Fünf Leuchttürme für Mecklenburg-Vorpommern. Vorschlag für ein persönliches AfD-Regierungsprogramm für Leif-Erik Holm
_ Christopher Kofner, Geschäftsführer, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, 29.07.2026.
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen
- Die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern findet am 20. September 2026 statt. Mit 36 Prozent in der Infratest-dimap-Umfrage vom 9. Juli 2026 besitzt die AfD eine realistische Chance, stärkste Kraft zu werden und eine Regierung unter Leif-Erik Holm zu führen.
- Eine Koalition mit der CDU wäre rechnerisch möglich, sofern beide Parteien eine parlamentarische Mehrheit erreichen und die CDU ihre bisherige Ausschlusspolitik aufgibt. Das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 könnte die politischen Voraussetzungen für eine solche Regierungsbildung erheblich verändern.
- Das persönliche Regierungsprogramm für Leif-Erik Holm konzentriert sich auf fünf Leuchttürme: Entlasten, Entschlacken, Erleichtern, Erneuern und Ertüchtigen. Jede Maßnahme wird mit einer klaren Zuständigkeit, einem Rechtsweg, einer Finanzierung, einer Frist und einer messbaren Zielgröße verbunden.
- Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommerns soll auf Landesebene durch Landesgesetz von 6 Prozent auf 0 Prozent gesenkt werden. Bei einem Immobilienwert von 000 Euro entspricht dies einer Entlastung von 18.000 Euro, bei einer betrieblich genutzten Immobilie im Wert von 500.000 Euro einer Entlastung von 30.000 Euro.
- Mecklenburg-Vorpommern soll eine Bundesratsinitiative für eine bundesrechtliche Öffnungsklausel im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz einbringen, damit die Länder die Steuersätze künftig selbst festlegen können. Nach Einführung dieser Länderkompetenz soll Mecklenburg-Vorpommern sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuersätze auf 0 Prozent senken und damit den generationenübergreifenden Eigentumsaufbau sowie die Fortführung von Familienunternehmen schützen.
- Das steuerpolitische Entlastungsvolumen beträgt auf Grundlage des Haushaltsplans 2027 bis zu 266 Millionen Euro. Davon entfallen 248 Millionen Euro auf die Grunderwerbsteuer und 18 Millionen Euro auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
- Der verpflichtende Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro monatlich beziehungsweise 220,32 Euro jährlich je Wohnung soll abgeschafft und durch eine alternative Finanzierung eines deutlich verkleinerten Grundfunks ersetzt werden. Hierfür sind die einschlägigen Medien-, Rundfunkbeitrags-, Rundfunkfinanzierungs- und NDR-Staatsverträge fristgerecht zu kündigen und durch eine neue Grundfunkordnung zu ersetzen.
- Der Personalbestand in politischer Führung und zentraler Verwaltung soll von 3.570 auf rund 2.678 Beschäftigte sinken. Der Abbau von rund 892 Stellen entspricht rechnerisch einem personalbedingten Bruttovolumen von rund 59 Millionen Euro jährlich; zusammen mit entfallenden Leitungs-, Sach- und Agenturkosten gilt ein dauerhaftes Einsparziel von mindestens 60 Millionen Euro.
- Ministerien, politische Stabsstellen und nachgeordnete Einrichtungen werden zusammengeführt oder aufgelöst. Dazu gehören das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sowie die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern. Digitalisierung sowie Bundes- und Europaangelegenheiten werden in der Staatskanzlei gebündelt.
- Das bis Ende 2028 geltende Kommunale Standarderprobungsgesetz wird zu einem umfassenden Modellregionengesetz weiterentwickelt. Kommunen sollen für drei bis fünf Jahre von bestimmten landesrechtlichen Sach-, Personal- und Verfahrensstandards abweichen können. Erfolgreiche Erprobungen werden anschließend landesweit übernommen.
- Modellregionen, Reallabore, das Once-Only-Prinzip und zentrale digitale Zugänge sollen die Verwaltung grundlegend vereinfachen. Standardisierte und rechtlich unproblematische Unternehmensgründungen müssen innerhalb von 24 Stunden möglich werden.
- Ein Rückkehrprogramm soll deutsche Fachkräfte mit Bindung an Mecklenburg-Vorpommern durch Gründungsdarlehen, Umzugshilfen, zinsverbilligte oder zinslose Wohnungskredite, kommunale Grundstücksmodelle und Weiterbildungsförderung zurückholen. Die Förderung wird an Qualifikations-, Engpass- und Bindungskriterien geknüpft.
- Rechenzentren, Häfen und Rohstoffprojekte werden zu Schwerpunkten der Standortpolitik. Entwicklungs- und Beschleunigungszonen sollen geeignete Flächen, Netzanbindungen, Energieversorgung, Infrastrukturförderung und gebündelte Genehmigungsverfahren miteinander verbinden.
- Das materielle Bergrecht bleibt überwiegend Bundesrecht. Mecklenburg-Vorpommern kann den Vollzug jedoch durch zentrale Zuständigkeiten, mehr Fachpersonal, digitale Verfahren, parallele Behördenbeteiligung, verbindliche Fristen, Vorbescheide, Teilgenehmigungen und eine frühzeitige Ausweisung von Rohstoffvorranggebieten erheblich beschleunigen.
