Perspektiven der Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der Eurasischen Wirtschaftsunion

_ Christopher Kofner, Geschäftsführer & Ökonom, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). München, Januar 2021.

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen

  • Trotz des politischen Konflikts und des starken Rückgangs seit 2011 blieb die EAWU für die Ukraine ein bedeutender Wirtschaftsraum: Seit 2016 nahm der gegenseitige Handel wieder um rund 30 Prozent zu, und die Union stand weiterhin für mehr als ein Fünftel des ukrainischen Außenhandels.
  • Die Handelsstrukturen der Ukraine und der EAWU ergänzten sich vergleichsweise stark: Die ukrainischen Exporte entsprachen zu 42,3 Prozent der Importnachfrage der EAWU, während die EAWU-Exporte zu 50,8 Prozent zur ukrainischen Importstruktur passten.
  • Der eurasische Markt nahm einen höheren Anteil ukrainischer Industrie- und höherwertiger Verarbeitungserzeugnisse auf als die EU. Der Anteil ukrainischer Halbfertig- und Fertigerzeugnisse war bei den Exporten in die EAWU mehr als doppelt so hoch wie bei den Exporten in die Europäische Union.
  • Die im Artikel ausgewerteten Modelle kommen übereinstimmend zu erheblichen möglichen Wohlfahrtsgewinnen: Je nach Szenario könnte eine Annäherung beziehungsweise Integration das ukrainische Bruttoinlandsprodukt um 5 bis 24,7 Prozent erhöhen. Die Konsensschätzung der untersuchten Modelle liegt bei einem zusätzlichen Bruttoinlandsprodukt von 10,9 Prozent beziehungsweise rund 400 US-Dollar je Einwohner.
  • Als erster wirtschaftspolitischer Schritt sollten die Ukraine und Russland ihre gegenseitigen Sanktionen, Transitbeschränkungen und sonstigen Handelshemmnisse schrittweise abbauen. Allein deren Aufhebung könnte das ukrainische Bruttoinlandsprodukt den Modellen zufolge um 1,4 bis 7,8 Prozent steigern und die bilateralen Warenströme deutlich vervielfachen.
  • Eine Annäherung sollte nicht als geopolitische Entscheidung zwischen EU und EAWU ausgestaltet werden, sondern als komplementärer Ansatz. Die Verpflichtungen der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU müssten gewahrt bleiben, während parallel ein technischer Trialog zwischen Ukraine, EU und EAWU aufgebaut wird.
  • Der Trialog sollte sich auf Zollverfahren, technische Normen, Ursprungsregeln, Transit, Energie, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen sowie den Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse konzentrieren.
  • Der Dialog sollte zunächst von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Denkfabriken getragen und später durch systematische Gespräche zwischen der ukrainischen Regierung, der Eurasischen Wirtschaftskommission und der Europäischen Kommission institutionalisiert werden.
  • Bei einer politischen Normalisierung sollte die Ukraine schrittweise zunächst einen Beobachterstatus bei der EAWU und langfristig ein Freihandels- oder umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen prüfen.
  • Grundvoraussetzung jeder dauerhaften wirtschaftlichen Annäherung bleibt eine friedliche und für alle Beteiligten akzeptable politische Lösung der Territorial- und Sicherheitsfragen. Wirtschaftliche Kooperation kann diesen Prozess unterstützen, aber nicht ersetzen.

Einleitung

Eine der Hauptursachen der ukrainischen Krise im Jahr 2014 waren die gegensätzlichen Auffassungen verschiedener Gruppen sowohl innerhalb der Ukraine als auch im Ausland hinsichtlich einer möglichen Mitgliedschaft des Landes in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Seitdem ist ein halbes Dutzend Jahre vergangen. Obwohl der eingefrorene Konflikt politisch, wirtschaftlich und ideologisch fortbesteht, haben sich die Spannungen zwischen der Ukraine, Europa und Russland seither etwas abgeschwächt, insbesondere nach der Wahl Wolodymyr Selenskyjs zum Präsidenten der Ukraine.

Daher ist möglicherweise die Zeit gekommen, über die Möglichkeiten nachzudenken, eine Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der EAWU aufzunehmen beziehungsweise wiederaufzunehmen – jedoch in einem neuen Format und in einer neuen Qualität.

Dementsprechend zielt dieser Forschungsbericht darauf ab, die Machbarkeit einer möglichen Vertiefung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und der Eurasischen Wirtschaftsunion zu bewerten.

In diesem Zusammenhang wird der Autor im ersten Kapitel die Entwicklung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und der EAWU im Zeitraum 2011/12 bis 2018/19 sowie die Haltung Kiews gegenüber der Perspektive einer eurasischen Integration betrachten. Das zweite Kapitel analysiert die Machbarkeit einer hypothetischen Rückkehr der Ukraine zu tieferen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Eurasischen Wirtschaftsunion. Der dritte Teil stellt die Ergebnisse eigener und externer Untersuchungen zu den potenziellen Wohlfahrtseffekten eines solchen Szenarios dar. Abschließend fasst der Autor die wichtigsten Schlussfolgerungen des Berichts zusammen und gibt entsprechende politische Handlungsempfehlungen.

Beziehungen zwischen der Ukraine und der EAWU

Wettbewerb der Integrationsprojekte

Vor der ukrainischen Krise von 2014 war Kiew bestrebt, die Handels- und Wirtschaftskooperation mit der Eurasischen Wirtschaftsunion zu stärken – damals noch mit der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft von 2010 bis 2012 und dem Einheitlichen Wirtschaftsraum von 2013 bis 2014.

Karte 1. Gemeinsame Nachbarschaft von EU und EAWU, Januar 2020

Quelle: Darstellung des Autors.

Ein Hinweis auf diese Absicht ist die Tatsache, dass die Ukraine von 2002 bis 2014 Beobachterstaat bei der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft war. Im Jahr 2003 unterzeichnete der damalige ukrainische Präsident Leonid Kutschma gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Belarus, Kasachstan und Russland die „Absichtserklärung zur Bildung eines Einheitlichen Wirtschaftsraums“.

Damals war Kiew an einer Integration im Rahmen eines Einheitlichen Wirtschaftsraums interessiert, um die ungehinderte Bewegung der Produktionsfaktoren zu gewährleisten. Dies wurde als potenziell nützlicher Mechanismus zur Verringerung von Hindernissen für ukrainische Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräfte und Kapital auf dem eurasischen Markt betrachtet.

Leider wurde diese Initiative infolge der prowestlichen „Orangenen Revolution“ von 2005 nicht weiterentwickelt. Daher gründeten die drei verbleibenden Länder 2011 die Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft ohne die Ukraine.

Im August 2012 unterzeichnete das offizielle Kiew, vertreten durch den damaligen ukrainischen Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Petro Poroschenko, ein Memorandum of Understanding mit der Eurasischen Wirtschaftskommission.

Dies führte zur Einrichtung eines „Dialogs über Handelsfragen“, der von den Handelsministern der vier Länder geleitet und zweimal jährlich abgehalten wurde, um „die Transparenz und Berechenbarkeit der bestehenden Verwaltungs- und Regulierungssysteme zu erhöhen“ sowie „einvernehmliche Lösungen für problematische Fragen zu finden“.

Im September 2012 trat zudem die Beteiligung der Ukraine an der Freihandelszone der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Kraft.

Nach damaligen ukrainischen Medienberichten war vorgesehen, dass die Präsidenten der Ukraine, von Belarus, Kasachstan und Russland im April 2013 die Frage eines Beitritts der Ukraine zu den Regelungen des Einheitlichen Wirtschaftsraums und der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft erörtern würden.

Im Land bestanden jedoch unterschiedliche Auffassungen über die richtige außenwirtschaftliche beziehungsweise außenpolitische Priorität – europäisch oder eurasisch – und dementsprechend über die ideale Integrationstiefe mit dem eurasischen Projekt.

Angeblich bot Moskau der Ukraine den Beitritt zum Einheitlichen Wirtschaftsraum und zur Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft im Gegenzug für Kredite und niedrigere Preise für Erdgas aus der Russischen Föderation an.

Andererseits warb Kiew, das bereits damals plante, das Assoziierungsabkommen und das Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone mit der Europäischen Union zu unterzeichnen, für seine Formel „3 + 1“. Danach sollten die Ukraine und die vier Mitgliedstaaten des Einheitlichen Wirtschaftsraums der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft Bereiche für eine sektorale Zusammenarbeit festlegen.

Kasten 1. Die Entscheidung der Ukraine und östliche Bedenken

Die westliche Presse vertritt die Auffassung, der Kreml habe das offizielle Kiew vor die Wahl zwischen der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU oder dem Beitritt zum Einheitlichen Wirtschaftsraum und zur Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft gestellt. Moskau habe den ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowytsch zugunsten der letzteren Option unter Druck gesetzt.

Dies trifft jedoch nicht zu. Sowohl der russische Präsident Wladimir Putin als auch der damalige Vorsitzende der Eurasischen Wirtschaftskommission, Wiktor Christenko, erklärten stets, dass die außenpolitische und außenwirtschaftliche Entscheidung das nationale souveräne Vorrecht der Ukraine und des ukrainischen Volkes sei.

Im Übrigen forderten 2014 und 2015 die bedeutende öffentliche Organisation „Ukrainische Wahl“ unter der Leitung von Wiktor Medwedtschuk sowie die inzwischen verbotene Kommunistische Partei der Ukraine wiederholt ein landesweites Referendum zu dieser Frage.

Gleichzeitig bestanden auf russischer und belarussischer Seite Bedenken, dass die gegenseitige Öffnung der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine die Möglichkeit eines massenhaften Weiterverkaufs europäischer Waren auf dem eurasischen Markt unter Nutzung des GUS-Freihandelsabkommens schaffen könnte.

Darüber hinaus könnten neue Hindernisse für eurasische Exporteure auf dem ukrainischen Markt entstehen, insbesondere in Form höherer europäischer Anforderungen an die Produktkonformität, sanitärer und phytosanitärer Maßnahmen sowie veränderter Zollverfahren.

Das Beispiel Serbiens zeigt, dass ein Land gleichzeitig Mitglied von Freihandelszonen mit zwei unterschiedlichen Wirtschaftsblöcken – der EU und der EAWU – sein kann.

Der Unterschied liegt jedoch darin, dass die Ukraine unmittelbar an die Russische Föderation und die Republik Belarus grenzt, eine lange Grenze mit ihnen teilt, damals ein wesentlich wichtigerer Markt war und seit der Sowjetzeit eng mit ihnen industriell und technologisch verflochten war.

Im Jahr 2013 entfielen auf Serbien lediglich 0,2 Prozent der Exporte der EAWU in Drittstaaten, auf die Ukraine hingegen 5,1 Prozent.

Dass die Befürchtungen hinsichtlich des Weiterverkaufs europäischer Waren begründet waren, zeigt die Erfahrung des Reexports über Belarus, der infolge des russischen Verbots von Lebensmittelimporten ab 2014 entstand.

Die geschätzten Gesamtkosten der von August 2014 bis Ende 2016 über Belarus nach Russland reexportierten, vom Embargo betroffenen Lebensmittel beliefen sich auf 2,7 Mrd. US-Dollar.

