Frieden statt Eskalation: Was der Ukrainekrieg Deutschland und Sachsen-Anhalt kostet

_ Christopher Kofner, Geschäftsführer, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 8. Oktober 2026.

Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen

  • Historischer parlamentarischer Vorstoß: Mit ihrem ersten gemeinsamen Antrag zur Ukrainepolitik verfügen AfD und BSW in Sachsen-Anhalt über 44 von 83 Landtagsmandaten. Eine Mehrheit für den Antrag könnte die noch-Landesregierung verpflichten, sich im Bundesrat für Waffenstillstand, Friedensverhandlungen und eine Neubewertung der Russland-Sanktionen einzusetzen.
  • Deutliche Unterstützung für Friedensverhandlungen: In der Ukraine befürworten 75 % Gespräche mit Russland, 69 % einen Waffenstillstand unter bestimmten Bedingungen und 51,7 % mögliche territoriale Kompromisse. In Deutschland unterstützen 58 % direkte Gespräche zwischen Merz und Putin; 53 % halten Gebietsabtretungen für einen möglichen Friedensschluss für notwendig. Die Bundesregierung sollte diese gesellschaftliche Verhandlungsbereitschaft in ihrer diplomatischen Strategie berücksichtigen.
  • Erhebliche finanzielle Dimension auf Bundesebene: Die jährlichen Vergleichswerte belaufen sich auf 5,33 Milliarden Euro für SGB-II-Leistungen ukrainischer Staatsangehöriger, 11,52 Milliarden Euro für Deutschland zugerechnete Ukrainehilfen und 92,3 Milliarden Euro modellierte wirtschaftliche Belastung durch Sanktionen und Entkopplung von Russland. Zusammen ergibt dies eine rechnerische Größenordnung von 109,15 Milliarden Euro jährlich.
  • Auch Sachsen-Anhalt ist wirtschaftlich und fiskalisch betroffen: Für das Land ergeben sich Modellwerte von 85,3 Millionen Euro jährlich für die Versorgung ukrainischer Geflüchteter, 113,4 Millionen Euro als rechnerischer Anteil an den deutschen Ukrainehilfen und 1,67 Milliarden Euro als proportional abgeleitete wirtschaftliche Belastung durch Sanktionen und Entkopplung. Die kombinierte Größenordnung beträgt rund 1,87 Milliarden Euro jährlich.
  • Mittel für die eigenen Bürger statt zusätzlicher fiskalischer Belastungen: Würde Sachsen-Anhalt die modellierten jährlichen Ausgaben von 85,3 Millionen Euro für die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Flüchtlinge sowie den rechnerischen Finanzierungsanteil von 113,4 Millionen Euro an den deutschen Ukrainehilfen nicht tragen müssen, ergäbe sich theoretisch ein finanzieller Spielraum von 198,7 Millionen Euro jährlich. Damit könnte das Land rechnerisch stattdessen 23.380 Kita-Plätze, 3.490 stationäre Pflegeplätze oder 3.610 Polizeibeamte finanzieren beziehungsweise 264.900 Kita-Kindern oder 258.050 Schulkindern ein kostenloses Mittagessen ermöglichen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die entsprechenden Mittel tatsächlich im Landeshaushalt verfügbar würden.

Ein historischer parlamentarischer Auftakt

Mit dem gemeinsamen Antrag „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“ (Drucksache 9/31 vom 7. Oktober 2026) setzen AfD und Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode in Sachsen-Anhalt ein bemerkenswertes politisches Signal. Der erste gemeinsame Antrag beider Fraktionen befasst sich nicht mit einer nachrangigen Verwaltungsfrage, sondern mit einer der folgenschwersten außen-, wirtschafts- und finanzpolitischen Entscheidungen der vergangenen Jahre: dem Umgang Deutschlands mit dem Ukrainekrieg und den wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland. [1]

Die parlamentarische Ausgangslage verleiht dem Vorstoß besonderes Gewicht. Bei der Landtagswahl vom 6. September 2026 errang die AfD 39 Mandate, das BSW 5 Mandate. Zusammen verfügen beide Fraktionen damit über 44 der 83 Sitze im Landtag von Sachsen-Anhalt und somit über eine absolute parlamentarische Mehrheit. [2]

Der Antrag verlangt einen sofortigen Waffenstillstand, Friedensverhandlungen mit Russland, eine Normalisierung der deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen, die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen, die Aussetzung weiterer Waffenlieferungen sowie die Einstellung nicht humanitärer Finanzhilfen an die Ukraine. Langfristig wird eine Friedensordnung unter Einbeziehung einer neutralen Ukraine angestrebt. Die Landesregierung soll diese Position insbesondere durch eine Initiative im Bundesrat vertreten. [1]

Damit entsteht ein politisch außergewöhnlicher Vorgang: Eine parlamentarische Mehrheit könnte die Landesregierung offiziell auffordern, auf Bundesebene einen außen- und wirtschaftspolitischen Kurswechsel einzuleiten. Ein solcher Beschluss wäre politisch folgenreich, auch wenn weder Bundesrat noch Bundesregierung an die gewünschte Position bindet. Die parlamentarische Mehrheit kann jedoch öffentlichen Rechtfertigungsdruck erzeugen. [3–4]

Eine Mehrheit für die beantragten Maßnahmen im Bundesrat ist angesichts der derzeitigen politischen Kräfteverhältnisse keineswegs gesichert. Gerade deshalb besitzt der Vorstoß über seinen unmittelbaren rechtlichen Wirkungsbereich hinaus Bedeutung: Er formuliert eine konkrete politische Alternative und verbindet die außenpolitische Friedensfrage mit den wirtschaftlichen Belastungen deutscher Bürger, Betriebe und öffentlicher Haushalte.