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Am 20. September 2026 wird in Mecklenburg-Vorpommern ein neuer Landtag gewählt. In der jüngsten Infratest-dimap-Umfrage vom 9. Juli 2026 erreicht die AfD 36 Prozent und liegt damit vor der SPD mit 29 Prozent, der Linken mit 12 Prozent und der CDU mit 9 Prozent. Eine von der AfD geführte Regierung ist damit zu einer realistischen Möglichkeit geworden. Eine Koalition mit der CDU wäre rechnerisch denkbar, sofern beide Parteien gemeinsam eine parlamentarische Mehrheit erreichen und die CDU ihre bisherige Ausschlusspolitik aufgibt. Zusätzliche politische Dynamik könnte von der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 ausgehen: Sollte die AfD dort eine Alleinregierung bilden oder zumindest einen Regierungsauftrag erhalten, würde dies den Druck auf die CDU erhöhen, zwei Wochen später in Mecklenburg-Vorpommern eine sachbezogene Regierungsbildung nicht länger grundsätzlich auszuschließen. Das Institut für konservative Wirtschaftspolitik schlägt deshalb ein persönliches Regierungsprogramm für Leif-Erik Holm, den AfD-Ministerpräsidentenkandidaten, vor, das sich auf wenige, rechtlich umsetzbare und für Bürger sowie Unternehmen unmittelbar spürbare Vorhaben konzentriert.
Dieses Positionspapier wurde vom Institut für konservative Wirtschaftspolitik eigenständig, ohne Auftrag und ohne vorherige Abstimmung mit Leif-Erik Holm erarbeitet. Die AfD Mecklenburg-Vorpommern hat bereits ein umfassendes Regierungsprogramm sowie ein eigenes 100-Tage-Programm für die Landtagswahl 2026 veröffentlicht; Leif-Erik Holm hat seine politischen Schwerpunkte zudem in einer persönlichen Kandidatenbroschüre dargestellt. Inhaltliche Überschneidungen sind daher möglich und teilweise sachlich naheliegend. Das vorliegende Papier versteht sich nicht als Ersatz oder Gegenentwurf zu diesen Programmen, sondern als konstruktiver wirtschafts- und verwaltungspolitischer Debattenbeitrag mit zusätzlichen Impulsen für eine mögliche künftige AfD-geführte Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern.
Eine Regierung unter Leif-Erik Holm braucht keine Sammlung unverbindlicher Einzelversprechen, sondern klar erkennbare Leuchtturmprojekte. Der Leuchtturm steht für Mecklenburg-Vorpommern und zugleich für politische Orientierung. Das Regierungsprogramm folgt deshalb fünf Handlungsfeldern: Entlasten, Entschlacken, Erleichtern, Erneuern und Ertüchtigen. Jede Maßnahme erhält eine Zuständigkeit, einen Rechtsweg, eine Finanzierung, eine Frist und eine messbare Zielgröße.
Entlasten: Landessteuern senken und den Rundfunk neu ordnen
Die erste Aufgabe einer Regierung Holm wäre eine unmittelbar spürbare Entlastung von Familien, Eigentümern, Unternehmern und mittelständischen Betrieben.
Grunderwerbsteuersatz auf 0 Prozent senken
Mecklenburg-Vorpommern erhebt einen allgemeinen Grunderwerbsteuersatz von 6 Prozent. Eine Regierung Holm senkt diesen Steuersatz durch Landesgesetz auf 0 Prozent und beseitigt damit die Grunderwerbsteuerbelastung für Bürger und Unternehmen.
Bei einem Immobilienwert von 300.000 Euro beträgt die Entlastung 18.000 Euro. Beim Erwerb einer betrieblich genutzten Immobilie im Wert von 500.000 Euro werden 30.000 Euro eingespart. Damit werden Eigentumsbildung und unternehmerische Investitionen unmittelbar erleichtert.
Artikel 105 Absatz 2a GG gibt den Ländern die Befugnis, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Für die allgemeine Absenkung von 6 Prozent auf 0 Prozent genügt deshalb ein Landesgesetz; eine Bundesratsinitiative oder Änderung des Bundesrechts ist nicht erforderlich.
Im Haushaltsplan 2027 sind Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer von 248 Millionen Euro veranschlagt. Die Absenkung des allgemeinen Steuersatzes auf 0 Prozent entlastet Bürger und Unternehmen damit in dieser Größenordnung.
Erbschaft- und Schenkungsteuersätze auf 0 Prozent senken
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer belastet den generationenübergreifenden Aufbau von Eigentum und gefährdet bei Betriebsübertragungen die Substanz von Familienunternehmen. Mecklenburg-Vorpommern bringt deshalb eine Bundesratsinitiative für eine Öffnungsklausel ein, damit die Länder eigene Steuersätze festlegen können, und senkt anschließend sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuersätze durch Landesgesetz auf 0 Prozent.
Das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht den Ländern zu; die Steuersätze sind derzeit jedoch bundesrechtlich in § 19 ErbStG festgelegt. Die Öffnungsklausel schafft den notwendigen landesrechtlichen Gestaltungsspielraum für den Nullsatz.
Im Haushaltsplan 2027 sind Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer von 18 Millionen Euro veranschlagt. Nach Einführung der Öffnungsklausel entspricht der landesrechtliche Nullsatz einer Entlastung in dieser Größenordnung.
Gegenfinanzierung offenlegen
Das steuerpolitische Entlastungsvolumen beträgt auf Grundlage des Haushaltsplans 2027 bis zu 266 Millionen Euro: 248 Millionen Euro bei der Grunderwerbsteuer und 18 Millionen Euro bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Gegenfinanzierung erfolgt durch konkrete Kürzungen bei:
- nicht gesetzlich gebundenen Asyl- und Integrationsausgaben,
- klima- und energiepolitischen Förderprogrammen ohne nachgewiesene Wirksamkeit,
- Gleichstellungs- und Gendersubventionen,
- externer Beratung,
- politischer Öffentlichkeitsarbeit,
- institutioneller Projektförderung,
- parallelen Behörden- und Agenturstrukturen.