Seit November 2013 fanden 23 trilaterale Gespräche zwischen der EU, der Ukraine und Russland statt, um mögliche Bedenken hinsichtlich der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine zu erörtern.

Diese Gespräche scheiterten im Dezember 2015. Anschließend erklärte die Europäische Kommission, die Forderungen der russischen Seite seien entweder unbegründet oder lägen nicht in ihrer Zuständigkeit als Drittpartei des Abkommens.

Nach dem Staatsstreich in Kiew im Februar 2014 und dem Beginn der ukrainischen Krise, durch die die außenpolitische und außenwirtschaftliche Westorientierung des Landes verfestigt wurde, sowie nach dem Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone der Ukraine mit der EU im Jahr 2016 erscheint es auf den ersten Blick sinnlos, über eine mögliche weitere eurasische Integration der Ukraine zu sprechen.

Öffentliche Meinung

Erstens scheint dies durch Meinungsumfragen bestätigt zu werden. Während 2012 fast 60 Prozent der Ukrainer eine tiefere Handels- und Wirtschaftskooperation mit der EAWU – damals der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft – oder sogar einen Beitritt befürworteten, würden dies 2019 nur noch 13 Prozent tun.

Laut einer Untersuchung der ukrainischen Ilko-Kutscheriw-Stiftung für demokratische Initiativen aus dem Jahr 2019 bevorzugten jedoch in den südlichen und östlichen Regionen des Landes 24 bis 27 Prozent der Befragten eine Ausrichtung auf die Eurasische Wirtschaftsunion.

Unter den politischen Kräften sticht die oppositionelle Partei „Plattform für das Leben“ hervor, deren Wähler mit einer deutlichen Mehrheit von 60 Prozent erklärten, die Ukraine solle der EAWU beitreten.

Bei den Parlamentswahlen im Juli 2019 erhielt sie mehr als 13 Prozent der Stimmen und wurde nach Wolodymyr Selenskyjs Partei „Diener des Volkes“ mit 43,2 Prozent zweitstärkste Kraft.

Darüber hinaus ergab eine 2018 vom Analytischen Zentrum der russischen Regierung durchgeführte Studie, dass fast 40 Prozent der ukrainischen Bürger und mehr als die Hälfte der ukrainischen Wirtschaft eine tiefere Handels- und Wirtschaftskooperation mit der EAWU begrüßen würden.

Diagramm 1. Zustimmung in der Ukraine zu einem Beitritt zur EAWU, 2013–2019

Bejahende Antworten in Prozent aller Befragten

Quelle:
a) EDB Integration Barometer, 2013–2015.
b) Analytisches Zentrum der Regierung der Russischen Föderation, 2018; Vertiefung der Handels- und Wirtschaftskooperation.
c) Ilko-Kutscheriw-Stiftung für demokratische Initiativen, 2019.

Natürlich wäre dafür die Zustimmung beider Seiten erforderlich, insbesondere diejenige der russischen Bevölkerung.

Dabei zeigt sich, dass die positive Haltung der Russen gegenüber der Ukraine zwar von 70,8 Prozent im Jahr 2013 auf 28,3 Prozent im Jahr 2015 sank, sich anschließend jedoch allmählich wieder verbesserte und 2019 42,3 Prozent erreichte.

Diagramm 2. Positive Einstellung der Ukrainer gegenüber einem Beitritt zur EAWU und der Russen gegenüber der Ukraine, 2013–2019

Bejahende Antworten in Prozent aller Befragten

Quelle: Diagramm 1 sowie Umfragen des Juri-Lewada-Zentrums.

Handelsbeziehungen zwischen der Ukraine und der EAWU

Zweitens gingen die Warenhandelsströme zwischen der Ukraine und der EAWU zurück. Der gesamte Handelsumsatz zu laufenden Preisen belief sich 2011 auf 61,2 Mrd. US-Dollar, 2016 jedoch nur noch auf 15,6 Mrd. US-Dollar.

Dies entspricht einem Rückgang um fast drei Viertel. Zwei Besonderheiten sind allerdings zu beachten.

Erstens begann der Warenhandel bereits vor der ukrainischen Krise zu sinken – zwischen 2011 und 2013 um fast 20 Prozent.

Zweitens begann der Handel zwischen der Ukraine und der EAWU nach 2016 wieder um fast 30 Prozent zu wachsen, blieb damit jedoch noch immer fast dreimal niedriger als 2011.

Während des gesamten Untersuchungszeitraums verzeichnete die Ukraine gegenüber der Eurasischen Wirtschaftsunion ein durchschnittliches Handelsdefizit von rund 8,5 Mrd. US-Dollar.

Diagramm 3. Handel zwischen der EAWU und der Ukraine, 2011–2018

In Mrd. US-Dollar zu laufenden Preisen

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission.

Unter Verwendung von Daten der ITC Trade Map zeigt sich, dass der Anteil der EAWU an der geografischen Handelsstruktur der Ukraine von mehr als 40 Prozent im Jahr 2011 um fast 20 Prozentpunkte auf 21,2 Prozent im Jahr 2018 sank.

Auch hier begann der Rückgang bereits vor der ukrainischen Krise und der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU.

Zwischen 2016 und 2018 stabilisierte sich der Anteil der EAWU am ukrainischen Außenhandel bei rund 21 Prozent.

Während des gesamten Untersuchungszeitraums war die Eurasische Wirtschaftsunion für die Ukraine als Warenlieferant wichtiger denn als Absatzmarkt für ukrainische Exporte. Die durchschnittliche Differenz betrug etwa 10 Prozentpunkte.

Diagramm 4. Anteil der EAWU an den gesamten ukrainischen Warenexporten, Warenimporten und am gesamten Warenhandel, 2011–2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.

Der Anteil der Ukraine an der geografischen Handelsstruktur der EAWU sank von fast 7 Prozent im Jahr 2011 auf beinahe 3 Prozent im Jahr 2018.

Auch hier setzte der Rückgang bereits vor der Westorientierung des Landes und dem Konflikt mit der Russischen Föderation ein.

Möglicherweise infolge des gegenseitigen Handelskrieges zwischen Russland und der Ukraine, der 2014 in vollem Umfang begann, wurden die Exporte der EAWU in die Ukraine etwas wichtiger als die Einfuhren der EAWU aus der Ukraine.

Trotz der geschrumpften Handelsströme bleibt die EAWU für die Ukraine ein nahezu siebenmal wichtigerer Handelspartner als die Ukraine für die EAWU.

Diagramm 5. Anteil der Ukraine an den gesamten Warenexporten, Warenimporten und am gesamten Warenhandel der EAWU, 2011–2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission und Berechnungen des Autors.

Kasten 2. Chronologie des russisch-ukrainischen Handelskrieges

Ukrainische wirtschaftliche Beschränkungen und Sanktionen gegen Russland

März 2014: Die Ukraine untersagte sämtliche Ausfuhren von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Russland. Jane’s Information Group ging am 31. März 2014 davon aus, dass die Lieferungen durch das ukrainische Embargo verlangsamt werden könnten, das Embargo jedoch wahrscheinlich keinen ernsthaften Schaden für das russische Militär verursachen werde.

August 2014: Die Ukraine verweigerte die Zusammenarbeit mit Russland beim Bau des dritten und vierten Blocks des Kernkraftwerks Chmelnyzkyj.

Oktober 2014 bis Januar 2015: Die Ukraine schloss sich den EU-Sanktionen gegen die Unternehmen Tschernomorneftegaz, Feodossija und weitere staatliche Unternehmen an, die nach der Übernahme der Krim von Russland beschlagnahmt worden waren.

Die Ukraine schloss sich zudem Sanktionen gegen die sechs größten russischen Banken, die drei größten russischen Energieunternehmen, zwölf russische Rüstungskonzerne und die Fluggesellschaft Dobrolet an.

Darüber hinaus übernahm die Ukraine die Sanktionen der G7 gegen Handel und Investitionen auf der Krim und in Sewastopol, das Waffenembargo, das Verbot des Exports von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke sowie das Verbot der Lieferung von Hochtechnologieausrüstung für die Erdölförderung in der Arktis, auf hoher See und aus Schiefergestein.

November 2014: Die Ukraine untersagte Kredit- und Einlagengeschäfte in russischen Rubeln sowie Investitionen auf der Krim.

Februar 2015: Die Ukraine verhängte Sanktionen gegen 160 russische Unternehmen.

September 2015: Die Ukraine führte weitere Sanktionen gegen mehr als 400 natürliche Personen und 90 juristische Personen ein.

Oktober 2015: Der Flugverkehr zwischen Russland und der Ukraine wurde vollständig eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt verkehrten zwischen den beiden Ländern nur noch Züge der Ukrainischen Eisenbahn. Die Russische Eisenbahn stellte ihre Verbindungen in die Ukraine ein, mit Ausnahme des Transitverkehrs Moskau–Chișinău über Kiew.

November 2015: Die Ukraine stellte den direkten Kauf russischen Erdgases ein und ersetzte dieses durch den Rückbezug russischen Gases aus Europa. Nach Angaben von Gazprom zahlte das Land dadurch für Gas aus Europa mehr als 10 Prozent mehr als für russisches Gas. Kiew stellte zudem die Einfuhr russischen Stroms ein.

Ende Januar 2016: Kiew setzte sein Verbot von Lebensmittelimporten aus Russland in Kraft. Bis April 2019 umfasste es unter anderem Milch- und Alkoholprodukte, Schokolade, Tee, Kaffee, Babynahrung, chemische Erzeugnisse für die Landwirtschaft und Körperpflegeprodukte.

Oktober 2016: Kiew verbot russische Zahlungssysteme in der Ukraine.

April bis Mai 2019: Die Ukraine verbot die Einfuhr von Glasbehältern, Formalin, Harnstoff-Formaldehyd-Konzentrat, Stromleitern mit einer Spannung von mehr als 1.000 Volt, elektrischen Ausrüstungen für die Eisenbahninfrastruktur, Federn für Güterwagen, Zement, Klinker und Sperrholz aus Russland.

Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Sonderzoll auf sämtliche russischen Waren verhängt, mit Ausnahme von Kohle, Koks, Benzin, Flüssiggas und pharmazeutischen Erzeugnissen.

September bis Dezember 2019: Die Ukraine gestattete Stromlieferungen aus Russland und Belarus auf Grundlage bilateraler Verträge. Daraufhin begann Naftogaz, Strom von Belenergo zu beziehen.

Im Oktober wurden die Stromlieferungen aus der Russischen Föderation wiederaufgenommen. Im Dezember wurde jedoch ein Verbot der Einfuhr russischen Stroms auf Grundlage bilateraler Verträge eingeführt.

Es ist hervorzuheben, dass die Ukraine die GUS-Freihandelszone niemals verlassen hat.

Russische wirtschaftliche Beschränkungen und Sanktionen gegen die Ukraine

Anfang Januar 2016: Nach dem Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU bezog Moskau die Ukraine in sein Verbot von Lebensmittelimporten ein.

Dieses Verbot war ursprünglich im August 2015 als Gegenmaßnahme gegen westliche Staaten verhängt worden, die Sanktionen gegen die Russische Föderation eingeführt hatten.