Denn für die Menschen sind die Folgen des Krieges keineswegs abstrakt. Sie zeigen sich in Energiepreisen, industrieller Wettbewerbsfähigkeit, öffentlichen Ausgaben und der Frage, welchen staatlichen Aufgaben angesichts begrenzter Haushaltsmittel Vorrang eingeräumt werden soll.

1. Bürgerwille: Wachsende Unterstützung für Verhandlungen

Ukraine: Mehrheit für Gespräche und Verhandlungslösungen

Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Bereitschaft zu Verhandlungen innerhalb der ukrainischen Bevölkerung erheblich ist.

Nach einer Erhebung des Kyiv International Institute of Sociology (KIIS) vom September 2026, veröffentlicht am 6. Oktober, halten 75 % der Befragten Friedensgespräche mit Russland für zulässig. 69 % befürworten einen sofortigen Waffenstillstand entlang der bestehenden Frontlinie unter bestimmten Bedingungen. Dazu gehören insbesondere die fehlende völkerrechtliche Anerkennung russisch besetzter Gebiete, die weitere Stärkung der ukrainischen Streitkräfte und die Wahrung einer europäischen beziehungsweise euroatlantischen Perspektive. Befragt wurden 1.002 Erwachsene in ukrainisch kontrollierten Gebieten. [5]

Eine weitere Untersuchung der Foundation for Future Studies, veröffentlicht am 1. Oktober 2026, kommt zu dem Ergebnis, dass 72,2 % der Befragten Friedensverhandlungen unterstützen. 51,7 % wären bereit, für ein Kriegsende territoriale Kompromisse zu akzeptieren; 41,3 % lehnen solche Zugeständnisse ab. Die Befragung umfasste 1.203 Erwachsene. [6]

Auch die Langzeitdaten des Meinungsforschungsinstituts Gallup dokumentieren eine deutliche Verschiebung der öffentlichen Stimmung. Im Jahr 2022 befürworteten noch 73 % der ukrainischen Befragten die Fortsetzung des Krieges bis zu einem militärischen Sieg. Im Frühjahr 2026 wollten dagegen 66 %, dass der Krieg möglichst rasch durch Verhandlungen beendet wird; lediglich 24 % sprachen sich weiterhin für einen Kampf bis zum Sieg aus. [7]

Die politische Botschaft dieser Daten ist eindeutig: Eine Verhandlungslösung ist der Mehrheitwille der ukrainischen Bevölkerung. Über die konkreten Bedingungen eines Friedensabkommens bestehen weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Gerade deshalb gewinnen Diplomatie, belastbare Sicherheitsvereinbarungen und die Prüfung tragfähiger Kompromisse an Bedeutung.

Deutschland: Mehrheit für direkte Gespräche und territoriale Kompromisse

Auch in Deutschland besteht erhebliche Unterstützung für diplomatische Initiativen.

Einer YouGov-Umfrage vom Februar 2026 zufolge befürworten 58 % der Deutschen direkte Gespräche zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über eine Beendigung des Krieges. 26 % lehnen entsprechende Gespräche ab. [8]

Im RTL/ntv-Trendbarometer vom August 2025 vertraten 53 % der Befragten die Auffassung, dass die Ukraine für einen Friedensschluss gegebenenfalls von Russland besetzte Gebiete abtreten müsse. 39 % waren dagegen. [9]

Eine weitere YouGov-Untersuchung vom Februar 2026 ergab, dass 40 % der deutschen Befragten einen Verhandlungsfrieden bevorzugen, bei dem Russland die Kontrolle über Teile der Ukraine behält. 33 % befürworteten hingegen eine fortgesetzte Unterstützung der Ukraine bis zum russischen Rückzug. Die 40 % stellen dabei die größte einzelne Antwortgruppe, nicht jedoch eine absolute Mehrheit dar. [10]

Beim Thema Waffenlieferungen zeigt der ARD-DeutschlandTrend vom September 2026 ein differenziertes, aber für die Bundesregierung politisch relevantes Bild: 42 % der Befragten halten die deutschen Waffenlieferungen für zu umfangreich, 38 % für angemessen und 14 % für unzureichend. Die Kritiker bilden damit die relative Mehrheit. [11]

Auch bei den wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland ist eine Öffnung für Kurskorrekturen erkennbar. In einer INSA-Umfrage in Thüringen vom April 2026 befürworteten 61 % die Wiederaufnahme russischer Öl- und Gasimporte; 24 % lehnten sie ab. [12]

Zusammengenommen belegen die Umfragen, dass Friedensgespräche und territoriale Kompromisse auf beträchtliche gesellschaftliche Unterstützung stoßen. Sie widerlegen insbesondere die Vorstellung, die Forderung nach Verhandlungen sei grundsätzlich unvereinbar mit dem Willen der ukrainischen oder deutschen Bevölkerung.

2. Deutschland: Drei wirtschaftliche und fiskalische Belastungskanäle

Für die wirtschaftliche Bewertung werden drei Bereiche untersucht: staatliche Grundsicherungsleistungen für ukrainische Staatsangehörige, militärische und zivile Hilfen an die Ukraine sowie mögliche wirtschaftliche Verluste durch Sanktionen und die Entkopplung von Russland.

Diese Größen erfassen unterschiedliche Sachverhalte. Grundsicherungsleistungen sind soziale Transferausgaben, Ukrainehilfen umfassen auch Waffenlieferungen und Sachleistungen, und die geschätzten Sanktionsfolgen beruhen auf einem wirtschaftlichen Vergleichsszenario. Ihre Addition ermöglicht einen Größenordnungsvergleich.