Innerhalb der ersten 100 Regierungstage legt das Finanzministerium einen titelgenauen Finanzierungsplan vor. Er enthält für jede Kürzung den Haushaltstitel, die Vertragsbindung, den möglichen Kündigungstermin und die dauerhaft erzielbare Nettoentlastung. Neue Steuerentlastungen treten nur in dem Umfang in Kraft, in dem ihre Finanzierung gesichert ist.
Vom Rundfunkbeitrag zum Grundfunk
Der Rundfunkbeitrag beträgt derzeit 18,36 Euro im Monat je Wohnung beziehungsweise 220,32 Euro im Jahr. Im Jahr 2024 erzielte der Beitragsservice bundesweit rund 8,74 Milliarden Euro; darin sind auch Beiträge von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen enthalten.
Ziel ist die Abschaffung des verpflichtenden Rundfunkbeitrags und die Einführung eines deutlich verkleinerten Grundfunks. Dieser konzentriert sich auf Nachrichten und sachliche Information, Katastrophen- und Warnkommunikation, parlamentarische und regionale Berichterstattung sowie einen eng begrenzten Kultur- und Bildungsauftrag.
Unterhaltungsshows, teure Sportrechte, kommerzielle Streamingangebote, überdimensionierte Mediatheken, Doppelstrukturen und politische Meinungsformate werden nicht länger durch einen Pflichtbeitrag finanziert.
Eine einseitige Absenkung des Rundfunkbeitrags durch Mecklenburg-Vorpommern ist rechtlich nicht möglich. Eine Landesregierung unter Ministerpräsident Leif-Erik Holm kündigt deshalb den Medienstaatsvertrag sowie den Rundfunkbeitrags- und Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag fristgerecht; der früheste nach der Regierungsbildung erreichbare Beendigungstermin ist der 31. Dezember 2028. Parallel werden ein Grundfunkgesetz und neue Grundfunkstaatsverträge vorbereitet.
Da Mecklenburg-Vorpommern zum NDR gehört, wird zusätzlich der NDR-Staatsvertrag gekündigt. Wegen der zweijährigen Kündigungsfrist und der fünfjährigen Verlängerungsperiode ist der früheste nach der Wahl erreichbare Austritt zum 31. August 2031 möglich. Bis dahin werden Personal, Vermögen, Regionalstudios und die künftige Berichterstattung neu geordnet.
Die vollständige Abschaffung des Haushaltsbeitrags entlastet einen Haushalt um 220,32 Euro im Jahr. Bei einem Ein-Euro-Modell beträgt die Entlastung 208,32 Euro, bei einem Zwei-Euro-Modell 196,32 Euro. Das Programm setzt auf die Abschaffung des Pflichtbeitrags und eine alternative Finanzierung des stark verkleinerten Grundfunks.
Entschlacken: Ministerien, Agenturen und politische Verwaltung abbauen
Mecklenburg-Vorpommern unterhält neben der Staatskanzlei acht Fachministerien. Eine Regierung Holm legt Ressorts zusammen, löst nachgeordnete Einrichtungen auf und kehrt den Personalaufwuchs in politischer Führung und zentraler Verwaltung um.
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz auflösen
Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz wird aufgelöst. Justizverwaltung und wirtschaftlicher Verbraucherschutz werden in ein neu zugeschnittenes Ministerium für Wirtschaft, Justiz und Verbraucherschutz überführt.
Die Unabhängigkeit der Gerichte bleibt unberührt. Verändert wird ausschließlich die administrative Ressortzuordnung. Eigenständige Gleichstellungsreferate, Beauftragtenstrukturen, Förderprogramme und Berichtspflichten werden abgeschafft, soweit sie nicht verfassungs- oder bundesrechtlich zwingend vorgeschrieben sind.
Der Gleichstellungsauftrag der Landesverfassung wird als allgemeine rechtsstaatliche Verpflichtung erfüllt. Er rechtfertigt kein eigenständiges Ministerium und keine dauerhaft wachsende politische Bürokratie.
Weitere Ministerien zusammenführen
In einer zweiten Stufe werden auch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung sowie das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten neu geordnet.
Vorgesehen ist folgende Aufgabenverteilung:
- Bildung, Kindertagesförderung und Kultur werden im Sozialressort gebündelt.
- Wissenschaft und Hochschulpolitik werden dem Wirtschaftsressort zugeordnet.
- Bundes- und Europaangelegenheiten werden in die Staatskanzlei verlagert.
- Digitalisierung wird als zentrale Führungsaufgabe ebenfalls in der Staatskanzlei gebündelt.
Damit werden Forschung, Innovation, Technologietransfer und Fachkräftesicherung enger miteinander verbunden. Gleichzeitig entfallen Leitungsebenen, Doppelzuständigkeiten und ressortübergreifende Abstimmungsschleifen.
Die Zusammenlegung von zwei Ressorts beseitigt mindestens zwei Minister- und zwei Staatssekretärsposten sowie zwei Leitungsstäbe und parallele Presse-, Rechts- und Haushaltsstrukturen. Eine Zuständigkeitsmatrix regelt Personalübergänge, Gesetzesänderungen und Einsparungen.
