Warum und wie das EU-Staatenkartell gegen Freiheit, Wohlstand und Frieden arbeitet
_ Prof. Dr. Thorsten Polleit, Fellow am Vinson Centre der University of Buckingham; Gastbeitrag für das Institut für konservative Wirtschaftspolitik (IKW). London, 23.07.2026.4
Kernbotschaften & Handlungsempfehlungen:
- Die Europäische Union entwickelt sich zunehmend von einem begrenzten Staatenverbund zu einem zentralisierten Staatenkartell. Durch Steuerharmonisierung, vereinheitlichte Regulierung, Finanztransfers und die Verlagerung nationaler Entscheidungskompetenzen nach Brüssel wird der politische und wirtschaftliche Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten schrittweise eingeschränkt. Damit schwinden zugleich die Möglichkeiten der Bürger und Unternehmen, durch Abwanderung von Kapital, Arbeitskraft oder Wohnsitz auf übermäßige Besteuerung und Regulierung zu reagieren.
- Die ursprünglich vertraglich festgelegte Kompetenzordnung muss konsequent wiederhergestellt werden. Obwohl die EU nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung nur in ausdrücklich übertragenen Bereichen tätig werden darf, erweitert sie ihren Einfluss durch eine weite Auslegung der Binnenmarktkompetenz, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, Förderprogramme und sogenannte Governance-Instrumente. Finanz-, Euro-, Corona-, Ukraine- und Klimakrise dienten dabei wiederholt als Türöffner für neue Kompetenzen, gemeinsame Schulden und zusätzliche Finanzinstrumente, die ohne ausdrückliche Vertragsänderung geschaffen wurden.
- Der Euro ist das zentrale politische Bindungsinstrument der Europäischen Union. Mit der Einheitswährung verlieren die Mitgliedstaaten ihre nationale Geldhoheit und unterliegen einer einheitlichen Geldpolitik, obwohl sich ihre Wirtschaftsstrukturen, Verschuldungsgrade und Wettbewerbsfähigkeiten erheblich unterscheiden. Zugleich erhöht der Euro die wirtschaftlichen und rechtlichen Kosten eines EU-Austritts massiv, da ein Ausscheiden aus der Europäischen Union für ein Mitglied der Eurozone grundsätzlich auch eine Neuordnung seiner Währung, seines Bankensystems, seiner Verträge und seiner Staatsschulden erforderlich machen würde.
- Die EU steht trotz ihrer hohen Austrittshürden vor erheblichen wirtschaftlichen und politischen Bruchstellen. Besonders dauerhaft schwaches Wachstum, steigende Inflation, zunehmende Staatsverschuldung, ungelöste Migrationskonflikte und eine wachsende Belastung der wirtschaftlich stärkeren Geberländer können die Zustimmung zur europäischen Zentralisierung untergraben. Die EU umfasst derzeit 27 Mitgliedstaaten mit rund 452 Millionen Einwohnern beziehungsweise etwa 5,5 Prozent der Weltbevölkerung; ihre Stabilität hängt jedoch letztlich davon ab, ob die Bürger der Mitgliedstaaten den wirtschaftlichen und politischen Nutzen der Mitgliedschaft weiterhin höher bewerten als deren Kosten.
- Deutschland muss sich für ein Europa souveräner, wettbewerbsfähiger Nationalstaaten einsetzen. Erforderlich sind eine klare Rückverlagerung von Kompetenzen, die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, ein Verbot dauerhafter gemeinsamer EU-Schulden, die Beendigung politisch motivierter Transfermechanismen sowie die Wiederherstellung des Steuer-, Regulierungs- und Standortwettbewerbs. Europäische Zusammenarbeit sollte sich auf klar definierte grenzüberschreitende Aufgaben beschränken, während Wirtschafts-, Sozial-, Steuer-, Energie-, Bildungs- und Migrationspolitik grundsätzlich in nationaler Verantwortung verbleiben.
- Nationale Demokratie setzt die tatsächliche Möglichkeit politischer Kurskorrekturen voraus. Wenn nationale Parlamente immer weniger entscheiden können und zentrale Weichenstellungen auf Institutionen verlagert werden, die dem unmittelbaren Einfluss der Wähler weitgehend entzogen sind, verliert die demokratische Wahl an Bedeutung. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten wirksame Möglichkeiten erhalten, übertragene Kompetenzen zurückzuholen, EU-Rechtsakte politisch zu begrenzen und im äußersten Fall auch ihre institutionellen Bindungen neu zu ordnen.