Von größerer Bedeutung war die einseitige Entscheidung Russlands, seine Verpflichtungen gegenüber der Ukraine im Rahmen der GUS-Freihandelszone auszusetzen und stattdessen das Meistbegünstigungsprinzip anzuwenden.

Darüber hinaus verbot Moskau den Transit ukrainischer Waren durch das Gebiet der Russischen Föderation nach Kasachstan und Kirgisistan.

März 2017: Als Reaktion auf das Verbot russischer Zahlungssysteme in der Ukraine untersagte Russland Geldüberweisungen in die Ukraine über ausländische Zahlungssysteme.

November bis Dezember 2018: Die Russische Föderation verhängte Sanktionen gegen 65 ukrainische juristische Personen, darunter Ukroboronprom.

Ende April 2019: Als Reaktion auf die zuvor von der Ukraine verhängten Sanktionen verbot Moskau die Ausfuhr von Erdöl und Erdölerzeugnissen in die Ukraine sowie die Einfuhr ukrainischer Bulldozer, Leichtindustrie- und Metallverarbeitungserzeugnisse im Gesamtwert von 250 Mio. US-Dollar.

Benzin und Dieselkraftstoff durften nur noch mit einer besonderen Genehmigung des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung in die Ukraine exportiert werden. Vergleichbare Beschränkungen galten für Propan, Butan, weitere Flüssiggase, Kohle und Koks.

Obwohl Russland den einschlägigen Fall vor der Welthandelsorganisation gewonnen hatte, gestattete Moskau den Transit einer Liste vorrangiger Industrieerzeugnisse zwischen der Ukraine sowie Kasachstan und Kirgisistan.

Russland begrenzte jedoch weiterhin die kasachischen und kirgisischen Kohleexporte in die Ukraine durch Quoten.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die russischen Sanktionen und Beschränkungen gegen die Ukraine meist als Reaktion auf zuvor von der Ukraine verhängte Maßnahmen eingeführt wurden, insgesamt seltener beschlossen wurden und von geringerem Umfang waren.

Auf den ersten Blick scheint Belarus vom russisch-ukrainischen Handelskrieg profitiert zu haben.

Zwischen 2013 und 2016 bis 2018 stieg der Anteil von Belarus an den EAWU-Exporten in die Ukraine von 14 Prozent auf rund 28 Prozent, also um etwa 15 Prozentpunkte.

Gleichzeitig sank der Anteil Russlands von fast 80 Prozent auf 65 Prozent.

Mögliche Gründe hierfür sind:

  1. Belarussische Unternehmen nutzten die Marktlücke, die durch den Rückzug russischer Wettbewerber vom ukrainischen Markt entstand.
  2. Belarussische Unternehmen nutzten möglicherweise die sich überschneidenden Freihandelsregelungen der GUS und der EU-Ukraine-Freihandelszone für Reexporte auf den europäischen Markt.
  3. Unternehmen aus anderen EAWU-Mitgliedstaaten, darunter russische Unternehmen, nutzten Belarus möglicherweise als Transitland für den Absatz ihrer Waren in der Ukraine.

Diagramm 6. Exporte von Belarus, Kasachstan und Russland in die Ukraine, 2011–2018

Länderanteile in Prozent der gesamten EAWU-Exporte in die Ukraine

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission und Berechnungen des Autors.

Ein ähnliches Bild zeigt sich in umgekehrter Richtung.

Der Anteil der ukrainischen Exporte in die EAWU, der über beziehungsweise nach Belarus ging, stieg von 10,2 Prozent im Jahr 2013 auf fast 19 Prozent im Jahr 2018.

Im gleichen Zeitraum sank der Anteil Russlands an den ukrainischen Exporten in die Eurasische Wirtschaftsunion von fast 79 Prozent auf 73,4 Prozent, der Anteil Kasachstans von 11,2 Prozent auf 5,2 Prozent.

Diagramm 7. Importe von Belarus, Kasachstan und Russland aus der Ukraine, 2011–2018

Länderanteile in Prozent der gesamten EAWU-Importe aus der Ukraine

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission und Berechnungen des Autors.

Betrachtet man die Handelsströme zwischen Belarus und der Ukraine jedoch in absoluten Werten zu laufenden US-Dollar, zeigt sich, dass Minsk und Kiew ihren gegenseitigen Handel nicht steigern konnten.

Der gesamte Handelsumsatz sank von 6,1 Mrd. US-Dollar im Jahr 2011 auf 5,5 Mrd. US-Dollar im Jahr 2018.

Die belarussischen Exporte erreichten am Ende des Zeitraums mit 4,1 Mrd. US-Dollar wieder ihr Ausgangsniveau, während die ukrainischen Exporte um 0,6 Mrd. US-Dollar zurückgingen.

Diagramm 8. Handel zwischen Belarus und der Ukraine, 2011–2018

In Mrd. US-Dollar zu laufenden Preisen

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission und Berechnungen des Autors.

Machbarkeit einer Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der EAWU

Wie bereits erwähnt, scheint es angesichts der äußerst angespannten Beziehungen zwischen Kiew und Moskau, der entschiedenen europäischen Orientierung der Ukraine und der offiziellen Einstufung Russlands als „Aggressorstaat“ sinnlos, die Machbarkeit einer möglicherweise vertieften Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der Eurasischen Wirtschaftsunion zu analysieren.

Erstens ist jedoch trotz der verringerten Handelsströme sowie der Sanktionen und Beschränkungen seit 2016 ein geringfügiger, aber allmählicher Anstieg des gegenseitigen Handels zu beobachten.

Zweitens zeigen Meinungsumfragen, dass es trotz des Konflikts weiterhin einen Teil der ukrainischen Bevölkerung gibt, der eine Mitgliedschaft der Ukraine in der EAWU bevorzugen würde. Die politische Führung Kiews sollte die Interessen dieser Bevölkerungs- und Wählergruppe nicht vollständig ignorieren.

Drittens besteht die EAWU nicht nur aus Russland, sondern ist eine wirtschaftliche, demokratische und supranationale Integrationsorganisation.

Schließlich ist es Ökonomen im Gegensatz zu Historikern mitunter erlaubt, die Frage „Was wäre, wenn?“ zu stellen.

Kasten 3. Die Eurasische Wirtschaftsunion

Die EAWU ist ein Handels- und Wirtschaftsblock, der einen gemeinsamen Binnenmarkt auf Grundlage des freien Verkehrs von Waren und Dienstleistungen, Arbeit, Kapital und unternehmerischer Tätigkeit schaffen soll.Sie wurde am 1. Januar 2015 gegründet und umfasst fünf ehemalige Sowjetrepubliken:

  • Armenien,
  • Belarus,
  • Kasachstan,
  • Kirgisistan,
  • Russland.

Im Jahr 2018 betrug ihr Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftparität 4,7 Billionen US-Dollar, bei einer Bevölkerung von 182 Millionen Menschen.Die moderne eurasische Integration ist stark von europäischen Institutionen und Erfahrungen beeinflusst.Gemessen an ihren supranationalen Befugnissen ist die EAWU nach der EU der weltweit zweitstärkste integrierte Wirtschaftsblock.Die Leitungsorgane der Eurasischen Union sind demokratisch organisiert. Sämtliche Entscheidungen zwischen den Mitgliedstaaten müssen im Konsens getroffen werden. Jeder Mitgliedstaat verfügt unabhängig von seiner Wirtschaftskraft oder Bevölkerungszahl über eine Stimme.

Tabelle 1. Organe der EAWU und der EU im Vergleich
Eurasische Wirtschaftsunion Europäische Union
Oberster Eurasischer Wirtschaftsrat – tritt zweimal jährlich auf Ebene der Staatsoberhäupter zusammen und ist für strategische Entscheidungen zuständig Europäischer Rat
Eurasischer Zwischenstaatlicher Rat – besteht aus den Regierungschefs und koordiniert die nationalen Politiken Rat der Europäischen Union
Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission – besteht aus den stellvertretenden Regierungschefs Rat der Europäischen Union
Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission – umfasst zehn supranationale Minister für verschiedene Wirtschaftsbereiche wie Zoll, Verkehr und Digitalisierung sowie rund 1.000 Mitarbeiter mit Sitz in Moskau Europäische Kommission
Gerichtshof der EAWU mit Sitz in Minsk Gerichtshof der Europäischen Union
Eurasische Entwicklungsbank und Eurasischer Fonds für Stabilisierung und Entwicklung mit formellem Sitz in Almaty – zentrale regionale Entwicklungsinstitutionen für Infrastruktur- und Integrationsprojekte sowie für die regionale makroökonomische Stabilität Europäische Investitionsbank, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Fonds für strategische Investitionen und Europäischer Stabilitätsmechanismus
Finanzregulierungsbehörde der EAWU, deren Schaffung bis 2025 in Nur-Sultan vorgesehen war – Aufsicht über den gemeinsamen Finanzmarkt Europäische Bankenaufsichtsbehörde und Europäische Zentralbank

Im Gegensatz zur EU sind die Integrationsagenda der EAWU und die Befugnisse der Eurasischen Wirtschaftskommission auf wirtschaftliche Fragen beschränkt.

Die Eurasische Wirtschaftsunion verfolgt keine Wertepolitik und greift nicht in die innenpolitischen Systeme ihrer Mitgliedstaaten ein.

Kernkompetenzen der EAWU

Direkte Kompetenzen Indirekte beziehungsweise koordinierte Kompetenzen
Außenhandelspolitik Makroökonomische Konvergenz
Zollregulierung und nichttarifäre Handelshemmnisse Digitalisierung
Technische Vorschriften und Normen Gemeinsame Energie-, Verkehrs- und Kapitalmärkte
Innergemeinschaftlicher Wettbewerb und Kartellrecht Industrie- und Agrarpolitik

Bisherige Erfolge und Perspektiven der EAWU

Bisherige Errungenschaften Vorhaben bis 2025
Zollunion einschließlich eines modernen Zollkodex Gemeinsamer Elektrizitätsmarkt
Gemeinsame technische Vorschriften und Normen für 70 Prozent der im Verkehr befindlichen Waren Gemeinsamer Erdöl- und Erdgasmarkt
Gemeinsamer Arbeitsmarkt einschließlich Gesundheitsversorgung, Bildung und Renten Gemeinsamer Finanzmarkt
Binnenmarkt für fast 20 Prozent aller Dienstleistungen Gemeinsame Märkte für Tabak- und Alkoholprodukte
Gemeinsame Märkte für Arzneimittel und Medizinprodukte Digitale Agenda bis 2025, eingeleitet im Jahr 2016

Im zweiten Teil dieses Berichts werden daher die Handels- und Wirtschaftskompatibilität zwischen der Ukraine und der EAWU, die Machbarkeit einer eurasischen Integration der Ukraine sowie die möglichen Wohlfahrts- und Industrieeffekte untersucht.

In der Realität wäre eine vertiefte Zusammenarbeit erst möglich nach:

  1. einer für beide Seiten akzeptablen Lösung des politischen Konflikts zwischen der Ukraine und Russland;
  2. der Aufhebung sämtlicher gegenseitiger Sanktionen und Beschränkungen;
  3. einem entsprechenden Willen der ukrainischen Bevölkerung und der Bevölkerung der EAWU-Mitgliedstaaten.

All dies erscheint unter den damaligen Bedingungen äußerst unwahrscheinlich.