Landesenergie- und Klimaschutzagentur auflösen
Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH wird aufgelöst. Unverzichtbare hoheitliche Aufgaben werden in das Wirtschaftsministerium oder die zuständigen Fachbehörden zurückgeführt. Beratungsleistungen, die Kammern, Ingenieurbüros, Energieversorger oder private Unternehmen erbringen können, werden nicht länger durch eine landeseigene Parallelstruktur finanziert.
Die Auflösung beendet den direkten Landeszuschuss von 876.700 Euro im Jahr 2026 und 871.200 Euro im Jahr 2027. Hinzu kommen entfallende Verwaltungs- und Projektstrukturen.
Politische Führung und Zentralverwaltung um 25 Prozent reduzieren
Zwischen 2014 und 2024 stieg in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Beschäftigten im Bereich politische Führung und zentrale Verwaltung von 2.955 auf 3.570. Das entspricht einem Zuwachs von 615 Beschäftigten beziehungsweise 20,8 Prozent.
Eine Regierung Holm reduziert diesen Bestand um 25 Prozent auf rund 2.678 Stellen. Der Stellenabbau erfolgt durch:
- Wiederbesetzungssperren,
- natürliche Fluktuation,
- das Auslaufen befristeter Stellen,
- den Abbau politischer Stabsstellen,
- die Zusammenlegung von Referaten,
- die Auflösung von Ministerien und Agenturen,
- Versetzungen in tatsächlich unterbesetzte Vollzugsbereiche.
Polizei, Schulen, Gerichte, Steuerverwaltung und operative Genehmigungsbehörden werden nicht geschwächt.
Die Personalausgaben steigen 2027 auf rund 3,1 Milliarden Euro und damit auf etwa ein Viertel des Landeshaushalts. Auf Basis der 2024 ausgewiesenen 2,58 Milliarden Euro und 38.760 Landesbeschäftigten ergibt sich eine durchschnittliche Personalausgabe von rund 66.600 Euro; der Abbau von rund 892 Stellen entspricht rechnerisch rund 59 Millionen Euro jährlich.
Zusammen mit entfallenden Leitungs-, Sach-, Gebäude- und Agenturkosten wird ein dauerhaftes Einsparziel von mindestens 60 Millionen Euro jährlich festgelegt.
Erleichtern: Baurecht vereinfachen und Verwaltung digitalisieren
Mecklenburg-Vorpommern kann Belastungen im Bauordnungsrecht und in der eigenen Landesverwaltung weitgehend selbst beseitigen. Nach Artikel 30 und 70 GG liegen staatliche Aufgaben und Gesetzgebung grundsätzlich bei den Ländern, soweit das Grundgesetz keine Bundeskompetenz vorsieht. Das Bauordnungsrecht mit seinen bautechnischen Anforderungen und Genehmigungsverfahren ist Landesrecht. Bauplanungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftverkehrsrecht, Sozialrecht sowie wesentliche Teile des Energie- und Wirtschaftsrechts bleiben dagegen durch Bundes- und EU-Recht bestimmt.
Eine Regierung Holm bringt deshalb innerhalb der ersten 100 Tage die notwendigen Landesgesetze und Verordnungen auf den Weg.
Landesbauordnung vereinfachen
Die Landesbauordnung wird auf kostentreibende Sonderregelungen, lange Verfahren und unnötige landesrechtliche Zusatzanforderungen überprüft.
Das Maßnahmenpaket umfasst:
- einfache und pauschale Abstandsflächen,
- erleichterte Nutzungsänderungen,
- typengenehmigtes und serielles Bauen,
- durchgängig digitale Bauanträge,
- verbindliche behördliche Bearbeitungsfristen,
- Genehmigungsfiktionen für klar begrenzte einfache Vorhaben,
- erleichterten Dachgeschossausbau,
- reduzierte landesrechtliche Stellplatz- und Nachweispflichten,
- keine landesrechtliche Übererfüllung von Bundes- und EU-Vorgaben.
Mehrere Vereinfachungen, insbesondere pauschalierte Abstandsflächen und zusätzliche verfahrensfreie Vorhaben, wurden bereits beschlossen. Sie werden nicht als neue Leistung ausgegeben, sondern konsequent erweitert. Jede Reform erhält messbare Ziele für Bearbeitungszeit und Baukosten.
Modellregionen einrichten
Das bis Ende 2028 geltende Kommunale Standarderprobungsgesetz wird zu einem umfassenden Modellregionengesetz weiterentwickelt. Landkreise, Städte und Gemeinden können beantragen, für drei bis fünf Jahre von bestimmten landesrechtlichen Sach-, Personal- und Verfahrensstandards abzuweichen. Bundesrecht, EU-Recht und Rechte Dritter bleiben unberührt.
Jede Erprobung erhält:
- ein klares Ziel,
- eine Befristung,
- einen messbaren Ausgangswert,
- eine unabhängige Evaluation,
- eine Beendigung bei Misserfolg,
- eine landesweite Übernahme bei Erfolg.
Reallabore schaffen
Das Land schafft Reallabore für neue Technologien, soweit es eigene Genehmigungs-, Verwaltungs-, Hochschul-, Krankenhaus-, Hafen- oder Infrastrukturkompetenzen besitzt. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können dort insbesondere Künstliche Intelligenz, automatisierte Hafenlogistik, Energie- und Speichertechnik sowie digitale Verwaltungs- und Gesundheitsangebote erproben.