2.1 Grundsicherung für ukrainische Staatsangehörige: Rund 5,33 Milliarden Euro jährlich

Die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) umfassen insbesondere Regel- und Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und Heizung sowie weitere anrechenbare Ansprüche. Die amtlichen Angaben beziehen sich auf Leistungsberechtigte mit ukrainischer Staatsangehörigkeit; sie unterscheiden nicht vollständig danach, ob die betreffenden Personen tatsächlich vor dem Krieg geflohen sind. Andere Leistungen, etwa Kindergeld, werden durch diese Statistik nicht umfassend erfasst. [13–15]

Die amtlichen beziehungsweise hochgerechneten Jahreswerte ergeben folgendes Bild:

Jahr SGB-II-Zahlungsansprüche
2022 2,811 Mrd. €
2023 5,773 Mrd. €
2024 6,293 Mrd. €
2025 5,989 Mrd. €
2026, Modellschätzung 5,800 Mrd. €
Summe 2022–2026 rund 26,66 Mrd. €

Die Werte für 2022 und 2023 sind einer Bundestagsantwort auf Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Auch die Beträge für 2024 und 2025 sind durch Bundestagsdrucksachen belegt. Für 2026 wird mangels vollständiger Jahresdaten ein vorläufiger Ansatz von 5,8 Milliarden Euro verwendet. Er beruht auf einer Hochrechnung des für das erste Halbjahr berichteten Volumens von rund 2,9 Milliarden Euro und ist noch kein amtliches Jahresergebnis. [13–16]

Über die fünf Kalenderjahre ergibt sich modellhaft ein Durchschnitt von rund 5,33 Milliarden Euro pro Jahr. Auf den Zeitraum Januar 2022 bis August 2026, also 56 Monate, übertragen, entspricht dies einem rechnerischen Volumen von rund 24,87 Milliarden Euro.

Diese Ausgaben verdeutlichen die fiskalische Dimension der Versorgung ukrainischer Staatsangehöriger in Deutschland. Sie machen zugleich eine grundsätzliche Prioritätendebatte erforderlich: Welche Leistungen finanziert der Staat dauerhaft und wie werden die Ausgaben gegenüber anderen sozial- und finanzpolitischen Aufgaben begründet?

2.2 Ukrainehilfen: Rund 53,77 Milliarden Euro bis August 2026

Der zweite Kostenkanal betrifft die Unterstützung der Ukraine durch Deutschland und den rechnerisch Deutschland zurechenbaren Anteil gemeinsamer EU-Hilfen.

Der Ukraine Support Tracker des Kiel Instituts für Weltwirtschaft erfasst militärische, finanzielle und humanitäre Unterstützung. Darunter fallen nicht ausschließlich Geldzahlungen, sondern auch bewertete Sachleistungen und militärische Ausrüstung. Erfasst werden Hilfen, die zugewiesen oder konkret zur Bereitstellung vorgesehen wurden. [17–18]

Bis Ende August 2026 ergibt die zugrunde gelegte Rechnung folgende Aufteilung:

Unterstützungsbereich Zugewiesene Hilfen
Bilaterale Militärhilfe Deutschlands rund 25,0 Mrd. €
Bilaterale Finanzhilfe Deutschlands rund 1,7 Mrd. €
Bilaterale humanitäre Hilfe Deutschlands rund 4,2 Mrd. €
Deutschland zugerechneter Anteil an EU-Hilfen rund 22,93 Mrd. €
Gesamt rund 53,77 Mrd. €

Auf 56 Monate verteilt entspricht dies einem durchschnittlichen Unterstützungsvolumen von rund 11,52 Milliarden Euro jährlich.

Ein im Oktober 2026 veröffentlichter Kiel Policy Brief bestätigt die Größenordnung: Die Forscher weisen auf Basis detailliert überprüfbarer Daten 30,8 Milliarden Euro bilaterale deutsche Hilfen sowie einen deutschen Anteil an EU-Hilfen von 22,7 Milliarden Euro aus. Zusammen ergeben sich rund 53,5 Milliarden Euro. Abweichungen gegenüber der hier verwendeten Zahl beruhen auf Berechnungs- und Rundungsunterschieden. [18]

Hinzu kommt die Korruptionsproblematik. Der Korruptionswahrnehmungsindex 2025 von Transparency International bewertet die Ukraine mit 36 von 100 Punkten. Angesichts solcher institutionellen Risiken sind eine belastbare Mittelverfolgung, unabhängige Kontrollen und eine klare Rechenschaftspflicht unverzichtbar. [19]

2.3 Russland-Sanktionen und wirtschaftliche Entkopplung: Modellierte wirtschaftliche Belastung von 92,3 Milliarden Euro

Der dritte und mit Abstand größte Untersuchungsbereich betrifft die wirtschaftlichen Folgen der verschlechterten Beziehungen zu Russland.

Die IKW-Studie „Von Sanktionen zu Wohlstand“ aus dem Jahr 2025 untersuchte die wirtschaftlichen Belastungen durch Sanktionen und die Entkopplung von Russland. Das daraus übernommene Szenario beziffert diese jährliche Belastung auf 92,3 Milliarden Euro. [20]

Die Berechnung setzt sich aus drei Bereichen zusammen.

Erstens: Handel und Wertschöpfung. Die Studie unterstellt, dass die Handelsbeschränkungen eine wirtschaftliche Belastung in Höhe von 0,66 % des Bruttoinlandsprodukts verursachen könnten. Unter Rückgriff auf ältere Untersuchungen des ifo Instituts, des Instituts für Weltwirtschaft Kiel sowie des MIWI-Instituts wird daraus eine jährliche Belastung von 27,7 Milliarden Euro abgeleitet.