- Krisen dürfen nicht länger zur dauerhaften Ausweitung europäischer Macht- und Finanzstrukturen genutzt werden. Zeitlich befristete Notmaßnahmen müssen automatisch auslaufen, einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterliegen und dürfen weder zur dauerhaften Vergemeinschaftung von Schulden noch zur Einschränkung nationaler Souveränität führen. Die politische Antwort auf wirtschaftliche und gesellschaftliche Krisen muss in mehr Wettbewerb, dezentraler Verantwortung, soliden Staatsfinanzen und stabiler Geldordnung bestehen – nicht in weiterer Zentralisierung.
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Mittlerweile fragt sich vermutlich so mancher: Wird die Europäische Union (EU) überleben? Oder wird die politisch-motivierte Konstruktion (eher früher als später) auseinanderbrechen? Und wenn ja: Was wären die Folgen? Oder kann die EU noch lange Bestand haben? Das sind alles zweifelsohne gewichtige Fragen. Sie zu stellen, löst vermutlich bei vielen Menschen Unbehagen, möglicherweise auch Befürchtungen aus. Denn die EU ist für viele gleichbedeutend mit der Errungenschaft, Frieden und Wohlstand in Europa zu schaffen. Doch wenn man sich aufmacht, um die vorstehend gestellten Fragen zu beantworten, offenbart sich ein gänzlich anderes Bild.
Beginnen wir ganz am Anfang, und zwar mit der Erkenntnis: Die EU ist ein Staatenverbund (genauer, sie ist ein Staatenkartell, wie noch deutlich wird). Blicken wir auf die Zusammensetzung der EU, treffen wir auf einzelne Staaten. Das wiederum führt zur Frage: Was ist ein Staat (wie wir ihn heute kennen)? Antwort: Der Staat ist der territoriale Zwangsmonopolist mit der Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte auf seinem Gebiet; und er nimmt sich heraus, Steuern zu erheben (also er macht etwas, was allen anderen verboten ist: Menschen gegen ihren Willen Geld abzuknöpfen).
Es ist absehbar, wie sich ein solcher Zwangsmonopolist entwickelt: Er ist aggressiv nach innen und, wenn er kann, auch nach außen. Nach innen richtet sich seine Aggression gegen die Bürger, manifestiert sich in steigenden Steuern und Abgaben, immer mehr Gesetzen und Verordnungen, im Vordringen des Staates in alle Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche. Die Folge: Die Freiheiten von Konsumenten und Produzenten schwinden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft schwindet.
Und auch nach außen ist der Staat, wenn sich ihm die Möglichkeit bietet, aggressiv. Er zwingt anderen (wie zum Beispiel Exporteuren im Ausland) seine Gesetze, Regeln auf, führt sogar auch Kriege. Der Grund: Der Staat beziehungsweise diejenigen, die seine Macht ausüben, haben ein vitales Interesse an einer Ausweitung des Staats- und Einflussgebietes; schließlich vergrößert sich dadurch der Herrschafts- und Machtbereich des Staates und auch sein Steuereinkommen. Und genau deshalb konkurrieren auch Staaten miteinander um Gebiete, um besteuerbare Einkommen. Auch und gerade in Friedenszeiten. Dabei geht es vor allem um Talente und Kapital.
Menschen und Firmen siedeln sich nämlich, wenn sie die Freiheit dazu haben, bevorzugt dort an, wo für sie die vergleichsweise besten Bedingungen herrschen. Dem Gängelungsspielraum eines einzelnen Staates sind damit Grenzen gesetzt: Wird der Staat zu übergriffig, steigen Steuern und Abgaben zu stark an, wandern Talente und Kapital ab. Staaten haben daher ein Interesse daran, den „Standortwettbewerb“ zu verringern, im besten Falle sogar auszuschalten — weil sich auf diese Weise die Beutemöglichkeiten des Staates vergrößern lassen.
Eine Möglichkeit, den Standortwettbewerb herabzusetzen, einzuhegen, besteht in der Formierung eines Kartells. Man kennt das aus der Theorie des Unternehmerverhaltens: Ein Kartell (im ökonomischen Sinn) ist eine Absprache zwischen Unternehmen, die miteinander im Wettbewerb stehen, mit dem Ziel, den Wettbewerb zu beschränken und gemeinsame Vorteile zu erzielen. Firmen (zumindest in der Theorie) treffen, um ihren Gewinn zu steigern, untereinander beispielsweise Preis- und Mengenabsprachen, vereinbaren Gebiets- und Marktaufteilung.
