Überregulierung statt Fortschritt: Die wachsende Komplexität der deutschen Energiegesetzgebung an einigen Beispielen

_ Dipl.-Ing. Frank Hennig, Gastforscher, Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). 09.04.2026.

Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen

  • Die deutsche Energiegesetzgebung hat eine extreme Komplexität erreicht (Dutzende nationale und europäische Regelwerke), die zu hohen Bürokratiekosten führt und marktwirtschaftliche Effizienzgewinne behindert, wie sie in den Jahrzehnten vor manchen Gesetzen (z. B. Industrie-Energieverbrauch) bereits erzielt wurden; eine grundlegende Vereinfachung mit Fokus auf „Stand der Technik“ statt detaillierter Vorgaben ist erforderlich.
  • Viele Gesetze (EEG mit langfristiger Förderung über 20+ Jahre und Kosten im zweistelligen Milliardenbereich jährlich, GEG mit begrenzter CO₂-Wirkung von ca. 10 Mio. t bis 2030) priorisieren symbolische oder sektorale Ziele über Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz; der Vergleich mit Kernkraft (jährliche Einsparungspotenziale von 15–30 Mio. t CO₂) und internationale Beispiele (schnellere Endlagersuche in Finnland) unterstreicht die Notwendigkeit einer ergebnisorientierten Überprüfung.
  • Ehrgeizige, teilweise unerreichbare Ziele (Energieeinsparung, 65 %-EE-Anteil bei Heizungen) und Verzögerungen (Endlager über Jahrzehnte) erzeugen eher Signaleffekte als messbare Fortschritte; eine Politik mit „Kettensäge“ – also radikaler Deregulierung und Rückbesinnung auf bewährte Prinzipien wie Technikoffenheit und Subsidiarität – könnte die Wettbewerbsfähigkeit stärken, ohne Umweltschutz zu opfern.
  • Der Emissionshandel und Immissionsschutz haben Erfolge erzielt, doch ihre Ausweitung auf nicht-globale Systeme und Überregulierung (z. B. Infraschall bei Windkraft) belasten die Wirtschaft; eine evidenzbasierte, kosten-Nutzen-geprüfte Reform ist geboten, um Innovation zu fördern statt zu behindern.

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Die deutsche Energiepolitik ist durch eine wachsende Komplexität und Dichte regulatorischer Vorgaben gekennzeichnet. Dies führt zu hohen bürokratischen Belastungen für Unternehmen und Bürger, ohne dass die angestrebten Ziele in Energieeffizienz, Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz immer erreicht werden. Eine kritische Analyse der zentralen Gesetze zeigt, dass viele Regelungen über das notwendige Maß hinausgehen, marktliche Prozesse behindern und teilweise kontraproduktive Effekte erzeugen.

Die Komplexität des deutschen Energieversorgungssystems

Das deutsche Energieversorgungssystem umfasst eine Vielzahl nationaler und europäischer Regelungen. Allein im Kernbereich der Energieversorgung existieren 27 nationale Gesetze, 23 nationale Richtlinien und Verordnungen sowie zusätzlich 23 europäische Richtlinien und Verordnungen sowie vier europäische Berichte und Strategien. Diese Regelungsdichte ist das Ergebnis langjähriger politischer Bemühungen mehrerer Bundesregierungen. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine weitere Fragmentierung oder sogar eine grundlegende Vereinfachung notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu erhalten.

Der römische Kaiser und Philosoph Marcus Aurelius betonte in seinen „Selbstbetrachtungen“ (Meditations) die Bedeutung von Recht und Staat, warnte jedoch implizit vor Überregulierung. Eine verwandte antike Einsicht – oft Tacitus zugeschrieben – lautet: „Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er“ (Corruptissima re publica plurimae leges). Diese Kritik an übermäßiger Gesetzgebung findet in der aktuellen Energiepolitik eine Parallele, wo bürokratische Hürden Innovation und Effizienz behindern können.

Das Energieeffizienzgesetz: Pflichten statt marktwirtschaftlicher Effizienz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (ab bestimmten Schwellenwerten wie 2,5 oder 7,5 GWh jährlich) zur Durchführung von Audits, Zertifizierungen, Berichterstattung und zur Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren – unabhängig von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit. Zudem sieht es eine Deckelung des Energieverbrauchs vor: Bis 2030 sollen Unternehmen eine signifikante Einsparung erreichen, die in der Gesamtschau auf eine Reduktion des Endenergieverbrauchs um etwa 26,5 % gegenüber 2008 abzielt (Zielwert ca. 1.867 TWh).