Zweitens: Erdgaspreise. Für eine erneute Verfügbarkeit russischer Pipeline-Lieferungen wird ein Rückgang des Großhandelspreises von 48 auf 14 Euro je Megawattstunde angenommen. Die modellierte Preisdifferenz beträgt 34 Euro/MWh. Bei einem zugrunde gelegten deutschen Jahresverbrauch von 810,4 Terawattstunden ergibt sich eine rechnerische Mehrbelastung von rund 27,6 Milliarden Euro pro Jahr gegenüber diesem Vergleichsszenario. Die Annahmen knüpfen an die verwendeten Daten von Prognos und des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft an.

Drittens: Benzin und Diesel. Auf Grundlage eigener statistischer Modelle unterstellt die Untersuchung eine mögliche Preisbelastung von 44 Cent je Liter Benzin beziehungsweise Diesel. Bei einem angesetzten Jahresverbrauch von 23,36 Milliarden Litern Benzin und 60,72 Milliarden Litern Diesel entspricht dies zusammen 84,08 Milliarden Litern. Daraus ergibt sich eine hypothetische Mehrbelastung von rund 37,0 Milliarden Euro pro Jahr. [20]

Wirtschaftlicher Wirkungsbereich Jährliche Belastung
Handelsbeschränkungen 27,7 Mrd. €
Höhere Erdgaspreise 27,6 Mrd. €
Höhere Benzin- und Dieselpreise 37,0 Mrd. €
Gesamt 92,3 Mrd. €

Die Ausgangsstudie erörtert zusätzlich einen Betrag von 0,9 Milliarden Euro im Zusammenhang mit russischen Direktinvestitionen. Dieser Wert ist nicht Bestandteil der hier verwendeten Summe von 92,3 Milliarden Euro. [20]

Gemessen am nominalen deutschen Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2025 von rund 4.529,71 Milliarden Euro entsprechen die 92,3 Milliarden Euro einer Größenordnung von rund 2,04 %. [21]

Dabei handelt es sich um ein wirtschaftliches Gegenwarts- und Vergleichsszenario, nicht um einen amtlich gemessenen Verlust oder eine gesicherte Prognose des BIP-Zuwachses. Vor allem die Energiepreisdifferenzen beruhen auf Annahmen über Marktpreise, Verbrauch und die Bedingungen einer möglichen Wiederaufnahme wirtschaftlicher Beziehungen.

Dennoch verdeutlicht das Szenario die zentrale wirtschaftspolitische Frage: Welche wirtschaftlichen Belastungen entstehen deutschen Unternehmen und Haushalten durch höhere Energiepreise und Handelshemmnisse aufgrund der Russland-Sanktionen?

Gerade für energieintensive Industriezweige, den Mittelstand und die private Kaufkraft ist diese Frage von erheblicher Bedeutung. Hohe Energie- und Transportkosten beeinflussen Produktionsentscheidungen, Investitionen, Konsumentenpreise und damit mittelbar die industrielle Beschäftigung.

2.4 Gesamtdeutschland: Eine rechnerische Größenordnung von 109,15 Milliarden Euro pro Jahr

Werden die drei untersuchten Bereiche als wirtschafts- und finanzpolitische Vergleichsgrößen nebeneinandergestellt, ergibt sich folgendes Bild:

Bereich Pro Jahr Januar 2022 bis August 2026
SGB-II-Leistungen für ukrainische Staatsangehörige 5,33 Mrd. € 24,87 Mrd. €
Deutschland zugerechnete Ukrainehilfen 11,52 Mrd. € 53,77 Mrd. €
IKW-Szenario zur wirtschaftlichen Belastung durch Sanktionen und Entkopplung 92,30 Mrd. € 430,73 Mrd. €
Gesamter Vergleichswert 109,15 Mrd. € 509,37 Mrd. €

Der jährliche Gesamtwert entspricht rechnerisch rund 2,41 % des deutschen BIP von 2025.

Diese Summe darf nicht als vollständig realisierte staatliche Ausgabe bezeichnet werden. Sie verbindet Sozialtransfers, zugewiesene internationale Hilfen und eine hypothetische wirtschaftliche Belastung durch Sanktionen und Entkopplung. Die Gegenüberstellung zeigt jedoch, welche finanziellen und gesamtwirtschaftlichen Größenordnungen im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Politik berücksichtigt werden müssen.

3. Sachsen-Anhalt: Was die gesamtdeutschen Belastungen für das Land bedeuten

Für Sachsen-Anhalt lässt sich die Untersuchung in derselben Dreiteilung durchführen. Allerdings liegen für die Landesebene teilweise keine vollständig nach ukrainischer Staatsangehörigkeit aufgeschlüsselten Haushaltsdaten vor. Daher sind mehrere Werte anhand transparenter Rechenschlüssel abzuleiten.

3.1 Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter: Modellwert von 85,3 Millionen Euro jährlich

Die veröffentlichten Landesausgaben für Aufnahme und Unterbringung betreffen teilweise unterschiedliche Personengruppen. Für 2022 und 2023 liegen ausgewiesene Beträge vor; für die Folgejahre wird aus gemischten Ausgabenansätzen mithilfe eines Personenschlüssels ein Ukraine-Anteil geschätzt. [22–28]

Der verwendete Schlüssel setzt die Zahl ukrainischer Schutzsuchender ins Verhältnis zur Summe ukrainischer Schutzsuchender und der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Für 2024 ergibt sich aus 28.985 ukrainischen Schutzsuchenden und 11.485 Asylbewerberleistungsbeziehern ein rechnerischer Anteil von 71,6 %. Bei allgemeinen Landesausgaben von 149,1 Millionen Euro entspricht dies einem Modellwert von 106,8 Millionen Euro.