Aber nicht nur Firmen, auch Staaten haben einen Anreiz, ein Kartell zu bilden: Sie vereinbaren gleiche Regularien und Standards, nehmen eine „Steuerharmonisierung“ vor (vereinbaren „Mindeststeuern“), einigen sich auf (Finanz-)Datenaustausch etc., damit Kapital und Talente nicht abwandern von der einen (schlechter angesehenen) Region in die andere (besser angesehene) Region.
Nun sind allerdings Kartelle nicht stabil. Wenn Unternehmen ein Kartell bilden, dann haben die besten (effizientesten) unter ihnen einen Anreiz, früher oder später aus der Kartelldisziplin auszutreten. Beispielsweise indem sie zu Preisen verkaufen, die unter dem vereinbarten Kartellpreis liegen. Ein solches freiwilliges Kartell erweist sich daher nur als vorübergehend, als kurzfristig, es scheitert an den divergierenden Eigeninteressen seiner Teilnehmer und bricht auseinander.
Das gilt prinzipiell auch für ein freiwilliges Kartell von Staaten. Die Staaten, die vergleichsweise besser wirtschaften als die anderen, haben ein Interesse daran, das Kartell irgendwann (wenn die eigenen Nachteile schmerzlich werden) wieder zu verlassen. Deshalb werden die Staaten, die ein besonders großes Interesse an einem Staatenkartell haben (und das sind die weniger gut wirtschaftenden) bestrebt sein, „Nägel mit Köpfen“ zu machen — indem sie eine politische Zentralisierung innerhalb des Staatenkartells vorantreiben, also die nationale Entscheidungsmacht begrenzen, sie auf eine übergeordnete Ebene übertragen; oder indem sie Teilnehmerländer mit „Hilfszahlungen“ subventionieren, sie somit an das Staatenkartell binden.
Kurzum: Es geht den Kartell-Befürwortern darum, den Austritt aus dem Kartell so schwierig wie nur möglich, am besten unmöglich zu machen. Genau das ist auch das „Modell“ der Europäischen Union (EU).
Die „Konstrukteure“ der EU haben zwar eine Reihe von Grenzen gezogen, damit die EU nicht zur „Superzentrale“ aufsteigen kann. Diese Grenzen erweisen sich jedoch nicht als unüberwindlich, wie die Praxis der EU-Politik zeigt. Das zentrale Problem ist dabei die Verletzung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung: Nach Artikel 5 EU-Vertrag darf die EU nur in den Bereichen tätig werden, in denen die Mitgliedstaaten ihr die Befugnis erteilt haben. Alles andere soll bei den Nationalstaaten bleiben. Das war die ursprüngliche Idee: eine Union mit begrenzten, klar umrissenen Kompetenzen. In der Praxis setzt sich Brüssel jedoch systematisch darüber hinweg. Wie geschieht das konkret?
Durch weite Auslegung bestehender Rechtsgrundlagen: Besonders Artikel 114 AEUV (den Binnenmarkt betreffend) und Artikel 352 AEUV (die Flexibilitätsklausel) werden extrem gedehnt ausgelegt. Fast alles lässt sich heute als „Binnenmarkt-relevant“ oder „für das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig“ darstellen.
Es gibt eine schleichende Erweiterung durch die Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof hat in zahlreichen Urteilen eine integrationsfreundliche, kompetenzerweiternde Interpretation gewählt (z. B. bei Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialpolitik).
Die EU schafft zudem neue Politikfelder durch „weiche“ Instrumente: Über „Strategien“, Fördertöpfe und „Governance“-Mechanismen (z. B. Semester, NextGenerationEU) gewinnt die EU Einfluss auf Bereiche, die formal gar nicht oder nur teilweise in ihrer Zuständigkeit liegen (Bildung, Gesundheit, Familie, Migration, Steuern, Energie).
Die EU nutzt vor allem auch Krisen als Türöffner: Finanzkrise, Eurokrise, Corona-Krise, Ukraine-Krieg und Klimakrise wurden jedes Mal genutzt, um neue Kompetenzen und Finanzinstrumente zu schaffen (ESM, Recovery Fund, gemeinsame Schulden etc.), die eigentlich eine Vertragsänderung erfordert hätten.
