belegt eine zunehmende fiskalische Zentralisierung zulasten der Länder.
Bayern im historischen Vergleich: Vom Königreich zum Freistaat
Ein besonders anschauliches Beispiel für den Machtverlust der Länder liefert der Vergleich Bayerns. Im Jahr 1913 betrugen die Ausgaben des Königreichs Bayern 713,8 Millionen Mark, was rund 14 % des bayerischen Bruttosozialproduktes entsprach. Der Anteil Bayerns an den gesamten Staatsausgaben im Deutschen Reich lag damals bei 7,4 %.[6] Zudem entfielen 32 % der gesamten öffentlichen Ausgaben im Kaiserreich auf die Länder insgesamt.[7]
Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben des Freistaates Bayern hingegen auf 73,7 Milliarden Euro beziehungsweise nur noch 9,3 % des bayerischen Bruttoinlandsproduktes.[8] Der Anteil Bayerns an den gesamten Ausgaben des deutschen Staates betrug lediglich 3,4 %.[9] Diese Zahlen verdeutlichen, dass die wirtschaftliche und fiskalische Bedeutung der Länder – und Bayerns im Besonderen – im föderalen System Deutschlands stark zurückgegangen ist. Ursache hierfür ist vor allem der erhebliche Kompetenzverlust der Länder gegenüber dem Bund.
Wandel der Ausgabenstruktur: Reich 1913 versus Bund 2024
Nicht nur das Volumen, sondern auch die Struktur der Staatsausgaben der nationalen Ebene hat sich grundlegend verändert. Im Jahr 1913 entfielen von den Reichsausgaben ohne Länder und Kommunen 41 % auf Verteidigung, 23 % auf soziale Dienste, 6 % auf allgemeine Verwaltung, nur 6 % auf Schuldendienst und 24 % auf sonstige Ausgaben, insbesondere Infrastrukturinvestitionen wie das Schienennetz.[10]
Der Bundeshaushalt 2024 zeigt ein gänzlich anderes Bild. Von den Gesamtausgaben in Höhe von 544 Milliarden Euro entfielen 12 % auf allgemeine Verwaltung, nur 14 % auf Verteidigung, erhebliche 41 % auf soziale Dienste, bereits 8 % auf Schuldendienst und 26 % auf sonstige Ausgaben.[11] Letztere umfassen in erheblichem Umfang Ausgaben im Rahmen der Klima- und Transformationspolitik, die überwiegend konsumtiven Charakter haben, da sie den bestehenden Kapitalstock nicht erweitern, sondern lediglich ersetzen.
Damit hat sich der Schwerpunkt staatlicher Ausgaben von investiven und sicherheitsrelevanten Aufgaben hin zu sozialen Transferleistungen und administrativem Aufwand verschoben. Gleichzeitig ist die Verteidigung – gemessen am Ausgabenanteil – deutlich vernachlässigt worden, während sich der Zinsdienst beinahe verdoppelt hat, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten der Exekutive immer weiter eingeschränkt werden.
Sondervermögen und Haushaltswahrheit
Ein weiterer kritischer Aspekt ist die zunehmende Auslagerung staatlicher Ausgaben in sogenannte Sondervermögen. Im Jahr 2024 wurden bereits 14,8 % der Bundesausgaben über Sondervermögen finanziert.[12] Diese Praxis stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze der Einheit, Vollständigkeit sowie der Haushaltswahrheit und -klarheit dar und verschleiert das tatsächliche Ausmaß staatlicher Verschuldung.
Entwicklung der Staatsverschuldung: Reich, Bund und Bayern
Auch die Schuldenentwicklung bestätigt die These der Zentralisierung. Im Jahr 1913 beliefen sich die gesamten Schulden des Reiches einschließlich der Länder auf 22,1 Milliarden Mark, was 41 % des gesamtdeutschen Bruttosozialproduktes entsprach. Die Schulden des Reiches allein betrugen lediglich 4,8 Milliarden Mark beziehungsweise nur 9 % des Bruttosozialproduktes.[13]
Im Jahr 2024 erreichten die gesamten öffentlichen Schulden Deutschlands 2.509 Milliarden Euro, was einer Schuldenquote von 58 % des Bruttoinlandsproduktes entspricht. Der Bund trug hiervon – inklusive Sondervermögen – 1.733 Milliarden Euro beziehungsweise 69,1 % der gesamten öffentlichen Schulden. Seine Schuldenquote lag damit bei rund 40 % des Bruttoinlandsproduktes.[14] Prognosen gehen davon aus, dass die Schuldenquote bis 2030 infolge massiver Neuverschuldung auf bis zu 80 % steigen könnte,[15] während der Zinsdienst auf 13,4 % des Haushaltsvolumens anwächst.[16]
Bayern und die Verschiebung der Verschuldungskompetenzen
Im Jahr 1913 beliefen sich die Schulden des Königreichs Bayern auf 2,5 Milliarden Mark, was 56 % des bayerischen Bruttosozialproduktes entsprach und 11,5 % der gesamten öffentlichen Schulden Deutschlands ausmachte.[17] Diese Verschuldung diente überwiegend investiven Zwecken, insbesondere dem Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und von Binnenkanälen.
Im Jahr 2024 betrugen die Schulden des Freistaates Bayern inklusive Sondervermögen lediglich 36,6 Milliarden Euro, was einer Schuldenquote von 4,6 % des bayerischen Bruttoinlandsproduktes entsprach. Der Anteil Bayerns an den gesamten öffentlichen Schulden Deutschlands lag nur noch bei 1,5 %.[18] Dies verdeutlicht nicht nur den Verlust fiskalischer Bedeutung, sondern auch die stark eingeschränkten Verschuldungsmöglichkeiten der Länder im heutigen System.
