Standortfördergesetz und Aufhebung der Wegzugsbesteuerung

_ IKW, Berlin, 2. Dezember 2025. Erstveröffentlichung auf der Seite des Deutschen Bundestages.

Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. rer. pol. habil. Fritz Söllner, Professor für Finanzwissenschaft an der Technischen Universität Ilmenau, zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts der Bundesregierung sowie zum Antrag der AfD-Fraktion „Aufhebung der sogenannten Wegzugsbesteuerung gemäß des § 6 des Außensteuergesetzes“.

Das Standortfördergesetz der Bundesregierung geht mit einzelnen Maßnahmen zum Bürokratieabbau, zur Ausweitung der Aktivitäten von Investmentfonds und zur Verbesserung der Finanzierung von KMU und Start-ups in die richtige Richtung, bleibt jedoch viel zu kleinteilig, unsystematisch und einseitig – vor allem durch die weitere Privilegierung erneuerbarer Energien und Ladeinfrastruktur trotz deren ineffizienter und desaströser ökonomischer Konsequenzen. Die angekündigten Entlastungen verblassen angesichts der realen Bürokratiekosten von über 65 Milliarden Euro pro Jahr und werden den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht spürbar stärken. Erforderlich wären stattdessen eine radikale Senkung der Bürokratielasten, eine umfassende und mutige Steuerreform sowie eine an Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit ausgerichtete Energiepolitik. Der AfD-Antrag zur ersatzlosen Streichung der Wegzugsbesteuerung ist grundsätzlich zu begrüßen, da diese gegen die Niederlassungsfreiheit, das Realisationsprinzip und das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt und unrealisierte Gewinne besteuert. Allerdings ist der Antrag unvollständig: Auch die Entstrickungssteuer des § 4 Abs. 1 EStG muss abgeschafft werden. Selbst dann würde diese Einzelmaßnahme allein die Standortqualität und die Bürokratiebelastung nicht entscheidend verbessern.

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