Die Folgen: Die Bürger wählen nationale Parlamente, die immer weniger entscheiden können. Die Macht verlagert sich nach Brüssel, wo die Einflussnahme für den normalen Bürger schwer durchschaubar oder nicht mehr möglich ist. Auch die Rechtsunsicherheit steigt. Unternehmen und Bürger wissen oft nicht mehr genau, welche Regeln wirklich gelten und wie weit die EU gehen darf. Besonders kleinere und mittlere Mitgliedstaaten verlieren faktisch Souveränität, während die großen Länder (bzw. die EU-Kommission) den Kurs bestimmen. Und: Es fehlen wirksame Korrekturmöglichkeiten. Anders als bei einer echten Verfassung gibt es keinen tatsächlich wirksamen Mechanismus, mit dem die Mitgliedstaaten die EU wieder zurückdrängen können.
Für den Zusammenhalt, die Zusammenkettung, des EU-Kartells ist die Einheitswährung, der Euro, von ganz besonderer Bedeutung. Ist ein Land erst einmal der EU beigetreten, muss es laut EU-Verträgen irgendwann auch den Euro übernehmen. (Ausnahmen sind Dänemark und Schweden, die eine „Opt out“-Klausel haben; gleiches galt für Großbritannien, das die EU offiziell im Januar 2020 verlassen hat und das „Euro-frei“ geblieben ist.) Mit der Übernahme des Euro ist für die Menschen in einer Volkswirtschaft ein Verlust der nationalen Währungssouveränität verbunden, sie stehen fortan unter dem monetären Diktat der Europäischen Zentralbank (EZB) — einer supranationalen Institution, die im Prinzip dem Einfluss der nationalen Politiker und vor allem auch Wähler de facto entzogen ist.
Und die Geldpolitik der EZB spielt nicht nur die entscheidende Rolle für die Kaufkraft des Euro. Die EZB-Räte nehmen mit ihrer Geldpolitik auch sehr weitreichenden Einfluss auf die Wirtschaften in den Teilnehmerländern. Sie bestimmen beispielsweise die Verschuldungsmöglichkeiten der Teilnehmerstaaten, die Liquidität der nationalen Banken, auch die wirtschaftliche Struktur und Arbeitsplätze. Man denke nur einmal an die „grüne Agenda“ der EZB-Räte. Sie soll die Kreditfinanzierung von Industrien, die CO2 ausstoßen, verteuern gegenüber anderen Branchen. Die EZB-Räte führen dazu für CO2-erzeugende Produzenten erhöhte Kredit- und Kapitalkosten herbei, verschlechtern ihre Wettbewerbsfähigkeit, zwingen sie mitunter, die Produktion einzustellen und/oder in andere Regionen der Welt abzuwandern. Die Folge: Länder, in denen CO2-intensive Erzeugung stattfindet, verlieren Arbeitsplätze und Wohlstand. Die EZB betreibt hier nicht allein Geldpolitik, sondern Industrie- und Strukturpolitik „von oben“, sprichwörtlich über die Köpfe der (nationalen) Wähler hinweg.
Zudem wird ein Austritt eines Landes aus der EU schwierig(er), ist der Euro erst einmal eingeführt. Denn die Kosten, aus dem Euro auszusteigen und eine eigene nationale Währung (wieder-)einzuführen, sind immens — und zwar für das austretende Land, aber auch potentiell für die verbleibenden Länder. Wenn beispielsweise ein Land, das wirtschaftlich und finanziell noch vergleichsweise gut dasteht, aus dem Euroraum austritt, dann kann es zu Vertrauensverlusten in das Euro-Projekt kommen. Finanzmarktchaos, Staatsschulden- und Bankenkrise, alles ist hier als Folge denkbar. Der politische Druck der verbleibenden Euro-Länder, ein Land von einem Austritt abzuhalten, ist daher absehbar gewaltig. Man erkennt bereits: Die „Umklammerungs- und Bindewirkung“ des Euro ist immens, er treibt die Schmerzschwelle für ein Land, das vielleicht daran denken könnte, aus dem EU-Kartell auszutreten, drastisch in die Höhe.
Es ist (zumindest bislang) prinzipiell schwierig für politische Parteien auf nationaler Ebene, Wähler für den Austritt eines Landes aus der EU zu mobilisieren. Die Unterstützung für die EU (die Pro-EU-Propaganda) ist nach wie vor in vielen Ländern stark ausgeprägt. Und selbst die meisten Kritiker der EU wollen die EU nicht beenden, sondern sie stellen in Aussicht, dass mit einer geeigneten Reform der EU, der Neubesetzung wichtiger EU-Ämter, die beklagten Missstände korrigiert werden könnten.