Föderale Kompetenzen im historischen Vergleich
Im wilhelminischen Kaiserreich war das Reich primär für Zoll- und Handelswesen, Münz- und Bankwesen, Post, Telegraphie sowie Teile des Eisenbahnwesens zuständig. Zentrale Bereiche wie Bildung, Polizei, Justiz, Sozialpolitik, Gesundheitswesen und die Erhebung direkter Steuern lagen bei den Ländern. Auch ein umfassender Finanzausgleich existierte damals nicht.
Zudem verfügte das Reich im Jahr 1913 lediglich über neun Reichsämter,[19] während der Bund heute 16 Bundesministerien umfasst.[20] Diese institutionelle Ausweitung stellt ein weiteres Indiz für die zunehmende Einmischung und Zentralisierung staatlicher Kompetenzen auf nationaler Ebene dar.
Fazit: Vom Ordnungsstaat zum interventionistischen Wohlfahrtsstaat
Die Analyse zeigt konsistent, dass sich Deutschland in den vergangenen 100 Jahren von einem föderal geprägten Ordnungsstaat zu einem zentralisierten, interventionistischen Wohlfahrtsstaat entwickelt hat. Der Bund hat sowohl fiskalisch als auch institutionell massiv an Bedeutung gewonnen, während die Länder – exemplarisch dargestellt am Freistaat Bayern – erheblich an Einfluss, Kompetenzen und wirtschaftlicher Relevanz verloren haben. Das Subsidiaritätsprinzip wurde schrittweise ausgehöhlt, während zentrale staatliche Kernaufgaben zunehmend vernachlässigt werden. Gleichzeitig hat sich die Struktur der Bundesausgaben deutlich verschoben: Weg von Investitionen in Verteidigung und neue Infrastruktur hin zu konsumptiven Sozialleistungen und kapitalersetzender Klimapolitik.
Quellen & Literatur:
- Statistische Ämter des Bundes und der Länder. (2025). Bruttoinlandsprodukt von Bayern von 1970 bis 2024 (in Millionen Euro). URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/5006/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-von-bayern-seit-1970/
- Statistisches Bundesamt. (2025). Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland von 1991 bis 2024 (in Milliarden Euro). URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1251/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991/
[1] Andic S., Jindrich V. (1964). The growth of government expenditure in Germanysince the unification. Finanzarchiv. | Hoffmann W.G. (1965). Das Wachstum der deutschen Wirtschaft seit der Mitte des19. Jahrhunderts. Springer. Berlin. | Burhop C. (2011). Wirtschaftsgeschichte des Kaiserreichs 1871-1918. UTB. URL: https://www.utb.de/doi/book/10.36198/9783838534541
[2] Statistisches Bundesamt (2025). Öffentliches Finanzierungsdefizit im Jahr 2024 bei 104,4 Milliarden Euro. Statistisches Bundesamt. URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_131_711.html
[3] Andic S., Jindrich V. (1964). | Hoffmann W.G. (1965). | Burhop C. (2011).
[4] Bundesregierung (2026). Antwort auf die Schriftliche Frage Nr. 97 von MdB Reinhard Mixl (AfD), 20. Januar 2026. Deutscher Bundestag.
[5] Statistisches Bundesamt (2025).
[6] Götschman D. (2010). Wirtschaftsgeschichte Bayerns. 19. und 20. Jahrhundert. Verlag Friedrich Pustet. Regensburg.
[7] Andic S., Jindrich V. (1964). | Hoffmann W.G. (1965). | Burhop C. (2011).
[8] Freistaat Bayern (2024). Haushaltsplan des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 – Anlage 1 zum Haushaltsgesetz 2024/2025 (HG 2024/2025). Bayerisches Landesrecht. URL: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHG2024_2025-ANL_1
[9] Vgl. Statistisches Bundesamt (2025).
[10] Andic S., Jindrich V. (1964). | Hoffmann W.G. (1965). | Burhop C. (2011).
[11] Bundesregierung (2026).
[12] Bundesregierung (2026).
[13] Flandreau M. Zumer F. (2004). The making of global finance 1880–1913. OECD. URL: http://piketty.pse.ens.fr/files/FlandreauZummer2004.pdf | Müller J.H. (1959). Das deutsche Volkseinkommen 1851–1957. Mohr, Tübingen. | Burhop C. (2011).
[14] Statistisches Bundesamt (2025). Schulden, Finanzvermögen öffentlicher Haushalte. URL: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/url/8794acf6
[15] Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) (2025). Bundeshaushalt 2026: Finanzierungslücke von 172 Mrd. bis 2029. URL: https://www.insm.de/aktuelles/news/bundeshaushalt-2026-finanzierungsluecke-von-172-mrd-bis-2029-rekordverschuldung-im-kommenden-jahr
[16] Dezernat Zukunft (2025). Growth and Budget Lab. URL: https://dezernatzukunft.org/growth-and-budget-lab/
[17] Götschman D. (2010). | Burhop C. (2011).
[18] Oberster Rechnungshof Bayern (2025). Jahresbericht 2025. URL: https://www.orh.bayern.de/mam/berichte/jahresberichte/2025/orh-bericht_2025_v2.pdf
[19] Burhop C. (2011).
[20] Bundesregierung (2026 a). Die Bundesministerien im Überblick. Bundesregierung. URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/bundesministerien
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