Bei autonomem Fahren, Drohnen und Flugtaxis kann das Land Testgebiete unterstützen und landesrechtliche Genehmigungen beschleunigen. Bundesrechtliche Fahrzeug-, Luftverkehrs- und Produktzulassungen kann es jedoch weder ersetzen noch außer Kraft setzen.
Entwicklungszonen rechtssicher ausgestalten
In ausgewählten Regionen bündelt das Land seine eigenen Instrumente für Planung, Genehmigung, Infrastruktur und Wirtschaftsförderung. Es kann:
- landeseigene Flächen erschließen,
- Landesbehörden und Verfahren bündeln,
- landesrechtliche Vorgaben vereinfachen,
- Infrastrukturinvestitionen priorisieren,
- Förderprogramme zusammenführen.
Die kommunale Bauleitplanung, Bundesgesetze und EU-Recht bleiben verbindlich. Eigene Steuervergünstigungen außerhalb der begrenzten Länderkompetenzen sind nicht möglich; selektive Förderungen müssen das europäische Beihilferecht einhalten. Deshalb werden keine pauschalen „Sonderwirtschaftszonen“, sondern konkret definierte Entwicklungs- und Beschleunigungszonen geschaffen.
Once Only und One Stop Shop durchsetzen
Bürger und Unternehmen sollen Daten, die einer Behörde bereits rechtmäßig vorliegen, nicht erneut einreichen müssen. Das Once-Only-Prinzip wird verbindlich umgesetzt.
Für Unternehmensgründungen, Bauvorhaben, Investitionen, Fachkräfteverfahren und Förderanträge entsteht jeweils ein zentraler digitaler Zugang. Behörden organisieren die interne Weiterleitung selbst. Der Antragsteller muss nicht länger mehrere Verwaltungen einzeln koordinieren.
Landeseigene Register werden technisch und semantisch verbunden, soweit Datenschutz, Zweckbindung und bundesrechtliche Vorgaben dies zulassen.
Unternehmensgründung innerhalb von 24 Stunden
Standardisierte und rechtlich unproblematische Unternehmensgründungen sollen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Gegenwärtig dauert die Gründung einer GmbH häufig vier bis acht Wochen.
Erforderlich sind:
- digitale Gewerbeanmeldung,
- automatische Datenübermittlung an Finanzverwaltung, Kammern und Statistik,
- beschleunigte Vergabe der Steuernummer,
- digitale Schnittstellen zum Handelsregister,
- Einbindung in das nationale Once-Only-System.
Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bleiben von dieser Frist getrennt. Die 24-Stunden-Frist gilt für vollständige Standardfälle.
Künstliche Intelligenz in der Verwaltung einsetzen
Künstliche Intelligenz wird genutzt für:
- Dokumentenklassifikation,
- Vollständigkeitsprüfungen,
- Wissenssuche,
- Terminsteuerung,
- Übersetzung,
- die Vorbereitung standardisierter Bescheide,
- die Erkennung von Bearbeitungsengpässen.
Entscheidungen mit Grundrechtseingriffen bleiben einem verantwortlichen Amtswalter zurechenbar. Jede Anwendung erhält Protokollierung, menschliche Kontrollmöglichkeiten und ein Risikoregister.
Digitalisierung bedeutet nicht, bestehende Papierbürokratie in Onlineformulare zu übertragen. Verfahren werden zuerst gestrichen oder vereinfacht und erst anschließend digitalisiert.
Erneuern: Verantwortung bündeln und Leistung belohnen
Der Staatsapparat wird nicht nur verkleinert, sondern nach klaren Führungs- und Verantwortungsprinzipien neu organisiert.
Interministerielle Exekutivgremien schaffen
Für große Querschnittsaufgaben werden verbindliche interministerielle Exekutivgremien nach neuseeländischem Vorbild eingerichtet. Sie bündeln die Entscheidungskompetenz mehrerer Ressorts.
Einsatzbereiche sind:
- Digitalisierung,
- Planungsbeschleunigung,
- Verwaltungsmodernisierung,
- Fachkräftesicherung,
- strategische Investitionsprojekte.
Jedes Gremium erhält:
- einen verantwortlichen Vorsitzenden,
- ein eigenes Budget,
- eine klar definierte Zuständigkeit,
- messbare Ziele,
- Berichtspflichten gegenüber Kabinett und Landtag.
Ressortgrenzen dürfen politische Entscheidungen nicht länger dauerhaft blockieren.
Variable leistungsabhängige Vergütung einführen
Teile der Vergütung von Führungskräften und Projektteams werden an messbare Ergebnisse gekoppelt. Als Orientierung dient Singapur, wo variable Vergütungselemente mit wirtschaftlicher Entwicklung und individueller Leistung verbunden werden.
Geeignete Zielgrößen sind:
- kürzere Bearbeitungszeiten,
- Einhaltung gesetzlicher Fristen,
- höhere digitale Nutzungsquoten,
- geringere Bürokratiekosten,
- realisierte Investitionen,
- höhere Beschäftigung,
- steigende mittlere Einkommen,
- bessere Einkommensentwicklung der unteren 20 Prozent,
- niedrige Arbeitslosigkeit.
Eine erfolgsabhängige Vergütung wird nur dort eingesetzt, wo Ergebnisse eindeutig zurechenbar und statistisch belastbar sind. Rechtsqualität und Nachhaltigkeit werden berücksichtigt, damit keine falschen Mengenanreize entstehen.
Execution Unit in der Staatskanzlei aufbauen
Eine zentrale Umsetzungseinheit in der Staatskanzlei überwacht die wichtigsten Regierungsprojekte. Sie kann ressortübergreifende Blockaden unmittelbar an den Ministerpräsidenten eskalieren.