Und nicht zuletzt ist vermutlich das Wissen über die Problematik des EU-Staatenkartells für viele Menschen immer noch nicht sichtbar (genug), um einen Austritt eines Landes oder gar die Auflösung der EU auf parlamentarischem Wege durchsetzen zu wollen.
Unter diesen Bedingungen kann die EU ihre Zentralisierungs- und Expansionspolitik besonders gut weitertreiben. Man erkennt das beispielsweise an ihrem im Grunde ungebrochenen territorialem Erweiterungsbestreben: Mittlerweile umfasst die EU 27 Teilnehmerländer mit insgesamt 452 Millionen Menschen (und damit etwa 5½ Prozent der Weltbevölkerung). Und ein Ende der EU-Erweiterung ist nicht in Sicht. Das Ausdehnungspotential der EU ist prinzipiell auch nicht auf den europäischen Kontinent begrenzt, wie etwa die Avancen der EU gegenüber Kanada (und umgekehrt) illustrieren; es gibt tatsächlich keine „natürliche“ Größenbegrenzung für das EU-Staatenkartell, die EU verkörpert das Prinzip „maximale Ausdehnung“.
Doch das EU-Staatenkartell ist nicht unerschütterlich, unangreifbar. So verfügt der Politik- und Bürokratieapparat in Brüssel (noch) über keinen Polizei- und Militärapparat, mit denen er seine Diktate im Zuge von Gewalt(-androhung) durchsetzen könnte. Auch die Finanzierung der EU hängt letztlich von der Zustimmung der Menschen in den Teilnehmerstaaten ab. Brüssel ist also auf die bereitwillige Unterordnung, die Kooperation der Nationalstaaten angewiesen. Und solange die Menschen in den EU-Teilnehmerländern der Auffassung sind, sie profitierten von der EU, werden sie „gefolgsam“ sein, der EU treu bleiben, und die EU hat „gewonnen“.
Zwar gibt es (immer wieder) Spannungen innerhalb des EU-Staatenkartells (zwischen Nord-Süd und Ost-West, Souveränität versus Zentralisierung, unkontrollierte Masseneinwanderung, Populismus etc.), aber die Kosten-Nutzen-Rechnung in den Teilnehmerländern hat im Konfliktfall bisher immer für den Verbleib im EU-Staatenkartell gesprochen — und das sicherlich vor allem auch deshalb, weil die „Pfadabhängigkeit“ mittlerweile sehr hoch ist: Nach Jahrzehnten der „Integration“ ist der Ausstieg für ein Land extrem teuer und risikoreich geworden. Und auch die Mehrheit der Länder fürchtet den Austritt eines Landes (man denke an den „Fall Griechenland“ oder den „Fall Republik Zyperns“), ist daher bereit. Hilfs- und Subventionszahlungen zu leisten.
Und dennoch bleiben klar erkennbare Bruchstellen. Sie ergeben sich aus dem Kosten-Nutzen-Kalkül der Teilnehmer: Wenn die Geber zur Auffassung gelangen, dass eine Teilnahme in der EU für sie nicht (mehr) vorteilhaft ist, dann schwindet ihre Zahlungsbereitschaft, und entsprechend bekommen die Nehmer weniger (oder gar nichts mehr). Das erzwingt eine Reform der EU im Sinne der Geberländer oder besiegelt ihr Ende; und es macht für die Nehmer den Verbleib in der EU weniger attraktiv.
Konkret gesprochen, ist das EU-Staatenkartell durch folgende Faktoren besonders verwundbar:
(a) Enttäuschendes Wirtschaftswachstum: Der Rückhalt für die EU schwindet, wenn die Wohlstandszuwächse in der EU hinter denen in anderen Regionen der Welt zurückbleiben. Der politische Druck für Reformen, aber auch ein Ausscheiden von Ländern ist dann denkbar.
(b) Migration: Die Nationalstaaten werden gegen die EU dann verstärkt aufbegehren, wenn sie die EU-Migrationspolitik nicht weiter mittragen wollen. Denn die EU will einheitliche Regeln für den Schengen-Raum, die Nationalstaaten wollen Kontrolle über ihre Grenzen, Bevölkerung und Ressourcen behalten.
