Tabaksteuer: Steuererhöhungen statt struktureller Haushaltskonsolidierung
_ IKW. München, 13. Oktober 2026. Erstveröffentlichung im Deutschen Bundestag.
Stellungnahme von Prof. Dr. habil. Fritz Söllner, Professor für Volkswirtschaftslehre (Finanzwissenschaft) an der Technischen Universität Ilmenau und Gastforscher des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW), für die Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes sowie zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 5. Oktober 2026.
Die geplante Erhöhung der Tabaksteuer wird aus finanzwissenschaftlicher, steuersystematischer und wohlfahrtsökonomischer Perspektive grundsätzlich kritisiert. Die Tabaksteuer habe dem Bund 2025 Einnahmen von 16,24 Milliarden Euro eingebracht, belaste jedoch unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und führe neben der Umsatzsteuer zu einer zusätzlichen Besteuerung desselben Konsums. Die gesundheitspolitische Rechtfertigung einer Lenkungssteuer wird unter Verweis auf individuelle Eigenverantwortung, Konsumentensouveränität und die Grenzen staatlicher Verhaltenssteuerung infrage gestellt. Die vorgesehenen Steuererhöhungen dienten nach Einschätzung des Autors vorrangig der Haushaltskonsolidierung und könnten legale Anbieter und Verbraucher zusätzlich belasten sowie Ausweichreaktionen begünstigen. Gefordert wird die grundsätzliche Abschaffung der Tabaksteuer beziehungsweise, solange europarechtliche Vorgaben entgegenstehen, deren Vereinfachung und Absenkung auf das unionsrechtlich zulässige Mindestniveau.
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