Kritiker argumentieren, dass solche ehrgeizigen Ziele eher symbolischen Charakter haben. In den Jahrzehnten vor der Einführung des Gesetzes verbesserte sich die Energieeffizienz in der deutschen Industrie bereits durch marktliche Anreize und technologischen Fortschritt. Laut Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) sank der Energieverbrauch der Industrie in bestimmten Perioden deutlich, teilweise bedingt durch Preiseffekte und Produktionsanpassungen, ohne zentrale Vorgaben. Das Gesetz setzt stattdessen auf bürokratische Instrumente und „ehrgeizige Ziele“, wie sie auch in anderen Politikfeldern (z. B. Wohnungsbau) formuliert wurden, ohne dass sie immer erreichbar waren.

Das Energiewirtschaftsgesetz: Vom Sicherheitsziel zur Förderung Erneuerbarer

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dessen Ursprünge bis 1935 zurückreichen, diente ursprünglich der sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieerzeugung. Heute steht es im Dienst der Energiewende und betont vor allem die Integration erneuerbarer Energien, einschließlich visionärer Elemente wie grünem Wasserstoff – einer Technologie, deren Kosten und Verfügbarkeit noch nicht vollständig geklärt sind. Die Regelung priorisiert erneuerbare Quellen im energiepolitischen Zieldreieck (Sicherheit, Preis, Umwelt), was zu einer Verschiebung der Prioritäten geführt hat.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Langfristige Förderung und Kosten

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), erstmals 2000 verabschiedet mit zunächst nur 12 Paragraphen, umfasst heute 101 Paragraphen und fünf Anlagen. Es löste das Stromeinspeisegesetz von 1991 ab und gewährleistet eine 20-jährige Förderung für neue Anlagen. Anlagen, die heute in Betrieb gehen, erhalten somit bis zu 55 Jahre Anschubfinanzierung (35 Jahre Förderhistorie plus 20 Jahre). Dies hat zum Ausbau von Wind- und Solaranlagen geführt, schafft jedoch auch „Geisterstrom“-Regelungen, bei denen nicht angeschlossene Anlagen Vergütungen erhalten.

Die Förderkosten sind erheblich: Im Jahr 2024 lagen sie bei rund 18–20 Milliarden Euro, Prognosen für 2025 bei etwa 17 Milliarden Euro. Diese Mittel fließen teilweise in bestehende Anlagen und nicht ausschließlich in neue Investitionen. Robert Habeck, ehemaliger Bundeswirtschaftsminister, brachte die Haltung pointiert zum Ausdruck: „Es ist ja nur Geld.“ Dieses Zitat unterstreicht eine Sichtweise, in der finanzielle Belastungen als sekundär gegenüber politischen Zielen gelten.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Vorgaben für Heizungen und begrenzte CO₂-Wirkung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als „Heizungshammer“ kritisiert, schreibt bei Neubauten und Sanierungen einen Mindestanteil von 65 % erneuerbarer Energien für Heizungen vor (Hybrid- oder andere Systeme). Es erfordert Energieberater und differenziert nach Gebäudetypen. Die angestrebte CO₂-Einsparung bis 2030 liegt bei etwa 10 Millionen Tonnen. Im Vergleich dazu hätten die Weiterbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke jährlich rund 15–30 Millionen Tonnen CO₂ eingespart – eine Größenordnung, die die relative Wirkung der Maßnahme relativiert.

Weitere Regelungen: Schnellladegesetz, Atomgesetz und Standortauswahlgesetz

Das Schnellladegesetz zielt auf den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität ab, um das „Henne-Ei-Problem“ zu lösen. Historisch entwickelte sich der Verbrennungsmotor-Markt jedoch ohne vergleichbare staatliche Vorgaben (z. B. Karl Benz tankte erstmals in einer Apotheke).

Das Atomgesetz und das Standortauswahlgesetz (StandAG) regeln den Ausstieg aus der Kernenergie und die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Das StandAG fordert ein „partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren“ für die bestmögliche Sicherheit über eine Million Jahre. Kritiker sehen darin eher ein Instrument zur Verzögerung als zur Lösung, zumal Optionen wie Aufarbeitung, Export oder Transmutation in Deutschland stark eingeschränkt sind. Finnland und die Schweiz haben deutlich kürzere Suchverfahren erfolgreich abgeschlossen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Emissionshandel

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) hat historisch zur Verbesserung der Luftqualität beigetragen (z. B. blaues Ruhrgebiet durch Filter nach Stand der Technik). Heutige Regelungen gehen jedoch weit darüber hinaus und schreiben detaillierte Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe vor. Der Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) setzt auf marktwirtschaftliche Preissignale, doch die Einnahmen fließen teilweise zurück in die EEG-Förderung. Der Emissionshandel ist derzeit weitgehend auf Europa beschränkt und erreicht nicht die globale Dimension, die für Klimawirkung notwendig wäre.

Quellen & Literatur

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