Selbst danach bliebe die vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU bestehen. Diese schränkt die Möglichkeiten einer erweiterten Handels- und Wirtschaftskooperation mit der EAWU ein und schließt eine formelle Mitgliedschaft in der EAWU vollständig aus.

Handelskomplementarität

Unter Verwendung eines einfachen HS-Datensatzes zum Warenhandel auf der zweistelligen Ebene für das Jahr 2017 zeigt sich eine relativ hohe Handelskomplementarität zwischen der Ukraine und der EAWU.

Die gesamten ukrainischen Exporte in die Welt entsprechen zu 42,3 Prozent der gesamten Einfuhrnachfrage der EAWU aus Drittstaaten.

Dieser Index ist niedriger als für Moldau mit fast 55 Prozent, aber höher als für Tadschikistan mit mehr als 25 Prozent und Usbekistan mit 36 Prozent.

Die eurasischen Exporte in die Welt entsprechen zu 50,8 Prozent den ukrainischen Einfuhren aus dem Ausland. Dies ist höher als bei allen anderen GUS-Staaten außerhalb der EAWU.

Je höher die Handelskomplementarität zwischen zwei Parteien ist, desto sinnvoller werden Handelsliberalisierung und wirtschaftliche Integration zwischen ihnen.

Der Handelskomplementaritätsindex wird wie folgt gemessen:

cᵢⱼ = 100 × [1 − Σₖ₌₁ᵐ |mᵢₖ − xⱼₖ| / 2]

Diagramm 9. Handelskomplementaritätsindex für den Handel zwischen der EAWU und der Ukraine, 2017

In Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, OEC-Datenbank und Berechnungen des Autors.

Diagramm 10. Warenstruktur der EAWU-Exporte in Drittstaaten und der ukrainischen Importe aus Drittstaaten, 2017

HS2-Klassifikation, Anteile in Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, OEC-Datenbank und Berechnungen des Autors.

Diagramm 11. Warenstruktur der EAWU-Importe aus Drittstaaten und der ukrainischen Exporte in Drittstaaten, 2017

HS2-Klassifikation, Anteile in Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, OEC-Datenbank und Berechnungen des Autors.

Verarbeitungsgrad

Für alle Länder und insbesondere für aufstrebende Volkswirtschaften wie die Ukraine ist es wichtig, Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Märkten auszubauen, auf denen sie mehr Waren mit höherer Wertschöpfung und höherem technologischem Niveau verkaufen können.

Ein Vergleich der Warenstruktur der ukrainischen Exporte in die EAWU und die EU zeigt, dass der eurasische Markt hierfür weiterhin besser geeignet ist.

Zwischen 2013 und 2018 erhöhte die Ukraine den Anteil ihrer Lieferungen von Maschinen, Ausrüstungen und Fahrzeugen in die Europäische Union um 4,5 Prozentpunkte, von 11,5 Prozent auf 15 Prozent.

In der EAWU lag dieser Anteil jedoch bei 22,1 Prozent.

Gleichzeitig verkaufte Kiew an die EU einen größeren Anteil von Produkten mit vergleichsweise niedrigem Verarbeitungsgrad:

  • Lebensmittel: mehr als 30 Prozent in der EU gegenüber 16,5 Prozent in der EAWU;
  • Mineralprodukte: 14,5 Prozent gegenüber 7,3 Prozent;
  • Metalle: 22 Prozent gegenüber 21,8 Prozent.

Der Anteil chemischer Erzeugnisse war bei den Exporten in die EAWU mit 26,4 Prozent höher als bei den Exporten in die EU mit 17,2 Prozent.

Diagramm 12. Warenstruktur der ukrainischen Exporte in die EAWU und in die EU im Vergleich, 2018

HS2-Klassifikation, Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.

Eine vergleichende Analyse der ukrainischen Warenexporte in die EAWU und in die EU nach ihrem Verarbeitungsgrad im Jahr 2018 zeigt, dass der Anteil der Lieferungen von Halbfertig- und Fertigerzeugnissen in die Eurasische Union mehr als doppelt so hoch war wie in die Europäische Union:

  • EAWU: 32,4 Prozent;
  • EU: 13,5 Prozent.

Diagramm 13. Verarbeitungsgrad der ukrainischen Exporte in die EAWU und in die EU im Vergleich, 2013 und 2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: Berechnungen des Autors auf Grundlage von WITS und der MTN-Klassifikation.

Handelsdiversifizierung

Obwohl Kiew seine Exportstruktur in die Europäische Union zwischen 2013 und 2018 diversifizieren konnte, blieb sie gegenüber der EAWU stärker diversifiziert.

Der Herfindahl-Hirschman-Index betrug für die EAWU lediglich 0,067, gegenüber 0,082 für die EU.

Der Index wird wie folgt berechnet:

hᵢ = Σₖ (sᵢₖ)²

Der Index kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen. Je niedriger der Index, desto höher ist die Diversifizierung.

Diagramm 14. Diversifizierung der ukrainischen Exporte in die EAWU und in die EU im Vergleich, 2013 und 2018

Herfindahl-Hirschman-Index

Quelle: ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.

Geografische Handelsstruktur

Die Eurasische Wirtschaftsunion war nach der Europäischen Union der zweitwichtigste Handelspartner der Ukraine.

Im Jahr 2017 entfielen auf sie:

  • 13 Prozent der ukrainischen Exporte;
  • fast 24 Prozent der ukrainischen Importe.

Auf die EU entfielen:

  • mehr als 36 Prozent der ukrainischen Exporte;
  • fast 40 Prozent der ukrainischen Importe.

Auch die EAWU war stark auf den europäischen Markt ausgerichtet.

Im Jahr 2018 machte der Handel innerhalb der Union lediglich 13,5 Prozent des gesamten Handels der EAWU aus.

Im Jahr 2017 entfielen auf die Europäische Union fast die Hälfte der Exporte der EAWU in Drittstaaten und mehr als 40 Prozent ihrer Importe.

Nach Angaben des Observatory of Economic Complexity blieb Russland mit 9,2 Prozent der ukrainischen Exporte und 15 Prozent der ukrainischen Importe der wichtigste einzelne Handelspartner der Ukraine.

Diagramm 15. Geografische Handelsstruktur der Ukraine, 2017

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: OEC, Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, Eurostat und Berechnungen des Autors.

Wie bereits dargestellt, war die Ukraine für die EAWU ein wesentlich weniger wichtiger Handelspartner als die EAWU für die Ukraine.

Im Jahr 2017 entfielen auf die Ukraine:

  • 3,2 Prozent der Exporte der EAWU in Drittstaaten;
  • 2,8 Prozent der Importe der EAWU aus Drittstaaten.

Dieser Anteil war höher als der gemeinsame Anteil Aserbaidschans, Moldaus, Tadschikistans und Usbekistans:

  • 2,3 Prozent der EAWU-Exporte;
  • 1,4 Prozent der EAWU-Importe.

Wirtschaft und Bevölkerung

Bei einem hypothetischen Beitritt zur EAWU hätte die Ukraine innerhalb dieses Integrationsblocks ein erheblich größeres Gewicht als bei einem Beitritt zur Europäischen Union.

Als Mitglied der EU hätte sie 2018:

  • weniger als 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts einer erweiterten Europäischen Union;
  • lediglich 8 Prozent ihrer Bevölkerung gestellt.

In der EAWU wäre die Ukraine hingegen:

  • nach Russland und Kasachstan die drittgrößte Volkswirtschaft geworden;
  • für fast 8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der erweiterten Union verantwortlich gewesen;
  • mit nahezu 20 Prozent der Gesamtbevölkerung der zweitbevölkerungsreichste Mitgliedstaat geworden.

Diagramm 16. Wirtschaftlicher und demografischer Anteil der Ukraine an einer erweiterten EAWU beziehungsweise EU, 2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, Weltbank und Berechnungen des Autors.

Obwohl die Ukraine geografisch näher an der EAWU als an der EU liegt – gemessen an der Eisenbahnentfernung zwischen den jeweiligen Verwaltungszentren –, ist ihre handelswirtschaftliche Anziehungskraft aufgrund der größeren Wirtschaftskraft der EU höher gegenüber dem europäischen als gegenüber dem eurasischen Markt.

Der Isard-Gravitationsindex wird wie folgt gemessen:

Fᵢⱼ = G × Yᵢ × Yⱼ / Dᵢⱼ

Der Gravitationsindex zwischen der Ukraine und der EU ist mehr als doppelt so hoch wie derjenige zwischen der Ukraine und der EAWU:

  • Ukraine–EAWU: 2.117,1;
  • Ukraine–EU: 4.769,3.

Zollregime

Im Vergleich zur EAWU und zur EU verfügte die Ukraine über ein relativ liberales Zollregime.

Der einfache durchschnittliche angewandte Meistbegünstigungszoll betrug:

  • insgesamt 4,5 Prozent;
  • bei Agrarprodukten 9,2 Prozent;
  • bei nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnissen 3,7 Prozent.

Das Land verfügte bereits 2013, also vor Inkrafttreten der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU, über ein ungefähr gleiches Zollregime.

Bei einem Beitritt zur Europäischen Union hätte die Ukraine ihren Zollschutz erhöhen müssen:

  • durchschnittlich um 0,7 Prozentpunkte;
  • für Agrar- und Lebensmittelprodukte um 2,8 Prozentpunkte;
  • für nichtlandwirtschaftliche Waren um 0,5 Prozentpunkte.

Bei einem Beitritt zur EAWU wären folgende Erhöhungen erforderlich gewesen:

  • durchschnittlich um 2,3 Prozentpunkte;
  • bei Agrarprodukten um 1,8 Prozentpunkte;
  • bei nichtlandwirtschaftlichen Waren um 2,4 Prozentpunkte.

Diagramm 17. Vergleich der durchschnittlichen Zollregime der EAWU, der EU und der Ukraine, 2018

Quelle: WTO World Tariff Profiles 2019 und Berechnungen des Autors.

Technische Vorschriften

Seit 2014 übernahm die Ukraine das europäische System der technischen Regulierung, Normung, Zertifizierung und Akkreditierung.

Das endgültige Ziel dieses administrativen und institutionellen Reformprozesses war die Umsetzung des Abkommens über die Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte.

Bis 2018 hatte Kiew von insgesamt 27 im Assoziierungsabkommen und in der vertieften und umfassenden Freihandelszone vorgesehenen sektoralen europäischen Rechtsakten 24 technische Vorschriften verabschiedet, von denen 23 bereits in Kraft getreten waren.

Insgesamt hatte die Ukraine 56 technische Vorschriften beschlossen:

  • 52 davon beruhten auf Rechtsakten der EU;
  • 54 waren bereits in Kraft getreten und verbindlich.

Auf den ersten Blick könnte dadurch ein erhebliches technisches Hindernis für eine mögliche Handels- und Wirtschaftskooperation mit der Eurasischen Union entstanden sein, in der das GOST-System der Produktkonformität gilt.

Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall.

Die Eurasische Wirtschaftskommission arbeitete eigenständig an einer weitgehenden Annäherung ihres technischen Regulierungssystems an dasjenige der Europäischen Union.

Ein großer Teil der 47 angenommenen technischen Vorschriften und 11.000 Normen ist hinsichtlich Text und Inhalt mit europäischen technischen Vorschriften, europäischen Normen oder internationalen Normen identisch.