Für 2025 werden 31.435 ukrainische Schutzsuchende und 9.045 Asylbewerberleistungsbezieher zugrunde gelegt. Der daraus errechnete Anteil beträgt 77,7 %. Übertragen auf einen allgemeinen Ausgabenbetrag von 160,3 Millionen Euro ergibt sich ein Modellwert von 124,5 Millionen Euro.

Für 2026 werden 36.035 ukrainische Schutzsuchende und erneut 9.045 Asylbewerberleistungsbezieher angesetzt. Daraus folgt ein rechnerischer Anteil von 79,9 %. Auf einen Haushaltsplanwert von 112,95 Millionen Euro angewendet, entspricht dies rund 90,3 Millionen Euro.

Jahr Allgemeiner Ausgabenbetrag Angesetzter Ukraine-Anteil Modellwert
2022 57,2 Mio. € Vollständiger Ansatz der Sonderpauschale 57,2 Mio. €
2023 47,8 Mio. € Direkt ausgewiesener Betrag 47,8 Mio. €
2024 149,1 Mio. € 71,6 % 106,8 Mio. €
2025 160,3 Mio. € 77,7 % 124,5 Mio. €
2026, Haushaltsansatz 112,95 Mio. € 79,9 % 90,3 Mio. €
Summe 527,35 Mio. € — 426,6 Mio. €

Für 2022 ist zu beachten, dass die 57,2 Millionen Euro aus der sogenannten Ukraine-Sonderpauschale des Bundes einem allgemeinen Ausgabenbereich für Asylbewerber zugerechnet wurden. Eine vollständige Verwendung ausschließlich für ukrainische Geflüchtete ist nicht nachgewiesen.

Auch der Personenschlüssel für 2024 bis 2026 ist keine amtliche Ausgabenzuordnung. Er dient lediglich zur Annäherung an eine Größenordnung. Insbesondere können Bestandszahlen verschiedener Leistungssysteme nicht ohne Weiteres als exakte Kostenverteilung interpretiert werden.

Unter diesen Annahmen ergibt sich für 2022 bis 2026 ein Fünfjahresmodell von rund 426,6 Millionen Euro, entsprechend 85,3 Millionen Euro pro Jahr. Für die 56 Monate von Januar 2022 bis August 2026 ergibt die anteilige Hochrechnung rund 398,1 Millionen Euro.

Damit wird die öffentliche Diskussion um eine wesentliche finanzpolitische Dimension erweitert: Auch die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter stellt die Länder vor zusätzliche beziehungsweise umzuschichtende Aufgaben, deren tatsächliche Kosten möglichst vollständig und gesondert ausgewiesen werden sollten.

3.2 Ukrainehilfen: Rechnerischer Finanzierungsanteil von 113,4 Millionen Euro jährlich

Militärische und finanzielle Ukrainehilfen werden vor allem auf Bundes- und EU-Ebene organisiert. Sachsen-Anhalt weist dafür nicht unmittelbar einen gesonderten jährlichen Ausgabentitel in der hier berechneten Höhe aus.

Um dennoch eine Vergleichsgröße zu bestimmen, wird das gesamtdeutsche Unterstützungsvolumen in Beziehung zum deutschen Steueraufkommen gesetzt.

Die gesamten Steuereinnahmen Deutschlands betrugen:

Jahr Steuereinnahmen
2022 895,72 Mrd. €
2023 915,75 Mrd. €
2024 947,71 Mrd. €
2025 989,83 Mrd. €
Jahresdurchschnitt 937,25 Mrd. €

Die Deutschland zugerechneten Ukrainehilfen von durchschnittlich 11,52 Milliarden Euro jährlich entsprechen damit rund 1,23 % dieses Steueraufkommens. [17, 29]

Sachsen-Anhalt erzielte 2025 Steuereinnahmen aus Landessteuern und Anteilen an Gemeinschaftsteuern in Höhe von rund 9,226 Milliarden Euro. Überträgt man die gesamtdeutsche Quote von 1,23 % auf diesen Landesbetrag, ergibt sich ein rechnerisches Äquivalent von 113,4 Millionen Euro jährlich. Für 56 Monate entspräche dies rund 529,2 Millionen Euro. [30]

Diese Größe beschreibt keinen unmittelbar nachgewiesenen Geldtransfer des Landes an die Ukraine. Sie macht vielmehr sichtbar, wie hoch ein den Landeseinnahmen proportional zugeordneter Vergleichsbetrag ausfiele.

Ob ein Wegfall bundes- oder europäischer Ukrainehilfen tatsächlich zusätzliche Haushaltsmittel in Sachsen-Anhalt freisetzen würde, hängt von den Finanzierungsentscheidungen des Bundes, den EU-Haushaltsregeln und dem bundesstaatlichen Finanzausgleich ab.

3.3 Wirtschaftliche Entkopplung: Modellierte Belastung von 1,67 Milliarden Euro

Der dritte Kanal betrifft die Volkswirtschaft Sachsen-Anhalts.

Das nominale Bruttoinlandsprodukt des Landes betrug 2025 rund 81,755 Milliarden Euro. Bezogen auf die gesamtdeutsche Wirtschaftsleistung von 4.529,71 Milliarden Euro entspricht dies einem Anteil von etwa 1,80 %. [21, 31]

Wird die bundesweit modellierte wirtschaftliche Belastung durch Sanktionen und Entkopplung von 92,3 Milliarden Euro jährlich proportional nach diesem Wirtschaftsanteil verteilt, ergibt sich für Sachsen-Anhalt ein rechnerischer Wert von rund 1,67 Milliarden Euro im Jahr.