(c) Inflation: Eine weitere Bruchstelle ist die Inflationierung des Euro und die damit verbundenen Konsequenzen für die Menschen in den Teilnehmerländern. Die Verschärfung des Verschuldungsproblems insbesondere der großen Euro-Staaten wird absehbar das Anwerfen der elektronischen Notenpresse erforderlich machen: Die EZB wird die Staatsschulden strauchelnder Schuldner aufkaufen, die Euro-Geldmenge ausweiten müssen, um den Kollaps der Staatsfinanzen abzuwehren. Der damit verbundene Inflationseffekt wird auch Konsumenten und Produzenten in Ländern treffen, die (noch) vergleichsweise besser wirtschaften. Die Kosten der steigenden Inflation erhöhen ebenfalls den Anreiz für einige Länder, dem Euro und damit auch der EU den Rücken zu kehren.
Übrigens würde ein Austritt aus der EU für ein Euro-Land automatisch auch den Austritt aus der Eurozone bedeuten. Die Eurozone ist kein separater Vertrag, sondern ein integraler Teil der EU-Verträge (insbesondere des Vertrags über die Arbeitsweise der EU und des EU-Vertrags). Die EZB und die gemeinsame Währungspolitik sind nur für EU-Mitglieder vorgesehen. Es gibt keine Regelungen in den EU-Verträgen, die es erlauben, die EU zu verlassen, aber den Euro zu behalten. Der Austritt nach Artikel 50 EUV (wie beim Brexit) führt dazu, dass alle EU-Verträge ihre Anwendung verlieren — inklusive der Währungsunion. Die Einführung des Euros gilt daher als unwiderruflich („irreversible“), und es gibt keinen vorgesehenen „Euro-Austritt“ ohne EU-Austritt. Bei einem Austritt müsste das austretende Land eine eigene Währung einführen oder den Euro einseitig weiter nutzen (ähnlich wie Montenegro oder Kosovo, die den Euro ohne Abkommen verwenden). Für ein ehemaliges EU-Land wäre das jedoch kompliziert: Die EZB würde keine Banknoten mehr liefern und keine geldpolitische Unterstützung leisten. Verträge, Schulden und Zahlungssysteme müssten neu geregelt werden — mit hohen Kosten und rechtlichen Streitigkeiten. Die EU könnte das nicht akzeptieren, da der Euro eine „Gemeinschaftswährung“ der Mitgliedstaaten ist. Ein Land könnte theoretisch aus der EU austreten, sofort wieder beitreten wollen (mit Sonderstatus) oder ein Abkommen aushandeln — aber das wäre hochkomplex und politisch unrealistisch. Bisher hat kein Land das versucht.
An dieser Stelle lässt sich das Folgende festhalten:
(1.) Die EU ist ein Staatenkartell, das mittlerweile sehr hohe Austrittshürden für die Teilnehmerländer errichtet hat — und dazu gehört vor allem auch die Einführung der Euro-Einheitswährung.
(2.) Und doch ist die EU nicht „in Stein gemeißelt“. Sie hat unübersehbare Schwach- beziehungsweise Bruchpunkte, die letztlich durch die Kosten-Nutzen-Abwägungen der Menschen in den Teilnehmerländern bestimmt sind. Dinge wie (i) dauerhaft enttäuschende Wohlfahrtszuwächse, (ii) hohe Inflation des Euro und (iii) die Einsicht, dass ein Staatenkartell die volkswirtschaftliche Entwicklung schädigt, können die EU tatsächlich zu Fall bringen.
(3.) Wenn eine der möglichen Bruchstellen in der EU-Konstruktion tatsächlich bricht, dann ist es allerdings immer noch erforderlich, dass ein Land auch tatsächlich aus der EU austreten kann: Es muss also auch möglich sein, dass die Wähler ihren politischen Willen in die politische Tat umsetzen können, durch freie Wahlen in ihren nationalen Parlamenten. Genau diese Möglichkeit wird jedoch zusehends von der „globalistischen Agenda“, die mittlerweile weite Teile der nationalen Parteienlandschaft eingenommen hat, und die selbstverständlich auch auf EU-Ebene vorherrschend ist, konterkariert — etwa durch Finanzhilfen an EU-freundliche Parteien und Initiativen, Druck auf EU-kritische Journalisten und Informationsplattformen etc. Es ist daher nicht überspitzt zu sagen: Die EU hat unter undemokratischen Bedingungen weitaus bessere Überlebenschancen als unter demokratischen.