Von den technischen Vorschriften der EAWU, die zwischen 2012 und 2015 in Kraft traten, wurden 31 auf Grundlage sektoraler Richtlinien und horizontaler Rechtsakte der EU entwickelt.

Je nach Regelungsbereich sind 60 bis 95 Prozent der Produktnormen der EAWU mit europäischen oder internationalen Normen identisch.

Beispielsweise stimmt die technische Vorschrift der EAWU „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ nahezu vollständig mit der entsprechenden EU-Richtlinie überein.

Dies schafft einen technischen Rahmen sowohl für einen erleichterten Handel zwischen der Ukraine und der EAWU als auch für einen möglichen gemeinsamen Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok.

Potenzielle Handels- und Wohlfahrtseffekte

Eurasische Entwicklungsbank: sektorübergreifende makroökonomische Modelle

Die potenziellen Vorteile eines ukrainischen Beitritts zur damaligen Zollunion und zum Einheitlichen Wirtschaftsraum wurden 2012 von der Eurasischen Entwicklungsbank mithilfe sektorübergreifender makroökonomischer Modelle untersucht.

Vor der Krise waren insbesondere die ukrainische und russische Luftfahrt- und Rüstungsindustrie weiterhin eng miteinander verflochten.

Nach Angaben des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI war die Ukraine im Jahr 2018 der weltweit 14.-größte Rüstungsexporteur.

Trotz des faktischen Kriegszustands zwischen der Ukraine und Russland waren die EAWU-Mitgliedstaaten Belarus, Kasachstan und Russland im Zeitraum 2014 bis 2018 mit fast 24 Prozent nach China das zweitwichtigste Zielland ukrainischer Rüstungsexporte.

Auf Russland allein entfielen mehr als 23 Prozent.

Gleichzeitig stammten sämtliche Rüstungsimporte der Ukraine aus westlichen Staaten und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Russland lieferte während des gesamten Untersuchungszeitraums keine Rüstungsgüter an die Ukraine.

Dies zeigt, dass trotz des Konflikts weiterhin eine erhebliche Abhängigkeit der ukrainischen Rüstungs- und Hochtechnologieindustrie vom eurasischen Markt bestand und damit ein erhebliches Potenzial für eine erneuerte Zusammenarbeit vorhanden war.

Diagramm 18. Geografische Struktur des ukrainischen Rüstungshandels, 2014–2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Quelle: SIPRI Arms Transfers Database und Berechnungen des Autors.

Nach Schätzungen der Eurasischen Entwicklungsbank hätte bei einem ukrainischen Beitritt zur EAWU im Jahr 2013 der Anteil von Luftfahrtausrüstungen an den ukrainischen Exporten in die EAWU:

  • bis 2020 auf 4,7 Prozent;
  • bis 2030 auf 6,3 Prozent steigen können.

Tatsächlich lag dieser Anteil:

  • 2013 bei 0,4 Prozent;
  • 2018 bei 0 Prozent.

Der Anteil von Schiffbauerzeugnissen hätte:

  • bis 2020 0,9 Prozent;
  • bis 2030 1,2 Prozent erreichen können.

Tatsächlich verdoppelte sich deren Anteil zwischen 2013 und 2018 von 0,3 Prozent auf 0,7 Prozent. Der entsprechende Wert zu laufenden US-Dollar sank allerdings um mehr als 20 Prozent.

Nach Schätzungen der Eurasischen Entwicklungsbank hätten die gesamten ukrainischen Exporte bei einem Beitritt zur EAWU im Jahr 2013:

  • bis 2025 um 3,7 Prozent;
  • bis 2030 um 3,1 Prozent höher liegen können als im Basisszenario ohne Beitritt.

Das ukrainische Bruttoinlandsprodukt hätte:

  • bis 2025 um 6,7 Prozent;
  • bis 2030 um 6,6 Prozent höher ausfallen können.

Der gesamte positive Effekt einer hypothetischen eurasischen Integration wurde geschätzt auf:

  • mehr als 100 Mrd. US-Dollar bis 2025;
  • 219 Mrd. US-Dollar bis 2030;

jeweils zu Preisen von 2010.

Dies entspricht durchschnittlich 12,2 Mrd. US-Dollar pro Jahr.

ifo Institut: Gravitationsmodell

Das Münchner ifo Institut veröffentlichte 2017 eine Studie zu den Handels- und Wohlfahrtseffekten eines möglichen Freihandelsabkommens zwischen der EU und der EAWU.

Die Studie enthielt auch Schätzungen für die Ukraine.

Nach dieser Untersuchung hätte die Wachstumsrate des ukrainischen Bruttoinlandsprodukts in einem solchen Szenario um 5 Prozent höher liegen können als ohne das Freihandelsabkommen.

Jeder ukrainische Bürger wäre um 90 Euro wohlhabender geworden.

Zu den wichtigsten Gewinnerbranchen hätten gehört:

  • Stromerzeugung,
  • Metallurgie,
  • Handelsdienstleistungen,
  • öffentliche Verwaltung.

Da die vertiefte und umfassende Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU zum Zeitpunkt der Studie bereits in Kraft war, kann angenommen werden, dass der größere Teil dieser Effekte auf die gegenseitige Wiederöffnung der eurasischen und ukrainischen Märkte zurückzuführen gewesen wäre.

IKW: synthetisches Kontrollmodell

Wie hätte sich die ukrainische Wirtschaft entwickelt, wenn Kiew anstelle der Unterzeichnung der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU im Jahr 2010 der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und 2015 der Eurasischen Wirtschaftsunion beigetreten wäre?

Einen Hinweis auf die mögliche Antwort liefert die von Abadie, Diamond und Hainmueller entwickelte synthetische Kontrollmethode.

Für das Modell wurden folgende Bedingungen festgelegt:

  • Die Ukraine war das behandelte Land.
  • Die fünf EAWU-Mitgliedstaaten dienten als Vergleichsländer.
  • Die abhängige Variable war das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in konstanten US-Dollar.
  • Als erklärende Variablen wurden verwendet:
    • Verbraucherpreisinflation,
    • Bruttoanlageinvestitionen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt,
    • Anteil des verarbeitenden Gewerbes und des Bauwesens am Bruttoinlandsprodukt,
    • Anteil der Exporte am Bruttoinlandsprodukt.
  • Die Behandlungszeitpunkte waren 2010 und 2015.
  • Der gemeinsame beziehungsweise vorbereitende Zeitraum reichte von 1992 bis 2009 sowie über das Jahr 2014.
  • Der Ergebnis- beziehungsweise Prognosezeitraum reichte von 2010 bis 2019.

Nach den Simulationsergebnissen hätte sich die ukrainische Wirtschaft erheblich besser entwickeln können, wenn die Ukraine der Zollunion der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft und später der EAWU beigetreten wäre.

Im Jahr 2019 hätte das ukrainische Bruttoinlandsprodukt zu Preisen von 2010 153,9 Mrd. US-Dollar betragen können.

Dies wären:

  • 13,7 Prozent;
  • beziehungsweise 18,5 Mrd. US-Dollar

mehr gewesen als das tatsächliche ukrainische Bruttoinlandsprodukt von 135,4 Mrd. US-Dollar.

Jeder ukrainische Bürger hätte beim Bruttoinlandsprodukt je Einwohner um 441 US-Dollar besser gestellt sein können:

  • hypothetischer Wert: 3.666 US-Dollar;
  • tatsächlicher Wert: 3.225 US-Dollar.

Seit 2010 hätte der jährliche durchschnittliche Unterschied etwa 400 US-Dollar je Einwohner betragen.

Diagramm 19. Alternative wirtschaftliche Entwicklung der Ukraine bei einem Beitritt zur eurasischen Zollunion beziehungsweise EAWU, 1992–2019

Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in konstanten US-Dollar von 2010

Quelle: Weltbank und Schätzungen des Autors.

Diagramm 20. Wohlfahrtsunterschied bei einem ukrainischen Beitritt zur eurasischen Zollunion beziehungsweise EAWU, 1992–2019

Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in konstanten US-Dollar von 2010

Quelle: Weltbank und Schätzungen des Autors.

IKW: Gravitationsmodell

Zur Schätzung der Handels- und Wohlfahrtseffekte einer gegenseitigen Aufhebung der Sanktionen zwischen der Ukraine und Russland wurde ein Gravitationsmodell des Handels verwendet.

Die Simulationsmethodik wurde erstmals von Anderson im Jahr 1979 entwickelt.

Sie wurde später erweitert:

  • durch Santos Silva und Tenreyro im Jahr 2006 hinsichtlich der Konsistenz bei Heteroskedastizität und der Berücksichtigung von Handelsströmen mit dem Wert null;
  • durch Fally im Jahr 2015 hinsichtlich der Verwendung fixer Effekte zur Abbildung multilateraler Widerstände im Einklang mit den strukturellen Modellbedingungen;
  • durch Anderson, Larch und Yotov im Jahr 2015 hinsichtlich der Verwendung einer Poisson-Pseudo-Maximum-Likelihood-Schätzung.

Anderson, Larch und Yotov führten zudem ein dreistufiges Schätzverfahren ein:

  1. Basisszenario;
  2. kontrafaktisches Szenario;
  3. allgemeines Gleichgewicht unter vollständiger Anpassung der Faktorausstattung.

Für das Modell wurde eine neue Datenbank erstellt.

Diese umfasste:

  • bilaterale Handelsströme mit Industriewaren für 169 Länder im Jahr 2015;
  • bevölkerungsgewichtete bilaterale Entfernungen;
  • eine Dummy-Variable für eine gemeinsame Grenze;
  • eine Dummy-Variable für eine gemeinsame Währung;
  • eine Dummy-Variable für die Mitgliedschaft in einer Freihandelszone;
  • eine Dummy-Variable für die Mitgliedschaft in einer Zollunion.

Die Daten stammten aus vier verschiedenen Datensätzen der Welthandelsorganisation, des CEPII, der United States International Trade Commission und von De Sousa sowie aus der Global Sanctions Database 2021.

Formel 1. Gravitationsmodell der bilateralen Handelsströme

Xᵢⱼ = exp(β₁ ln DISTᵢⱼ + β₂ CNTGᵢⱼ + β₃ BRDRᵢⱼ + β₄ COMCURᵢⱼ + β₅ FTAplusᵢⱼ + β₆ CUplusᵢⱼ + β₇ MILSANCTᵢⱼ + β₈ TRADESANCTᵢⱼ + β₉ FINSANCTᵢⱼ + β₁₀ TRAVSANCTᵢⱼ + πᵢ + χⱼ) + εᵢⱼ

Dabei gilt:

  • Xᵢⱼ bezeichnet den Warenhandelsstrom vom Exportland i zum Importland j.
  • DISTᵢⱼ bezeichnet die bevölkerungsgewichtete Entfernung zwischen den Ländern i und j.
  • CNTGᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für geografische Nachbarschaft.
  • BRDRᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für eine gemeinsame Grenze beziehungsweise internationalen Handel.
  • COMCURᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für eine gemeinsame Währung.
  • FTAplusᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für die gemeinsame Mitgliedschaft in einem vertieften Freihandelsabkommen.
  • CUplusᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für die gemeinsame Mitgliedschaft in einer Zoll- und Wirtschaftsunion.
  • MILSANCTᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für Sanktionen gegen militärische Unterstützung des Importlandes durch das Exportland.
  • TRADESANCTᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für Handelssanktionen des Exportlandes gegen das Importland.
  • FINSANCTᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für Finanzsanktionen des Exportlandes gegen das Importland.
  • TRAVSANCTᵢⱼ ist eine Dummy-Variable für Reisebeschränkungen des Exportlandes gegen das Importland.
  • πᵢ bezeichnet fixe Effekte des Exportlandes.
  • χⱼ bezeichnet fixe Effekte des Importlandes.
  • εᵢⱼ bezeichnet den Fehlerterm.