Über den betrachteten Zeitraum von 56 Monaten entspräche dies rund 7,79 Milliarden Euro. Dieser Wert ist eine proportionale regionale Modellübertragung.

Die wirtschaftspolitische Aussage bleibt gleichwohl relevant: Niedrigere Energiepreise, zusätzliche Absatzmöglichkeiten und verbesserte Handelsbeziehungen könnten grundsätzlich auch Betrieben und privaten Haushalten in Sachsen-Anhalt zugutekommen. Wie groß dieser Effekt tatsächlich wäre, müsste durch eine branchenspezifische Analyse der regionalen Produktions-, Import- und Beschäftigungsstrukturen bestimmt werden.

3.4 Sachsen-Anhalt: Gesamtmodell von 1,87 Milliarden Euro jährlich

Die drei Bereiche ergeben zusammengenommen folgende Größenordnung:

Bereich Pro Jahr Januar 2022 bis August 2026
Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter 85,3 Mio. € 0,40 Mrd. €
Rechnerischer Anteil an Ukrainehilfen 113,4 Mio. € 0,53 Mrd. €
Wirtschaftliche Belastung durch Sanktionen und Entkopplung nach IKW-Szenario 1,67 Mrd. € 7,79 Mrd. €
Gesamter Vergleichswert 1,87 Mrd. € 8,72 Mrd. €

Die jährliche Summe entspricht einer Größenordnung von rund 2,29 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts Sachsen-Anhalts von 2025.

Dieser Gesamtwert ist ausdrücklich eine Kombination unterschiedlicher wirtschaftlicher und fiskalischer Größen. Er bedeutet nicht, dass dem Landeshaushalt jährlich 1,87 Milliarden Euro unmittelbar entzogen werden oder bei einer Änderung der Ukrainepolitik automatisch zur Verfügung stünden.

Die Rechnung illustriert vielmehr den Umfang der öffentlichen Mittelbindungen und der modellierten wirtschaftlichen Belastungen durch Sanktionen und Entkopplung, die mit der politischen Diskussion verbunden sind.

4. Was Sachsen-Anhalt mit vergleichbaren Mitteln finanzieren könnte

Besonders anschaulich wird die Größenordnung, wenn ausschließlich die beiden fiskalischen Vergleichsbeträge herangezogen werden: 85,3 Millionen Euro für die modellierte Versorgung ukrainischer Geflüchteter und 113,4 Millionen Euro als rechnerischer Landesanteil an deutschen Ukrainehilfen.

Zusammen ergeben sich 198,7 Millionen Euro jährlich.

Das wirtschaftliche Sanktionsszenario von 1,67 Milliarden Euro bleibt bei diesem Ausgabenvergleich bewusst unberücksichtigt. Denn niedrigere Energiepreise und zusätzliche Wirtschaftsleistung sind keine unmittelbar verfügbaren Haushaltsmittel.

Welchen alternativen staatlichen Aufgaben 198,7 Millionen Euro rechnerisch entsprechen würden, zeigen folgende Beispiele:

Vergleichsmaßnahme Angenommene jährliche Kosten je Einheit Rechnerisch mögliche Einheiten
Polizeibeamte 55.000 € Bruttobezüge 3.613 Stellenjahre
Vollfinanzierte stationäre Pflegeplätze 57.000 € Gesamtkosten 3.486 Platzjahre
Öffentliche Kita-Betreuungsplätze 8.500 € Ausgaben 23.376 Platzjahre
Kostenloses Kita-Mittagessen 750 € je Kind 264.933 Kinderjahre
Kostenloses Schulmittagessen 770 € je Kind 258.052 Kinderjahre

Die Ansätze dienen der anschaulichen Berechnung. Die angenommenen 55.000 Euro für einen Polizeibeamten beziehen sich auf vereinfachte jährliche Bruttobezüge und stellen keine vollständige Kostenrechnung einschließlich sämtlicher Personalneben- und Versorgungsausgaben dar.

Die 57.000 Euro je stationärem Pflegeplatz beziehen sich auf die gesamten angenommenen Jahreskosten. Diese werden in der Praxis nicht ausschließlich durch Landesmittel, sondern unter anderem durch Pflegeversicherung und Eigenanteile finanziert. Auch die 8.500 Euro je Kita-Platz umfassen öffentliche Ausgaben verschiedener staatlicher Ebenen. [32–33]

Für die Mittagsverpflegung werden bei Kindertageseinrichtungen 3,38 Euro je Mahlzeit und 220 Betreuungstage, für Schulen 4,05 Euro je Mahlzeit und 190 Schultage zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich gerundete Jahresbeträge von 750 Euro beziehungsweise 770 Euro je Kind. [34]

Die Beispiele zeigen, welche Größenordnungen staatlicher Leistungen mit entsprechenden Beträgen vergleichbar sind.  Politisch wird damit jedoch eine grundlegende Prioritätenfrage konkret: Wenn die finanziellen Spielräume begrenzt sind, müssen staatliche Ausgaben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Finanzierung, Zweckbindung und Opportunitätskosten begründet werden. Investitionen in öffentliche Sicherheit, Kinderbetreuung, Pflege und die Entlastung von Familien konkurrieren in der Haushaltsplanung mit Mittel mit Bezug auf den Ukraine-Konflikt.

5. Friedenspolitik und wirtschaftliche Interessen zusammenführen

Der gemeinsame Antrag von AfD und BSW in Sachsen-Anhalt verbindet drei politische Forderungen: eine diplomatische Beendigung des Krieges, eine Neubewertung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland und eine andere Gewichtung öffentlicher Ausgaben.