(4.) Für Staat, Regierung und Bürokraten kommen Krisen, Notsituationen quasi wie gerufen. Das ist keineswegs zynisch gesprochen, sondern ökonomisch höchst plausibel. Denn Not- und Krisensituationen erlauben es ihnen, ihre Befugnis- und Machtreichweite auszudehnen: Es lassen sich plötzlich Maßnahmen durchführen, die sich in „normalen Zeiten“ nicht durchführen lassen — wie Steuererhöhungen, Einschränkungen der Freiheitsrechte, Enteignungen etc. So gesehen gibt es sogar auch einen politischen Anreiz, Krisensituationen aktiv herbeizuführen, sie zumindest bestmöglich auszubeuten. Und zwar dann, wenn die Regierung in Bedrängnis gerät, und sie „Sündenböcke“ braucht, um vom eigenen Versagen abzulenken. Außenpolitische Verstrickungen, vor allem auch Kriege, eignen nicht dazu ganz besonders gut. Die Verantwortung für die selbstverursachte Überschuldung, das erlahmte Wirtschaftswachstum, die steigende Inflation etc. können Regierungspolitiker dann bequem dem „Feind“ in die Schuhe schieben.
Das Gesagte trifft nicht nur für einzelne Staaten zu, sondern auch für das EU-Staatenkartell. Man muss sogar davon ausgehen, dass das EU-Staatenkartell die genannte unheilvolle Dynamik noch verschärft. Zum einen können große, einflussreiche Staaten über die EU besonders wirksam Einfluss auf alle anderen Kartellstaaten nehmen; zum anderen kann die EU-Zentrale selbst die Kartellstaaten „von oben“ auf eine von ihr gewünschte Politik zwingen.
Es liegt daher auf der Hand, dass die EU und mit ihr vor allem auch die Regierungen in den großen, wirtschaftlich und finanziell maroden Mitgliedsländern wie Deutschland, Frankreich und Italien (sowie „von außen“ auch Großbritannien) angesichts des Ukraine-Russland-Krieges ein besonderes Interesse an einem fortgesetzten „Kriegsnotstand“, an der Schaffung einer eigenen Kriegswirtschaft, möglicherweise sogar an einem Kriegseintritt haben, um ihre Machtposition gegen wachsende Widerstände im Inland verteidigen und ausbauen zu können. Doch genau das ist der Weg, auf dem das EU-Staatenkartell allmächtig werden will, es gegen Freiheit, Wohlstand und letztlich auch Frieden arbeitet.
Anhang
Die Kompetenzverteilung zwischen EU und Nationalstaaten ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), vor allem in den Artikeln 2 bis 6, geregelt. Die EU besitzt nur die Kompetenzen, die ihr die Mitgliedstaaten durch die Verträge ausdrücklich übertragen haben (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung). Es gibt drei Hauptkategorien.
- Ausschließliche Zuständigkeiten der EU (Art. 3 AEUV): Nur die EU darf hier gesetzgeberisch tätig werden. Die Mitgliedstaaten können nur handeln, wenn die EU sie dazu ermächtigt (z. B. zur Umsetzung). Bereiche: Zollunion, Festlegung der Wettbewerbsregeln für den Binnenmarkt, Währungspolitik (für Euro-Staaten), Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik, gemeinsame Handelspolitik (Außenhandel), Abschluss bestimmter internationaler Abkommen.
- Geteilte Zuständigkeiten (Art. 4 AEUV): Sobald die EU tätig wird, dürfen die Staaten ihre Zuständigkeit nur noch ausüben, soweit sie die EU nicht geregelt hat („Preemption“). Wichtige Bereiche: Binnenmarkt, Sozialpolitik (teilweise), wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt (Struktur- und Regionalpolitik), Landwirtschaft und Fischerei (außer Erhaltung der Meeresschätze), Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, transeuropäische Netze, Energie, Sicherheit und des Rechts (z. B. Asyl, Migration, justizielle Zusammenarbeit), gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (z. B. grenzüberschreitende Bedrohungen).
- Unterstützende, koordinierende oder ergänzende Zuständigkeiten (Art. 6 AEUV): Die EU kann hier nur unterstützen, koordinieren oder ergänzen. Sie darf keine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften vornehmen. Bereiche: Schutz und Verbesserung der menschlichen Gesundheit, Industrie, Kultur, Tourismus, allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, Katastrophenschutz, administrative Zusammenarbeit
Zusätzlich gibt es eine Koordinierung der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik (Art. 5 AEUV) — z. B. das „Europäisches Semester“ sowie die „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP).
Und bei all dem sollen wichtige Grundsätze gelten. Wie das Subsidiaritätsprinzip: Die EU darf nur tätig werden, wenn Ziele auf nationaler oder regionaler Ebene nicht erreicht werden können, aber auf EU-Ebene besser. Und das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Die Maßnahmen der EU dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.