Die kontrafaktischen Szenarien werden umgesetzt, indem die jeweiligen Sanktions-Dummy-Variablen zwischen der Ukraine und Russland von eins auf null gesetzt werden.

Als Ergebnis einer gegenseitigen Aufhebung der Sanktionen würden die gesamten Bruttoexporte:

  • der Ukraine um 8,2 Prozent;
  • Russlands um fast 9 Prozent steigen.

Auch Deutschland und Polen würden profitieren, wobei ihre gesamten Warenexporte geringfügig zunähmen.

Das Bruttoinlandsprodukt würde steigen:

  • in der Ukraine um 1,4 Prozent;
  • in Russland um 0,4 Prozent.

Auch die Volkswirtschaften der angrenzenden Länder würden in sehr geringem Umfang profitieren.

IKW: partielles Gleichgewichtsmodell

Abschließend wurde ein von Francois und anderen im Jahr 2002 entwickeltes partielles Gleichgewichtsmodell verwendet.

Damit wurden die potenziellen Auswirkungen von drei kontrafaktischen Szenarien geschätzt:

  1. Die Ukraine und Russland heben ihre gegenseitigen Sanktionen auf.
  2. Die Ukraine wird Mitglied der EAWU, muss jedoch ihre vertiefte und umfassende Freihandelszone mit der Europäischen Union aufgeben.
  3. Die Ukraine wird Mitglied der EAWU, bleibt aber zugleich in der Freihandelszone mit der EU.

Für die Simulation wurden folgende Daten verwendet:

  1. Bilaterale Warenhandelsdaten für 2018 für vier Parteien:
    • Ukraine,
    • EAWU,
    • EU,
    • übrige Welt.

    Die Daten wurden den Datenbanken WITS und UN Comtrade unter Verwendung der GTAP-Klassifikation von 2012 entnommen. Soweit möglich, wurden CIF-Daten des Importlandes bevorzugt.

  2. Ad-valorem-Äquivalente nichttarifärer Handelshemmnisse:
    • für die EAWU aus Knobel und anderen, 2019;
    • für die Ukraine, die EU und die übrige Welt aus Niu und anderen, 2018.
  3. Durchschnittliche angewandte Meistbegünstigungszölle für 2018 aus den WTO World Tariff Profiles 2019.
  4. Importelastizitäten aus Ghodsi und anderen, 2016.

Die Elastizitäten des Exportangebots und der Substitution wurden in allen Regionen als konstante Werte angenommen.

Als Ergebnis einer gegenseitigen Aufhebung der Sanktionen würden:

  • die Warenexporte der EAWU in die Ukraine auf das 1,85-Fache steigen;
  • die ukrainischen Warenexporte in die EAWU sich mehr als verdreifachen.

Bei einem Austritt der Ukraine aus der EU-Freihandelszone und einem Beitritt zur EAWU würden:

  • die EAWU-Exporte in die Ukraine auf das Dreifache steigen;
  • die ukrainischen Exporte in die EAWU auf mehr als das Vierfache steigen.

In diesem Szenario würden:

  • die ukrainischen Warenexporte in die EU auf das 1/1,6-Fache beziehungsweise rund 62,5 Prozent des ursprünglichen Wertes sinken;
  • die europäischen Exporte in die Ukraine auf die Hälfte sinken.

Sowohl im Szenario einer gegenseitigen Aufhebung der Sanktionen als auch im Szenario eines ukrainischen EAWU-Beitritts unter Beibehaltung der EU-Freihandelszone würden weiterhin Handelsumlenkungseffekte auftreten. Diese wären jedoch erheblich geringer.

Nach dem partiellen Gleichgewichtsmodell würde eine gegenseitige Aufhebung der Sanktionen:

  • das ukrainische Bruttoinlandsprodukt um 7,8 Prozent erhöhen;
  • das Bruttoinlandsprodukt der EAWU um 0,4 Prozent erhöhen;
  • das Bruttoinlandsprodukt der EU um lediglich 0,02 Prozent verringern.

Ein Austritt aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU zugunsten eines Beitritts zur EAWU würde der ukrainischen Wirtschaft dem Modell zufolge nicht schaden, sondern das Bruttoinlandsprodukt um mehr als 18 Prozent erhöhen.

Das Bruttoinlandsprodukt:

  • der EAWU würde um 0,6 Prozent steigen;
  • der EU bliebe nahezu unverändert.

Besonders bemerkenswert ist das Szenario, in dem die Ukraine der EAWU beitritt und zugleich ihre vertiefte und umfassende Freihandelszone mit der Europäischen Union beibehält.

In diesem Fall würde:

  • das ukrainische Bruttoinlandsprodukt um 24,7 Prozent steigen;
  • das Bruttoinlandsprodukt der EAWU um 0,7 Prozent steigen;
  • das Bruttoinlandsprodukt der EU um lediglich 0,02 Prozent steigen.

Schlussfolgerung

Zusammenfassung

Trotz des anhaltenden Konflikts zwischen Kiew und Moskau bestehen überzeugende Argumente für eine Wiederaufnahme beziehungsweise Einleitung einer Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der EAWU.

Ein kleiner, aber weiterhin relevanter Teil der ukrainischen Bevölkerung befürwortete eine Integration mit der Eurasischen Wirtschaftsunion:

  • 38 Prozent im Jahr 2018 nach russischen Schätzungen;
  • 13 Prozent im Jahr 2019 nach ukrainischen Umfragen;
  • 24 bis 27 Prozent in den südöstlichen Regionen der Ukraine nach derselben ukrainischen Untersuchung.

Die wichtigste Oppositionspartei und zugleich zweitgrößte Partei des Landes unterstützte eine Zusammenarbeit mit der EAWU.

Gleichzeitig verbesserte sich die positive Einstellung der russischen Bevölkerung gegenüber der Ukraine:

  • von einem Tiefstand von 28,3 Prozent im Jahr 2015;
  • auf 42,3 Prozent im Jahr 2019.

Trotz des Handelskrieges und der gegenseitigen Sanktionen gelang es der Ukraine und der EAWU, ihren gegenseitigen Handel seit 2016 um 30 Prozent zu steigern.

Die ukrainischen Exporte in die EAWU nahmen um fast 26 Prozent zu.

Die EAWU blieb der zweitwichtigste Handelspartner der Ukraine.

Auf sie entfielen:

  • mehr als ein Fünftel des ukrainischen Außenhandels;
  • fast 26 Prozent der Importe;
  • 15,6 Prozent der Exporte.

Russland blieb als einzelner Staat der wichtigste Handelspartner der Ukraine.

Die Ukraine und die EAWU wiesen eine hohe Handelskomplementarität auf:

  • 42,3 Prozent bei den ukrainischen Exporten;
  • 50,8 Prozent bei den Importen der Ukraine.

Die Handelskomplementarität der Ukraine mit der EAWU war damit höher als bei allen anderen GUS-Staaten außerhalb der EAWU, abgesehen von den moldauischen Exporten.

Der Anteil ukrainischer Exporte mit höherer Wertschöpfung war im Handel mit der EAWU größer als im Handel mit der EU.

Bei Maschinen, Ausrüstungen, Transportfahrzeugen und chemischen Erzeugnissen lag er ungefähr um das 1,5-Fache höher.

Der Anteil ukrainischer Lieferungen mit geringerer Wertschöpfung – insbesondere Agrarprodukte und Mineralien – war dagegen bei den Exporten in die Europäische Union etwa doppelt so hoch wie bei den Exporten in die EAWU.

Der Anteil ukrainischer Halbfertig- und Fertigerzeugnisse war bei den Exporten in die EAWU etwa doppelt so hoch wie bei den Exporten in die Europäische Union.

Zugleich waren die ukrainischen Exporte in die EAWU um fast 20 Prozent stärker diversifiziert.

Bei einem hypothetischen Beitritt zur EAWU hätte die Ukraine:

  • 8 Prozent der Wirtschaftsleistung einer erweiterten EAWU gestellt und den dritten Platz unter sechs Mitgliedstaaten eingenommen;
  • fast 20 Prozent der Bevölkerung gestellt und den zweiten Platz unter sechs Mitgliedstaaten eingenommen.

In einer erweiterten EU hätte die Ukraine dagegen:

  • lediglich 1,8 Prozent der Wirtschaftsleistung;
  • 8 Prozent der Bevölkerung gestellt.

Begünstigend wirkt zudem die schrittweise Annäherung der technischen Regulierungssysteme der EAWU, der EU und der Ukraine. Dadurch könnte ein erhebliches Hindernis für einen freieren Handel zwischen Kiew und dem eurasischen Markt beseitigt werden.

Unabhängige Untersuchungen der Eurasischen Entwicklungsbank und des deutschen ifo Instituts kamen zu dem Ergebnis, dass eine Handels- und Wirtschaftsintegration der Ukraine mit der EAWU ihr Bruttoinlandsprodukt bis 2025 beziehungsweise 2030 um 5 bis 7 Prozent hätte erhöhen können.

Die jährlichen Gewinne Kiews wurden auf 12,2 Mrd. US-Dollar zu Preisen von 2010 geschätzt.

Die Ukraine hätte insbesondere ihre Hochtechnologieexporte in die EAWU ausweiten können, vor allem in:

  • Luftfahrtindustrie,
  • Schiffbau,
  • Metallurgie,
  • Stromerzeugung,
  • Handelsdienstleistungen,
  • öffentliche Verwaltung.

Die Untersuchungen des MIWI-Instituts kamen zu vergleichbaren Ergebnissen.

Eine gegenseitige Aufhebung der Sanktionen zwischen Kiew und Moskau könnte:

  • das ukrainische Bruttoinlandsprodukt um 1,4 bis 7,8 Prozent;
  • dasjenige Russlands beziehungsweise der EAWU um 0,4 Prozent erhöhen.

Ein Austritt aus der EU-Freihandelszone zugunsten eines Beitritts zur EAWU könnte das ukrainische Bruttoinlandsprodukt dem Modell zufolge um mehr als 18 Prozent erhöhen.

Die synthetische Kontrollmethode ergab, dass das ukrainische Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 bei einer früheren eurasischen Integration fast 14 Prozent höher hätte ausfallen können.

Bei einem Beitritt zur EAWU unter gleichzeitiger Beibehaltung der vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der Europäischen Union könnte das ukrainische Bruttoinlandsprodukt um 24,7 Prozent steigen.

Das Bruttoinlandsprodukt:

  • der EAWU würde um 0,7 Prozent;
  • der EU um lediglich 0,02 Prozent steigen.