Gerade diese Verbindung verleiht dem Vorstoß seine politische Bedeutung. Die Frage nach Frieden oder weiterer Eskalation betrifft nicht allein internationale Sicherheitsinteressen. Sie berührt zugleich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands, die Belastbarkeit der öffentlichen Haushalte und die soziale Lage der Bevölkerung.

Die erhobenen Umfragedaten zeigen eine erhebliche gesellschaftliche Unterstützung für Verhandlungen. Die fiskalischen Daten belegen zugleich beträchtliche staatliche Ausgaben für Grundsicherungsleistungen und Ukrainehilfen. Das IKW-Szenario verdeutlicht darüber hinaus, welche wirtschaftlichen Belastungen mit den Sanktionen und der Entkopplung von Russland verbunden sind.

Daraus lassen sich konkrete wirtschafts- und finanzpolitische Handlungsempfehlungen ableiten.

Erstens sollte die Bundesregierung die diplomatischen Möglichkeiten für einen Waffenstillstand und eine tragfähige Friedensvereinbarung konsequent prüfen und ihre Verhandlungsstrategie öffentlich nachvollziehbar machen.

Zweitens bedarf es einer transparenten und regelmäßig aktualisierten Darstellung sämtlicher deutscher Ukrainehilfen. Bereits geleistete Zahlungen, bewertete Sachleistungen, verbindliche Zuweisungen, künftige Zusagen und in Deutschland entstandene Kosten müssen getrennt ausgewiesen werden.

Drittens sollte eine umfassende wirtschaftliche Folgenabschätzung untersuchen, welche Handels- und Energiesanktionen tatsächlich wirksam sind, welche Kosten sie für Deutschland verursachen und welche wirtschaftlichen Effekte bei ihrer teilweisen oder vollständigen Aufhebung unter realistischen Marktbedingungen zu erwarten wären.

Viertens sind die fiskalischen Auswirkungen der Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter nach Bund, Ländern und Kommunen sowie nach Leistungsarten nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Nur so lassen sich Verantwortlichkeiten, Kosten und mögliche Entlastungen präzise bestimmen.

Fünftens sollte Sachsen-Anhalt seine eigene Position gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat auf belastbare Kosten-Nutzen-Analysen stützen und die wirtschaftlichen Interessen seiner Unternehmen, Arbeitnehmer und Steuerzahler ausdrücklich in die politische Abwägung einbringen.

Der Antrag „Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine“ ist deshalb ein bemerkenswerter parlamentarischer Auftakt. Er bringt die außenpolitische Friedensfrage, die wirtschaftlichen Folgen der Russland-Sanktionen und die Belastung öffentlicher Haushalte in einen gemeinsamen politischen Zusammenhang.

Ob sich seine Forderungen auf Bundesebene durchsetzen lassen, ist offen. Seine parlamentarische Bedeutung in Sachsen-Anhalt steht jedoch fest: Mit 44 von 83 Mandaten verfügen die antragstellenden Fraktionen über die Möglichkeit, ihrer gemeinsamen Position im Landtag eine Mehrheit zu verschaffen und eine grundsätzliche Debatte über Diplomatie, Energiepolitik und staatliche Ausgabenprioritäten auszulösen.

Quellen und Literatur

[1] Landtag Sachsen-Anhalt (2026). Friedensgespräche statt Ausweitung des Krieges in der Ukraine. Antrag der Fraktionen AfD und BSW, Drucksache 9/31, 07.10.2026. URL: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp9/drs/d0031man.pdf

[2] Die Bundeswahlleiterin (2026). Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026. Amtliche Wahlergebnisse. URL: https://www.bundeswahlleiterin.de/service/landtagswahlen/land-15.html

[3] Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags Sachsen-Anhalt (2023). Rechtliche Bewertung eines parlamentarischen Beschlussvorschlags. Landtag Sachsen-Anhalt. URL: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Gutachten_GBD/2023-04-24_Beschlussvorschlag_Ehrenamt_Internet.pdf

[4] Bundesministerium der Justiz (2026). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 76: Gesetzesvorlagen. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_76.html

[5] Kyiv International Institute of Sociology (2026). Opinions and views of Ukrainians on issues of war and peace: results of a survey conducted on September 12–21, 2026. URL: https://www.kiis.com.ua/?cat=reports&id=1639&lang=eng&page=1

[6] Foundation for Future Studies (2026). Survey results on Ukrainians’ attitudes towards peace talks and concessions. Berichterstattung über die Vorstellung der Untersuchung, Interfax-Ukraine. URL: https://en.interfax.com.ua/news/press-conference/1212867.html

[7] Vigers B., Ray J. (2026). Ukrainians Sour on U.S. Leadership. Gallup, 30.06.2026. URL: https://news.gallup.com/poll/711992/ukrainians-sour-washington-views-war-stabilize.aspx

[8] YouGov/dpa (2026). Umfrage zur Zustimmung zu Gesprächen zwischen Merz und Putin. Berichterstattung bei t-online, 12.02.2026. URL: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/aussenpolitik/id_101125558/umfrage-mehrheit-fuer-gespraech-zwischen-merz-und-putin.html

[9] RTL/ntv (2025). RTL/ntv-Trendbarometer. Forsa-Umfrage, 12.08.2025. URL: https://media.rtl.com/meldung/RTL-ntv-Trendbarometer-00410/

[10] YouGov (2026). Four years into the Ukraine war, where does Western European opinion stand? URL: https://yougov.com/en-gb/articles/54146-four-years-into-the-ukraine-war-where-does-western-european-opinion-stand