Die Einheit arbeitet mit:
- 100-Tage-Challenges,
- Modellregionen,
- regulatorischen Sandkästen,
- öffentlich einsehbaren Projektkennzahlen,
- verbindlichen Eskalationswegen.
Jedes Projekt beginnt mit einem dokumentierten Ausgangszustand und endet mit einem messbaren Ergebnis. Sitzungen, Berichte und Pressemitteilungen gelten nicht als Umsetzungserfolg.
Beamtenstatus auf hoheitliche Kernaufgaben begrenzen
Der Beamtenstatus wird bei Neueinstellungen auf dauerhaft hoheitliche Aufgaben konzentriert, insbesondere:
- Polizei,
- Justiz,
- Steuerhoheit,
- Regulierung,
- Aufsicht,
- zentrale Politikvorbereitung.
Service, IT, Beschaffung, Kommunikation, Projektmanagement und technische Spezialaufgaben werden stärker durch normale Arbeitsverträge oder befristete Projektstellen organisiert.
Bestehende Statusrechte bleiben unberührt. Die Umstellung erfolgt durch Neueinstellungen, natürliche Fluktuation und organisatorische Veränderungen.
Interne Berichtspflichten reduzieren
Klimabericht, Gleichstellungsbericht, Energiewendebericht und weitere periodische Einzelberichte werden darauf geprüft, ob sie gesetzlich erforderlich und für politische Entscheidungen tatsächlich notwendig sind.
Überflüssige Berichte entfallen. Notwendige Informationen werden in einem maschinenlesbaren Landesleistungsbericht zusammengeführt. Dieser enthält:
- eingesetzte Haushaltsmittel,
- festgelegte Ziele,
- erreichte Ergebnisse,
- Abweichungen,
- verantwortliche Stellen.
Damit wird Papierproduktion durch steuerungsrelevante Transparenz ersetzt.
Ertüchtigen: Fachkräfte zurückholen und Investitionen gewinnen
Mecklenburg-Vorpommern benötigt mehr produktive Investitionen, qualifizierte Fachkräfte und Unternehmensgründungen. Für 2030 wird eine ungedeckte Arbeitskräftenachfrage von etwa 9 Prozent prognostiziert.
Rückkehrprogramm für deutsche Fachkräfte einführen
Das Land richtet ein Programm für ausgewanderte deutsche Fachkräfte mit besonderer Bindung an Mecklenburg-Vorpommern ein.
Förderfähig sind Personen, die:
- mindestens fünf Jahre außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gelebt haben,
- über eine anerkannte berufliche oder akademische Qualifikation verfügen,
- in einem nachgewiesenen Engpassberuf arbeiten oder
- ein tragfähiges Unternehmen gründen.
Das Programm umfasst:
- Förderkredite des Landesförderinstituts für Unternehmensgründungen,
- Umzugszuschüsse,
- zinsverbilligte oder zinslose Wohnungskredite,
- kommunale Grundstücksmodelle,
- Förderung beruflicher Weiterbildung.
Vergünstigte oder kostenlose Grundstücke werden nur nach transparenten Kriterien vergeben. Bei Unternehmensgrundstücken sind Haushalts-, Vergabe- und Beihilferecht einzuhalten.
Förderungen werden an Bindungsfristen geknüpft. Wer das Land oder das geförderte Unternehmen vorzeitig verlässt, muss einen zeitanteiligen Betrag zurückzahlen.
Der Erfolg wird nicht an bewilligten Anträgen, sondern an dauerhaft besetzten Stellen, gegründeten Unternehmen und dem Verbleib der Geförderten nach fünf Jahren gemessen.
Rechenzentren, Häfen und Rohstoffe als Standortstrategie
Im Rahmen der Modellregionen und Reallabore entwickelt Mecklenburg-Vorpommern gezielt Standorte für Rechenzentren, Häfen und Rohstoffprojekte. Dafür werden geeignete Flächen mit Netzanbindung und Energieversorgung bereitgestellt, Genehmigungen in diesen Erprobungsräumen zentral gebündelt und Verfahren dort beschleunigt und vereinfacht getestet. Häfen werden in den Modellregionen als Industrie-, Logistik- und Energiezentren weiterentwickelt, während eine zentrale Einheit bergrechtliche und rohstoffbezogene Verfahren in den Reallaboren koordiniert, erprobt und effizienter ausgestaltet.
Beschleunigung des Bergrechtsvollzugs und landesrechtliche Spielräume
Das materielle Bergrecht ist überwiegend Bundesrecht, sodass Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen Voraussetzungen für Bergbauberechtigungen nicht eigenständig ändern kann, jedoch die Verfahren durch mehr Personal, Digitalisierung, zentrale Zuständigkeiten, parallele Beteiligung, verbindliche Fristen sowie Vorbescheide und Teilgenehmigungen beschleunigen und landesrechtliche Bergverordnungen sowie Raumordnung (z. B. Rohstoffvorranggebiete) vereinfachen kann, während Umwelt- und EU-Recht unberührt bleiben. Das Land verfügt über begrenzte Rohstoffvorkommen wie Erdöl- und Erdgasfelder im Nordosten und offshore, Torf-, Kies-, Sand- und Tonlagerstätten sowie perspektivische Gaspotenziale im Untergrund, deren Nutzung vollständig dem Bundesberggesetz und strengen Umweltprüfungen unterliegt, wobei eine schnellere und planbarere Erschließung vor allem durch gebündelte Zuständigkeiten, priorisierte Bearbeitung und frühzeitige Raumplanung erreicht werden kann.