Die Konsensschätzung aus den Ergebnissen des ifo Instituts, der Eurasischen Entwicklungsbank und der unterschiedlichen Modelle des MIWI-Instituts beziffert das zusätzliche ukrainische Bruttoinlandsprodukt bei einem Beitritt zur EAWU auf 10,9 Prozent.

Zu Preisen von 2019 entspräche dies einem durchschnittlichen Wohlstandsgewinn von rund 400 US-Dollar je ukrainischem Einwohner.

Politische Handlungsempfehlungen

Es wurde gezeigt, dass eine Wiederaufnahme beziehungsweise Einleitung stärkerer Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und der Eurasischen Wirtschaftsunion wirtschaftlich sinnvoll sein könnte.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie ein Übergang vom eingefrorenen Konflikt zu einer Form der Zusammenarbeit erreicht werden könnte.

Erstens wäre die grundlegende Voraussetzung jeder Annäherung eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung des territorialen Konflikts um den Donbass und die Krim.

Da es sich um einen wirtschaftswissenschaftlichen Bericht handelt, erhebt der Autor nicht den Anspruch, eine Lösung für diese komplexe und emotional aufgeladene politische Frage anzubieten.

Dennoch erscheint es erforderlich, eine friedliche Reintegration des Donbass in die Ukraine auf Grundlage einer Dezentralisierung beziehungsweise Föderalisierung des ukrainischen Staatssystems anzustreben, wie sie im Minsker Abkommen II vorgesehen ist.

Dass eine solche Reform, die von der ukrainischen Regierung bereits teilweise eingeleitet worden war, auch im wirtschaftlichen Interesse der Zentralregierung liegen könnte, zeigt eine Untersuchung des ukrainischen Ministeriums für Regionalentwicklung.

Zwischen 2014 und 2017 stiegen die Einnahmen der ukrainischen Kommunalhaushalte um fast 60 Prozent.

Die Einnahmen stärker autonomer lokaler Gemeinschaften wuchsen 2,5- bis 4,5-mal schneller als diejenigen weniger autonomer Regionen.

Bei der Krimfrage und allgemein in den russisch-ukrainischen Beziehungen wäre ein Konsens erforderlich, der beiden Seiten erlaubt, innen- und außenpolitisch ihr Gesicht zu wahren und jeweils einen politischen Erfolg erklären zu können.

Zweitens sollte der Prozess einer möglichen Vertiefung der Beziehungen zwischen der Ukraine und der EAWU entpolitisiert werden.

Im Mittelpunkt sollten pragmatische technische, handelsbezogene und unternehmerische Fragen stehen.

Das in Brüssel ansässige Centre for European Policy Studies hatte einen solchen Ansatz bereits vorgeschlagen.

Belarus könnte eine führende Rolle bei der Einrichtung eines entsprechenden Dialogs übernehmen.

Minsk hatte sich bereits als Vermittler und Friedensstifter im ukrainischen Konflikt hervorgetan und müsste ein besonderes Interesse an einer Verbesserung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem ukrainischen Markt und der ukrainischen Wirtschaft haben.

Drittens muss berücksichtigt werden, dass eine Annäherung zwischen der Ukraine und der EAWU ohne die Schaffung von Vertrauen und Koordination zwischen der Europäischen und der Eurasischen Union kaum möglich wäre.

Obwohl die Europäische Kommission den supranationalen Status und die internationale Rechtspersönlichkeit der EAWU noch nicht anerkannt hatte, war es ermutigend, dass beide Kommissionen erstmals 2017 und anschließend regelmäßig seit Juni 2019 Gespräche auf Abteilungsebene führten.

Dabei wurden technische Fragen erörtert, darunter:

  • Anforderungen an die Konformität von Industrieprodukten,
  • sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen,
  • Zollkooperation.

Der Annäherungsprozess sollte daher gleichzeitig auf zwei Ebenen stattfinden:

  • zwischen der Ukraine und der EAWU;
  • zwischen der EU und der EAWU.

Vorzugsweise sollte dies in Form eines Trialogs erfolgen.

Eine Verbesserung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und der EAWU sollte keinesfalls als Abkehr Kiews von der engen Kooperation mit der Europäischen Union oder vom Weg der europäischen Integration verstanden oder dargestellt werden.

Brüssel und Kiew sollten die Nullsummenlogik zugunsten eines komplementären Ansatzes im Umgang mit Russland und dem eurasischen Integrationsprojekt aufgeben.

Das umfassende und verstärkte Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Armenien, das Anfang 2018 in Kraft trat, umfasst sämtliche Kooperationsbereiche mit Ausnahme derjenigen, die in die supranationale Zuständigkeit der Eurasischen Wirtschaftskommission fallen.

In vergleichbarer Weise müsste jede mögliche Vertiefung der Handels- und Wirtschaftskooperation zwischen der Ukraine und der EAWU die Verpflichtungen aus der vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der Ukraine und der EU respektieren.

Viertens sollten hinsichtlich der zeitlichen Abfolge zunächst Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Denkfabriken aus der EAWU, der Ukraine und der EU einen Dialog beziehungsweise Trialog einleiten.

Ziel wäre:

  • die Wiederherstellung von Geschäftskontakten;
  • der schrittweise Wiederaufbau von Vertrauen zwischen der Ukraine, Europa und der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Im Rahmen eines solchen Bottom-up-Ansatzes wäre ein Austausch zwischen denjenigen Unternehmen und Branchen sinnvoll, die am stärksten von einer Normalisierung der Beziehungen und einer Handels- und Wirtschaftskooperation mit der EAWU profitieren würden.

Belarus könnte beispielsweise ein jährliches „Minsker Wirtschaftsforum“ organisieren.

Dieses Forum könnte einen systematischen Dialog ermöglichen zwischen:

  • Unternehmern und Investoren aus Belarus;
  • Unternehmen aus den übrigen EAWU-Mitgliedstaaten;
  • europäischen Unternehmen;
  • ukrainischen Unternehmen.

Deutsche und ukrainische Wirtschaftsverbände sowie die Eurasische Wirtschaftskommission könnten eine solche Initiative unterstützen.

Fünftens sollten die ukrainische Regierung, die Eurasische Wirtschaftskommission und die Europäische Kommission diesem Dialog zu einem späteren Zeitpunkt beitreten.

Denkbar wären informelle und vertrauliche, aber systematische Gespräche zwischen Vertretern des ukrainischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung, Handel und Landwirtschaft und der Eurasischen Wirtschaftskommission.

Wie bei der Initiative aus dem Jahr 2012 könnten diese Gespräche folgende praktische Themen umfassen:

  1. Erhöhung der Transparenz und Berechenbarkeit der bestehenden Verwaltungs- und Regulierungssysteme;
  2. Aushandlung einvernehmlicher Lösungen für sensible Handelshemmnisse;
  3. Informationsaustausch über technische Vorschriften und Normen für industrielle und landwirtschaftliche Waren sowie über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen;
  4. gegenseitige Erleichterung der Zollverfahren;
  5. grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Belarus und der Ukraine;
  6. Zusammenarbeit auf dem grenzüberschreitenden Strommarkt;
  7. Aufhebung von Transitbeschränkungen und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, auch im Rahmen der chinesischen „Belt and Road“-Initiative.

Das vorrangige Ziel solcher Gespräche sollte darin bestehen, Kiew und Moskau zur Aufhebung ihrer gegenseitigen Sanktionen und Beschränkungen zu bewegen.

Die Entscheidung des Kremls, auf Drängen Nur-Sultans und Bischkeks das Verbot des Warentransits zwischen der Ukraine sowie Kasachstan und Kirgisistan über russisches Territorium aufzuheben, zeigt, dass die EAWU eine wirksame Plattform für einen solchen Dialog sein kann.

Die Aufhebung dieser Sanktionen und Hindernisse liegt auch im Interesse der eurasischen Integrationsidee und Russlands selbst.

Die Maßnahmen verzerren die formal einheitliche Handelspolitik der EAWU und schaffen faktisch eine Zollunion mit zwei unterschiedlichen Integrationsstufen.

Ein weiterer wichtiger Gegenstand der Gespräche könnte eine gemeinsame Überwachung und Kontrolle des Reexports sein:

  • europäischer Waren über die Ukraine in die EAWU;
  • eurasischer Waren über die Ukraine in die EU.

Hierzu könnten internationale Handelsinstrumente wie Ursprungsregeln und Regelungen zur regionalen Wertschöpfung eingeführt werden.

Auch das im Rahmen der Digitalen Agenda 2025 der EAWU eingeführte System zur digitalen Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Waren könnte zur Umsetzung beitragen.

Bei einer schrittweisen Normalisierung der Beziehungen könnte der Ukraine in den Jahren 2025 bis 2030 zunächst ein Beobachterstatus bei der EAWU angeboten werden.

Dieser Status verpflichtet zu keiner formellen Integration, abgesehen von der Verpflichtung, Handlungen zu unterlassen, die den Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten schaden könnten.

Er ermöglicht jedoch:

  • die Teilnahme ohne Stimmrecht an allen Sitzungen der EAWU-Organe;
  • den Zugang zu sämtlichen nichtvertraulichen Dokumenten der EAWU.

Mit Moldau ist seit Mai 2018 bereits ein weiteres Land mit einer vertieften und umfassenden Freihandelszone mit der EU Beobachterstaat bei der EAWU.

Langfristig könnten die Ukraine und die EAWU ein Freihandelsabkommen und anschließend ein ergänzendes umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen schließen.

Ein Vorbild könnte das im Oktober 2019 unterzeichnete umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EAWU und Singapur sein.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei gewidmet werden:

  • dem Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse;
  • dem Handel mit Dienstleistungen;
  • gegenseitigen ausländischen Direktinvestitionen;
  • der industriellen Zusammenarbeit;
  • der digitalen Zusammenarbeit.

Nach der bereits erwähnten Umfrage des Analytischen Zentrums der russischen Regierung aus dem Sommer 2018 betrachteten ukrainische Bürger folgende Effekte einer vertieften Zusammenarbeit mit der EAWU als besonders vorteilhaft:

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze: 33 Prozent;
  • höhere Haushaltseinkommen: 30 Prozent;
  • niedrigere Warenpreise durch neue Anbieter und Hersteller: 25 Prozent.

Ukrainische Unternehmer nannten insbesondere:

  • Erschließung neuer Absatzmärkte: 49 Prozent;
  • niedrigere Zölle und vereinfachte Zollkontrollen: 27 Prozent;
  • Abbau von Handelshemmnissen in den EAWU-Mitgliedstaaten: 26 Prozent;
  • höhere Investitionen aus den EAWU-Mitgliedstaaten: 23 Prozent.

Mehr als 15 Jahre nach dem Beginn der Europäischen Nachbarschaftspolitik und mehr als ein Jahrzehnt nach dem Start der Östlichen Partnerschaft warfen westliche Experten beiden Initiativen zunehmend einen Bedeutungsverlust vor und forderten eine grundlegende Neuorientierung.

Eine mögliche Option wäre, die Östliche Partnerschaft zu einer Trialogplattform zwischen der EU, der EAWU und den Staaten ihrer gemeinsamen Nachbarschaft auszubauen.