[11] Westdeutscher Rundfunk (2026). ARD-DeutschlandTrend: Mehrheit sieht Russland als Sicherheitsrisiko für Deutschland. 03.09.2026. URL: https://presse.wdr.de/plounge/tv/das_erste/2026/09/20260903_deutschlandtrend_russland.html

[12] INSA (2026). Umfrage zu russischen Öl- und Gasimporten in Thüringen. Berichterstattung in Die Thüringer, April 2026. URL: https://www.diethueringer.de/wirtschaft/mehrheit-in-thueringen-befuerwortet-oel-und-gasimporte-aus-russland-3124330

[13] Deutscher Bundestag (2024). Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. November 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. Drucksache 20/13787, insbesondere Angaben zu SGB-II-Zahlungsansprüchen ukrainischer Staatsangehöriger 2022 und 2023. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013787.pdf

[14] Deutscher Bundestag (2025). SGB-II-Leistungen nach Staatsangehörigkeit für das Jahr 2024. Drucksache 21/1069. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/010/2101069.pdf

[15] Deutscher Bundestag (2026). SGB-II-Leistungen nach Staatsangehörigkeit für das Jahr 2025. Drucksache 21/6855. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106855.pdf

[16] GLUT Magazin (2026). Bürgergeld und ausländische Staatsangehörige: Angaben zu den Leistungen im ersten Halbjahr 2026. Sekundärbericht über eine BA-Auswertung. URL: https://www.glut-magazin.de/artikel/buergergeld-auslaender-2026

[17] Kiel Institut für Weltwirtschaft (2026). Ukraine Support Tracker. Datenstand August 2026. URL: https://www.kielinstitut.de/de/forschung/themen/krieg-gegen-die-ukraine/ukraine-support-tracker/

[18] Mellace F., Nishikawa T., Trebesch C., Frey N., Goffi E. (2026). How Much Aid Has Germany Given to Ukraine? Kiel Policy Brief Nr. 217, Kiel Institut für Weltwirtschaft. URL: https://www.kielinstitut.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/fis-import/60647d09-b04c-4dda-b21f-170e45986f95-KPB_217.pdf

[19] Transparency International Ukraine (2026). Corruption Perceptions Index 2025. URL: https://ti-ukraine.org/en/research/corruption-perceptions-index-2025/

[20] Kofner C., Rothfuß U. (2025). Von Sanktionen zu Wohlstand: Wie die Normalisierung der Beziehungen zu Russland Deutschlands Wirtschaft ankurbeln würde. Institut für konservative Wirtschaftspolitik. URL: https://institutkw.de/von-sanktionen-zu-wohlstand-wie-die-normalisierung-der-beziehungen-zu-russland-deutschlands-wirtschaft-ankurbeln-wuerde/

[21] Statistisches Bundesamt (2026). Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Bruttoinlandsprodukt 2025. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/_inhalt.html

[22] Deutscher Bundestag (2023). Angaben zu Flüchtlingskosten der Länder 2022. Drucksache 20/6850. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006850.pdf

[23] Deutscher Bundestag (2024). Angaben zu Flüchtlingskosten der Länder 2023. Drucksache 20/11546. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011546.pdf

[24] Deutscher Bundestag (2025). Angaben zu Flüchtlingskosten der Länder 2024. Drucksache 21/330. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100330.pdf

[25] Deutscher Bundestag (2026). Angaben zu Flüchtlingskosten der Länder 2025. Drucksache 21/6280. URL: https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106280.pdf

[26] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2025). Schutzsuchende in Sachsen-Anhalt 2024. URL: https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Daten_und_Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/2025/f_Juni/179-Schutzsuchende_2024.pdf

[27] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2026). Zahl der Schutzsuchenden in 2025 erstmalig seit fünf Jahren gesunken. URL: https://statistik.sachsen-anhalt.de/news/news-details/zahl-der-schutzsuchenden-in-2025-erstmalig-seit-5-jahren-gesunken

[28] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2026). 2025: 21,2 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Sachsen-Anhalt. URL: https://statistik.sachsen-anhalt.de/daten-und-veroeffentlichungen/pressemitteilungen/2026/09/253/2026-2025-212-weniger-empfaengerinnen-und-empfaenger-von-regelleistungen-nach-asylbewerberleistungsgesetz-in-sachsen-anhalt

[29] Statistisches Bundesamt (2026). Steuereinnahmen: Zeitreihen und Ergebnisse der Steuerstatistik. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Steuereinnahmen/_inhalt.html

[30] Bundesministerium der Finanzen (2026). Einnahmen und Ausgaben der Kernhaushalte der Länder: 2025. Monatsbericht Februar 2026. URL: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2026/02/Inhalte/Kapitel-5-Statistiken/5-2-s26-einnahmen-ausgaben-kernhaushalte-laender.html

[31] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2026). Bruttoinlandsprodukt Sachsen-Anhalts im Jahr 2025. URL: https://statistik.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/StaLa/startseite/Daten_und_Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/2026/c_M%C3%A4rz/076-BIP-2025.pdf

[32] Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung Sachsen-Anhalt (2026). Eigenanteile bei stationärer Pflege in Sachsen-Anhalt. URL: https://www.vdek.com/LVen/SAH/fokus/pflege-eigenanteile-zuzahlung.html

[33] Statistisches Bundesamt (2026). Öffentliche Ausgaben für Kindertagesbetreuung nach Ländern. URL: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/Tabellen/ausgaben-kindertagesbetreuung-nach-laendern.html

[34] Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung (2025). Kita- und Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt: Erhebung zeigt Preise und Strukturen. URL: https://www.gemeinsamgutessen.de/service/aktuelles/kita-und-schulverpflegung-in-sachsen-anhalt-erhebung-zeigt-preise-und-strukturen

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