Umsetzung innerhalb von 100 Tagen
Innerhalb der ersten 100 Regierungstage werden:
- der allgemeine Grunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommerns durch Landesgesetz von 6 Prozent auf 0 Prozent gesenkt,
- eine Bundesratsinitiative für eine bundesrechtliche Öffnungsklausel im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz eingebracht und nach deren Inkrafttreten sämtliche Erbschaft- und Schenkungsteuersätze durch Landesgesetz auf 0 Prozent gesenkt,
- der neue Ressortzuschnitt beschlossen und die Zusammenlegung der betroffenen Ministerien vorbereitet,
- die Auflösung der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet,
- eine Wiederbesetzungssperre für entbehrliche Stellen in politischer Führung und zentraler Verwaltung verhängt,
- ein neues Modellregionengesetz in den Landtag eingebracht,
- die zentrale Digital- und Umsetzungseinheit in der Staatskanzlei eingerichtet,
- ein titelgenauer Finanzierungsplan für die vorgesehenen Steuerentlastungen veröffentlicht,
- das Fachkräfterückkehrprogramm vorbereitet,
- die Überprüfung interner Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten begonnen,
- ein landesweites Konzept für Entwicklungs- und Beschleunigungszonen vorgelegt,
- die zentrale Koordinierung bergrechtlicher, rohstoffbezogener und strategischer Investitionsverfahren vorbereitet.
Innerhalb des ersten Regierungsjahres müssen:
- die ersten Modellregionen und Reallabore ihre Arbeit aufgenommen haben,
- standardisierte und rechtlich unproblematische Unternehmensgründungen vollständig digital möglich sein,
- die ersten überflüssigen Berichts- und Nachweispflichten abgeschafft worden sein,
- die Fachkräfterückkehrförderung geöffnet sein,
- die ersten digitalen Verwaltungsverfahren nach dem Once-Only- und One-Stop-Shop-Prinzip funktionieren,
- ein verbindlicher Zeit- und Maßnahmenplan für den Personalabbau in politischer Führung und zentraler Verwaltung vorliegen,
- mindestens eine Entwicklungs- und Beschleunigungszone für Rechenzentren, Hafenwirtschaft oder Rohstoffprojekte ausgewiesen sein,
- mindestens ein strategisches Investitionsprojekt ein förmliches Genehmigungs- oder Planungsverfahren erreicht haben.
Kontrolle und Erfolgsmessung
Jedes Leuchtturmprojekt erhält öffentlich einsehbare Ziele und Kennzahlen. Die Staatskanzlei veröffentlicht hierzu einen fortlaufend aktualisierten Umsetzungsbericht, der Ausgangslage, Fristen, Verantwortlichkeiten, Mittelverwendung und tatsächliche Ergebnisse ausweist.
Gemessen werden:
- die Steuerentlastung anhand der tatsächlich nicht erhobenen Grunderwerbsteuer sowie nach Einführung der Öffnungsklausel der nicht erhobenen Erbschaft- und Schenkungsteuer,
- der Bürokratieabbau anhand entfallener Vorschriften, Nachweise, Bearbeitungsstunden und Verwaltungskosten,
- der Personalabbau anhand dauerhaft entfallener Vollzeitstellen und tatsächlich eingesparter Personal- und Sachausgaben,
- die Verwaltungsdigitalisierung anhand vollständig medienbruchfreier Verfahren und verkürzter Bearbeitungszeiten,
- die Leistungsfähigkeit der Modellregionen anhand der erprobten und anschließend landesweit übernommenen Vereinfachungen,
- die Unternehmensgründung anhand der Zahl vollständiger Standardverfahren, die innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden,
- die Fachkräfteförderung anhand dauerhaft besetzter Stellen, neu gegründeter Unternehmen und des Verbleibs der Geförderten nach fünf Jahren,
- die Investitionspolitik anhand tatsächlich realisierter privater Investitionen, geschaffener Arbeitsplätze und abgeschlossener Genehmigungsverfahren,
- die Beschleunigung bergrechtlicher und rohstoffbezogener Verfahren anhand kürzerer Verfahrensdauern, früher Vollständigkeitsprüfungen und verbindlicher Bearbeitungsfristen,
- die Rundfunkreform anhand der tatsächlichen finanziellen Entlastung der Haushalte und der Reduzierung beitragsfinanzierter Strukturen.
Werden Ziele oder Fristen verfehlt, müssen die verantwortlichen Ressorts die Ursachen offenlegen und konkrete Gegenmaßnahmen vorlegen. Eine Regierung, die den Staat reformieren will, muss ihre eigene Leistung transparenter und strenger kontrollieren als die von ihr kritisierten Vorgängerregierungen.