Das letztendliche Ziel all dieser Bestrebungen besteht nicht darin, die Ukraine aus einer Union in eine andere zu ziehen, sondern einen gemeinsamen Raum des Friedens und des Wohlstands „von Lissabon bis Wladiwostok“ zu schaffen.

Für die Ukraine stellt sich die Frage, ob sie der Rand Europas oder Eurasiens bleiben oder zur Kreuzung eines geeinten Kontinents werden möchte.

Anhang

Datentabellen

Tabelle 1. Zustimmung in der Ukraine zu einem Beitritt zur EAWU, 2013–2019

Bejahende Antworten in Prozent aller Befragten

Gruppe beziehungsweise Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Bevölkerung 50 31 19 38 13
Wirtschaft 52
Trend Bevölkerung 50 31 18 17,8 16,6 15,4 13

Quelle:
a) EDB Integration Barometer, 2013–2015.
b) Analytisches Zentrum der Regierung der Russischen Föderation, 2018; Vertiefung der Handels- und Wirtschaftskooperation.
c) Ilko-Kutscheriw-Stiftung für demokratische Initiativen, 2019.
Trendberechnung des Autors.

Tabelle 2. Positive Einstellung der Russen gegenüber der Ukraine, 2012–2019

Bejahende Antworten in Prozent aller Befragten

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Positive Einstellung 68,2 70,8 44,1 28,3 30,0 30,6 33,0 42,3

Quelle: Juri-Lewada-Analysezentrum und Berechnungen des Autors.

Tabelle 3. Warenhandel zwischen der Ukraine und der EAWU, 2011–2018

Jahr EAWU-Exporte in die Ukraine, Mrd. US-Dollar Ukrainische Exporte in die EAWU, Mrd. US-Dollar Gesamthandel, Mrd. US-Dollar Ukrainische Exporte in die EAWU, Anteil an allen ukrainischen Exporten Ukrainische Importe aus der EAWU, Anteil an allen ukrainischen Importen EAWU-Anteil am ukrainischen Gesamthandel EAWU-Exporte in die Ukraine, Anteil an allen EAWU-Exporten EAWU-Importe aus der Ukraine, Anteil an allen EAWU-Importen Ukraine-Anteil am EAWU-Gesamthandel
2011ᵃ 37,3 23,9 61,2 34,9 45,2 40,5 6,4 7,3 6,7
2012ᵃ 35,3 23,2 58,5 33,8 41,7 38,2 5,9 6,8 6,2
2013ᵃ 30,0 20,1 50,1 31,3 39,1 35,5 5,1 5,8 5,4
2014 22,9 13,6 36,5 25,1 42,2 33,6 4,1 4,4 4,2
2015 13,0 7,7 20,7 20,2 34,7 27,4 3,5 3,7 3,6
2016 10,1 5,5 15,6 15,1 25,7 20,6 3,3 2,7 3,1
2017 12,5 6,8 19,3 15,7 25,2 20,8 3,2 2,7 3,0
2018 14,7 7,4 22,1 15,6 25,8 21,2 3,0 2,8 2,9

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.
ᵃ Nur Belarus, Kasachstan und Russland.

Tabelle 4. Warenhandel zwischen der Ukraine und der EAWU nach Ländern, 2011–2018

Jahr Belarus: Anteil an EAWU-Exporten in die Ukraine Kasachstan: Anteil Russland: Anteil Belarus: Anteil an ukrainischen Exporten in die EAWU Kasachstan: Anteil Russland: Anteil Belarussische Exporte in die Ukraine, Mrd. US-Dollar Ukrainische Exporte nach Belarus, Mrd. US-Dollar Gesamthandel Ukraine–Belarus, Mrd. US-Dollar
2011ᵃ 11,1 7,1 81,8 8,4 7,4 84,2 4,1 2,0 6,1
2012ᵃ 15,8 7,2 77,0 10,0 12,6 77,4 5,6 2,3 7,9
2013ᵃ 14,0 6,8 79,2 10,2 11,2 78,6 4,2 2,1 6,3
2014 17,9 7,3 74,8 12,4 8,9 78,7 4,1 1,7 5,8
2015 19,4 9,0 71,5 12,4 10,8 74,0 2,5 1,0 3,5
2016 28,2 9,0 62,7 18,1 8,0 71,3 2,8 1,0 3,8
2017 27,0 9,1 63,8 18,1 6,8 72,8 3,4 1,2 4,6
2018 27,7 7,2 65,0 18,9 5,2 73,4 4,1 1,4 5,5

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.
ᵃ Nur Belarus, Kasachstan und Russland.

Tabelle 5. Handelskomplementaritätsindizes für den Handel der EAWU mit Aserbaidschan, Moldau, Tadschikistan, der Ukraine und Usbekistan, 2017

In Prozent

Land Exporte des Landes entsprechen den EAWU-Importen EAWU-Exporte entsprechen den Importen des Landes
Aserbaidschan 6,9 38,0
Moldau 54,9 43,4
Tadschikistan 25,2 41,5
Ukraine 42,3 50,8
Usbekistan 36,0 36,6

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, OEC-Datenbank und Berechnungen des Autors.

Tabelle 6. Warenstruktur und Verarbeitungsgrad des Außenhandels der EAWU und der Ukraine mit Drittstaaten

2017 beziehungsweise 2013 und 2018; HS2-Klassifikation; Anteil am Gesamtwert in Prozent

Warenstruktur

Warengruppe EAWU-Exporte in die Ukraine, 2017 EAWU-Importe aus der Ukraine, 2017 Ukrainische Exporte in die Welt im Verhältnis zur EAWU-Nachfrage Ukrainische Importe aus der Welt im Verhältnis zum EAWU-Angebot Ukrainische Exporte in die EAWU, 2013 Ukrainische Exporte in die EU, 2013 Ukrainische Exporte in die EAWU, 2018 Ukrainische Exporte in die EU, 2018
Agrar- und Lebensmittelprodukte 5,3 12,2 39,6 9,3 14,8 17,8 16,5 30,4
Mineralprodukte 62,7 1,3 10,2 25,3 7,6 20,3 7,3 14,5
Chemische Erzeugnisse 6,0 18,0 5,1 19,2 16,4 26,3 26,4 17,2
Holz- und Papiererzeugnisse 3,0 1,6 4,2 2,8 6,5 3,9 6,2 5,7
Textilien, Textilerzeugnisse und Schuhe 0,3 6,4 2,7 5,4 1,4 5,3 2,0 5,1
Metalle und Metallerzeugnisse 10,6 6,5 25,3 6,0 23,0 32,9 21,8 22,0
Maschinen und Transportfahrzeuge 3,8 44,7 11,9 30,7 32,5 11,5 22,1 15,0
Sonstige Waren 8,3 9,3 1,0 1,3 3,1 1,5 2,4 3,5
Gesamt 100 100 100 100 100 100 100 100

Verarbeitungsgrad ukrainischer Exporte

Verarbeitungsgrad EAWU 2013 EU 2013 EAWU 2018 EU 2018
Rohstoffe 60,2 96,6 67,5 86,5
Halbfertigerzeugnisse 2,7 0,0 11,8 1,0
Fertigerzeugnisse 37,1 3,4 20,6 12,5

Quelle:
a) Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, OEC-Datenbank und Berechnungen des Autors.
b) ITC Trade Map und Berechnungen des Autors.
c) Berechnungen des Autors unter Verwendung von WITS und der MTN-Klassifikation.

Tabelle 7. Geografische Handelsstruktur der Ukraine und der EAWU, 2017

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Handelspartner Ukrainische Exporte Ukrainische Importe EAWU-Exporte EAWU-Importe
Ukraine 3,2 2,7
EAWU 13,0 23,9
EU-28 36,2 39,1 49,8 40,6
Übrige Welt 50,8 37,0 47,0 56,7

Quelle: OEC, Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, Eurostat und Berechnungen des Autors.

Tabelle 8. Wirtschaftlicher und demografischer Anteil der Ukraine an einer erweiterten EAWU beziehungsweise EU, 2018

Kennzahl EAWU EU-28 Ukraine
Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftparität, Mrd. US-Dollar 4.730,0 22.435,3 390,3
Anteil des ukrainischen BIP an EAWU plus Ukraine 7,6 %
Anteil des ukrainischen BIP an EU-28 plus Ukraine 1,7 %
Durchschnittliche Jahresbevölkerung, Mio. Einwohner 184,0 513,2 44,6
Anteil der ukrainischen Bevölkerung an EAWU plus Ukraine 19,5 %
Anteil der ukrainischen Bevölkerung an EU-28 plus Ukraine 8,0 %

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission, Weltbank und Berechnungen des Autors.

Tabelle 9. Einfache Gravitationsgleichungen für Ukraine–EAWU, Ukraine–EU, EU–EAWU und China–EAWU, 2018

Grundlage: Bruttoinlandsprodukt nach Kaufkraftparität und Eisenbahnentfernung zwischen den Verwaltungszentren

Wirtschaftsräume Entfernung in Kilometern Isard-Gravitationsindex
Ukraine–EAWU 872 2.117,1
Ukraine–EU 1.836 4.769,3
EU–EAWU 2.547 41.664,3
China–EAWU 7.621 15.740,8

Quelle: Statistikabteilung der Eurasischen Wirtschaftskommission und Berechnungen des Autors.

Tabelle 10. Vergleich der durchschnittlichen Zollregime der EAWU, der Ukraine und der EU, 2017 und 2018

In Prozent

Wirtschaftsraum Einfacher durchschnittlicher angewandter Meistbegünstigungszoll 2018 Agrarprodukte Nichtlandwirtschaftliche Produkte Handelsgewichteter Durchschnitt 2017 Agrarprodukte Nichtlandwirtschaftliche Produkte
EAWU 6,8 11,0 6,1 5,6 11,5 4,7
EU 5,2 12,0 4,2 3,0 8,1 2,7
Ukraine 4,5 9,2 3,7 2,8 5,5 2,6
Erforderliche Veränderung bei EAWU-Beitritt +2,3 Prozentpunkte +1,8 Prozentpunkte +2,4 Prozentpunkte
Erforderliche Veränderung bei EU-Beitritt +0,7 Prozentpunkte +2,8 Prozentpunkte +0,5 Prozentpunkte

Quelle: WTO World Tariff Profiles 2019 und Berechnungen des Autors.

Tabelle 11. Geografische Struktur des ukrainischen Rüstungshandels, 2014–2018

Anteil am Gesamtwert in Prozent

Handelsrichtung EAWU EU USA und Kanada China Übrige Welt
Exporte 23,8 0,7 27,0 48,5
Importe 0,0 57,0 34,2 37,0

Quelle: SIPRI Arms Transfers Database und Berechnungen des Autors.

Tabelle 12. Ad-valorem-Äquivalente tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse zwischen der EAWU, der EU, der Ukraine und der übrigen Welt, 2018

1,00 entspricht 100 Prozent

Exporteur / Importeur EAWU EU Ukraine Übrige Welt
EAWU 1,00 1,42 2,73 1,62
EU 1,37 1,00 1,24 1,63
Ukraine 2,37 1,13 1,00 1,61
Übrige Welt 1,44 1,41 1,73 1,63

Quelle: Schätzungen des Autors auf Grundlage von Knobel und anderen, 2019; Niu und anderen, 2018; WTO, 2019.

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