Man erkennt: Die „Konstrukteure“ der EU haben zwar eine Reihe von Grenzen gezogen, damit die EU nicht zur „Superzentrale“ aufsteigen kann. Diese Grenzen erweisen sich jedoch nicht als unüberwindlich, wie die Praxis der EU-Politik zeigt. Das zentrale Problem ist dabei die Verletzung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung: Nach Artikel 5 EU-Vertrag darf die EU nur in den Bereichen tätig werden, in denen die Mitgliedstaaten ihr die Befugnis erteilt haben. Alles andere soll bei den Nationalstaaten bleiben. Das war die ursprüngliche Idee: eine Union mit begrenzten, klar umrissenen Kompetenzen. In der Praxis funktioniert dieses Prinzip jedoch nur noch eingeschränkt. Die EU setzt sich systematisch darüber hinweg. Wie geschieht das konkret? Durch weite Auslegung bestehender Rechtsgrundlagen: Besonders Artikel 114 AEUV (Binnenmarkt) und Artikel 352 AEUV (Flexibilitätsklausel) werden extrem gedehnt ausgelegt. Fast alles lässt sich heute als „Binnenmarkt-relevant“ oder „für das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig“ darstellen.
Duch eine schleichende Erweiterung durch Rechtsprechung: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zahlreichen Urteilen eine integrationsfreundliche, kompetenzerweiternde Interpretation gewählt (z. B. bei Umwelt-, Verbraucher- oder Sozialpolitik).
Durch Schaffung neuer Politikfelder durch „weiche“ Instrumente: Über Richtlinien, Verordnungen, „Strategien“, Fördertöpfe und „Governance“-Mechanismen (z. B. Semester, NextGenerationEU) gewinnt die EU Einfluss auf Bereiche, die formal gar nicht oder nur teilweise in ihrer Zuständigkeit liegen (Bildung, Gesundheit, Familie, Migration, Steuern, Energie).
Krisen als Türöffner: Finanzkrise, Banken- und Eurokrise, Corona-Krise, Ukraine-Krieg und Klimakrise wurden (und werden) jedes Mal genutzt, um neue Kompetenzen und Finanzinstrumente zu schaffen (ESM, Recovery Fund, gemeinsame Schulden etc.), die eigentlich eine Vertragsänderung erfordert hätten.
Warum ist das ein ernstes Problem? Die Bürger wählen nationale Parlamente, die immer weniger entscheiden können. Die Macht verlagert sich nach Brüssel, wo die Einflussnahme für den normalen Bürger schwer durchschaubar ist. Die Rechtsunsicherheit steigt. Unternehmen und Bürger wissen oft nicht mehr genau, welche Regeln wirklich gelten und wie weit die EU gehen darf. Besonders kleinere und mittlere Mitgliedstaaten verlieren faktisch Souveränität, während Deutschland und Frankreich (bzw. die Kommission) den Kurs bestimmen. Es fehlen Korrekturmöglichkeiten: Anders als bei einer echten Verfassung gibt es keinen wirksamen Mechanismus, mit dem die Mitgliedstaaten die EU wieder zurückdrängen können.
Quellen & Literatur
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- Polleit, T. (2023), Des Teufels Geld: Der faustische Fiatgeld-Pakt — wie wir ihn kündigen und zu gutem Geld zurückkehren. Finanzbuch Verlag, München.
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- Polleit, T. (2018), Mit Geld zur Weltherrschaft: Warum unser Geld uns in einen dystopischen Weltstaat führt — und wie wir mit besserem Geld eine bessere Welt schaffen können, Finanzbuch Verlag, München.
- Polleit, T. (2012), ESM: Ein Trojanisches Pferd zur Entmachtung der nationalen Parlamente, Ludwig von Mises Institut Deutschland, 9. Juli (www.misesde.org/2012/07/esm-ein-trojanisches-pferd-zur-entmachtung-der-nationalen-parlamente/).
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- Zon, Koen v., Broad, M., Komornicka, A., Reef, P., Schimmel, A., Steehouder, J. (2024), The Unfinished History of European Integration, Second, Revised Edition, Amsterdam University Press Ltd.
Haftungsausschluss
Die in dieser Veröffentlichung vertretenen Ansichten geben ausschließlich die Auffassung des Autors wieder und spiegeln nicht notwendigerweise die Positionen des Instituts für konservative Wirtschaftspolitik (IKW) wider. Das Titelbild dieser Veröffentlichung wurde KI-generiert (Art. 50 EU AI Act).