Quellen & Literatur
[1] Entman, R. M. (1993). Framing: Toward Clarification of a Fractured Paradigm. Journal of Communication, 43(4), 51–58. URL: https://doi.org/10.1111/j.1460-2466.1993.tb01304.x
[2] Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2026). Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2026. URL: https://www.landtag-mv.de/landtag/rund-um-wahlen/landtagswahl-2026
[3] Infratest dimap (2026). Sonntagsfrage zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern, 9. Juli 2026. URL: https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundeslaender/mecklenburg-vorpommern/sonntagsfrage/
[4] Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2026). Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. URL: https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/gebiet-und-wahlen/wahlen/landtagswahl-2026
[5] Bundesrepublik Deutschland (2026). Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Art. 30, Art. 70, Art. 72, Art. 105 und Art. 106. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
[6] Bundesrepublik Deutschland (2026). Grunderwerbsteuergesetz, insbesondere § 11. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/
[7] Finanzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (2026). Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern. URL: https://www.regierung-mv.de/ts/Steuerportal/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grunderwerbsteuer/
[8] Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2025). Haushaltsplan 2026/2027, Einzelplan 11: Allgemeine Finanzverwaltung. URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Unterlagen_zum_Haushalt/Hpl_2026_2027/EP11-Allgemeine-Finanzverwaltung.pdf
[9] Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (2026). Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt 2026/2027. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Haushalt/Einnahmen-und-Ausgaben/
[10] Bundesrepublik Deutschland (2026). Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, insbesondere § 19. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/
[11] ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2026). Informationen zum Rundfunkbeitrag. URL: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen
[12] ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (2025). Jahresbericht 2024. URL: https://www.rundfunkbeitrag.de/presse-und-aktuelles/presse/beitragsservice-stellt-jahresbericht-2024-vor-beitragsertraege-nach-sondereffekten-des-bundesweiten-meldedatenabgleichs-ruecklaeufig
[13] Bundesverfassungsgericht (2021). Beschluss vom 20. Juli 2021, 1 BvR 2756/20 u. a. URL: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/07/rs20210720_1bvr275620.html
[14] Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2026). Landeskabinett: Staatskanzlei und acht Fachministerien. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/Kabinett/
[15] Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (laufende Fassung). Insbesondere Art. 13: Gleichberechtigung von Frauen und Männern. URL: https://www.landesrecht-mv.de/
[16] Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern (2025). Personal des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern 2024. URL: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesellschaft-&-Staat/Oeffentlicher-Dienst/
[17] Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (2025). Vorläufiger Jahresabschluss 2024. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Aktuell/?id=209620&processor=processor.sa.pressemitteilung
[18] Landtag Mecklenburg-Vorpommern (2025). Haushaltsplan 2026/2027, Einzelplan 06, Titel 0607 682.02: Zuschüsse an die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern. URL: https://www.landtag-mv.de/fileadmin/1.Abteilung_P/PA4_Finanzausschuss/Dokumente_8.WP/Unterlagen_zum_Haushalt/Hpl_2026_2027/EP06-Wirtschaft.pdf
[19] Land Mecklenburg-Vorpommern (2023). Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes vom 18. Dezember 2023; Verlängerung bis Ende 2028. URL: https://www.umwelt-online.de/regelwerk/allgemei/laender/mv/z23_0893.htm
[20] Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2025). Landesregierung bringt Novelle der Landesbauordnung auf den Weg. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell?=processor.&id=216081&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
[21] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2026). Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung. URL: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/reallabore-testr%C3%A4ume-f%C3%BCr-innovation-und-regulierung.html
[22] OECD (2025). Regulatory Sandboxes. Paris: OECD Publishing. URL: https://www.oecd.org/en/publications/regulatory-sandboxes_8f80a0e6-en.html
[23] Europäische Kommission (2022). Regional State Aid Guidelines 2022–2027. Brüssel: Europäische Kommission. URL: https://competition-policy.ec.europa.eu/state-aid/legislation/modernisation/regional-aid_en
[24] OECD (2025). OECD Economic Surveys: Germany 2025. Paris: OECD Publishing. URL: https://www.oecd.org/en/publications/oecd-economic-surveys-germany-2025_39d62aed-en.html
[25] DigitalService des Bundes (2026). Schneller gründen. URL: https://digitalservice.bund.de/projekte/schneller-gruenden
[26] OECD (2020). One-Stop Shops for Citizens and Business. Paris: OECD Publishing. URL: https://www.oecd.org/en/publications/one-stop-shops-for-citizens-and-business_b0b0924e-en.html
[27] New Zealand Government (2020). Public Service Act 2020: Interdepartmental Executive Boards. URL: https://www.publicservice.govt.nz/system/public-service-act-2020/
[28] Public Service Division Singapore (2026). Political Office Holders’ Compensation and Bonuses. URL: https://www.psd.gov.sg/newsroom/parliamentary-replies-3feb26/
[29] Barber, M. (2015). How to Run a Government: So That Citizens Benefit and Taxpayers Do Not Go Crazy. London: Penguin.
[30] Bundesrepublik Deutschland (2026). Grundgesetz, Art. 33 Abs. 4–5. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html
[31] Prognos AG (2023). Regionale Arbeits- und Fachkräftebedarfe in Mecklenburg-Vorpommern. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Service/Publikationen/?id=28575&processor=veroeff
[32] Hochschule der Bundesagentur für Arbeit und IAB (2020). Fachkräftepotenzial von Auspendlern und Rückkehrwilligen in Mecklenburg-Vorpommern. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Buendnis-fuer-Arbeit/?id=23287&processor=veroeff
[33] Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (2026). Aufgaben und Förderbereiche. URL: https://www.lfi-mv.de/ueber-uns/
[34] Bundesrepublik Deutschland (2026). Bundesberggesetz. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/
[35] Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (laufende Fassung). Geologie, Rohstoffe und Bergbau in Mecklenburg-Vorpommern. URL: https://www.lung.mv-regierung.de/
[36] Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2026). Genehmigung von Häfen. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Infrastruktur/Seeverkehr/Genehmigung-von-Haefen/
[37] Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (2026). Förderung der Hafeninfrastruktur. URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Wirtschaft/Wirtschafts-und-Investitionsf%C3%B6rderung/Gef%C3%B6rderte-Projekte/
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